andwein am 08 Okt 2015 12:46:14
Der Verwirrung kann geholfen werden:
1. eine noch gültige Gasprüfung war Voraussetzung für eine HU-Plakette (jetzt 2015)
2. Mit neuer HU hast du jetzt bei unter 3,5t zwei Jahre lang keine TÜV-Sorgen (bis 2017)
3. Wenn die noch gültige Gasprüfung nächstes Jahr (2016) auslaufen würde, müsstes du die Gasprüfung 2016 durchführen und die nächste HU 2017.
4. Rein theoretisch könnte man das synchronisieren, wenn man erst 2017 zur Gasprüfung geht und dann zur HU. Man kann aber auch die Aufgabe Gasprüfung und HU gemeinsam vom TÜV durchführen lassen, dann werden sie zwangssynchronisiert.
Der Korrektheit halber möchte ich aber darauf hinweisen, dass der theoretische Vorschlag (4.) nicht ganz regelkonform ist.
Andreas