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Im Zulassungsmitgliedstaat zul. Gesamtmasse - KFZ Schein?


msku am 17 Jul 2009 15:29:24

Hallo

da ich ja mein Womo ablasten habe lassen, wurde das auch im KFZ Schein geändert. Nachdem ich hier im Forum wegen eine ander Frage nun meinen KFZ Schein einmal etwas genauer gelesen habe, ist mir folgendes aufgefallen

Im Schein steht

F.1 3850 = "Technisch zulässig Gesamtmasse in kg"
F.2 3500 = "Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg"

Bedeutet das nun, dass ich in Deutschland (=Zulassungsmitgliedstaat) als 3,5 Tonner unterwegs bin und im Ausland als 3,85 Tonner?

Danke und
msku

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schaschel am 17 Jul 2009 16:05:21

Habe das verglichen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unseres 91er Eura, der hat auch die F.1 und F.2- Einträge, allerdings beidesmal 3100 kg. Ich würde Dir beipflichten zu Deiner Version. In D: 3,5 to., außerhalb: 3,85 to. Es scheint so zu sein, daß Deiner als 3,85 Tonner gebaut und für Deutschland abgelastet wurde.

dieter2 am 17 Jul 2009 16:35:24

Ich würde mich auf jedeb Fall schlau machen.

Nicht das Du Dir im guten Glauben in Östereich eine Vignette kaufst und Du mußt
in wirklichkeit eine GO Box haben.
Das wird dann teuer.

Dieter

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Jagstcamp-Widdern am 17 Jul 2009 16:37:55

das wäre ja unter umständen ganz schön verfänglich: go-box in austria...andere speedlimits und ähnliches...
da muss man sich noch schlauer machen - ich bin leider überfragt!

grusz hartmut

achimHH am 17 Jul 2009 18:29:05

Laut Auskunft unseres Ing. beim Tüv,
gilt überall das Gewicht, wie das Fahrzeug
bei uns zugelassen wurde.
Also :
F.2 3500 = "Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg"


Die Eintragung:
F.1 3850 = "Technisch zulässig Gesamtmasse in kg"
ist nur dazu gedacht, das man wenn man es wieder
mit 3850 kg zulassen will, es einfacher und ohne Probleme
machen kann.

Ob es so stimmt ? :D

schaschel am 18 Jul 2009 08:43:54

Wenn der österreichische Gendarm in Österreich diese Bescheinigung in Händen hält, wird er eher die Spalte F.1 als zutreffend ansehen- Ihr seid ja schließlich nicht in Deutschland. Alles hin und her nützt nix- die ausstellende Behörde für die Zulassungsbescheinigung ist das Straßenverkahrsamt- die sind Dein Ansprechpartner für verbindliche Auskünfte. Wenn Du denen die Sache schilderst, sollten die das wohl lösen können.

- Schaschel

HaraldF am 18 Jul 2009 21:51:04

@Achim : Glaube ich nicht, Achim , bei meinem LT28 ( aufgelastet ) steht in beiden Feldern 3000 kg. Dann wäre ein Rückbau auf 2,8 to nicht möglich ???

Harald

achimHH am 19 Jul 2009 00:31:48

Da habe ich mich wohl blöd ausgedrückt.

Harald, sicher wird es bei Deinem LT. möglich sein.

ablasten, ist nicht das Problem.

wenn Du aber abgelastet hast, wie bei dem Duc. von 3850 auf 3500kg,
und wieder auf 3850kg auflasten willst, dann ist es ein Heidenaufwand, mit Bestätigungen von Fiat, oder Gutachten von irgendwelchen Tüv-Ing´s. usw.
Mit dieser Eintragung, das es technisch Zulässig ist, sieht jeder Dummi, das es ohne Probleme möglich ist, das Fahrzeug aufzulasten..
und zwar ohne weitere Bescheinigungen usw.

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