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Darf man das ? Womo mit Preisschild auf Parkplatz stellen !


Ruth66 am 14 Feb 2009 08:24:30

Hallo liebe womo-fahrer,

heute kurze frage an euch :

darf man ein Womo auf einen parkplatz stellen
( ohne ein schaufenster oder eine sicht aus einem
wohnhaus zu -behindern- ) und mit preisschild und
tel.-nr. im fenster zum verkauf anbieten ?

Danke schon jetzt für eure info's .... !

Eure Ruth66

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Molle1 am 14 Feb 2009 09:17:41

Hallo
Ich wüsste nicht warum man das nicht dürfte solange das Womo angemeldet ist. Ohne Anmeldung darf es auf keinen Öffentlichen Platz gestellt werden. Was ich in meinem Womo aushänge oder reinhänge geht keinen was an.
Sehe oft welche stehen die ein Verkaufsschild dran haben.
Grüßle

al am 14 Feb 2009 09:57:34

nach meinem kenntnisstand ist es unzulässig, wird aber oftmals geduldet.

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Waldi am 14 Feb 2009 11:23:19

Es gibt doch auch viele die das am PKW machen , ich habe noch nie gehört dass da jemand Schwierigkeiten gehabt hätte. Bei uns jedenfalls nicht.

Waldi

Ingo.L am 14 Feb 2009 11:39:36

Eine allg. Rechtsvorschrift, wie lange man ein angemedetes Fahrzeug parken darf, gibt es nicht. Letzte Klarheit schafft aber ein Anruf bei der örtlichen Verwaltungsstelle.

RaiWo am 14 Feb 2009 15:28:46

Hai!
Darf man nicht!
Wäre Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes. Bekam mal ein Bußgeld, weil der Käufer meines Autos den Pkw mit Preisschild in den öffentlichen Verkehrsraum gestellt hatte.
CU
Wolf

Tipsel am 14 Feb 2009 15:51:49

Man darf aber sicherlich mit diesem Schild herumfahren und mal hier und mal dort parken.

Ich seh in Offenbach an der Bundesstraße, wo die Ordnungskräfte normalerweise fleißig ihre Handcomputer füttern, ständig Autos mit Verkaufsanzeigen stehen.

Wenn es nicht erlaubt wäre, gäb es dort diese Fahrzeuge nicht mehr, denn dort wird täglich mehrmals kontrolliert.

Aber auch dies ist nur eine Vermutung aufgrund meiner Beobachtung.

dieter2 am 14 Feb 2009 15:58:24

Stell doch einfach hin und riskiere 20-30 € Bußgeld :)

Dieter

Avena am 14 Feb 2009 16:06:04

Der Link ist zwar schon etwas älter, aber immer noch aktuell:

--> Link

Also zur Not mal in der Gemeindeverwaltung nachfragen

Molle1 am 14 Feb 2009 17:23:19

Hab den Link gelesen. Aber da steht nichts von angemeldet oder nicht. Ich denke die waren oder sind nicht angemeldet. Wenn ich mein Auto angemeldet hab bin ich der überzeugung darf ich auf öffentlichen Plätzen mein Auto mit Verkaufsschild hinstellen. Nur meine Meinung.

Gast am 14 Feb 2009 18:02:44

Hi ihr,

das ist speziell in Berlin so, nicht aber in anderen Bundesländern unbedingt...

in Berlin, darf auch keine Firma ein Werbeschild aufstellen, sondern nur auf einem privaten Grund mit Genehmigung des Eigners.

Das ist mit den Autos ebenfalls so ...

Wie es in Deutschland allg. aussieht in anderen Bundesländern weiß ich nicht, aber dieser Artikel ist nur für uns Berliner gedacht und lt. Stadtordnung
(die gibt es ja auch in jeder anderen Stadt ...) dürfen die Berliner normaler Weise auch keine Wäsche hochhängen auf den Balkonen.

@Ruth66
Wer das also machen möchte fragt doch einfach mal bei seinem zuständigen Bürgeramt oder Ordnungsamt nach um nicht das Busgeld oder Verwarngeld zu bekommen. Oder einfach hinstellen und abwarten...

vielleicht sieht ein potenzieller Käufer das schneller als der die Ordnungshüter :D :) :wink:

camperfrank am 14 Feb 2009 18:42:59

Das ist ähnl. wie mit den Werbeanhänger.

Sind ausschließlich nur für Werbung gedacht dürfen die nicht lange auf öffentlichen Grund stehen.

Es spricht sicherlich nichts dagegen an sein Auto ein Schild zu machen.
Wenn man das Auto aber für längere Zeit an eine Hauptstr. stellt um es zu verkaufen sollte man sich erkundigen.
Besonders dann, wenn dort viele dieser Autos stehen.

dieter2 am 14 Feb 2009 19:28:25

Vorhin auf Kabel 1 in "Abenteuer Auto".
Da war genau diese Frage.
Der Wagen muß ordnungsmäßig geparkt sein und keinen behindern.
Das er zugelassen sein muß ist natürlich klar.

Ich nehme mal an in Berlin geht es um Händler die das gewerblich machen.

Dieter

Gast am 14 Feb 2009 19:43:16

hallo Ruth66,
Solange das Auto auf Dich zugelassen ist, Du mit dem Auto normal unterwegs bist,und Du das Auto auf Deinem eigenen Parkplatz parkst,auch auf der Strasse vor Deiner Wohnung,wo Du einen Parkplatz hast,kannst Du jederzeit ein Verkaufsangebot in Deinen Wagen hängen.
Solltest Du das Auto aber auf einem nicht Dir zugehörigen Parkplatz mit dem Anliegen,es zu verkaufen,parken,dann hast Du schlechte Karten.
Bußgelder ab 40.- Euro aufwärts sind dann die Folge.
,
Konni

konni23 am 14 Feb 2009 19:46:40

Zusatz zur Aussage von dieter2:

Durch das abgestellte Fahrzeug und das Betrachten des Fahrzeugs durch Interessenten darf der Verkehrsfluß und die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Hoffe man versteht was ich sagen wollte ?!?!?!?!

wom am 14 Feb 2009 20:55:16

Darf man das?
Definitiv Jain!

Wegen einem Zettel im hinteren Seitenfenster gibt es nur dann Streß, wenn andere auf die gleiche Idee kommen und die Stadtverwaltung dann die Verkaufsmeile wieder dem normalen Parkraum zuführen möchte.

So geschehen vor ein paar Jahren an der Uni München in Schwabing:
erst ein Zettel an einem alten VW-Bus, dann 10 Zettel an 10 alten Autos, dann ein florierender Altwagenhandel mit geschätzten 120 Fahrzeugen, und am Schluß, Finale furioso, ein Großeinsatz für die Rennleitung und die Abschlepper. Jetzt ist es wieder Parkfläche.

Gast am 14 Feb 2009 21:17:25

kam eben im Fernseh ein Beitrag dazu auf Kabel1:
1. das Fahrzeug muß ordnungsgemäß angemeldet sein
2. das Fahrzeug muß die eventuellen Parkbestimmungen (Parkuhr ect) einhalten
3. das Fahrzeug darf den fliesenden Verkehr nicht behindern

wenn das alles eingehalten wird steht nichts dagegen

Gast am 14 Feb 2009 21:24:50

dieter2 hat geschrieben:Vorhin auf Kabel 1 in "Abenteuer Auto".
Da war genau diese Frage.
Der Wagen muß ordnungsmäßig geparkt sein und keinen behindern.
Das er zugelassen sein muß ist natürlich klar.

Ich nehme mal an in Berlin geht es um Händler die das gewerblich machen.

Dieter


@Dieter

ich habe das vorhin auch gesehen, du mußt etwas überhört haben ..... er hatte auch gesagt: "daß es keine einheitliche, gesetzliche Regelung diesbezüglich gib."

und ich meine nicht nur die Händler in Berlin, sondern auch die Privatleute

wenn sie einen Zettel in Ihr Auto zum Verkauf machen und es bewußt über Tage an eine Strasse stellen, hängt ruck zuck ein Knöllchen dran oder könnte sogar abgeschleppt werden auf Kosten des Halters, wenn dieser nicht reagiert oder eine Anzeige läuft.

Wenn man aber dieses Auto mit dem Verkaufsschild nutzt und es parkt mal hier zum Einkauf, dann mal dort und dann mal wieder ab Abends zu Hause vor der Tür, ist es wieder etwas anderes.

Unserer Gewerbetreibenden : z.B. Autohäuser, stellen oft ihre Werbeautos vorn auf dem Grund einer Tankstellen Kette ab. Diese erlauben das ...

Es liegt einfach nur an der Gemeinde oder Stadt, wie die das regeln.

Ich denke, einige Städte oder Orte sind da sehr kulant, aber in unserer Großstadt ist es schlichtweg nicht erwünscht.

Es ist nicht mit einem § der feststeht zu beantworten.

wom am 14 Feb 2009 21:59:14

Marry hat geschrieben:Es ist nicht mit einem § der feststeht zu beantworten.


Sag ich doch: Jain :D

Im Ernst:
die Gemeinde hat das Recht, die Notbremse zu ziehen,
wenn z.B. wertvoller Parkraum etwa zum Gebrauchtwagenhandel zweckentfremdet wird.
Und wenn man definiert, daß mißbrauchter Parkraum den fließenden "Parkplatzsuchverkehr" behindert, dann paßt es ja wieder....

dieter2 am 14 Feb 2009 23:46:48

Das die Gemeinden noch nicht auf die Idee gekommen sind
für 80€ Sondergenehmigungen zu verkaufen für diese Zwecke :D

Die sind doch sonnst hinter jeden Euro her wie die Geier :(

Dieter

Gast am 15 Feb 2009 01:15:46

Man Dieter, schreib das doch nicht so laut.... :eek: *umgucke* 8) und pssst

Clematis am 15 Feb 2009 05:26:46

Hallo Ruth66,

habe gerade beim Studium des TV-Programmes
bemerkt, dass die Sendung v. Sonnabend schon
am Montag ( 16.02 - 00:25 Uhr ) wiederholt wird.

Gern geschehen - CLEMATIS

abo1 am 15 Feb 2009 11:55:34

dieter2 hat geschrieben:Das die Gemeinden noch nicht auf die Idee gekommen sind
für 80€ Sondergenehmigungen zu verkaufen für diese Zwecke :D


hallo

in AT sind wir hier schon lange einen schritt weiter

das zauberwort hiesst "werbeabgabe" und trifft neben allen arten von werbetreibenden in TV, zeitung, kino, plakt ect auch den privaten kfz verkaufer.

verkaufsangebote eines kfzs im fenster muessen mit (ich glaube 10,- im monat) vergebuehrt werden. zahlscheinabschnitt muss dabei haengen ..

lg
g

Gast am 15 Feb 2009 15:47:25

abo1 hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:Das die Gemeinden noch nicht auf die Idee gekommen sind
für 80€ Sondergenehmigungen zu verkaufen für diese Zwecke :D


hallo

in AT sind wir hier schon lange einen schritt weiter

das zauberwort hiesst "werbeabgabe" und trifft neben allen arten von werbetreibenden in TV, zeitung, kino, plakt ect auch den privaten kfz verkaufer.

verkaufsangebote eines kfzs im fenster muessen mit (ich glaube 10,- im monat) vergebuehrt werden. zahlscheinabschnitt muss dabei haengen ..

lg
g

nun dann kan ich ja gleich kostenlos bei Mobile oder in der Zweiten Hand regional oder Online einstellen, es sehen dann wesentlich mehr Menschen.

Jagstcamp-Widdern am 17 Feb 2009 15:07:30

... dann müsste doch eigentlich jeder handwerker, pizzadienst...der seinen transporter von vorn bis hinten zugekleistert hat und tagelang bei seiner baustelle / vor der pizzabude... parkt in der selben rechtlichen grauzone agieren...

grusz hartmut

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