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Hilfe Garantieschaden


michael40 am 23 Feb 2009 13:34:35

Hallo liebe Womogemeinde
ich weiß nicht ob ich in diesem Forumbereich richtig bin aber ich probiers mal. Wir haben uns im April 2008 einen Elnagh Baron 37 gekauft mit voller Garantie als Halbjahreswagen. Der Verkäufer meinte, es sei kein Problem bei einem Garantieschaden, das Fahrzeug auch in unserer Nähe zu reparieren. Gekauft in Geisingen (Schwarzwald) Wohnen in Altötting.
Vor unserem letzten Urlaub im August 2008 haben wir noch die Dichtheitsprüfung in Geisingen durchführen lassen.Es wurde eine zu hohe Feuchtigkeit in den Alkovenecken festgestelle. Der Verkäufer meinte, kein Problem wir sollen mal in den Urlaub fahren ( Provance ) er meldet den Schaden bei SEA mit Foto und wir können das Fahrzeug nach dem Urlaub reparieren lassen. Jetzt haben wir schon Februar 09 und noch immer ist nichts erledigt. Wir werden von dem Einen zum Anderen verwiesen und keiner ist zuständig. Bei SEA ( Hauptfirma von Elnagh in Isny) wird man auch nur hingehalten und nichts wird gemacht.
Kann mir jemand einen Tip geben wie ich mich weiter verhalten soll denn die Saison geht bald los und ich habe noch immer ein Undichtes Fahrzeug.
Zuerst wurde ich nach Vaterstetten verwiesen, diese haben mich nach Rosenheim weitergeleitet. Dort wurde eine neue Prüfung durchgeführt und der Schaden an SEA bzw. Elnagh gemeldet. Jetzt im Februar stellte sich heraus das die Firma in Rosenheim seit November 2008 nicht mehr mit SEA zusammenarbeitet und keiner weiß ob der Schaden gemeldet wurde. Ich kommer mir vor wie Buchbinder Wanninger!!!
Also Freunde beim Kauf eines Elangh Fahrzeuges bitte Vorsicht!!

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topolino666 am 23 Feb 2009 14:24:30

Hallo Michael!

Bei uns ist es umgedreht;: Wir sind aus Deiner Ecke und leben / arbeiten ganz nah Deinem WoMo-Händler in Gutmadingen!! :D

Übrigens, OT für alle (Nord-)Deutschen die --> Link nicht kennen! :?

Erster und auch richtiger Ansprechpartner ist wohl Dein Vertragspartner, also der Händler hier in Geisingen.
Der "Erfüllungsort der Reparatur " ist ein anderes Thema, aber so weit bist Du ja noch gar nicht! :(

Dass jeder andere in Irgendwo kein grosses Interesse hat, sich Deines Schadens anzunnehmen ist auch verständlich.

Ich würde in jedem Fall hier noch einmal mit Nachdruck rangehen!
Aus Deinen Zeile lese ich hier schon Resignation was den Händler "Deines Vertrauens" in Geisingen angeht, was sagt der Händler zum aktuellen Stand (ER - oder besser SIE - sollte doch den Schaden schon weitergegeben haben!!) :?:

Der Händler hier ist sehr schwer einzuschätzen, unserer Einschätzung nach lebt er in erster Linie von schweizer Kunden (Grenznähe) und von Kunden über das I-Net.
Wer den Hof und die dazugehörigen Gebäude kennt, tut sich schwer dort ein Fahrzeug zu kaufen, auch scheint es uns so, als die "ferne" Kundschaft die bessere wäre, wir hatten (und haben noch immer) Interesse an einem Fahrzeug dort, man will es uns aber nicht verkaufen!!
Für Dich hoffe ich, dass der Händler hier die Zeit Deiner Gebrauchtwagengarantie überlebt, sollte es keinen Schritt weitergehen, kannst Du ja noch den "deutschen Weg gehen" und mal mit dem rantanplan äh, mit dem Anwalt winken!!

und Daumendrück!!!!!!

topolino
Matthias

Gast am 23 Feb 2009 14:45:00

Hallo michael4,

zu unterscheiden ist
1. Garantie ist die Haftung des Herstellers auf Qualitäts-Schäden innterhalb der Garantiefrist die freiwillig mit Bedingungen des herstellers auf eine bestimmte Zeit (läuft meist ab Werksauslieferung, egal wie lange die dann beim Händler steht) läuft
2. Gewährleistung: In D. haftet der Verkaufer für Neuwaren 2 Jahre auf Qualitäts-Schäden an der Ware. Bei gebrauchten Fahrzeugen (wie in deinem Fall) 1 Jahr.

Nun kommt es an: Besteht die Garantiezeit noch? Hat der Händler dir eine Mangelbestätigung in rrgend einer schrriftlichen Form zukommen lassen. Es reicht auch der Mailverkehr, über den Sachmangel. Mündlich ist da schwer etwas nachzuweisen.

1. nochmalige Mangelanzeige an den Verkäufer, mit Fristseztung für einen Termin 14 Tage!
2. auf die Garantie kann man sich nicht verlassen wenn der Hersteller schwer greifbar ist, daher immer den Verkäufer in Regress nehmen.
3. auf die Reparatur durch den Verkaufer bestehen, wie auch immer und wo auch immer!
4. Wenn die Zusicherung der Reparatur auch beim Kunden, schriftlich durch den Verkäufer erfolgte, dann Reperatur auch in unmittelbarer Nähe deines Wohnortes durchführen lassen, ansonsten in den sauren Apfel beißen und das Womo zum Händler bringen, alles andere reibt auf und kostet Zeit!
5. ALLES SCHRIFTLICH BESTÄTIGEN LASSEN; wenn es schon so lange dauert.
6. falls der Verkäufer nicht reagiert, mahnen mit erneuter Fristsetzung eines feststhenden Datums. Am besten den Brief per pers. Einschreiben mit Rückschein und Zeugen bei der Post abgeben.
Dann nach Ablauf der Frist, Womo bei einem anderen seriösen Händler reparieren lassen, (hier heißt es erst mal bezahlen)
Rechnung an den Verküufer mit allen Aufwendungen auch persönliche Zeiten. Schriftliches Mahnverfahren einleiten.

Ich glaube nicht das es der Verkäufer so weit treiben läßt wenn Du ALLES schriftlich dokumentierst und hartnäckig bleibst. (aber dumme Wölfe gibt es überall)

Achso mit Anwalt drohen und Gericht ist kindisch, und zeugt von Unwissenheit. Also dies unterlassen!

Und ruhig noch mal über Gewährleistung bei Fahrzeugen googeln.

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michael40 am 23 Feb 2009 22:22:50

Ja erst mal schönen Dank für Eure Hilfe.
Der Verkäufer ist wahrhaftig eine Nummer für sich. Matthias kennt wohl diesen Herrn aus Geisingen. Ich weiß selbst nicht was mit dem los ist. Man muß schon dankbar sein bei dem ein Auto zu bekommen. Habe jetzt schon das 2. Wohnmobil von auswärts geholt und dachte wie beim 1., dass es schon keine Probleme geben wird. Da es noch ein fast neues Auto ist. Aber man lernt ja nie aus. Muß wohl doch nochmal eine E-Mail an den Verkäufer senden und mich wieder blöd anmachen lassen :evil:
Wenn du ein Womo suchst kannst ja von mir das Fahrzeug kaufen.
Elang Baron 37 Bj. 07/2007. Von mir gekauft 04/2008 hat jetzt 13.000km.
Fiat Multijet 130 PS.
Werde mich melden wie es ausgegangen ist.
:roll:

ingemaus am 24 Feb 2009 20:36:13

Hallo michael!

Der Herr aus Geisingen ist leider kein Einzelfall.
Scheint ins WM Verkaufgeschäft genau hineinzupassen.
Bis jetzt geht es der Verkäufertruppe wohl noch zu gut.
Heulen und Zähne klappern und der Kampf um den Kunden, beginnt hoffentlich bald.
Womit wir aber bei einem unserer Lieblingsthemen wären.

Ist leider so.

und tschüss ingemaus

mocambo am 24 Feb 2009 21:00:13

hallo ingemaus,
ich bin nicht überzeugt, daß die zeit für uns läuft. die genannten chaoten verkaufen anschließend einfach wieder pferde 8) .

gruß

stefan

michael40 am 25 Feb 2009 18:45:13

Man glaubt es kaum. Fa. Elnagh hat sich bei mir mit einer E-Mail gemeldet und habe jetzt einen neuen Termin für eine Dichtheitsprüfung in der Nähe von München. Dort wird mein Fahrzeug selbstverständlich auch repariert.
Unser Womo steht seit Oktober in der trockenen Garage. Kann man da noch Feuchtigkeit feststellen??? :cry:
Wahrscheinlich ist das Fahrzeug jetzt trocken, keine undichte Stelle, keine Reparatur, alles OK??? Wir fahren am Freitag nach München zur f.fr.e.
Das Beste wäre, wenn ich mir ein anderes Fahrzeug aussuchen würde :D
Melde mich wieder, Michael

turbokurtla am 25 Feb 2009 20:29:35

michael40 hat geschrieben:
Unser Womo steht seit Oktober in der trockenen Garage. Kann man da noch Feuchtigkeit feststellen?


Wenn da wirklich Wasser reingelaufen ist, dann ist es auch noch drin. Auch nach einem halben Jahr Garage, es kann ja nicht raus.
Dann kann man es auch mit einem guten kapazitiven Messgerät ermessen.
Vorausgesetzt, es ist Holz im Aufbau, dass diese Feuchtigkeit aufnehmen kann. Wenn nicht wirds schwierig.
Dann hätte man aber auch im Herbst nix messen können.
Kurt

Gast am 25 Feb 2009 21:07:51

Das Beste wäre, wenn ich mir ein anderes Fahrzeug aussuchen würde grin.gif


und wo wolltest du dein altes, nasses lassen, beim nächsten Unglücklichen, der hier nach dem ersten Regen einschlägt :?:

Ich denke mal der Tip mit Rantanplan war schon sehr gut, das ist nämlich der richtige Weg.

Matthias

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