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TÜV in 3 Jahren /Gasprüfung in 2 Jahren -was TUN? 1, 2


hast29 am 15 Jan 2009 19:13:01

Hallo,

unser Womo ist jetzt 2 Jahre alt. Eigentlich müssen wir zur Gasprüfung.
Zum TÜV aber erst nächstes Jahr...was tun?
Soll ich einfach ein Jahr warten, dann hab ich beides in der gleichen Intervalle?? Abhalten tut mich davon, das wir im Sommer nach Griechenland fahren mit der Fähre. Kontrollieren sie da wann man Gasprüfung hatte oder ist diese Prüfung wieder nur was von uns DEutschen??

Mir geht es hierbei nicht um die Kohle, sonder um das aufwendige jedes Jahr zum TÜV. Einmal Gasprüfung, das andere Jahr TÜV.

Hat da jemand erfahrung ob die Plakette überhaupt kontrolliert wird??

Vielen Dank für eure Meinungen.

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Gast am 15 Jan 2009 19:23:25

Ob die jetzt im normalen Strassenverkehr kontrolliert werden weiß ich nicht. Kann es mir aber kaum vorstellen das es jemanden interessiert. Es sei denn es passiert etwas, dann wirds sicher interessant. Aber es gibt Campingplätze, da kommst Du ohne gültige Plakette gar nicht mehr drauf. Gasprüfung kostet doch nicht die Welt, mach sie neu uns gut ist. Ich würde es jeden Falls so machen.

Lancelot am 15 Jan 2009 19:24:26

hast29 hat geschrieben:Hat da jemand erfahrung ob die Plakette überhaupt kontrolliert wird??


JA, Du kriegst für die Gasprüfung einen Aufkleber, der an der hinteren Fahrzeugseite angebracht werden muß ... wenn der abgelaufen ist, droht (theoretisch jedenfalls) Ärger ...

Fahr halt einfach bei Deinem Händler vorbei und laß die Gasprüfung machen, wo ist das Problem ??

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Nasenbär am 15 Jan 2009 19:26:15

Hallo,
ich würde jetzt zur Gasprüfung fahren. Es ist ja in erster Linie für eure und der anderen Leute in eurer Nähe Sicherheit. Wenn du nächstes Jahr zum Tüv fährst, machst du die Gasprüfung eben gleich mit. Was solls, so teuer ist das ja auch nicht.
Es könnte sich ja gerade in der ersten Zeit was an den Leitungen gelöst haben...ich würde das nicht riskieren.

Gast am 15 Jan 2009 19:28:08

Gasprüfung alle 2 Jahre macht Sinn - ich hab schon poröse Schläuche nach 12 Monaten gesehen.
Zudem kannst Du jetzt noch Deinen Händler in die Pflicht nehmen, falls tatsächlich defekt sein sollte (Sachmängelhaftung).

Viele ,
westy75

Gast am 15 Jan 2009 19:28:21

Eben - wo ist das Problem.
Bezahlen mußt Du das eh, ob heuer oder nächstes Jahr. Und es wird nur noch mehr, wenn es doch irgendwann "rauskommt", daß die Gasprüfung nicht gemacht ist.
Übrigens, auch unser Hausinstallateur macht Gasprüfungen, der auch unser Gas-Kochfeld in der Küche eingebaut hat. Ist näher als der Wohnmobilhändler, zumindest bei mir.

pilote600 am 15 Jan 2009 19:29:59

Genau so wie es nasenbär gesagt hat, jetzt neu machen und nächstes jahr beim Tüv nochmal, zudem, du must doch auch jährlich die dichtigkeitsprüfung machen und die inspektion warum dann nicht gleich die 2 jährige gasprüfung mitmachen, must nur einmal zu Händler und beim dichtigleitscheck gleich das gas püfen!!!

Gast am 15 Jan 2009 19:33:43

Hi Sabine,

warum das bei Euch so verschoben ist verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber fahre hin zur Gasprüfung, die ist für meine Begriffe wichtiger als der TÜV, auch wenn dann niemand hinschaut, ich habe hinten so eine Platkette dranne. Komme aber mit TüV / Gas immer zu gleichen Zeit hin.

Bedenke, sollte mal irgentetwas nicht funktionieren oder mit der Gasanlage etwas schlimmeres verursachen, do bekommt ihr keinen cent von der Versicherung.

Gast am 15 Jan 2009 19:35:48

Mann Leute, die Gasprüfung alle zwie Jahre ist doch ein deutsches Unikat. Die Aussage, dass du ohne diese nicht mehr auf einen Campingplatz kommst ist doch ein Witz. In der CH gibt es keine vergleichbare Vorschrift, dürfen jetzt alle Schweizer nie maehr auf Campingplätze?

Es geht mir nicht darum, dass man mit Gasinstallationen unvorsichtig umgehen soll, aber alle zwei Jahre? Reine Abzockerei. Wenn ich du wäre, würde ich das weitere Jahr warten und dann beides zusammen machen lassen.

Tauch und weg

Gast am 15 Jan 2009 19:37:53

Ernesto hat geschrieben:Mann Leute, die Gasprüfung alle zwie Jahre ist doch ein deutsches Unikat. Die Aussage, dass du ohne diese nicht mehr auf einen Campingplatz kommst ist doch ein Witz. In der CH gibt es keine vergleichbare Vorschrift, dürfen jetzt alle Schweizer nie maehr auf Campingplätze?

Es geht mir nicht darum, dass man mit Gasinstallationen unvorsichtig umgehen soll, aber alle zwei Jahre? Reine Abzockerei. Wenn ich du wäre, würde ich das weitere Jahr warten und dann beides zusammen machen lassen.

Tauch und weg


@Ernesto
aber sie leben in Germany und nicht in der Schweiz und ihre Versicherung im Falle eines Falles ist auch in Germany bezahlt. Also

hast29 am 15 Jan 2009 19:42:37

Marry hat geschrieben:Hi Sabine,

warum das bei Euch so verschoben ist verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber fahre hin zur Gasprüfung, die ist für meine Begriffe wichtiger als der TÜV, auch wenn dann niemand hinschaut, ich habe hinten so eine Platkette dranne. Komme aber mit TüV / Gas immer zu gleichen Zeit hin.

Bedenke, sollte mal irgentetwas nicht funktionieren oder mit der Gasanlage etwas schlimmeres verursachen, do bekommt ihr keinen cent von der Versicherung.



Hi Marry,

wir haben einen Neuwagen. Wir haben erst nach 3 jahren TÜV.
Die Dame bei der Anmeldung wusste nicht sooooo genau ob nach 2 oder 3 Jahren, da hat sie 3 genommen und meinte mit einem schmunzeln, das wir dann wenigstens ein wenig Geld sparen würden :D

Na ja.


@ all
Es geht nicht ums Geld sondern um die Bequemlichkeit.
Händler weiter weg. (ja das macht jeder...weiß ich)
Unsere TÜV-Station macht mehr kaputt als das sie prüft.
Alles schon erlebt!!!

Gast am 15 Jan 2009 19:52:37

Hi Sabine

verstehe, na dann fahre doch hin wenns Frühling wird, ist ja dann auch noch Zeit bis dahin, wenn der weit weg liegt,

aber nun bin ich überfragt, das kann doch eigentlich jeder autorisierte Gasprüfer machen auch in Deiner Nähe oder ?

Warum mußt Du zu Deinem Händler ? warum das ?

Gast am 15 Jan 2009 19:52:41

Ja, eben, und die Frage war, soll ich das riskieren und was ist mit den Campingplätzen und den Fähren in Griechenland. Die interessiert das einen feuchten ...

Hier die Empfehlungen des CCS:

Gemäss Richtlinie Flüssiggas ist der Anlagebesitzer dafür verantwortlich, dass die Flüssiggasinstallationen in periodischen Zeitabständen durch einen Sachverständigen überprüft werden. Das Reglement CCS schreibt vor, dass die Kontrolle alle 5 Jahre in Wohnwagen, Reisemobilen und Mobilhomes vorzunehmen ist.

Druckregler sollten alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Mal Ganz ehrlich Marry, bei der Heizung und allem anderen was hier so im Forum diskutiert wird kommt bei Dir sofort das Argument billig bis noch billiger. Wenn aber das Gesetz solch einen Mumpitz vorschreibt, dann bezahlst du sofort.

Obrigkeitshörigkeit? Schauen wir doch das mal von der pragmatischen Seite an, eine Gasanlage sollte man immer prüfen wenn etwas verändert wurde und wie oben erwähnt sicherheitshalber alle 5 Jahre. Das macht Sinn. Alle zwei Jahre Prüfüng erinnert mich etwas an die deutschen Automobile. In D fährste alle zwei Jahre zum TÜV und trotzdem siehste nirgends mehr verkehrsuntaugliche Fahrzeuge als in D. In der CH fährst du mit einem Auto das erste mal nach FÜNF Jahren zur Verkehrskontrolle, Abgaskontrolle alle zwei Jahre macht die Werkstatt deines Vertrauens. Nach den 5 Jahren musst du nach drei Jahren und erst danach alle zwei Jahre zur Kontrolle. Das nenn ich eine sinnvolle Regelung. Aber eben, wenn es halt um das Abzocken geht, steht die deutsche Politik schon ganz vorne und das wird dann immer unter das Thema Sicherheit gestellt. Mir kommt langsam das K....

Ich habe viel mit Firmen zu tun, welche in die CH übersiedeln. Der Hauptgrund und das häufigst genannte Argument ist der komplizierte Umgang mit den deutschen Ämtern, die langwierigen Durchlaufzeiten und nicht mehr durchschaubaren Regulationen. Vorschlag, löst doch eure WOMO in der CH ein, weniger oft zum TÜV und weniger Gaskontrolle, tiefere Verkehrsabgaben, günstigere Versicherungprämien. Glaubt mir, weniger Sicherheit ist da nicht dabei.

So jetzt aber abgetaucht.

Gast am 15 Jan 2009 20:00:01

Ernesto hat geschrieben:Ja, eben, und die Frage war, soll ich das riskieren und was ist mit den Campingplätzen und den Fähren in Griechenland. Die interessiert das einen feuchten ...

Hier die Empfehlungen des CCS:

Gemäss Richtlinie Flüssiggas ist der Anlagebesitzer dafür verantwortlich, dass die Flüssiggasinstallationen in periodischen Zeitabständen durch einen Sachverständigen überprüft werden. Das Reglement CCS schreibt vor, dass die Kontrolle alle 5 Jahre in Wohnwagen, Reisemobilen und Mobilhomes vorzunehmen ist.

Druckregler sollten alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Mal Ganz ehrlich Marry, bei der Heizung und allem anderen was hier so im Forum diskutiert wird kommt bei Dir sofort das Argument billig bis noch billiger. Wenn aber das Gesetz solch einen Mumpitz vorschreibt, dann bezahlst du sofort.

Obrigkeitshörigkeit? Schauen wir doch das mal von der pragmatischen Seite an, eine Gasanlage sollte man immer prüfen wenn etwas verändert wurde und wie oben erwähnt sicherheitshalber alle 5 Jahre. Das macht Sinn. Alle zwei Jahre Prüfüng erinnert mich etwas an die deutschen Automobile. In D fährste alle zwei Jahre zum TÜV und trotzdem siehste nirgends mehr verkehrsuntaugliche Fahrzeuge als in D. In der CH fährst du mit einem Auto das erste mal nach FÜNF Jahren zur Verkehrskontrolle, Abgaskontrolle alle zwei Jahre macht die Werkstatt deines Vertrauens. Nach den 5 Jahren musst du nach drei Jahren und erst danach alle zwei Jahre zur Kontrolle. Das nenn ich eine sinnvolle Regelung. Aber eben, wenn es halt um das Abzocken geht, steht die deutsche Politik schon ganz vorne und das wird dann immer unter das Thema Sicherheit gestellt. Mir kommt langsam das K....

Ich habe viel mit Firmen zu tun, welche in die CH übersiedeln. Der Hauptgrund und das häufigst genannte Argument ist der komplizierte Umgang mit den deutschen Ämtern, die langwierigen Durchlaufzeiten und nicht mehr durchschaubaren Regulationen. Vorschlag, löst doch eure WOMO in der CH ein, weniger oft zum TÜV und weniger Gaskontrolle, tiefere Verkehrsabgaben, günstigere Versicherungprämien. Glaubt mir, weniger Sicherheit ist da nicht dabei.

So jetzt aber abgetaucht.


Danke für Deinen Kommentar, aber das hilft Sabine im Moment nicht ein bischen weiter.

Und ich kann sparen wo ich will, richtig, aber mit einigen Behörden o. Gesetzen lege ich mich hier lieber nicht an, aber es geht auch um Versicherungfragen,

genau in diesem Moment, passiert was und dann steht man blöde da und darf einen Knall evt. ganz allein bezahlen. Wenn man ihn noch bezahlen kann.

Da nutzen uns hier die Regelungen aus der CH herzlich wenig :!:

Gast am 15 Jan 2009 20:07:38

Hallo
Die Gasprüfung würd ich persönlich im Vorgeschriebenen Intervall machen , schon deswegen weil ich mich dann wesentlich sicherer fühle , obwohl jeder selbst überprüfen kann ob seine Anlage dicht ist wenn sie einen Gassdruckmesser verbaut hat :!: ( Druck sollte 5 Minuten stehen ....LT: Prüfer ).
übrigens: es gibt Campingplätze wo du ohne gültige Prüfung nicht drauf kommst ( Betreiberaussage , wenn ihn auffällt wenn keine Plakette dran ist )
Mach die Prüfung :!: Es können auch bei Neuen Mobilen Probleme auftreten und nebenbei ist es auch sicherer für dich und deine Nachbarn .


Carsten

Gast am 15 Jan 2009 20:11:12

Marry, Sabine hat gefragt ob diese Gasprüfung wieder nur was von euch Deutschen sei, das habe ich beantwortet und gleich noch meine Meinung dazu kundgetan. Ja, es ist wirklich nur ein deutscher Mumpitz.

Wir in der CH sind ebenso wie ihr in D Bürger einer Demokratie. Wenn etwas unsinniges weg muss, kann man das machen, haben wir oft genug bewiesen, manchmal geht es länger, manchmal weniger lang. Die Frage ist einfach, gibt es genug Einwohner mit Mumm um etwas zu tun. Nimmt mich wunder, wie lange es dauert, bis die ganzen Umweltzonen in D wieder verschwinden. Wenn ich mir die ganze Regulationsorgie der EU anschaue, frage ich mich, wie lange das noch gut geht. Die Antwort weiss ich nicht, aber ich weiss, wohin das führt.

Nochmal zu deinem Ofen, wenn du den laufen lässt, der Thermostat steigt aus und es kommt zu einem Brand, nützt das Faktum, dass du dafür keinen Test machen musst genauso wenig etwas, es war einfach nur fahrlässig. Wenn mit der Gasanlage von Sabine etwas passiert, muss die Ursache nicht ein fehlender Test sein, richtig?

Aber ganz ehrlich, jeder wie er will, das ist auch Demokratie und ja Sabine, du wohnst in D und musst diesen Test machen. Und für die anderen, Steuern darf man auch nicht hinterziehen :twisted:

Gast am 15 Jan 2009 20:19:40

Wenn ihr mit Google nach Gaskontrolle oder ähnlichem sucht, findet ihr viele verschiedene Empfehlungen, so z.B. von Campingplätzen mit fest installierten Stellplätzen:
Zitat:
Gaskontrolle
Die Flüssiggasanlagen sind auf Empfehlung alle 2 bis 3 Jahre durch eine konzessionierte Fachfirma überprüfen zu lassen. Für die Sicherheit auf unserem Campingplatz ist die Ueberprüfung der Installationen jeweils spätestens nach 4 Jahren obligatorisch.


Also gehe ich davon aus, dass unveränderte Anlagen so im Rhytmus von 4 - 5 Jahren zu überprüfen sind. Das klingt auch irgendwie sinnvoll.

Gast am 15 Jan 2009 21:08:46

Ernesto hat geschrieben:Nochmal zu deinem Ofen, wenn du den laufen lässt, der Thermostat steigt aus und es kommt zu einem Brand, nützt das Faktum, dass du dafür keinen Test machen musst genauso wenig etwas, es war einfach nur fahrlässig. Wenn mit der Gasanlage von Sabine etwas passiert, muss die Ursache nicht ein fehlender Test sein, richtig?


@Ernst
wir wollen doch jetzt hier nicht OT werden und niemand will das irgendjemandem etwas passiert, werder Dir noch Sabine, noch mir, aber Du hast mich auf einen Gedanken gebracht zum Thema Ofen, ich bin ja auch versichert, sogar Hausrat im Womomit allem was am und im Womo fest installiert ist, ich werden den Ofen fest installieren und das der VS melden, als Erweiterung und wenn dann etwas versagt, bin ich selbst damit versichert. Denn diese Dinger oder Ofen wie Du meine Zusatz-Heizung nennst ist hier in D zugelassen mit zig Siegeln. :D

Nasenbär am 15 Jan 2009 21:21:52

Hallo Ernesto,
du hast nun deine Meinung deutlich genug kund getan. :) Diese ist aber nicht relevant, weil es um deutsche Gesetzgebung geht, die einzuhalten ist.

Außerdem war die Frage des TO nicht, ob das Gesetz sinnvoll ist. ;)

diegue am 15 Jan 2009 21:50:07

Hallo Ernesto,

es ist beruhigend zu lesen, dass es außer obrigkeitshörigen und angstgetriebenen Landsleuten, die statt selber zu denken jeder noch so übertriebenen deutschen Regulationswut eifrigst Folge leisten, auch entspannte Pragmatiker (oder sollte ich sagen Querdenker?) wie dich gibt. Von daher ist deine Meinung relevanter als die meisten wahrhaben wollen.

Danke!

von einem (deutschen) Ingenieur :wink:

robertmost am 15 Jan 2009 21:59:28

hallo alle,

was jemand sich denkt oder wünscht, was in anderen länder üblich oder recht ist, ist jetzt hier für leider uns uninteresant!

wenn z.b. ein schweizer in deutschland in die feinsatubzone einfahren will, braucht er die dafür gültige plakette genauso wie jeder andere, eben auch die deutschen!
wenn ein deutscher auf der autobahn in der schweiz fahren will, braucht er die plakette genauso wie jeder andere, auch die schweizer obwohl es ja in deutschland keine autobahmplaketten gibt!

in deutschland zählt deutsches recht und das für alle gleich, das heißt hier z.b., die gasprüfung muß alle 2 jahre gemacht werden und hinten in der nähe des nummernschildes mit einer plakette kenntlich gemacht werden, so daß es von außen ersichtlich ist.
die campingplatzbetreiber, in deutschland, sind verpflichtet die gültige gasprüfung zu überprüfen, sonst sind sie im falle eines vorfalls ev. mit haftbar!
ob er das echt prüft, ist eine andere sache!
ohne gültige gasprüfung bekommt man beim Womo keine bestandene HU,
dies wird als erheblicher mangel eingestuft!
bei fähren gibt es bei vielen gesellschaften die vorschrift das die gasprüfung gültig sein muß, da wird oft die prüffrist des heimatlandes angenommen, sie können aber auch auf die prüfvorschriften ihres abfahrtlandes zugrundelegen!
wer möchte denn schon seine fährtickets wegschmeißen, ohne rückzahlung des geldbetrags, nur weil es mal geprüft wurde und es einen erwischt hat????
übrigens bekommen womos bis 3,5t zgg. als neufahrzeug 3 jahre tüv/au und 2 jahre gasprüfung und alle über 3,5t zgg. bekommen nur 2 jahre tüv/au/gasprüfung!


+

Gast am 15 Jan 2009 22:15:13

@ robertmost

:daumen2: genauso und nicht anders.... :!:

sutje am 16 Jan 2009 01:12:27

Moin moin,

eine überprüfte Gasanlage gehört zu der Betriebsgenehmigung eines Womo's. Dieses ist in D und in CH gleich. Keine Frage vom Wollen und Möchten. Ist die Gasanlage nicht überprüft, verliert das Fahrzeug die Zulassung (natürlich nur wenn man erwischt wird).

@ Ernesto

Bei einem Neufahrzeug ist die erste Kontrollprüfung in CH nach 4 Jahren und nicht nach 5. Deine Angaben über Gefahrenguttransport überprüfe noch einmal!

Sutje

[/b]

andwein am 16 Jan 2009 11:21:53

Hallo an alle,
nur zur Klarstellung für in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge gilt:

"Ab 1. April 2007 gelten jetzt folgende Regelungen: Neue Fahrzeuge müssen in Deutschland nun zum ersten Mal nach drei Jahren die HU und AU machen lassen, dann immer im Zweijahres-Rhythmus. Ab 1. Januar 2010 gibt es dann einen Gemeinschaftstermin für die beiden bisherigen Tests, weshalb dann auch der AU-Aufkleber entfällt."

In Bezug auf die eingangs gestellte Frage heißt das, das die 2-Jährig vorgeschriebene Gasprüfung nach G 607 bei einem Neufahrzeug 1 Jahr vor TÜV/AU fällig ist.
Schieb man die um ein Jahr nach hinten bewegt man sich außerhalb der Gesetzeslage (mit allen möglichen Folgen) oder man macht sie und ein Jahr später mit dem TÜV/AU nochmal. Dann ist man synchron mit den Terminen und muss nicht jedes Jahr zu einem andern fahren.
Denn dies ist in meinen Augen mit Zeit und Fahrt ein grösserer Aufwand verbunden als einmal mehr (als vorgeschrieben) eine Gasprüfung machen zu lassen.


Andreas[/b]

jonathan am 16 Jan 2009 11:45:50

Nur mal so am Rande: Seit 1980 fahren wir im unregelmässigen Wechsel Wohnwagen und Wohnmobile. In diesen knapp 30 Jahren und vielen TÜV-Terminen haben wir noch nie- in Worten NIE- weder beim Tüv noch GTÜ und wie die Organisationen alle heissen, unsere Gasprüfbescheinigung vorlegen müssen.....(Obwohl die Anlagen geprüft waren, habe ich den Aufkleber nie aussen angebracht)
Und weder auf Fähren noch auf CP hat sich je einer dafür interessiert.
Werner

robertmost am 16 Jan 2009 12:09:27

hallo,

bitte auch beachten, für wohnwagen und wohnmobile gibt es bei der hu unterschiedliche regelungen, fehlte gasprüfung womo ist em ( erheblicher mangel ) bei einem wohnwagen ist es gm ( geringer mangel )!
dies liegt daran das man im wohnwagen bei der fahrt ja nicht sitzen darf!
wer was wann wo kontrolliert kann ja keiner vorhersehen, bei der hu sind sie aber dazu verpflichtet!

ich kann ja auch nicht behaupten, seit 30 jahren raube ich banken aus, keiner hat mich erwischt also ist es okay!

ich weis, ein blöder vergleich, aber eigentlich richtig!

+

Gast am 16 Jan 2009 22:03:41

sutje hat geschrieben:Moin moin,

eine überprüfte Gasanlage gehört zu der Betriebsgenehmigung eines Womo's. Dieses ist in D und in CH gleich. Keine Frage vom Wollen und Möchten. Ist die Gasanlage nicht überprüft, verliert das Fahrzeug die Zulassung (natürlich nur wenn man erwischt wird).

@ Ernesto

Bei einem Neufahrzeug ist die erste Kontrollprüfung in CH nach 4 Jahren und nicht nach 5. Deine Angaben über Gefahrenguttransport überprüfe noch einmal!

Sutje

[/b]


Komisch, was da manche Benutzer an Wissen und Halbwahrheiten in das Forum schreiben. Ein Womo und seine Gasanlage mit Gefahrenguttransporten gleichzusetzen entlockt mir schon ein herzhaftes Lachen.

Hier der Link zu den Informationen bezgl. Gefahrengut:

--> Link

Auszug daraus:

Kein Gefahrgut-Transport ist:
Gas für den Betrieb des Fahrzeuges, das in fest mit dem Fahrzeug verbundenen Behältern (oder in Flaschen, die in Flaschenhaltern/Flaschenkästen fixiert sind) mitgeführt wird, z.B.:
- für motorische Zwecke
- zum Kochen, Heizen, etc. z.B. im Wohnmobil, Caravan, LKW-Heizung
- für den Betrieb von fest mit dem Fahrzeug verbundenen Geräten, zB. Einbaumaschinen, Bitumentransportern, Grillfahrzeuge

FVF 04.03.04rs
------------------------------------Auszug Ende

Weiter für euch vielleicht sogar nützliche Informationen zu Gasinstallationen und Prüfunge derselben:

--> Link


Dass in D eine Untersuchung alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben ist, habe ich nie bestritten, aber es wird weder eine griechisches Fährunternehmen noch ein griechischer Campingplatz diese überprüfen, weil das ein deutsches Unikat darstellt und darum gar nicht bekannt ist. In der Schweiz gibt es definitiv keine entsprechenden Vorschriften und auch keine Kleber :roll: Wie sollte da zum Bleistift ein deutscher Campingplatz die Gasprüfung eines Schweizer Womo überprüfen.

Also wem das zu gefährlich ist, der sollte dringend darauf achten nicht neben einem Schweizer zu stehen zu kommen :D Vielleicht besser auch nicht neben einem Italienischen oder Spanischen. Ihr erkennt die gut am fehlenden Gasprüfungskleber :razz:

Es gibt übrigens auch sinnvollere deutsche Bestimmungen, z.B. die Zulassung eines PW Anhängers auf 100 Km/h. Aber den Kleber interessiert in anderen Ländern ebenso niemand, denn diese Zulassung gilt nur für D. In der CH gilt trotzdem nur 80 Km/h, in Frankreich darf eh jeder mit 130 mit seinem Hänger durch die Pampas donnern.
Also Kollegen, lasst Luft ab, ich hatte nur die Frage viel exakter genommen als ihr und genau diese beantwortet. Ob Sabrina dann das Risiko eingehen will ist ihre Sache.

Frieden?

fender am 17 Jan 2009 14:49:51

Hallo hast29,

da unser Womo die ersten 6 Jahre nach dem Kauf zur jährlichen Dichteprüfung für den Aufbau zum Womo_Händler muß, lasse ich die Gasprüfung gleichzeitig (alle zwei Jahre) erledigen.

Schönes Wochenende - Henry

herb am 17 Jan 2009 15:10:20

Hallo hast 29
ich bin Mitglied im Deutschen Campingclub und da ist die Gasprüfung
im Beitrag enthalten.Abgesehen von anderen Vorteilen und Informationen
rechnet sich das. Und man ist unabhängig vom TÜV.
herb

drivetheglobe am 17 Jan 2009 15:25:07

Mach dir keine Sorgen,

Das interessiert niemanden. Und so soll es bleiben. Reine
Geldbeschaffung für einige wenige und Gelvernichtung
f. die Meisten.

Gasprüfung auf freiwilliger Basis ist ok. Hab ich letztens gemacht, da
das Wo-Mo gebraucht gekauft und doch schon 10Jahre.
Da kauft man dann eh schon freiwillig neue SChläuche und die
Druckregler kann man schlecht selbst prüfen.

Und die Prüfung ist nicht alles. Die eigenen Augen zu öffnen ist weit wichtiger. !
zB hatten wir kurz nach erfolgreicher und gewissenhafter Prüfung
durch einen Profi Gasgeruch beim Kochen ....

Also im Urlaub begonnen zu suchen....

Es hatte im Herd diese Metallrohre die das Gas dann zuführen und
mischen offenbar "auseinandergebeutelt" bzw waren die entspr.
Gummidichtungen schon dünn (Hitze, Alter ?), das
Gas sank also in den Unterkasten...

Also wichtiger als die gesetzl. Prüfung: Immer Augen und Nase auf !

Vor der Abfahrt mach ich folgendes:
Ich dreh das Gas und alle Sperrhähne auf - dann die Flasche wieder ab.
Warten (ca. 1/2h)
und dann Herd auf. ->> wenn noch Zisch dann ist es hinreichend dicht.

hast29 am 18 Jan 2009 10:36:47

herb hat geschrieben:Hallo hast 29
ich bin Mitglied im Deutschen Campingclub und da ist die Gasprüfung
im Beitrag enthalten.Abgesehen von anderen Vorteilen und Informationen
rechnet sich das. Und man ist unabhängig vom TÜV.
herb


Hallo Herb,

Du meinst den DCC?????? Da sind wir seit ewigkeiten drin.
Aber davon das die Gasprüfung im Beitrag enthalten ist habe ich noch nie was gehört :(
Kannst du mir bitte sagen wo das steht??

@ all
Wir lassen die Prüfung machen.
Aber nicht bei unserem TÜV, das ist so klar wie kloßbrühe!!

@drivetheglobe

Mein Mann achtet auch immer sehr drauf. LEcksuchspray (heißt doch so??) ist immer an Board. Ich traue dieser PRüfung eh nicht. Ob die da nun meinen Kühlschrank und Herd anmachen und vielleicht feststellen -
oh das geht nicht, da müssen sie in die WErkstatt..wo fährst du hin wenn dein Herd oder Kühlschrank oder Heizung nicht funktioniert???

Vielen Dank für eure MEinungen.

herb am 18 Jan 2009 19:44:25

Hallo hast 29
ich bin im wuertembergischen Landesverband des DCC und da laufen die
Gasprüfungen in der Aktion "Sicherer Caravan". Die Termine werden im
Jahresprogramm und auch von den durchführenden Clubs in der
"Camping" genannt.In meiner Gegend sind z.B. am 21. u. 28.03.
Gasprüfungen in Nürtingen, Tuttlingen, Calw, Filderstadt, Öhringen und
Langenargen.
Frag doch mal bei Deinem Landesverband nach.
herb

konni23 am 28 Jan 2009 23:17:49

Hallo hast29
Ich habe eine ähnliche Diskusion losgetreten mit dem selben Thema.
Du hast ein neues Womo im Jahre 2007 gekauft.
Deine Plakette weißt aus das du im Jahre 2009 eine neue Prüfung machen lassen musst.

Ich habs einfach so gelöst.
Fahrzeug zugelassen Juli 2006.
Plakette sagt 2008 erste Prüfung. Habe die Prüfung auf den Januar 2009 verschoben. Jetzt habe ich auch das erste Prüfbuch, in dem ein genauer Termin für die nächste Prüfung festgeschrieben ist.
Tüv in Juli 2009 mache ich also mit der Gasprüfung aus dem Jan 2009 !!
Die Plakette zur Gasprüfung zeigt 2011.
So und jetzt darf jeder einmal rechnen wann wohl die nächste Plakette für die Gasprüfung geklebt bekomme ?


Richtig, mit dem Tüv und der AU im Juli 2011.

Ich versteh die Diskusion um die ach soo wichtige Gasprüfung nicht. Und vor allem nicht wenn jemand über die Wichtigkeit dieser Prüfung lamentiert aber seine Bremsen selber belegt ohne es jemals richtig gelernt zu haben.

Dieses Gas ist nicht geruchlos. Und ein zündfähiges Gas-Luftgemisch stinkt schon ganz gewaltig.
Sicher ist mit Allem was sich um die Sicherheit dreht Vorsicht geboten.
Aber ich denke der gesunde Menschenverstand und ein offenes Ohr, ne feine Nase und ein Auge für die Technik ist das was den meisten aberzogen wird.
Wenn jetzt jemand Bedenken hat das sein Fahrzeug wegen der fehlenden Gasprüfung abbrennen könnte, dem sei gesagt wenn ich zweifel habe am Zustand der Technik bin ich der erste der die Überprüfung dieser anstrebt.
Und wenn ich es nicht selber kann, dann gerne auch beim Händler.

Konni23

matthiast4 am 29 Jan 2009 09:14:07

diegue hat geschrieben:Hallo Ernesto,

es ist beruhigend zu lesen, dass es außer obrigkeitshörigen und angstgetriebenen Landsleuten, die statt selber zu denken jeder noch so übertriebenen deutschen Regulationswut eifrigst Folge leisten, auch entspannte Pragmatiker (oder sollte ich sagen Querdenker?) wie dich gibt. Von daher ist deine Meinung relevanter als die meisten wahrhaben wollen.

Danke!

von einem (deutschen) Ingenieur :wink:


Danke, ich dachte schon, ich stehe alleine mit meinen Meinungen.
Man wird es kaum glauben, aber nach 2 Jahren und einem Monat wird eine Gasanlage nicht schlagartig undicht werden. Aber der brave Deutsche ist halt bei vielen ganz tief drin. (natürlich sind Mitglieder dieses Forums davor gefeit :D )



Mat.

pilote600 am 29 Jan 2009 09:43:19

Folgende wahre Geschichte:

Wir kauften unser neues Gebrauchtes Womo im September 2008, Fahrzeug 2 Jahre alt, also eigentlich TÜV und AU noch ok.
Habe meine Frau dann zur Zulassungstelle geschickt, und die verweigerten wegen der fehlenden aktuellen Gasprüfung die Zulassung.

OK, Händler hat die "Gasprüfung" gemacht, und natürlich eil bestandteil des KV gleich neuer TÜV und AU.

Nun kam ich auf die Idee etwas bequemes einzubauen (lassen) und kaufte mir eine Duokomfort und die Secumotion. Beides wurden von einem Sachkundigen eingebaut. Dabei wurde der "alte" erst geprüfte Gasschlauch ausgebaut und war übrig. und siehe da, der war an einer Stelle fast ganz durchgescheuert.
Soviel zur verlässlichkeit auf die Prüfung!

Im Amatuernebrett fehlte ein Schalter, bzw der Händler erklärte dies sei nur eine Blindkappe. Gutmütig und naiv glaubte ich dies. Zuhause habe ich dann mal etwas in der Betriebsanleitung des Fiats gestöbert, und es war keine Blindkappe, sondern der Schalter für die Nebelrückstrahler!
Wie kann ein Fahrzeug ohne Mängel Tüv bekommen wenn die Nebelrückstrahler nicht gehen?

Also das man die vorgeschriebenen Prüfungen machen muss, ist nun mal so, aber das man dann sicher sein kann das alles ok ist??????

Wie hat ein vorschreiber, oder eine vorschreiberin treffend geschrieben, immer selbst schauen und wachsam sein.


@konni23

ich wechsle die Bremsbacken mit neuen Belägen und auch Bremsscheiben an meinen Fahrzeugen selbst. Habe dies auch gelernt, zwar nicht als Lehrberuf, jedoch als Kraftfahre in einer minispedition, in der man halt Samstags das Fahrzeug wartet. Bis heute habe ich noch nie eine Schraube verloren, nachdem ich etwas selbst gemacht habe, jedoch ist es mir nun schon mehrmals passiert das nach einem Besuch in einer KFZ Fachwerkstatt Schrauben Lose waren, Leitunge falsch montiert und ähnliches. Also prinzipiell über Leute die Ihrer eigenen Arbeit vertrauen und diese auch gewissenhaft erledigen die NAse zu rümpfen ist imho falsch.

couchpotato am 29 Jan 2009 12:21:32

robertmost hat geschrieben:... die gasprüfung muß alle 2 jahre gemacht werden und hinten in der nähe des nummernschildes mit einer plakette kenntlich gemacht werden, so daß es von außen ersichtlich ist....
Wo steht das denn? Hat jemand einen Link zu der Plakettenvorschrift?

Ich habe früher immer nur einen Eintrag in den gelben "Lappen" bekommen. Mir sagte man, die Plakette wäre keine Vorschrift, sonder Werbung...

Lancelot am 29 Jan 2009 13:01:16

Darüber ist hier schon seitenlang heiß diskutiert worden, lies doch mal: --> Link

womowitsch am 29 Jan 2009 13:41:35

Hallo Leute,
Gasprüfung muss einfach sein, und sollte EU weit gelten. Mobile Fahrzeuge sind ständig in Bewegung und der Aufbau "arbeitet". Zwischen den Prüfungen sollte jeder selbst noch kontrollieren ob alles in Ordnung ist. Ich habe z.B. bei einem Gasflaschenwechsel einen durchgescheuerten Gasschlauch enddeckt, und das bei einem Neufahrzeug. Da kann der Hersteller nichts dafür, aber es zeigt wie wichtig solche Sichtkontrollen sind. Ich habe dann auf die Gasschläuche einen PVC-Schlauch gestülpt. Nach längerer Abstellfase
können sich auch kleine Tiere in die offenen Leitungen des Gaskochers begeben und diese zusetzen. Ebenso der Gasbrenner am Kühlschrank. ( Spinnen etc.) Das Gas tritt dann an anderer
Stelle aus. In Frankreich stand ich einmal neben einem Camper, der hatte mit PVC- Wasserschläuchen seinen Grill und Kocher angeschlossen. Das war für mich ein Grund den Platz zuwechseln. Also, man sollte die Gasprüfung schon ernst nehmen, und nicht in diesem Zusammenhang von Abzocke reden.
Noch ein schönes Camperjahr!
Womowitsch

couchpotato am 29 Jan 2009 13:51:31

Lancelot hat geschrieben:Darüber ist hier schon seitenlang heiß diskutiert worden, lies doch mal: --> Link
Danke für den Link, Lancelot. Dort habe ich diese aussage gefunden:
Krabbe hat geschrieben:Bei der abgelaufenen Gasprüfung von einer abgelaufenen Gasplakette zu sprechen ist in der Tat nicht ganz Richtig. Die Plakette sagt über das Ablaufdatum nämlich sehr wenig aus, lediglich das Jahr ist angegeben. Demzufolge hat die Plakette auch eigentlich keine entsprechende Aussagekraft und dient in erster Linie der Erinnerung. Maßgeblich ist einzig und allein das Prüfdatum der letzten Gasprüfung, welches in der Gasprüfbescheinigung steht und von diesem Datum an ist die Gasprüfung taggenau 2 Jahre gültig.
Da anscheinend keine Vorschriften o.ä. zu den Gasplaketten vorliegen, sind diese wohl wirklich nur Werbung".

konni23 am 01 Feb 2009 02:54:28

Hallo pilote600

Es war nicht mein Absicht den Eindruck zu erwecken das ich glaube das jeder private Bastler nicht weiß was er tut.
Im Gegenteil, mein Motto lautet:
Soll etwas ordentlich werden,
mach es selbst !!

Michael alias Konni

pluspetit am 01 Feb 2009 09:58:38

Ja,ja Sicherheit ist wichtig und alles taggenau einzuhalten besser noch im vorauseilenden Gehorsam schon ein Jahr früher zu machen ist wohl typisch deutsch. Ich plädiere schon seit langem für eine durchzuführende Hauptuntersuchung bei Dekra oder TÜV vor jeder Fahrt! Das dient der Sicherheit und was noch viel wichtiger ist: der Wirtschaft und der Staat verdient über die Steuern auch noch mit. Fahrzeuge über 10 Jahre sollten alle verschrottet werden, aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes..und s.o.
Bei unserem 3,85 t WOMO ist es jetzt ja fast schon soweit. TÜV jährlich und wir fahren damit 3 Wochen im Sommer 5000 km und vielleicht 1000 insgesamt im Rest des Jahres.. Ach und die AU ist nat. auch nur jährlich, weil bei einem aufgelasteten 3,5 t verstellt sich da ja alles ständig...
Kostet dann jedesmal ca. 150 geschmeidige Euro.
Ok, Sicherheitsprüfungen müssen sein, aber es ist alles eine Frage des Maßes und man kann alles übertreiben. Wichtig ist selbst auf die sicherheitsrelevanten Dinge zu achten. Wir haben vor 2 Jahren unseren T3 mit 18 Jahren und TÜV neu verkauft. Einziger Mangel: Deckel der Anhängersteckdose fehlt. Der Prüfer war ja sowas von entäuscht, dass er nicht mehr finden konnte..

Just my 2cents

pluspetit

robbietobbie am 07 Okt 2015 14:46:28

Hallo zusammen,

habe diesen alten Thread über die SuFu gefunden und wieder hervorgekramt.

Mittlerweile hat sich ja schon etwas geändert: die Gas-Prüfplaketten haben -ebenso wie die TÜV-Plaketten- Monatsmarkierungen.

Nun aber meine eigentliche Frage. Wir haben seit Februar ebenfalls ein neues WoMo mit 3,5t zgG - sprich HU erst in 2/2018. Aber eine Gas-Prüfplakette finde ich an unserem WoMo nirgends - es fehlt ja auch noch das gelbe Gaspürfungs-Heft. Ist das bei neuen WoMos normal?

Weitere "Feinheit": in unser WoMo wurde bei Kauf auf unseren Wunsch durch den Händler die DuoControl CS verbaut. Müsste durch die Änderung vom Werkszustand nicht sowieso eine komplette Neuprüfung der Gasanlage vorgenommen worden sein?

Ist jetzt schon unser zweites neues WoMo, bei dem Vorherigen haben wir aber kurz nach dem Kauf die DuoControl durch einen anderen Gas-Fachbetrieb einbauen lassen. Dort wurde damals dann auch direkt eine Gaspüfung gemacht, das gelbe Prüfheft ausgestellt und eine Plakette verklebt.

xbmcg am 07 Okt 2015 14:57:30

Mal Deinen Händler ansprechen.... :roll:

Roadstar am 07 Okt 2015 15:27:44

robbietobbie hat geschrieben:Hallo zusammen,

Dort wurde damals dann auch direkt eine Gaspüfung gemacht, das gelbe Prüfheft ausgestellt und eine Plakette verklebt.


Hallo Robert,

genau so sollte es auch jetzt sein !

VG Sven

robbietobbie am 07 Okt 2015 17:01:05

Hallo nochmal,

danke für die schnellen Antworten. Eine Rückfrage beim Händler ergab, dass die DuoControl doch bereits im Werk montiert wurde und nicht beim Händler. Die DuoControl hatte ich seinerzeit bei der Bestellung des WoMos schon mitbestellt und dachte, die würde der Händler einbauen, da sie nicht im originalen Zubehörkatalog des Herstellers ausgewiesen war.

Ändert das denn jetzt etwas an der Sachlage? Müssen neue WoMos auch eine Gas-Prüfplakette bekommen? Die Fahrzeuge bekommen ja auch eine HU-Prüfplakette und werden meines Wissens nach nicht einzeln beim TÜV oder ähnlichen Pürfuorganisationen vorgeführt. Bin jetzt total verwirrt... :roll:

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