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Fahrzeugtechnik


a.miertsch am 19 Feb 2009 13:11:59

Hallo,
eine Frage an alle, die sich wirklich auskennen.
Ich will meinen Hymer, 230 er Duc mit Zusatzluftfeder ausrüsten.
Habe damit beste Erfahrungen im vorigen Mobil gemacht.
Da ich nicht Auflasten oder Ablasten will, meine Frage: Muß ich den Einbau
vom TÜV abnehemen lassen, oder genügt das Mitführen der Zulassungspapiere des Herstellers der Federn?
Denn eigentlich tausche ich doch nur die Anschlagfeder aus. Könnte doch auch eine weichere PU-Feder nehmen, ohne das das augenscheinlich erkennbar wäre. Vom TÜV- Mann meine ich.
Wobei das vom Federungskomfort natürlich nicht vergleichbar wäre.
Freue mich auf alle Fachbeiträge, aber bitte keine Einbauanleitungen, das kann ich.
LG Albert aus dem :snake:

PS. Sollte ich sicher unter "Gesetze u. Veränd". einstellen, aber ich glaube hier sind die Fachleute für sowas zu Gange.

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ms-r6 am 19 Feb 2009 20:37:36

Hallo , ich habe bei meinem Toyo Tacoma Pickup auch Zusatzluftfedern eingebaut , weil die Amis keine Scheinwerferverstellung haben , und die mussten definitiv eingetragen werden , obwohl keine Auf- oder Ablastung vorgenommen wurde . Ist schließlich eine Veränderung des Fahrwerks .
Mfg Hans-Jürgen :D

otti-gt am 19 Feb 2009 20:43:25

Hi

Also mir sind auch keine bekannt mit ABE und müssen somit immer eingetragen werden.

Otti

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a.miertsch am 21 Feb 2009 21:37:26

He Leute,
es geht um die Abnahme bei den TÜV- Fritzen, wenn nicht, dann ist das ok.
Ami- Fahrzeuge sind kein Maßstab.
Eintragen , bei nächster Gelegenheit bla, bla, usw. hilft mir nicht wirklich weiter.
Möchte eigentlich nur den ätzenden Gang zu diesen besserwissenden
Amtsdienern vermeiden, die sich dann wieder wundern, das mein Mobil 2cm höher ist, als im Brief eingetragen.
Aber wie gesagt, konkret, oder nichts.
Albert

otti-gt am 21 Feb 2009 21:54:41

Hi

Eintragen lassen kannst du erst, wenn du bei den besserwissenden " Tüv-Fritzen " gewesen bist und die das für gut befunden haben. Habe doch oben geschrieben, es giebt keine ABE.

Otti

a.miertsch am 22 Feb 2009 09:59:14

Hallo otti -gt,
das ist jetzt konkret, oben war das für mich nur eine Vermutung Deinerseits.
Danke für die Information.
LG Albert

mw1984hi am 22 Feb 2009 10:33:58

Bei mir war es so:

Habe Luftfedern einbauen lassen und durfte mit TÜV-Abnahme und ABE bei den Papieren fahren. Eintragungspflicht bei nächster "Befassung mit der Zulassungsbehörde".

Ohne TÜV-Bestätigung des korrekten Einbaus gibts aber sicher Probleme.


Martin

dieter2 am 22 Feb 2009 12:35:46

Alle Änderungen am Fahrwerk sind vom Gutachter abzunehmen.

Dieter

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