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Umweltzone befahren ohne Plakette


rudiadabei am 12 Mai 2009 14:25:23

Hallo Zusammen,
habe folgendes gelesen:
Das Fahrzeug ist nach dem 1. Januar 1971 und erstmals vor dem 1. November 2007 auf den Halter zugelassen und die Nachrüstung ist technisch nicht möglich, da sie aktuell nicht angeboten wird (Nachweis durch Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation).

unter diesen Vorraussetzungen darf man eine Umweltzone befahren,
das trifft doch für einige von uns zu. Wer hat sich damit schon vertraut gemacht ?
Der Text ist auf der Seite der Umweltzone der Stadt Ulm. Der Stellplatz liegt auch in der Umweltzone.
Viele
von Rudi

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friedhelm28 am 12 Mai 2009 17:16:06

Hallo Rudi

Meinst Du das?

--> Link

Das wusste ich so auch noch nicht. Oder habe es überlesen im Ruhrgebiet.
Aber hier im Forum sind ja Spezialisten die uns bestimmt aufklären werden.

Gast am 12 Mai 2009 17:48:55

Hallo,

bin zwar kein Spezialist, aber ein Betroffener.

Beruflich muss ich immer mal mit meinem Sprinter, Bj. 1996, keine Nachrüstmöglichkeit, in "Fein-Staub-Städte".

Der TÜV hat mir jetzt schon zum 2. Mal (alle 12 Monate neu!!!) bestätigt, daß für den Typ keine Nachrüstmöglichkeit besteht.

Wenn man mit seinem Auto nur in eine "Fein-Staub-Stadt" möchte, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Man geht mit dem Schreiben vom TÜV auf das Ordnungs- oder Umweltamt der entsprechenden Stadt und holt sich - natürlich gegen Gebühr - eine Ausnahmegenehmigung.

Mein Problem ist aber, daß ich mir für jede Stadt, in die ich fahren muss, einzelne Ausnahmegenehmigung holen müsste. Und das alle 12 Monate neu!!! Das habe ich bisher nicht gemacht, und habe es auch nicht vor.

Ich hänge das Schreiben vom TÜV an die Windschutzscheibe und hoffe, daß ein ev. Kontrollierender für 5 Pfennig Einsicht hat.

Bisher hat es geklappt :razz: 8) :D



Peter

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rudiadabei am 12 Mai 2009 18:13:56

Hallo Zusammen,
hab mittlerweile rausbekommen, daß man diese Ausnahmegenehmigung für jedes Bundesland beantragen kann, z,B. bei der Stadt Ulm beantragen und es gilt für ganz BW, allerdings gegen Gebühr und nur immer für ein Jahr.
von Rudi

WoRo1 am 12 Mai 2009 18:31:09

In Berlin kostet die Bearbeitung eines Ausnahmeantrages zwischen 100 und 400 €. Ganz schön heftig! Und wie entscheiden die, ob nun 100, 200, 300 oder 400 € genommen werden ? Je nachdem, wie wohlhabend der Antragsteller aussieht?
--> Link

xxxholgerxxx am 14 Mai 2009 22:38:58

Hallo zusammen,
habe bisher noch garnicht gelesen, daß jemand echt "erwischt" wurde und bezahlen mußte, will sagen, wird die Einhaltung eigentlich kontrolliert ? Mein Womo bekommt noch nicht mal die rote Plakette, ich fahre normal weiter und habe bisher auch noch keine Probleme gehabt.


Holger

Gast am 15 Mai 2009 10:04:52

In Berlin soll es, allerdings nur laut Hörensagen, Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Plaketten" gegeben haben.



Peter

crissiloop am 15 Mai 2009 10:34:45

Die Kontrollen in Berlin gab es zu Anfangszeiten einmal. Jetzt doch mehr oder weniger nur noch bei normalen Verkehrskontrollen.
Aber die Ordnungsämter verteilen fleißig Tickets beim Parken in der Umweltzone ohne Plakette für 40 € und 1 Punkt in Flensburg

Christian

uschi-s am 15 Mai 2009 11:02:02

Eine Bekannte von mir wurde "erwischt". Im Ruhrgebiet, sie war nur ca. 5 m in die Umweltzone gefahren, weil dort ein Parkplatz war.

Gast am 15 Mai 2009 11:21:48

Also ich war ja letztes Jahr beim Pfingsttreffen und danach dann weiter nach Berlin, und auch durch die Umweltzonen gefahren, An einer Ampel stand die Polizei neben uns, übrigens 2 Womos ohne Plakette, hat die Jungs nicht interessiert.
Ebenso standen wir am Kudamm auf einem großen Parkplatz, auch keine Probleme.
Ich will das nicht zur Nachahmung empfehlen, aber so dramatisch ist das wohl alles nicht.

JoS am 15 Mai 2009 11:51:12

Hallo zusammen,
xxxholgerxxx hat geschrieben:habe bisher noch garnicht gelesen, daß jemand echt "erwischt" wurde und bezahlen mußte, will sagen, wird die Einhaltung eigentlich kontrolliert ? Mein Womo bekommt noch nicht mal die rote Plakette, ich fahre normal weiter und habe bisher auch noch keine Probleme gehabt
Dazu bin ich etwas zu "feige", da es auch einen Punkt gibt.
Und dieser Punkt versaut dir im Falle eines weiteren Verkehrvergehens u.U. "mildernde Umstände" (wg. Wiederholungstäter o. was weiß ich, wie die Begründung da genau fromuliert wird).
Sicherlich für viee kein Hauptkriterium, aber mir ist´s wichtig ein weißes Kto zu haben.

Einzeln für jedes Bundesland o. gar für jede Stadt bzw. für jede Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung beantragen: das wäre mir viel zu aufwendig! Insbes. da wir viele Spontan-Kurzurlaube machen.

psbu am 15 Mai 2009 12:48:44

Hallo,
soweit ich weiß, gibt es bei diesem Delikt keine
Halterhaftung.
Man muß schon auf "frischer Tat" erwischt werden.
Ein parkendes Auto muss ja nicht bedeuten, das der
Halter das Fahrzeug dort abgestellt hat.
Also würde ich als Halter, wenn der Bescheid kommt
immer Einspruch einlegen.


JoS am 15 Mai 2009 12:59:40

Hallo,
psbu hat geschrieben:soweit ich weiß, gibt es bei diesem Delikt keine
Halterhaftung.
Man muß schon auf "frischer Tat" erwischt werden.
kann das jmd. - möglichst rechtssicher ;-) - bestätigen?

ElectraGlide am 15 Mai 2009 13:13:36

Hi,

das ist wie im wirklichen Autofahrerleben. Ist der Übeltäter nicht zu ermitteln, kann das Führen eines Fahrtenbuches angeordnet werden. :D
Wollt Ihr das?

Ride safe

psbu am 15 Mai 2009 14:05:59

Das ist soweit richtig, aber
ein Fahrtenbuch kann angeordnet werden,
muss aber nicht.
Konnte ich selbst letztes Jahr 2 x verhindern.


mathilde am 29 Sep 2009 21:47:48

Hallo zusammen,

genau das Problem haben wir auch mit Mathilda. Der Vorbesitzer hat diese Ausnahmegenehmigung von der Stadt Essen die heute abgelaufen ist. Wir wohnen in einer Umweltzone, allerdings steht Mathilda noch auf einem Privatplatz in naher Umgebung. Eine Plakette bekommen wir nicht und nachrüsten geht auch nicht.

Die Ausnahmeregelung fällt am 01.Oktober ganz weg, es sei denn man benutz das Womo beruflich, dazu brauch man einen Gewerbeschein, dann bekommt man die Genehmigung ohne Probleme....

Ich weis echt nicht was wir da machen sollen....!!!

gruß Björn

Beduin am 30 Sep 2009 06:14:57

Gewerbe anmelden. Wie zB Hausmeisterservice?

Aber erkundige dich bitte genau! bei der für die genehmigung zuständigen Stelle.
Bei uns hier unten hat es geheissen das es die nur gibt für Fahrzeuge die VOR Bekanntgabe der Umweltzone auf den Halter zugelassen worden.

Zumdem, bei uns zumindest, galt die nur für 1 Jahr und es gab, damals, keine Möglichkeit die zu verlängern. Kann ja sein das das geändert wurde oder bei euch ganz anderes ist, keine Ahnung.

Die Polizei ist für den fliessenden Verkehr zuständig und die hat, wie Christian im anderen Tröd ja auch geschrieben hat, anderes zu tun.
Die Politessen sind für den ruhenden, also parkenden Verkehr zuständig. Laufen die bei euch verstärkt??

Warum habt ihr sie gekauft? Wusstet ihr das vorher nicht?

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