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Fahrtkosten bei Garantiearbeiten


Lauterberger am 27 Mai 2009 10:20:36

Hallo zusammen,

an unserem neuen Hymer mußten einige Garantiearbeiten von der Werkstatt gemacht werden. Größter Punkt war die Neulackierung der Front über der Frontscheibe wegen Flecken !

Nun bin ich 2 x mit PKW hin und zurückgefahren, um das WOMO hin/abzuholen. Insgesamt komme ich auf 558 km (6 Fahrten mit PKW u. WOMO) :oops:

Ich habe jetzt pro km 0,30 Cent vom Händler schriftlich gefordert.
Dieser kann sich ja vom Hersteller aufgrund mangelnder Fertigungsabnahme das Geld wiederholen.

Wer kennt die rechtliche Seite und hat Erfahrungen :!:

Ich habe das schon mal durchgezogen mit einem anderen Hymerhändler in Peine, dieser hat dann sogar großzügig aufgerundet.

Leider ist der Händler pleite :roll: und ich habe beim nächsten Hymer-Händler in 93km Entfernung neu gekauft !

Dietmar

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gary32 am 27 Mai 2009 10:53:12

Hallo,

ich meine dass diese Entschädigung eine freiwillige Leistung ist die man verhandeln muss.
Ich kenne nur einen konkreten Fall von einem französischen Wohnmobilfahrer der seinen neuen Concorde Liner von 8.0 to für die Fahrt von Calais nach Aschbach ins Werk, eine Entschädigung von 500 Euro erhalten hatte.

,

gary32

dentaka am 27 Mai 2009 11:11:38

Ich habe für 200km 150 EUR bekommen. Hatte zuerst noch Verdienstausfall für einen Tag gefordert. Dazu war der Hersteller nicht bereit. Wir haben uns dann auf die Zahlung von 150 EUR geeinigt.

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Administrator am 27 Mai 2009 11:22:10


Lauterberger am 27 Mai 2009 11:23:58

gary32 hat geschrieben:Hallo,

ich meine dass diese Entschädigung eine freiwillige Leistung ist die man verhandeln muss.
Ich kenne nur einen konkreten Fall von einem französischen Wohnmobilfahrer der seinen neuen Concorde Liner von 8.0 to für die Fahrt von Calais nach Aschbach ins Werk, eine Entschädigung von 500 Euro erhalten hatte.

,

gary32



Hallo gary,
wieso freiwillige Leistung. Hier wurde wie so oft in der Endabnahme schlampig gearbeitet. Wenn so ein Mist verkauft wird, muß doch nicht der Verbraucher dafür draufzahlen.

Es wird natürlich auch in Deinem geschilderten Fall von Kulanz geschrieben, damit keine Welle losgetreten wird !!

Bei sonstigen Garantiesachen wird auch unfrei eingesandt und frei zurückgeschickt !

Dietmar

Gast am 27 Mai 2009 11:39:11

Hallo,

entscheidend ist der Erfüllungsort!
Dieser ist in der Regel der Hof des Händlers, auch als Übergabeort zu benennen.
Wurde das Womo aber überstellt, und dies im Kaufvertrag vermerkt, ist der Erfüllungsort der Überstellungsort, meist Adresse des Käufers.
Dies kommt aber nur in Ausnahmen vor.

Also ist eine Kulanzregel rechtlich gesehen völlig korrekt. Fehlende Kulanz aber marketingtechnisch falsch.

Das heißt der Käufer muss Fahrtkosten und Verdienstausfall für Gewährleistungsfälle im normalen Rahmen hinnehmen.
Was ein normaler Rahmen ist, darüber kann man sehr gut und konstenintensiv streiten. Damit ist klar wer oft die A-Karte bekommt :!:

Jörg

Gast am 27 Mai 2009 12:38:07

Der Erstattungsanspruch steht klar im Gesetz:

§ 439 Abs. 2 BGB lautet:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- und Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Streitig ist immer, wie hoch die KM-Pauschale ist.


Ich sage: Bei einer Wandlung muss man sich 0,5 bis 0,67 % je 1.000 km als Nutzung gegenrechnen lassen. Also sollte der Grundbetrag je KM sich daran orientieren. Bei einem 100.000 EUR Wohnmobil wären das 50 Cent je KM. Dazu kommen die Verbrauchskosten, also ca. 15 bis 20 Cent je KM. Zusammen sind also sicher 60 bis 70 Cent je KM anzusetzen, werden aber kaum freiwillig erstattet. Ich bereite einen Musterprozess vor, was aber noch einige Zeit dauern wird.

Ich denke, mit diesen Hinweisen kommt man weiter.

Übrigens hat der Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer verkauft an Privatperson) einen gesetzlichen Rückgriffanspruch gegen den Vorlieferanten (Hersteller wird das meistens sein). Er kann also diese Kosten durchreichen, wenn er will. Meistens wissen das die Verkäufer nicht oder haben Hemmungen sich gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.

reisekatze am 27 Mai 2009 14:18:36

:?: Wann verjährt der Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten bei Garantiearbeiten?

Wir mussten schon vier mal, teilweise mit Begleitfahrzeug, zum Händler fahren. Die einfache Strecke ist 124 Km.
Zwei mal wurden (mühsam) die Fahrtkosten erstattet, die letzten bislang nicht.
Leider müssen wir schon wieder mit Begleitfahrzeug hinfahren, weil die Reparatur sich über mehrere Tage hinzieht.

Viele
:cat: Reisekatze

camperfrank am 27 Mai 2009 14:36:31

Warum kauft ihr euch nicht alle einen Hymer???

Da passiert sowas nicht!!!!!!!!!! :ironie: :kuller: :versteck: :yau:

Lauterberger am 27 Mai 2009 15:31:36

@ camperfrank

nun bring bloß nicht wieder so eine unsinnige Diskussion in Gang :roll:

Ironie und Yau bringt uns hier nicht weiter. :oops:

Aber vielleicht hast Du ja auch einen sinnvollen Beitrag zum Thema !

Ich hatte übrigens auch schon Probleme mit Eura. Haben das WOMO bei mir zu Hause abgeholt (nach Sprendlingen) und mit leerem Tank wiedergebracht.

Auch hier habe ich die Unkosten eingeholt, leider nicht die KM-Pauschale !

Dietmar

camperfrank am 27 Mai 2009 16:27:13

Lauterberger hat geschrieben:@ camperfrank
s:

Aber vielleicht hast Du ja auch einen sinnvollen Beitrag zum Thema !


Dietmar


Ja habe ich. Siehe oben..... da wurde Ihnen schon geholfen.... :eek:

Gast am 28 Mai 2009 11:37:03

rantanplan hat geschrieben:Der Erstattungsanspruch steht klar im Gesetz:

§ 439 Abs. 2 BGB lautet:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- Wege- und Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Streitig ist immer, wie hoch die KM-Pauschale ist.


Ich sage: Bei einer Wandlung muss man sich 0,5 bis 0,67 % je 1.000 km als Nutzung gegenrechnen lassen. Also sollte der Grundbetrag je KM sich daran orientieren. Bei einem 100.000 EUR Wohnmobil wären das 50 Cent je KM. Dazu kommen die Verbrauchskosten, also ca. 15 bis 20 Cent je KM. Zusammen sind also sicher 60 bis 70 Cent je KM anzusetzen, werden aber kaum freiwillig erstattet. Ich bereite einen Musterprozess vor, was aber noch einige Zeit dauern wird.

Ich denke, mit diesen Hinweisen kommt man weiter.

Übrigens hat der Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer verkauft an Privatperson) einen gesetzlichen Rückgriffanspruch gegen den Vorlieferanten (Hersteller wird das meistens sein). Er kann also diese Kosten durchreichen, wenn er will. Meistens wissen das die Verkäufer nicht oder haben Hemmungen sich gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.



Hallo rantanplan,

das würde vom Prinzip bedeuten, das ich mir das Womo in Hamburg oder besser Kiel kaufen sollte. Wenn der entsprechende Händler das mitmacht, und dieser meine Gewährleistungsansprüche nicht an eine nähere Fachwerkstatt weitergeben kann oder möchte.

Ich bin immer davon ausgegangen das der Erfüllungsort auch der Gewärhleistungsort ist und somit der Käufer die Kosten bis zum Erfüllungsort und ab diesem trägt.

Wenn der von Dir angestrebte Musterprozess gewonnen würde, würden entliche Käufer von Wohnmobilen im Nachhinein erhelblich billiger kommen.
Auch würde das einen erheblichen Druck auf die Qualitätsverbesserung bei der Herstellung/Montage bedeuten. Das ist kaum vorstellbar :!:
aber toll :!:

Jörg

Gast am 28 Mai 2009 13:43:16

@cojo

Die Frage, wo der Erfüllungsort für die Leistung ist, also wo die Nacherfüllung durchgeführt werden muss, entscheidet doch nur, wo das Fahrzeug repariert wird. Die Distanz zum Käufer entscheidet dann über die Höhe der Aufwendungen, die der Verkäufer tragen muss.

Es gibt kluge Händler, die verkaufen eben nicht alles zu jedem Preis an weit entfernt wohnende Käufer.

Mein Beitrag zum Erfüllungsort:

--> Link

ist womöglich schon bald wieder überholt. Die Untergerichte wackeln. OLG´s haben auch schon entschieden, dass entgegen der Entscheidung des BGH Erfüllungsort nicht da ist, wo der Käufer wohnt, sondern wo der Händler seinen Sitz hat. Auch "Reinking", der Pabst des Autorechtes, tendiert zu dieser letzteren Auffassung in seiner neuesten Auflage.

Wenn alles so furchtbar einfach wäre, wäre ich bald überflüssig...

Gast am 28 Mai 2009 13:46:20

Noch etwas:

Die Fragestellung im Eingangsthread ist irreführend. Gefragt wird nach Fahrtkosten bei "Garantiearbeiten", nach dem Sachverhalt geht es aber um Nacherfüllungsarbeiten aufgrund der Sachmängelhaftung, etwas ganz anderes als Garantie.

Vergleiche hierzu

--> Link

oder auch

--> Link

Fahrtkostenerstattung gibt es nicht bei Garantiearbeiten, sondern nur bei den gesetzlich geschuldeten Sachmängelansprüchen.

Gast am 28 Mai 2009 14:14:21

rantanplan hat geschrieben:Noch etwas:

Die Fragestellung im Eingangsthread ist irreführend. Gefragt wird nach Fahrtkosten bei "Garantiearbeiten", nach dem Sachverhalt geht es aber um Nacherfüllungsarbeiten aufgrund der Sachmängelhaftung, etwas ganz anderes als Garantie.

Fahrtkostenerstattung gibt es nicht bei Garantiearbeiten, sondern nur bei den gesetzlich geschuldeten Sachmängelansprüchen.


ja den Unterschied kennen bestimmt fast alle.
Aber wir normalen Zitronenbürger (manche sind auch wie Rosinen) meinen i.R. immer nur das eine. Die Sachmangelhaftung.

Die meißten Garantien sind doch sowieso nur Werbegags, oder suggerieren dem potentiellen Käufer eine höhere Sicherheit nur vor.

Und solange Lobbyisten, Laien und Möchtergerns die Mehrheit der Politiker bilden, wird Deine Berufsgruppe nicht arbeitslos, sondern höchstens orientierungslos.

Jörg

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