Hat eigentlich nix mit Womo`s zu tun...dachte mir aber...das kann ich euch bestimmt auch fragen:
Also...wir haben uns ein neues Auto gekauft und wollen das alte abwracken.
Der Händler will alles für uns erledigen. So weit so gut...nur...wir wollen unser altes KZ behalten. Das heißt, das alte Auto muß zuerst abgemeldet werden, bevor das neue angemeldet werden kann. Der Schrotthändler kommt irgendwann mal zum Autohändler und holt dann unser altes Auto ab und bestätigt die Abwrackung.
Jetzt kommt die Frage: Darf das FZG vor der Verschrottung schon abgemeldet sein und wenn ja, gibt`s da irgendwelche Fristen zu beachten ?
Im Gesetzestext steht nur, dass das FZG "ununterbrochen" 1 Jahr auf den gleichen Halter zugelassen sein muß !
Weiß da jemand was konkretes ???
Dankeschön schon mal für eure Hilfe !
LG Antje :)

