Hallo ,
habe soeben im neuen ACSI gelesen, das es verboten ist,Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern.
Trifft das auch für WOMOs zu ? Sind ja auch Autos,zumindest bis 3,5 t.
Wer weiß mehr,wer hat Erfahrungen ?
lg
peter
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Hallo ,
habe soeben im neuen ACSI gelesen, das es verboten ist,Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern. Trifft das auch für WOMOs zu ? Sind ja auch Autos,zumindest bis 3,5 t. Wer weiß mehr,wer hat Erfahrungen ? lg peter Hey Peter
Davon habe ich noch nichts gehört. Würde einfach mal beim ADAC anrufen... die müssten es ja wissen :wink: Habe gestern mein Tour Set nach Portugal vom ADAC bekommen, da stand aber nichts von einem Verbot drin :roll: Wir haben da kein Problem, da wir unseren Rollen in die Garage packen :D
Das wäre ja Wahnsinn. Wie sollten wir denn die Fahrräder aufs Dach rauf kriegen? Nirgendwo habe ich im Internet eine derartige Aussage gefunden. Auch auf der Seite von Acsi nicht.Dort heißt es vielmehr : "Achtung: es ist verboten Fahrräder auf einem Fahrradträger hinten am Auto zu befördern. Man darf Räder aber auf dem Dachgepäckträger transportieren, oder am Wohnwagen/Wohnmobil auf der Rückseite." Na also. Im Campingführer von Acsi fehlt offensichtlich der letzte Halbsatz dieses Hinweises. Etwas peinlich, den Käufern dieses Führers aufgrund eigener Schlampigkeit einen solchen Schreck einzujagen. Ich werde das Acsi auch schreiben.
Danke Wolfgang, kannst Du uns auf dem Laufenden halten? lg peter
Ich habe acsi gleich eine mail zugesandt und sie auf den Fehler aufmerksam gemacht. Geantwortet haben sie noch nicht. Vielleicht nächste Woche. Aber auch wenn nicht, dürfte es wohl klar sein, dass man Fahrräder hinten mitnehmen kann. Hat sich mal einer die Mühe gemacht und den ganzen Text beim Acsi gelesen? :kuller:
Danke Wolfgang, für Deine Mühe dort anzufragen....
??????? --> Link
Hast ja selbst die Aussage die Wohnmobile betrifft in deinem Posting drin... die werden wohl kaum die Hardcopy neu auflegen weil ein Satz drin fehlt... wenn er denn fehlt :wink:
Er fehlt. Und deswegen ist es doch wohl nicht falsch, das Unternehmen auf diesen Fehler hinzuweisen. Natürlich nicht, damit sie die jetzige Auflage einstampfen, aber als Merkposten für die nächste Auflage. Produkte wie Camping- oder Stellplatzführer sind doch, wenn sie gut sein sollen (und wir wollen doch, dass sie das sind), auf die kritische Mitwirkung der Benutzer angewiesen. Unfehlbar und allwissend können solche Verlage doch nicht sein.
Da hast du recht. :wink: Deswegen bräuchte man die fehlerhafte Auflage auch nicht einstampfen. Eine Benachrichtigung der Kunden über die fehlerhafte Information sollte kein Problem sein. Die Adressen sind ja bei Bestellungen bekannt. |
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