hallo,
ein sehr interessantes urteil, was evtl. auch auf womo`s greifen kann.
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gruß peter
... na, hoffentlich hatte der Kollege, der den Prozess geführt hat, dem Garantiegeber wenigstens den Streit verkündet. Sonst dürften die Ansprüche inzwischen gegenüber dem Garantiegeber verjährt sein und die Ansprüche des Käufers werden über die Haftpflicht des Anwaltes reguliert ;-)) was ich als sehr seltsam betrachte, würde doch bedeuten das der vor ort ( deutschland) befindliche handler nicht verpflichtet ist überhaupt einen garantie-antrag zu stellen.
wenn das eu schriftstück was ja als subjektiv nicht relevant vom gericht abgelehnt wurde auch nicht verpflichtend wirkt, dann wäre ja überhaupt kein deutscher händler verpflichtet eine garantieabwicklung einzuleiten, höchstens gegen bar vorkasse. oder sehe ich das falsch? gruß peter Es ist kaum möglich, hier im Forum eine Lösung anzubieten, weil man die konkreten Garantiebedingungen nicht kennt. Fakt ist, dass man nur einen einzigen unmittelbaren Vertrag mit einem einzelnen Händler des Vertriebs hat, dem Verkäufer-Händler. Auch gibt es keinen Vertrag zu Lasten Dritter: Also Hersteller bestimmt, jeder Händler des Vertriebs muss reparieren. Das ginge nur mit Zustimmung des jeweiligen Händlers. Dies kann sich aus dem Händlervertrag ergeben. Den kennen wir aber auch nicht.
Insofern schweigen wir still und schauen lieber in unsere eigenen Garantiebedingungen, so denn vorhanden (Kein Wohnmobilhersteller gibt wohl eine echte Garantie für die Fahrzeuge. Mir ist noch keine echte und wirklich wertvolle Garantie vorgelegt worden. Alles Wischwaschi. Auch BMW z.B. gibt bis heute keine echte Garantie...). Und achten wir darauf, bei solchen Verfahren genau zu prüfen und zu lesen, wer mit wem eigentlich was genau vereinbart hat.
was ja für den käufer in der praxis wohl kaum möglich sein wird. 8) gruß peter
Doch. Er kann aus den Garantiebedingungen, so sie denn existieren, herauslesen, was ihm der Garantiegeber versprochen hat. Und da wird in der Regel nicht drinstehen, dass er irgendeinen Händler in Europa verklagen kann; verklagen schon, aber nicht erfolgreich. Dann muss man eben den Garantiegeber mit ins Boot nehmen. Ich habe mir daran auch schon mal die Zähne ausgebissen, bei einem Womo auf Ford-Basis. Nicht einfach. Hallo,-
vielleicht nicht ganz passend, aber meine Erfahrung mit Ford: Als Ösi kaufte ich bei einem Händler in Ö ein Womo aus Frankreich auf Basis Ford Transit, der im Mai 2008 nach Tournon/F geliefert wurde, daher Garntiestart Mai 2008. Tatsächlich wurde das Womo im Dezember 2008 vom Händler fertiggestellt und von mir am 7. Jänner 2009 behördlich angemeldet. Anfrage bei Ford Köln, der Garantiestart wurde auf das Anmeldedatum verlegt, d.h. ich komme in den Genuss der vollen zwei Jahre, ausserdem wurde mir von Ford/Deutschland zugesichert, mein Womo ist im "europäischen" Computer, und ich könnte in jeder Ford-Werkstätte in Europa den Garantieanspruch geltend machen. Theorie? Ich verlass' mich auf Ford Deutschland. Liebe Mondmann |
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