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Ärgerliches wegen Polsterreingung und Warnung für alle


Gast am 07 Mai 2009 18:42:43

Hallo,

mal eine Episode von heute. Ich hatte eine (angeblich :x ) Profi-Reinigung mit der Reinigung des Wohnraumteppichs und der Polster beauftragt. Das Angebot lautete 50,- € für die Teppiche und 120,- € für alle Polster. Also 170,- €. Nachdem ich das Auto dorthin gebracht hatte, haben wir gemeinsam gesehen, dass die Bezüge nicht abziehbar sind und so mit einer Maschine im Auto gereinigt werden müssen. Habe noch nachgefragt, ob es denn beim vereinbarten Preis bleibt. Antwort: "Ja." Dann bekam ich halbe Stunden später den Anruf, dass es pro Sitz 25,- € doch mehr kosten würde, . O.K.. Also habe ich den 220,- €, extra am Telefon von mir noch wiederholt, zugestimmt.
Heute rufe ich von der Autobahn an, dass ich gleich komme und da wird mir felsenfest gesagt, dass es 240,- € +!! MwSt. kostet und es auch so gesagt worden sei. Eine Frechheit!!! Mein Hinweis, dass Preisangaben an Endverbraucher die MwSt. enthalten müssen, wurde durch Auflegen des Hörers kommentiert. Blöderweise, von mir, habe ich den ersten Auftragszettel beim Abgeben des Fahrzeuges dort gelassen, da ich darauf meine Handy-Nr. zur Erreichbarkeit notiert hatte. Das Ärgerlichste ist jedoch, dass der Betreiber gar nicht mehr bereit war mit heute das Auto raus zu geben, hatte Laden dicht gemacht, und ich habe dadurch einen bereits vereinbarten anderen Werkstatttermin (AU) nicht einhalten können. Werde morgen das Fahrzeug abholen, bezahlen was er will und zivilrechtlich eine Rückforderung angehen. Der Inhaber ist übrigens auch noch Wohnmobilfahrer. Schande.
So musste einfach mal Dampf ablassen.

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Gast am 07 Mai 2009 19:16:49

Ausgesprochen ärgerlich sowas. Hast Du keinen Zeugen für den angebotenen Preis? Kannst ja auch mal die Firma nennen, damit man weiss, wo man NICHT hinfährt.

Fredl

picteur am 07 Mai 2009 20:02:53

Das mit der Märchensteuer finde ich auch ne Frechheit.
Hatte vor kurzem das gleiche Thema. Musste einen Ersatzwagen in einer Werkstatt nehmen und man nannte mir den Preis dafür pro Tag, der mir zusagte. Am Ende kamen noch die MwSt und noch eine Winterreifenpauschale oben drauf (davon war auch nicht die Rede gewesen). So kann man auch Kundenservice definieren.

Am ärgerlichsten ist es immer wenn man nix schriftliches mehr in der Hand hat und in der Beweispflicht ist, das etwas anderes ausgemacht wurde. Drücke Dir die Daumen, dass was von der Kohle zurückkommt.

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Gast am 07 Mai 2009 20:09:40

Danke für Eure Rückmeldungen.
Es ist mir (schon) fast egal, ob es 60-70,-€ mehr kostet. Finde es nur immer wieder sehr bedauerlich, dass es anscheinend nur noch wenige gibt, auf deren Wort man sich verlassen kann. Mit der MwSt. steht übrigens bereits in § 1 Preisabgabenverordnung ausdrücklich d`rin, dass gegenüber "Letztverbrauchern" die Preise incl. MwSt. anzugeben sind.
Fredl, es ist eine Firma in Dülmen. Eher unwahrscheinlich, dass Du dorthin fährst? Sonst spreche mich auf jeden Fall vorher an :)

Gast am 07 Mai 2009 20:55:44

1tiroler hat geschrieben:Fredl, es ist eine Firma in Dülmen. Eher unwahrscheinlich, dass Du dorthin fährst? Sonst spreche mich auf jeden Fall vorher an :)


Mich wirds wahrscheinlich nicht treffen - schon richtig aber es lesen bestimmt auch Mobilisten aus Deiner Ecke mit. Nur keine falsche Scham :D

Fredl

Bergbewohner1 am 07 Mai 2009 21:29:27

10 % überziehn kann man, das ist zu lässig, ansonsten einige werden wirklich immer dreister.
Habe heute Mittag extra meine Fräsmaschine auf eine andere Stärke umgerüstet, dauer eine halbe Stunde, weil ein Kunde unbedingt 80er Rundhölzer 1 Meter lang bis 13,30 uhr brauchte. abgeholt hat er sie nicht.
Außer Spesen nix gewesen, geht auch anders herum.

Kai P. am 07 Mai 2009 21:50:41

Hallo Herr Nachbar,
mich würde es allerdings SEHR interessieren wo Du dein WoMo hingebracht hattest.
Denn so etwas darf man sich nicht gefallen lassen und kann es auch ruhig veröffentlichen!

BernhardK am 07 Mai 2009 21:59:02

Hallo !

Das WoMo muss er Dir aushändigen, auch wenn Du nicht bereit bist den nun höheren Betrag wie vereinbart wurde, zu zahlen. Der Händler hat Deine Anschrift, und er muss dann den Betrag einklagen.

k50767 am 07 Mai 2009 22:57:04

Egal welchen Ärger du hast ....kontrollier das Fahrzeug ganz genau , wenn du ihn abholst .

Mir hatte man bei Reinigung des Inneraums ( auch mit der Maschine ) deftigste Kratzer in die Türverkleidung und die Sitzblenden meines Geländewagens gemacht .

Und ich denke das man bei einem Wohnmobil noch viel mehr kaputtmachen kann .

Nach einiger rumzankerei ( das war schon usw ) hat ein Brief vom Anwalt incl. Händlergutachten dafür gesorgt , das die Reinigung umsonst war und seine Versicherung die Teile und die Montage bezahlen durfte .

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