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Wer "möchte" das KOK (GR Strassenverkehrsordnung?)


volki am 05 Jul 2009 17:00:03

Wer würde sich "opfern", die für uns relevanten Teile des KOK in Deutsch zu übersetzen?

PDF-Datei stammt von GR-General-Konsulat in CH. Die Englische Fassung wurde aber nicht gefunden.

Das File ist aber 4 GB gross

Wem darf ich es senden?????

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Ducatomaxi am 05 Jul 2009 19:17:43

google mal nach "Verkehrsbestimmungen in Griechenland" , "verkehrsregeln Griechenland" und "verkehrsvorschriften Griechenland".

Klausimaus am 05 Jul 2009 19:24:58

Hi !
Derzeit ist gerade ein griechischer Arbeitskollege meiner Frau dabei, den entscheidenden § 34(5) zu übersetzen, ebenso eine Rundmitteilung des griechischen Motorhomeclubs, in der er seinen Mitgliedern die entsprechenden Vorschriften (Parken/Camping) erläutert. Es wird noch kurze Zeit dauern, bis ich die deutsche Übersetzung habe, dann stelle ich sie gern hier rein.
Klausimaus

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reisekatze am 05 Jul 2009 19:29:49

Wäre Dir vorerst auch hiermit geholfen? Es geht dabei überwiegend um Bußgelder und Höchstgeschwindigkeiten.

--> Link

So weit ich herausgefunden habe, ist die griechische StVO weitgehend der österreichischen angepaßt.

Viel Glück bei der Suche nach einem Dolmetscher!

volki am 06 Jul 2009 00:30:26

Klausimaus hat geschrieben:Hi !
Derzeit ist gerade ein griechischer Arbeitskollege meiner Frau dabei, den entscheidenden § 34(5) zu übersetzen, ebenso eine Rundmitteilung des griechischen Motorhomeclubs, in der er seinen Mitgliedern die entsprechenden Vorschriften (Parken/Camping) erläutert. Es wird noch kurze Zeit dauern, bis ich die deutsche Übersetzung habe, dann stelle ich sie gern hier rein.
Klausimaus


Da wäre ich dir dankbar.

das Konsulat hat mir geschrieben der § 34 sei auf Seite 75 bis 77. Diese Seiten habe ich schon mal auf Griechisch ausgedruckt, um sie "notfalls" dann "Vorzuweisen". Jetzt müsste ich aber auch noch wissen, was das alles bedeutet. :eek:

danke an reisekatze jetzt weiss ich schonmal was es kostet :D

Klausimaus am 10 Jul 2009 08:23:01

Hallo an alle Interessierten !
Ein befreundeter Grieche hat uns nun den Text des § 34(5) der griechischen Straßenverkehrsordnung übersetzt, in welchem das Parken in bewohnten Gebieten - betrifft also auch das Freistehen (nicht Camping !) -
geregelt ist.
Hier der Wortlaut:

"In bewohnten Gebieten ist das Parken von Lkw, Bussen, Baumaschinen, Traktoren, Anhängern, Wohnwagen und Schiffen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t länger als 24 Stunden verboten."

Außerdem hat uns der Freund noch das Mitteilungsblatt des griechischen Motorhomeclubs an seine Mitglieder übersetzt, in welchem allgemein die Regelungen für Wohnmobile beschrieben sind. Diese Übersetzung lasse ich mal so, wie unser griechischer Freund sie gemacht hat. Meiner Meinung nach ergibt sich daraus, dass die früheren Regelungen aus den Jahren 1976 und 1978, die immer wieder auf entsprechenden Schildern zitiert werden, lediglich für "freies Camping" von "Wohnwagen und Zelten" gelten und auf Wohnmobile und "Freistehen" nicht anzuwenden sind.

Hier der Wortlaut:
1.       Der mobilwagen ist eine neue mittel für Urlaubmachen, eingesetzt in
der griechische Markt vor einige Jahren (2004)

2.       Bietet die Moglichkeit fur neue, moderne, bequeme, gunstige Urlaub,
den ganze Jahr im Gegenteil zu andere teuere und ungunstige Urlaub.

3.       Ist ausgestatet mit moderne Technik so das er verursacht keine
Umweltverschmutzung, deswegen ist heufig benutzt in moderne europaische
Gesellschafte

4.       Die Europeen benutzen der Mobilwagen seit viele Jahrzehnten als
Urlaubsmittel und heute gibts mehr als funf millionen Wagen dieser Art

5.       In Griechenland leider er ist nicht bekannt zu den Publikum, und
mehrmals ist von den griechische Gesetz als Wohnwagen

6.       Nach Paragraph 2, Artikel 10,  Gesetz N.392/1976 und N.779/1978
freies Camping mit Zelt oder Wohnwagen in offentliche Gelände usw ist
verboten fur verständlichen Grunden (Umweltverschmutzung)

7.       Der Mobilwagen gehört nicht zu der obere Klasse von verbotene Wagen
und gehört nicht zu der Klasse von Wohnwagen weil

a.       Wird in unsere Land importiert wie alle genehmigte Wagen

b.      Wird besteuert

c.       Bezahlt Zoll

d.      Wird versichert
e.      Verkehrsgenehmigung wird ausgestellt und wie eine Dieselwagen, folgt
alle Gesetze und Regelungen von Dieselwagen.

8.       Deswege ein Mobilwagen, wie oben beschrieben, darf wie eine PKW in
alle offentliche Gelände parken, wie alle andere PKW und soll die PKW
Verkehrsregelungen folgen.

9.       Eine Parkingverbot, wie bei alle andere PKW, ist von der lokale
Stadtverwaltung zu entscheiden, und mit Schilde zu merken, und von der Polizei oder Hafenamt zu regeln usw

10.   Wenn auf den Parkplatz der Mobilwagens, in jeder offentliche oder
privat Gelände wo Parking nicht verboten ist, durfen die Besitzende des
Mobilwagen im Wagen bleiben , wie bei jeder PKW

11.   Nach Umstände, durfen Sie kurzfristig parken für pic-nic, ohne das
Gefahr verklagen zu werden fur Kamping (Entscheidung 2140/2008 des zweites
Juristamts von Chalkida) und die Regeln (Gesetz N.392/1976 und N.779/1979)
gelten nicht

12.   Mit diesem Schreiben mochten wir alle Mitgliede informeieren uber die
Gesetzte des freies Kamping, die sollen informier sein uber das freies
Kamping.

Ich hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben. Insbesondere ergibt sich aus beiden Übersetzungen, dass das freie Stehen = Parken eben n i c h t, wie so oft zu lesen, in Griechenland verboten ist.

Klausimaus

volki am 10 Jul 2009 14:26:22

Vielen Dank, Klaus. :!:

Frage:

besteht jetzt noch die Möglichkeit dieses Mitteilungsblatt des GR-Motorhome-Club's im "ORIGINAL" (Griechisch) zu erhalten?

Wenn ja, bitte wo?

Klausimaus am 10 Jul 2009 15:43:58

Hi Volki !
Schick mir mal deine e-mail-adresse, ich schicke dir dann die beiden Info-Seiten mit original griechischem Text.
Klausimaus
Sehe gerade, dass die beiden Seiten JPEG-Dateien sind. Werde mal versuchen, sie zu verkleinern und dann hier als Attachment einzufügen.

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