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Haftung des Admins bei Forumstreffen?


Gast am 02 Feb 2009 14:33:33

Hallo,

ich hab 'ne Frage an die Spezialisten unter Euch.

Ich bin in einem kleinen Hundeforum aus unserem Bereich.
Es wird von einer jungen Frau geleitet geleitet und ist auch von ihr eröffnet worden.
Bisher wurden kleine Wanderungen für das Wochenende ausgemacht.
Der Ablauf war so, dass jemand einen Zeitpunkt und einen Ort vorgeschlagen hat
und man sich dann dort, wenn genug Leute Interesse hatten, zum gemeinsamen
Spaziergang mit den Hundis getroffen hat.

Nun möchte die Forumsleiterin die Organisation der Treffen nach "wer-kennt-wen" verlegen,
weil ihr jemand erzählt hat, dass sie als Admin des Forums belangt werden könnte, falls
es auf so einem Spaziergang zu einem Unfall kommen würde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da was dran ist und hoffe es auch ganz stark,
denn sonst sähe ich jegliche Forumstreffen in Gefahr.

Hat jemand Ahnung von der rechtlichen Seite????

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Gast am 02 Feb 2009 14:46:30

Ohne nun alle Gesetze zu kennen, aber Treffen finden doch egal wie und wo vereinbart, könnte ja auch per e-mail o. telefonisch passieren

auf freiwilliger Basis ab, also ist doch jeder für sich verantwortlich

wenn ich zum Greven Treffen fahre, weil es hier im Forum nur terminlich ausgemacht wurde und ich baue dort auf dem Gelände einen Unfall, so
kann ich nicht Dirk als Admin verantwortlich machen.

Gast am 02 Feb 2009 14:50:41

Hallo Marry,

ich seh das ja auch so.
Aber die junge Dame ist nun verunsichert und ich fänd es nicht schlecht, wenn ich ihr die Sorge nehmen könnte,
indem ich ihr was Konkretes nennen könnte und nicht nur Meinungen.
Leider hab ich auch nur meine Meinung zu diesem Thema und keinerlei Hintergrundwissen.

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wom am 02 Feb 2009 16:26:48

Wenn eine geschäftliche Veranstaltung vorliegt, die eine Gewinnabsicht hat, dann ist der Veranstalter verantwortlich, auch wenn er dies ausschließen will, oder entgegen der Absicht gar keinen Gewinn macht.

Wenn jemand im Forum schreibt: laßt uns doch zusammen spazierengehen, dann ist jeder selbst verantwortlich, resp. derjenige, der Pflichten vernachlässigt hat (etwa Streupflicht).
Erst wenn die junge Dame 5.- € für die Teilnahme einsammelt,
dann kann das kippen.

Mein Wissen fundiert aus geschäftlichen Veranstaltungen.

Gast am 02 Feb 2009 16:53:14

wir veranstalten regelmäßig Motorradtreffen, da wir dort keinen Gewinn machen, bzw. die übrigen Erlöse spenden haften wir auch nicht, für nix. Ist eine reine private Veranstaltung.

Matthias

Gast am 02 Feb 2009 17:02:51

Hallo,

das könnte sogar etwas schärfer sein als wom das sieht.

Wenn das Forum mit kommerziellem Hintergrund betrieben wird (wie etwa dieses hier), da dürfte schon die Anzeigenschaltung reichen, ist der Betreiber bei einer über diese Plattform organisierte Veranstaltung der Veranstalter und entsprechend mit im Boot.

Dass er hierfür nochmal extra einen Obulus einfordert ist IMHO nicht notwendig.

Aber alles nur gesundes Halbwissen, Dirk dürfte genaueres wissen und sich sicher auch noch äußern *mitdemzaunpfahlwink*


Gast

Administrator am 02 Feb 2009 17:29:13

Nach allgemeiner Rechtsprechung ist jede Homepage bereits dann gewerblich, wenn Banner oder andere Werbemittel eingebaut sind und vergütet werden.
Die Meisten wissen das nicht, oder denken, die 10 Euro monatlich interessieren doch keinen.
Im Falle eines Rechtsstreites sieht das dann aber meistens ganz schnell ganz anders aus.


Die Frage der Haftung ist so pauschal nicht zu beantworten, in erster Linie wird es darum gehen, wer sich eine Verantwortlichkeit zurechnen lassen muß.
Ist auf dem genutzten Stellplatz ein ungesichertes Loch in das jemand reinfällt und zu Schaden kommt - liegt das in der Verantwortlichkeit des Stellplatzbetreibers - und nicht des Forenadmins.
Bricht sich jemand im Wald beim Spazierengehen den Fuß - dann haftet so ein Admin noch immer nicht - wofür denn auch, er hat ja keine Pflichtverletzung begangen.
Werden allerdings Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten (die Veranstaltung beinhaltet z.B. ein Mopedrennen und die Laternenmasten wurden vorher nicht mit Stroh oder Reifenstapeln gesichert) und es kommt jemand zu Schaden........... ist der Veranstalter in der Haftung.
Es kommt also darauf an, welche Pflichten bestehen - und wer sie letztendlich verletzt.

abo1 am 02 Feb 2009 17:34:12

hallo

also bei einem "offiziellen" forumstreffen (eigener evt gepinnter thread, aufruf des forenbetreibers oder seiner admins, moderatoren zur teilnahme, evt geponsert vom forenbetreiber ect )wuerde ich den forenbetreiber - virtuell, theoretisch - schon abstrakt in einer art veranstalter haftpflicht sehen.

soferne es sich aber um ein privates treffen von einzelnen usern handelt kann ihm das natuerlich egal sein

lg
g

Re_tep am 02 Feb 2009 17:38:31

Im Grunde kann man auf die Fragestellung nur falsche Antworten geben, weil man die genaue Fallkonstallation nicht kennt. Grundsätzlich haftet jedoch derjenige, der ein Veranstaltung plant, ins Leben ruft und durchführt. Zur Absicherung gibt es eine sog. Veranstalterhaftpflicht, mit der man sich entlasten kann. Eine Einzelperson haftet unbegrenzt mit ihrem Vermögen, ein Verein (e.V.) haftet eingeschränkt bis zur Höhe des Vereinsvermögens (nur mal so als Beispiele).

Aus eigener Erfahrung aus dem Bereich Wohnmobiltreffen weiß ich, daß wenn jemand ein Treffen aus einem Forum oder einer Interessengemeinschaft heraus, plant, anschiebt oder ausrichtet, derjenige auch vollständig haftet und zwar für alles, was auf Platz, Veranstaltungen oder nebenbei noch passiert. Es kann sogar in einigen Fällen so weit gehen, daß der Unterhalter eines Forums für Aktivitäten haftet, an denen er noch nicht einmal teilnimmt. Befreien kann sich der "Veranstalter" nur durch einen vom Nutzer/Teilnehmer unterschriebenen Haftungsausschluß oder auch AGB´s.

Alles klar??? :eek:

Gast am 02 Feb 2009 17:45:07

Ist doch klar, das Dirk eine Rechnung von mir bekommt, wenn ich mir in Greven eine Beule hole. Noch nie was von Sippenhaft gehört ? :D

wom am 02 Feb 2009 17:56:40

Re-tep hat schon recht: wir kennen die genauen Details nicht....

Nach meinem Wissensstand ist der Knackpunkt
die Frage, gibt es denn überhaupt einen Veranstalter?

Entweder:
Ich veranstalte eine Hundewanderung
oder:
Wer von Euch geht mit mir und meinem Flohhaufen zum Hundewandern.

Ich sehe keine Aufgaben, die einen Veranstalter nötig machen oder überhaupt erkennen lassen.
Entweder:
Wir treffen uns um 3 in Kleinbittelsbach am Parkplatz beim Sportfeld.
Kann jemand beim Ausflugslokal Kaffee und Kuchen bestellen oder soll ich das machen? Aus.
oder:
Ich besorge einen Bus zur Anreise und unterwegs in der Waldschenke Kaffee und Kuchen, ein Tierarzt für Hundebisse ist auch dabei, dafür krieg ich 5.- Euro oder ihr kauft mir aus lauter Dankbarkeit Hundefutter ab.

wom am 02 Feb 2009 18:07:06

Noch was aus der Praxis:
die Versicherungen sind bei so harmlosen Veranstaltungen wie Hundewandern und Wohnmobiltreffen relativ gering,
Haftungsausschlüsse sind unwirksam, das Gesetz wurde, ich glaube vor 2-3 Jahren, deutlich verschärft.

Traurig, daß man schon einen Anwalt braucht,
wenn man mit seinen Hunden spazieren gehen will.

Gast am 02 Feb 2009 18:27:05

Keine Bange, Ertie...ich hab genug pm vorrätig :D :twisted:

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