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Hallo Wohnmobilisten, ich habe gegen die Nachzahlung für 2006 gegen den Steuerbescheid am 20.8.2007 Einspruch eingelegt. Jetzt teilt mir das Finanzamt mit, daß mit Urteil v. 9.4.2008 des BFH (BStBl.II 2008,691 die Kfz-Steuer nach § 12 Ab. 2 Nr. 1 festgesetzt wird. Nach meiner Recherche handelt es sich bei dem Urteil aber um einen Toyota Typ J 7 Landcruiser. Hat jemand bereits Erfahrung mit dem Finanzamt diesbezüglich gemacht. Es grüßt Helmi 47. |
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