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Frage zum Parken im Wohngebiet in Dresden


Winni-two am 10 Mai 2009 13:15:37

Hallo Womo-Gemeinde,

Nächstes Wochenende ist es endlich soweit. Wir werden unseren Pössl abholen.
:yau: :jump: :tanz: :kette: :dance2:

Da ich ab und zu schon von Parkverboten für Fahrzeuge über 2,8t in Wohngebieten gelesen habe, frage ich mich nun, ob es solche Regelungen auch in Dresden gibt. Leider habe ich noch nichts dazu gefunden. Auch die Suche unter --> Link war nicht erfolgreich.

Für einen Hinweis zu den gültigen Regelungen/ Satzungen wär ich euch echt dankbar.

LG
Christian

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Bergbewohner1 am 10 Mai 2009 15:23:11

nasenbaer hat geschrieben:Hallo Womo-Gemeinde,

Nächstes Wochenende ist es endlich soweit. Wir werden unseren Pössl abholen.
:yau: :jump: :tanz: :kette: :dance2:

Da ich ab und zu schon von Parkverboten für Fahrzeuge über 2,8t in Wohngebieten gelesen habe, frage ich mich nun, ob es solche Regelungen auch in Dresden gibt. Leider habe ich noch nichts dazu gefunden. Auch die Suche unter --> Link war nicht erfolgreich.

Für einen Hinweis zu den gültigen Regelungen/ Satzungen wär ich euch echt dankbar.

LG
Christian


War erst vor 2 Wochen in Dresden/Bad Schandau, diese Verbotsschilder habe ich nicht gesehen, war allerdings auch nicht in Wohngebieten.
In Bad Schandau ist direkt am Elbufer eine CP oder an der Anlegestelle ist ein gebührenpflichtiger Parkplatz, dort gibt es keine Beschränkung.
Leider wurden die Elbwiesen für Womos gesperrt, das ist echt schade, man konnte dort sehr schön und ruhig stehen.
Im Herbst hatten WoMo-Fahrer dort echt einen Schweinestall hinterlassen, das ist nun die Konsequenz.

Bergbewohner1 am 10 Mai 2009 15:26:07

Nun noch das 2 Foto, da sieht man wie weit man an der Elbe stehen konnte

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Winni-two am 10 Mai 2009 15:51:11

Hallo Waldtroll,

ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt.
Wir wohnen in Dresden und wollen unseren Kastenwagen vor den Block (öffentliche Straße) stellen. Die Frage ist: gibt es da Einschränkungen oder etwas zu beachten?

LG
Christian

avalon am 10 Mai 2009 15:57:30

Hallo Christian,
kann mir nicht vorstellen das Du als Anwohner da Probleme bekommst. Ruf doch in DD mal beim Straßenverkehsamt an. Falls es nicht ohne "Papierchen" geht gibts da sicher als Anwohner ne Sondergenehmigung.
Jörg

homa am 10 Mai 2009 16:52:09

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann ist das Parken mit Fahrzeugen über 2,8t zul. Gesamtgewicht nur auf Parkplätzen mit dem blauen Schild auf dem ein PKW-Symbol ist, verboten. An allen anderen Stellen müsste es ein besonders gekennzeichnetes Parkverbot geben.
Wenn wir unsere "Städtereisen" machen, parke ich immer in ganz normalen Straßen, so wie jeder andere auch.

HandyCleo am 10 Mai 2009 19:14:58

@Waldtroll:

Also das "Wohnmobil-Schild" alleine hat absolut keine Bedeutung!
Es handelt sich hierbei um ein Zusatzschild, was nur in Verbindung mit einen "eigentlichen Verkehrsschild" irgendeine Gültigkeit hat (z. "Parkplatz", "Verbot der Durchfahrt"...usw.)

Darüberhinaus bedeutet das durchgestrichene Wohnmobilsymbol eigentlich, dass es für Wohnmobile ausdrücklich NICHT gilt.

Da war wohl ein Amateur am Werk :D

HandyCleo am 10 Mai 2009 19:19:27

@homa:

Das parken ist für Fahrzeuge bis 3,5 t. ZGG überall dort erlaubt, wo es auch für PKW erlaubt ist.

Ausnahmen sind:
- Zusatzschilder wie "nur PKW", "nur LKW"
- Auf Gehwegen, da diese nur für Fahrzeuge bis 2,8 t konstruiert sind.

Ansonsten muss das Parken explizit verboten sein, um an einer Stelle nicht stehen zu dürfen (wie beim PKW ja auch).

Winni-two am 10 Mai 2009 22:20:46

Das klingt ja gut.
Danke.

LG
Christian

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