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FAHRRADTRÄGER IN PORTUGAL VERBOTEN ?


Gast am 28 Jan 2009 09:12:09

Hallo ,

habe soeben im neuen ACSI gelesen, das es verboten ist,Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern.
Trifft das auch für WOMOs zu ? Sind ja auch Autos,zumindest bis 3,5 t.
Wer weiß mehr,wer hat Erfahrungen ?
lg
peter

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manni63 am 28 Jan 2009 12:04:19

Hey Peter

Davon habe ich noch nichts gehört.
Würde einfach mal beim ADAC anrufen... die müssten es ja wissen :wink:
Habe gestern mein Tour Set nach Portugal vom ADAC bekommen, da stand aber nichts von einem Verbot drin :roll:

Wir haben da kein Problem, da wir unseren Rollen in die Garage packen :D

WoRo1 am 30 Jan 2009 22:32:16

Freetec 598 hat geschrieben:habe soeben im neuen ACSI gelesen, das es verboten ist,Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern.
Trifft das auch für WOMOs zu ? Sind ja auch Autos,zumindest bis 3,5 t.
Wer weiß mehr,wer hat Erfahrungen ?

Das wäre ja Wahnsinn. Wie sollten wir denn die Fahrräder aufs Dach rauf kriegen? Nirgendwo habe ich im Internet eine derartige Aussage gefunden. Auch auf der Seite von Acsi nicht.Dort heißt es vielmehr : "Achtung: es ist verboten Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern. Man darf Räder aber auf dem Dachgepäckträger transportieren, oder am Wohnwagen/Wohnmobil auf der Rückseite." Na also. Im Campingführer von Acsi fehlt offensichtlich der letzte Halbsatz dieses Hinweises. Etwas peinlich, den Käufern dieses Führers aufgrund eigener Schlampigkeit einen solchen Schreck einzujagen. Ich werde das Acsi auch schreiben.

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Gast am 30 Jan 2009 22:45:17

WoRo1 hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:habe soeben im neuen ACSI gelesen, das es verboten ist,Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern.
Trifft das auch für WOMOs zu ? Sind ja auch Autos,zumindest bis 3,5 t.
Wer weiß mehr,wer hat Erfahrungen ?

Das wäre ja Wahnsinn. Wie sollten wir denn die Fahrräder aufs Dach rauf kriegen? Nirgendwo habe ich im Internet eine derartige Aussage gefunden. Auch auf der Seite von Acsi nicht.Dort heißt es vielmehr : "Achtung: es ist verboten Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern. Man darf Räder aber auf dem Dachgepäckträger transportieren, oder am Wohnwagen/Wohnmobil auf der Rückseite." Na also. Im Campingführer von Acsi fehlt offensichtlich der letzte Halbsatz dieses Hinweises. Etwas peinlich, den Käufern dieses Führers aufgrund eigener Schlampigkeit einen solchen Schreck einzujagen. Ich werde das Acsi auch schreiben.


Danke Wolfgang,
kannst Du uns auf dem Laufenden halten?
lg
peter

WoRo1 am 31 Jan 2009 14:13:56

Freetec 598 hat geschrieben:[kannst Du uns auf dem Laufenden halten?

Ich habe acsi gleich eine mail zugesandt und sie auf den Fehler aufmerksam gemacht. Geantwortet haben sie noch nicht. Vielleicht nächste Woche. Aber auch wenn nicht, dürfte es wohl klar sein, dass man Fahrräder hinten mitnehmen kann.

Gast am 31 Jan 2009 16:39:05

Hat sich mal einer die Mühe gemacht und den ganzen Text beim Acsi gelesen? :kuller:

Gast am 31 Jan 2009 18:35:14

WoRo1 hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:[kannst Du uns auf dem Laufenden halten?

Ich habe acsi gleich eine mail zugesandt und sie auf den Fehler aufmerksam gemacht. Geantwortet haben sie noch nicht. Vielleicht nächste Woche. Aber auch wenn nicht, dürfte es wohl klar sein, dass man Fahrräder hinten mitnehmen kann.


Danke Wolfgang,

für Deine Mühe dort anzufragen....

WoRo1 am 31 Jan 2009 19:14:11

Dani hat geschrieben:Hat sich mal einer die Mühe gemacht und den ganzen Text beim Acsi gelesen?

???????

Gast am 31 Jan 2009 20:01:01

--> Link

Hast ja selbst die Aussage die Wohnmobile betrifft in deinem Posting drin... die werden wohl kaum die Hardcopy neu auflegen weil ein Satz drin fehlt... wenn er denn fehlt :wink:

WoRo1 am 01 Feb 2009 11:41:25

Dani hat geschrieben: ...die werden wohl kaum die Hardcopy neu auflegen weil ein Satz drin fehlt... wenn er denn fehlt

Er fehlt. Und deswegen ist es doch wohl nicht falsch, das Unternehmen auf diesen Fehler hinzuweisen. Natürlich nicht, damit sie die jetzige Auflage einstampfen, aber als Merkposten für die nächste Auflage. Produkte wie Camping- oder Stellplatzführer sind doch, wenn sie gut sein sollen (und wir wollen doch, dass sie das sind), auf die kritische Mitwirkung der Benutzer angewiesen. Unfehlbar und allwissend können solche Verlage doch nicht sein.

Gast am 01 Feb 2009 12:29:25

WoRo1 hat geschrieben: Unfehlbar und allwissend können solche Verlage doch nicht sein.


Da hast du recht. :wink:

Gast am 01 Feb 2009 13:23:28

Deswegen bräuchte man die fehlerhafte Auflage auch nicht einstampfen. Eine Benachrichtigung der Kunden über die fehlerhafte Information sollte kein Problem sein. Die Adressen sind ja bei Bestellungen bekannt.

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