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hallo
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Geltung des Führerscheins der Kl. B soll erweitert werden


Gast am 28 Mai 2009 12:24:54

hallo in die runde,
im newsletter des bundestages steht heute u.a. dieses:
Berlin: (hib/MIK) Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes sollen mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 16/13108) vor. Darin heißt es, dass bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung ständen, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen sei seitdem eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich ältere Führerscheininhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihren Führerschein gemacht hätten, könnten aufgrund des für sie geltenden Bestandschutzes auch diese Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 fahren. Um die Einsatzfähigkeit zu erhalten, solle deshalb das Straßenverkehrsgesetz geändert werden.

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bluestar11 am 28 Mai 2009 12:47:53

gilt das nur für "Dienstfahrten" oder auch privat? Kann man das irgendwo nachlesen?

Krabbe am 28 Mai 2009 12:59:37

Wenn, dann gilt das nur dienstlich.

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bluestar11 am 28 Mai 2009 13:01:35

hatte ich mir gedacht :roll:

Gast am 28 Mai 2009 13:02:09

hier noch der link zum gesetzentwurf:
--> Link

RaiWo am 28 Mai 2009 15:17:20

Guude!
Ganz klar NUR Einsatzfahrzeuge nach spezieller Fortbildung!
Also nichts für Woo-Fahrer.
CU
Wolf

bluestar11 am 28 Mai 2009 15:28:15

wäre auch zu schön gewesen.das ist eine der gesetzesänderungen die ich nie verstehen werde.

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