rump
luftfederung
hallo
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Wisst ihr das auch ?


schaetzelein am 27 Mai 2009 14:43:23

Hat eigentlich nix mit Womo`s zu tun...dachte mir aber...das kann ich euch bestimmt auch fragen:
Also...wir haben uns ein neues Auto gekauft und wollen das alte abwracken.
Der Händler will alles für uns erledigen. So weit so gut...nur...wir wollen unser altes KZ behalten. Das heißt, das alte Auto muß zuerst abgemeldet werden, bevor das neue angemeldet werden kann. Der Schrotthändler kommt irgendwann mal zum Autohändler und holt dann unser altes Auto ab und bestätigt die Abwrackung.
Jetzt kommt die Frage: Darf das FZG vor der Verschrottung schon abgemeldet sein und wenn ja, gibt`s da irgendwelche Fristen zu beachten ?
Im Gesetzestext steht nur, dass das FZG "ununterbrochen" 1 Jahr auf den gleichen Halter zugelassen sein muß !

Weiß da jemand was konkretes ???

Dankeschön schon mal für eure Hilfe !
LG Antje :)

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Brummel am 27 Mai 2009 14:59:21

Hallo Antje,

ich kann die Frage nicht direkt beantworten.
Ich habe aber gerade gestern folgenden Artikel gelesen: --> Link

Ich hoffe daraus lassen sich für Dich Antworten finden.



Klaus

jakeomat am 27 Mai 2009 15:02:51

Hi Antje!

Soweit ich weiß, muss das Fzg bis zur Verschrottung angemeldet sein, sonst könnte ja jeder noch eine alte Leiche aus der Scheune zerren, die sowieso schon lang nicht mehr die Umwelt verpestet!

Aber an deiner Stelle würde ich erstmal über die Zulassungsstelle klären, ob ihr das KZ überhaupt behalten könnt! Meistens geht das nämlich nicht, nach Ab- oder Ummeldung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen erstmal eine bestimmt Zeit nicht mehr vergeben, auch nicht an den bisherigen Inhaber. Über das Kennzeichen wird ja primär das Fahrzeug identifiziert und nicht der Halter!



Jake

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habibi am 27 Mai 2009 15:07:49

Hallo,

bei mir war es ein nahtloser Übergang:

Dem (Fiat) Händler die Nr. der Versicherung zum Anmelden des neuen KFZ
mitgeteilt ...
Nächsten Tag mit dem alten Fahrzeug hin :cry: abgegeben und das neue
mitgenommen.

Feddisch :D

romania am 27 Mai 2009 16:25:33

jakeomat hat geschrieben:... nach Ab- oder Ummeldung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen erstmal eine bestimmt Zeit nicht mehr vergeben, auch nicht an den bisherigen Inhaber. Über das Kennzeichen wird ja primär das Fahrzeug identifiziert und nicht der Halter!



Jake


Hi Jake,
stimmt so leider nicht - zumindest hier in Bayern!
Wir durften schon im Oktober 2007, nach der neuen Regelung, unser altes Kennzeichen an dem neuen PKW anbringen.
War unsere Wunschnummer und wir haben uns tierisch gefreut darüber! :lol:

platho am 27 Mai 2009 17:02:53

Hallo,

sollte kein Problem sein, wenn du´s erst jetzt abgemeldet hast.

Auf der HP der Bafa (--> Link) steht in den FaQ´s:
Frage:
Altfahrzeug wurde im Dezember 2008 bei der Zulassungsstelle abgemeldet. Kann man das Fahrzeug trotzdem verschrotten lassen, wenn es alle anderen Voraussetzungen erfüllt?

Antwort:
Nein! Das Altfahrzeug darf nicht bereits vor dem 14. Januar 2009 abgemeldet worden sein.


Thorsten

platho am 27 Mai 2009 17:05:00

... und dies hier noch:

Frage:
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Antwort:
Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.


PS: Kann man hier nirgends seine Beiträge editieren??

Thorsten

schaetzelein am 27 Mai 2009 18:54:20

Hallo Thorsten,
dankeschön, das würde ja heißen, dass es geht.

Hallo Jake,
also das mit dem KZ funktioniert schon. Es muß bei uns nur ein Tag zwischen Ab-und Anmeldung liegen.

Hallo Klaus,
danke für den Link, das ist ja auch eindeutig...also können wir getrost unsern 15 Jahre alten 5er Touring abmelden und erst später verschrotten lassen, leider leider :cry: :cry: :cry:

Irgendwie ist es schon schade um die schönen Auto`s. Leider hat bei unserm die Karosserie und die Elektrik aufgegeben. Die Reparaturen wären nicht mehr rentabel. Aber...er hat immer noch den ersten Auspuff und erst 137.000km
Soooo schade !!!

Danke für eure Hilfe und liebe
Antje :dankeschoen:

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