EU-weit treten zum 1. Januar 2005 strenge "Luftqualitätsziele" in
Kraft. Danach dürfen die Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration
(PM10) von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter dann maximal an 35 Tagen im
Jahr überschritten werden. In einer zweiten Stufe treten ab 2010
zusätzlich strenge Stunden- und Jahresmittelwerte für Stickoxide
(NOx) in Kraft. Das stellt vor allem Innenstädte und Ballungsgebiete
vor Probleme, da über Jahre zu wenig wirksame Maßnahmen zur
Luftreinhaltung ergriffen wurden: So werden zahlreiche Städte wie zum
Beispiel Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München oder
Stuttgart, aber auch Paris und Madrid die Grenzwerte nicht einhalten
können.
Saubere Luft wird einklagbar
Ab dem 1. Januar 2005 können durch die EU-Vorschrift Anwohner viel
befahrener Straßen erstmals für saubere Luft gegen die Kommunen Klage
einreichen. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, mit
Hilfe von Musterklagen kommunale Luftreinhaltepläne dort zu
erzwingen, wo dringend notwendige Maßnahmenpläne noch nicht
ausgearbeitet wurden. Der Deutsche Städtetag rechnet mit einer
Klageflut.
Verkehrsbeschränkungen möglich
Um die EU-Richtlinie zu erfüllen, werden Verkehrsbehörden wohl
kaum um Verkehrsbeschränkungen herumkommen. Mögliche Szenarien:
Dieselautos ohne Rußpartikelfilter werden zeitweise aus besonders
belasteten Straßen oder gar aus den Innenstädten fern gehalten.
Möglich ist auch die Einführung einer City-Maut nach Londoner
Vorbild. "Denn anders wird kaum ein Ballungsraum in Europa die neuen,
verbindlichen Grenzwerte einhalten können", so das Nachrichtenmagazin
"Der Spiegel".
Aber: Freie Fahrt für Erdgasfahrzeuge
"Eine echte, auch wirtschaftliche Alternative ist der Kraftstoff
Erdgas. Fahrzeuge mit diesem umweltschonenden Antrieb haben freie
Fahrt. Sie kennen nämlich kein Partikelproblem und stoßen deutlicher
weniger Stickoxide aus", so Albert Kobbe, Projektleiter "Erdgas als
Kraftstoff" beim Bundesverband der deutschen Gas- und
Wasserwirtschaft (BGW), Berlin und Brüssel. Außerdem bleibt das
Tanken weiter günstig. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform ist
der Kraftstoff Erdgas bis 2020 mineralölsteuerbegünstigt.

