Hallo an alle Interessierten !
Ein befreundeter Grieche hat uns nun den Text des § 34(5) der griechischen Straßenverkehrsordnung übersetzt, in welchem das Parken in bewohnten Gebieten - betrifft also auch das Freistehen (nicht Camping !) -
geregelt ist.
Hier der Wortlaut:
"In bewohnten Gebieten ist das Parken von Lkw, Bussen, Baumaschinen, Traktoren, Anhängern, Wohnwagen und Schiffen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t länger als 24 Stunden verboten."
Außerdem hat uns der Freund noch das Mitteilungsblatt des griechischen Motorhomeclubs an seine Mitglieder übersetzt, in welchem allgemein die Regelungen für
Wohnmobile beschrieben sind. Diese Übersetzung lasse ich mal so, wie unser griechischer Freund sie gemacht hat. Meiner Meinung nach ergibt sich daraus, dass die früheren Regelungen aus den Jahren 1976 und 1978, die immer wieder auf entsprechenden Schildern zitiert werden, lediglich für "freies Camping" von "Wohnwagen und Zelten" gelten und auf Wohnmobile und "Freistehen" nicht anzuwenden sind.
Hier der Wortlaut:
1. Der mobilwagen ist eine neue mittel für Urlaubmachen, eingesetzt in
der griechische Markt vor einige Jahren (2004)
2. Bietet die Moglichkeit fur neue, moderne, bequeme, gunstige Urlaub,
den ganze Jahr im Gegenteil zu andere teuere und ungunstige Urlaub.
3. Ist ausgestatet mit moderne Technik so das er verursacht keine
Umweltverschmutzung, deswegen ist heufig benutzt in moderne europaische
Gesellschafte
4. Die Europeen benutzen der Mobilwagen seit viele Jahrzehnten als
Urlaubsmittel und heute gibts mehr als funf millionen Wagen dieser Art
5. In Griechenland leider er ist nicht bekannt zu den Publikum, und
mehrmals ist von den griechische Gesetz als Wohnwagen
6. Nach Paragraph 2, Artikel 10, Gesetz N.392/1976 und N.779/1978
freies Camping mit Zelt oder Wohnwagen in offentliche Gelände usw ist
verboten fur verständlichen Grunden (Umweltverschmutzung)
7. Der Mobilwagen gehört nicht zu der obere Klasse von verbotene Wagen
und gehört nicht zu der Klasse von Wohnwagen weil
a. Wird in unsere Land importiert wie alle genehmigte Wagen
b. Wird besteuert
c. Bezahlt Zoll
d. Wird versichert
e. Verkehrsgenehmigung wird ausgestellt und wie eine Dieselwagen, folgt
alle Gesetze und Regelungen von Dieselwagen.
8. Deswege ein Mobilwagen, wie oben beschrieben, darf wie eine PKW in
alle offentliche Gelände parken, wie alle andere PKW und soll die PKW
Verkehrsregelungen folgen.
9. Eine Parkingverbot, wie bei alle andere PKW, ist von der lokale
Stadtverwaltung zu entscheiden, und mit Schilde zu merken, und von der Polizei oder Hafenamt zu regeln usw
10. Wenn auf den Parkplatz der Mobilwagens, in jeder offentliche oder
privat Gelände wo Parking nicht verboten ist, durfen die Besitzende des
Mobilwagen im Wagen bleiben , wie bei jeder PKW
11. Nach Umstände, durfen Sie kurzfristig parken für pic-nic, ohne das
Gefahr verklagen zu werden fur Kamping (Entscheidung 2140/2008 des zweites
Juristamts von Chalkida) und die Regeln (Gesetz N.392/1976 und N.779/1979)
gelten nicht
12. Mit diesem Schreiben mochten wir alle Mitgliede informeieren uber die
Gesetzte des freies Kamping, die sollen informier sein uber das freies
Kamping.
Ich hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben. Insbesondere ergibt sich aus beiden Übersetzungen, dass das freie Stehen = Parken eben n i c h t, wie so oft zu lesen, in Griechenland verboten ist.
Klausimaus