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Kurzzeitzulassung und Versicherung


wilma57 am 23 Jan 2009 14:16:01

Hallo WOMO-Freunde,
ist bei einer Kurzzulassung (5Tage) eigentlich das Fahrzeug auch automatisch KASKOversichert oder muß/sollte man die zusätzlich abschließen?
Wie wird das bei Händlern gehandhabt?

Internette
WILMA57

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abenn am 23 Jan 2009 14:20:25

Hallo,
ist normalerweise nicht drin, uns hat die RMV extra gefragt ob wir dies wünschen. Händler haben denke ich meist keine Kurzzeitkennzeichen, die dürfen ja noch die rote Nummerns verwenden.


Alf

Gast am 23 Jan 2009 14:28:47

Hab auch gerade eins geholt, bei der HUK24 ist Kasko mit drin, wenn man möchte, wird aber eh verrechnet, wenn man hinterher auch dort einen Anschlußvertrag abschließt. Ist übrigens um einiges günstiger als RMV.

Matthias

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Lauterberger am 23 Jan 2009 17:26:56

Hallo,

grundsätzlich ist nur Haftpflicht versichert.

Ich habe es mir immer schriftlich geben lassen, daß die gewünschte Kasko sofort versichert ist.

Auch bei der richtigen Zulassung ist es genauso wichtig. Laut Versicherungsbedingungen ist man nämlich erst in Kasko versichert, wenn der erste Beitrag gezahlt/abgebucht wurde und der Versicherungsschein ausgehändigt wurde !

Das kann nämlich ohne weiteres eine gute Woche oder länger nach der Anmeldung dauern !

Dietmar

Gerhard-Heinz am 23 Jan 2009 17:30:06

MatthiasG hat geschrieben:Hab auch gerade eins geholt, bei der HUK24 ist Kasko mit drin, wenn man möchte, wird aber eh verrechnet, wenn man hinterher auch dort einen Anschlußvertrag abschließt.

Matthias


Korrekt,
in der Regel ist in der Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen nur die Haftpflicht enthalten, kann aber auch Anfrage mit eingeschlossen werden.

Im Anschlußvertrag wird das Kurzzeitkennzeichen nicht gesondert berechnet, sondern der Anschlußvertrag, wird nur um diese 5 Tage vordatiert. Deshalb stellt es auch kein Problem dar, nur muss man die Versicherung darauf hinweisen, dass man bei Anforderung der eVB (elektronischen Versicherungsbestätigung) des Kurzzeitkennzeichens auch die Kasko einzuschließen ist.

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