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TAGFAHRLICHT BEI FORD-TRANSIT ?


Gast am 07 Jan 2009 09:31:33

Hallo,

wir haben bei unserem Transit 03.07 serienmäßige Nebelscheinwerfer .
Kann man die ungestraft durch die "Rennleitung" auch als Tagfahrlicht benutzen? Auch oder und Europaweit ?
Was meinen die hier im Forum versammelten Fachleute dazu ?
Danke & liebe
peter

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abo1 am 07 Jan 2009 09:45:27

Freetec 598 hat geschrieben:Hallo,
wir haben bei unserem Transit 03.07 serienmäßige Nebelscheinwerfer .
Kann man die ungestraft durch die "Rennleitung" auch als Tagfahrlicht benutzen? Auch oder und Europaweit ?
Was meinen die hier im Forum versammelten Fachleute dazu ?
Danke & liebe
peter


hallo

in AT ja

lg
g

Ziggi am 07 Jan 2009 10:08:18

Hallo und guten Morgen,

soviel ich weiß nein.
Nebelscheinwerfer heissen ja auch nicht Tagfahrscheinwerfer.
Allgemein spricht man ja von T a g fa h r l i c h t !

Aber wer weiß das heute schon genau ??

Lg Ziggi

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ingemaus am 07 Jan 2009 12:37:26

Hallo Freetec!

Deinen Gedankengänge hatte ich auch schon einmal vor ca 3 Jahren. Habe diese aber fallen gelassen, weil nach Auskunft und Lektüren- Studium die Tageslichtleuchten:
Eine bestimmte Größe
Eine vorgeschriebene Entfernung vom Boden und zur seitlichen Begrenzumg haben muss.
Dazu kommt dann ein Spezialrelais, mit dem man nach dem Starten
Spannung an den Leuchten hat.
Die NL sind doch so geschaltet, dass sie nur mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden können.
Da habe ich aufgegeben und eine Hella - Tageslichtanlage montiert.
Vielleicht gibt es heute andere Vorschriften.

und tschüss ingemaus

heiinjoy am 07 Jan 2009 13:15:51

Hallo Freetec,

dazu gibt es nur eine klare Aussage: Nebelscheinwerfer sind keine Tagfahrleuchten. In Deutschland ist dein Problem in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Daran mußt Du dich leider halten, wenn Du keinen Ärger willst.
Sorry

Viele

Heiinjoy

abo1 am 07 Jan 2009 13:43:28

hallo

evt mal hier nachgucken -> --> Link

wie immer im detail ein bisserl widerspruechlich, aber die grundendenz ist klar

zitate:

ad1:
"...In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es für Autofahrer nur die Empfehlung, am Tag mit Licht zu fahren. Nebelscheinwerfer sind in Deutschland und Frankreich ohne zwingenden Grund des Einschaltens, z. B. Nebel, Regen oder Schneefall, verboten...."

ad2:
"...In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit ..."

ad3:
"...In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:
* Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
* Weißes Licht
* Automatisches Einschalten mit der Zündung
* Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
* Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
..."

ad4:
"..Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor..."

ad5:
"...Alternativ zu den Fahrlichtschaltungen gibt es „modifizierte Tagfahrlichtschaltungen“. Diese Variante schaltet z.B. Armaturenbrettbeleuchtung, Begrenzungslichter und Kennzeichenbeleuchtungen weg oder versorgt ausschließlich die Frontscheinwerfer mit Strom während der Tagfahrlichtfunktion. Die Technik der Impulsbreitenmodulation erlaubt es darüber hinaus, die Stromaufnahme der verwendeten Frontscheinwerfer, welche als Tagfahrlampenersatz dienen sollen, geringfügig (für Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer) zu reduzieren (Reduktion darf eine Herabsetzung der Leuchtstärke unter die Toleranzen der ECE nicht bewirken).."


während die "üblichen" nebelscheinwerfer in DE also offenbar recht eindeutig nur bei sichtbehinderung eingesetzt werden duerfen erscheint mir bei exzessiver auslegung des § 19 (1) StVZO mit ECE-Regelung R48 / R87 der umbau von nebelleuchten in tagfahrleuchten im weitesten sinn argumentierbar (siehe ad4 und ad5)

ist aber ganz sicher ein grenzfall und quelle des ewigen streites mit der rennleitung

in österreich wie gesagt sind ist das fahren mit "nur-nebelscheinwerfer-vorne-und-sonst-nix" üblich, erlaubt und auch weit verbreitet, oft auch als gedimmte version in serienschaltung der beiden leuchten.

das ist daher im rahmen der gegenseitigkeit auch in den anderen europäischen ländern für östereichische fahrzeuge zulässig

lg
g

reiko am 07 Jan 2009 14:18:25

Hallo,

hier: --> Link
ist der Unterschied Tagfahrlicht D/A beschrieben.

Nebelscheinwerfer in D als Tagfahrlicht nicht erlaubt.

StVZO §49

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen

abo1 am 07 Jan 2009 14:27:42

reiko hat geschrieben:...
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen


hallo

ja, und solche koennen wohl auch in form der oben beschriebenen tagfahrschaltungen von vorhandenen leuchten relaisiert werden

aber was solls

ich finde das jedenfalls sehr praktisch, wir haben es auch an den autos ...

lg
g

reiko am 07 Jan 2009 14:29:07

Ihr dürft es ja auch.....

Sei froh.

Gast am 07 Jan 2009 15:20:45

Hallo ,

Euch ALLEN HERZLICHEN DANK für die teilweise sehr ausführlichen Kommentare und die Mühe , die Ihr Euch gemacht habt.
Es wäre so schön und einfach gewesen.
Einmal mehr siegt der österreichische gesunde Menschenverstand über die deutschen Regularien und deren Sinn.Auch mit dem aufheben des Gebots.
Es wäre ein Klacks , die österreichischen Vorschläge zu übernehmen und somit für viele ohne Kosten ein sparsames Tagfahrlicht zu benützen.
Ich werde es trotzdem benützen in der Hoffnung keine Strafe zahlen zu müssen.
Und wenn , wird es immer noch billiger als Tagfahrleuchten einbauen zu lassen.
Ich fahre schon seit über 40 Jahren mit Licht und auf über 2,5 Millionen Kilometer wurde ich wohl immer gut gesehen, denn meine Unfallstatistik ist makellos.Dem Autofahrer-Gott sei Dank und sicher auch mit viel Glück.
Danke &
lg peter

Polarwolf am 09 Jan 2009 11:46:14

Freetec 598 hat geschrieben:...Es wäre ein Klacks , die österreichischen Vorschläge zu übernehmen und somit für viele ohne Kosten ein sparsames Tagfahrlicht zu benützen...


Wo soll denn hier bitte der Spareffekt sein? In den Nebellampen sind die gleichen Leuchtmittel verbaut, die auch in Hauptscheinwerfern verwendet werden (55 Watt).

abo1 am 09 Jan 2009 12:00:49

Polarwolf hat geschrieben:Wo soll denn hier bitte der Spareffekt sein? In den Nebellampen sind die gleichen Leuchtmittel verbaut, die auch in Hauptscheinwerfern verwendet werden (55 Watt).


hallo

darin dass ja NUR die nebler eingeschalten sind, der ganze kram mit rückleuchte, armaturenbrett, seitenaufbauleuchten ect entfällt

und die nebler lassen sich wie gesagt mit einem relais so steuern dass sie in serie geschalten sind, also pro lampe nur 6volt anliegen, damit ist der gesamtverbrauch grad mal 40watt statt rund 220watt für das uebliche abblendlicht rundumpaket

fürs abdimmen gibts auch elektronische bausaetze, kosten aber um die 40,.-

lg
g

Gast am 09 Jan 2009 12:04:05

abo1 hat geschrieben:
Polarwolf hat geschrieben:Wo soll denn hier bitte der Spareffekt sein? In den Nebellampen sind die gleichen Leuchtmittel verbaut, die auch in Hauptscheinwerfern verwendet werden (55 Watt).


hallo

darin dass ja NUR die nebler eingeschalten sind, der ganze kram mit rückleuchte, armaturenbrett, seitenaufbauleuchten ect entfällt

und die nebler lassen sich wie gesagt mit einem relais so steuern dass sie in serie geschalten sind, also pro lampe nur 6volt anliegen, damit ist der gesamtverbrauch grad mal 40watt statt rund 220watt für das uebliche abblendlicht rundumpaket

fürs abdimmen gibts auch elektronische bausaetze, kosten aber um die 40,.-

lg
g


Danke abo! :daumen2:
lg
peter

Polarwolf am 09 Jan 2009 12:13:23

Danke auch von mir.
Eine entsprechende Umrüstung konnte ich aus der Fragestellung nicht so richtig herauslesen. Aber so ist es logisch.

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