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Hallo
Leider funktioniert die Suche hier im Forum nicht mit Zahlen :( Ich hoffe daher, dass dieses Thema nicht schon mal komplett aufgewühlt wurde. Wenn ja, wäre ich auch nur über einen Link dankbar. Meine Frage ist, welche Besonderheiten sind bei einem Womo über 3,5 t zubeachten? Folgende Dinge haben ich schon gefunden: :!: junge Führerscheinbesitzer dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren :!: es gilt das LKW-Überholverbot :!: das Nachtfahrverbot, sowie das Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erst ab 7,5 t gültig :!: in Österreich brauche ich für die Autobahn eine extra Mautbox :!: laut EU-Richtlinie müssen Zusatzspiegel angebracht werden um den toten Winkel auszuschließen :!: ein extra Wagenheber muss mittransportiert werden, nicht die herkömmlichen für den PKW :!: Nicht nur das Verkehrsschild 277 sondern auch das Zeichen 253 gilt für Womo über 3,5 t ( für Womo über 2,8 t gilt sogar schon das Verkehrsschild 315 - Parken zur Hälfte auf dem Bordstein) :!: auf AB gilt in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von 100 km / h (in Frankreich 110 oder 130 ??) :!: man muss neben dem Warndreieck auch noch eine Warnleuchte mitführen --> stimmt das tatsächlich? :gruebel: Diese Dinge sind mir bisher über den Weg gelaufen. Vielleicht kann mir jemand noch die offenen Fragen beantworten bzw. eine Dinge ergänzen, die mir bisher noch unbekannt sind. Ich denke, so eine Liste ist auch ganz interessant, für die Personen, die sich noch nicht ganz sicher sind, ob sie beim Kauf ihres Womo lieber unter oder über 3,5 t liegen möchten - neben der attraktiven Zuladung natürlich. Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion - vielleicht habe ich ja auch etwas herausgefunden, was dem ein oder anderen noch nicht so bekannt war :nixweiss: Danke Euch![/b] Hallo Achim,
Danke dir für den Tip! Ich ergänze daher mal meine Auflistung, damit eine komplette Liste vorhanden ist Folgende Dinge haben ich schon gefunden: :!: junge Führerscheinbesitzer dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren :!: es gilt das LKW-Überholverbot :!: das Nachtfahrverbot, sowie das Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erst ab 7,5 t gültig :!: in Österreich brauche ich für die Autobahn eine extra Mautbox :!: laut EU-Richtlinie müssen Zusatzspiegel angebracht werden um den toten Winkel auszuschließen :!: ein extra Wagenheber muss mittransportiert werden, nicht die herkömmlichen für den PKW :!: Nicht nur das Verkehrsschild 277 sondern auch das Zeichen 253 gilt für Womo über 3,5 t ( für Womo über 2,8 t gilt sogar schon das Verkehrsschild 315 - Parken zur Hälfte auf dem Bordstein) :!: auf AB gilt in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von 100 km / h (in Frankreich 110 oder 130 ??) :!: man muss neben dem Warndreieck auch noch eine Warnleuchte mitführen --> stimmt das tatsächlich? :gruebel: :!: kürzere TÜV-Intervalle :!: Schwerlastabgabe in der Schweiz Leider stand da noch nichts über die Warnleuchte, aber vielleicht findet sich ja noch jemand... Ich glaube, Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger auf Landstrasse 60 km/h :?:
Werner Warnleuchte = JA nachts beim parken in geschl. ortschaften warntafel... (???)
2 warnwesten...(???) grusz hartmut Hallo,
man muß sogar in geschl. Ortschaften nachts beim parken die Standlichter einschalten. AU und TÜV gibt es ab dem 6ten Jahr nur noch jährlich, vorher alle 2 Jahre. Tüv-Gebühren ab 3,5 t teurer. Klaus Standlicht in Ortschaften nachts nur wenn keine Warntafel angebracht ist. fahrverbot auf etlichen bundesstrassen, zb. ein paar abschnitte der b27 im werratal.
grusz hartmut Pro 200 kg mehr Steuern :(
Und auch: Fahren mit Mindestabstand ( Zeichen 273 )
Richtig, das steht im § 53a (2) StVZO Hier findet man eine sehr gut aufbereitete Übersicht der Besonderheiten: --> Link z.B. Benutzung von Fahrstreifen, Beleuchtung, uvm. hallo
soweit ich mich erinnere an meinen LKW schein: fahrzeuge über 3,5t dürfen in AT nur mit mindestens 25m abstand von wohnhäusern geparkt werden? lg g nachts beim parken in geschl. ortschaften warntafel... (???) 2 warnwesten...(???) Warnwesten müssen soviele mitgeführt werden wie zulässige Sitzplätze vorhanden sind. Manne Hallo, die Auflistung sieht so negativ aus.....ich sehe das mal aus meiner rosaroten Brille......
junge Führerscheinbesitzer dürfen diese gottlob Fahrzeuge nicht fahren es gilt das LKW-Überholverbot- richtig ekelig... manchmal das Nachtfahrverbot, sowie das Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erst ab 7,5 t gültig ...niemals nur gewerbl. LKW in Österreich brauche ich für die Autobahn eine extra Mautbox richtig nie wieder Ö dann schneller und billiger durch die Schweiz ! laut EU-Richtlinie müssen Zusatzspiegel angebracht werden um den toten Winkel auszuschließen...alle Womos ohne Rückspiegel bzw. entsprechende Sicht ! ein extra Wagenheber muss mittransportiert werden, nicht die herkömmlichen für den PKW. Sowieso Herstellerspezifisch, wollte einen Duc nicht mit Panda Heber wuchten ! Nicht nur das Verkehrsschild 277 sondern auch das Zeichen 253 gilt für Womo über 3,5 t ( für Womo über 2,8 t gilt sogar schon das Verkehrsschild 315 - Parken zur Hälfte auf dem Bordstein) wer macht das regelmäßig ? eigentlich nie ! auf AB gilt in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von 100 km / h (in Frankreich 110 oder 130 ??) IN IT 100 CH 80 Hand auf Herz wer fährt mehr als einen echten 100er Schnitt ....spätestens der nächste Tankstop bremst die Schnellsten. -höhere Mautkosten aus Autobahnen man muss neben dem Warndreieck auch noch eine Warnleuchte mitführen --> stimmt das tatsächlich? ja ist außerdem praktisch kürzere TÜV-Intervalle..richtig aber erst ab dem 6 Jahr und einer Werkstatt traue ich schon lange nicht mehr Schwerlastabgabe in der Schweiz 25€ für 10 Fahrten im Jahr, ist billiger als die Vignette zumal mit Hänger 2 Vignetten a27 € fällig werden ! Mit schwerem Chassis habe ich aber auch allerhand Vorteile: Hinterradantrieb, kaum Mehrverbrauch gegenüber anderen Alkoven, Zuladung ohne Ende 300 Liter Frischwasser läd eher zum Duschen ein. Zugelassene Sitze müssen alle Womos ausweisen Größere Sicherheitsreserven bezüglich Aufhängung und Bremsen. Größere Motoren(kommt der langlebigkeit zu gute und mehr Drehmoment am Berg. größere Anhängelasten möglich.... aber wie vieles im Leben eine Sache der jeweiligen Sichtweise. mfg Hotte Mindestabstand auf Autobahnen zum Vorausfahrenden 50 Meter.
(§ 4 Abs. 3 StVO) öm habe gerade nachgeschaut, das gilt nur für LKW !
mfg Hotte
@ joekel guck mal hier: --> Link Beide haben Recht. Einen Mindestabstand nach § 4 Abs. 3 StVO müssen Wohnmobile über 3,5 Tonnen nicht einhalten. Dies ergibt sich daraus, dass in § 4 Abs.3 StVO ausdrücklich "Lastkraftwagen" genannt sind. Dass Wohnmobile keine Lastkraftwagen sind, ergibt sich schon allein aus § 3 Abs. 2 lit. b StVO, wo nämlich ausdrücklich neben Lastkraftwagen auch Wohnmobile aufgeführt werden.
Hingegen bezieht sich das Zeichen 273 auf Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einer Zugmaschine mit Ausnahme von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen. Führern der genannten Kraftfahrzeuge ist es verboten den angegebenen Mindestabstand zu einem vorherfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten. Stephan Guten Morgen, richtig das kommt mir bekannt vor......
mfg Hotte
Die Sonderregelung 100 km/h für WoMos bis 7,5 t, läuft am 31.12.2009 aus. Vielleicht kommt dann etwas Neues. Hallo
In der Schweiz gilt auf Landstrassen 80km auf Autobahnen darf man 100km fahren mit Wohnmobilen über 3.5t wenn nichts anderes angezeigt ist. Rudi Hallo zusammen,
ich bin kürzlich aus meinem Urlaub zurückgekehrt und habe folgende Feststellung gemacht: In Österreich bin ich vermehrt mit dem Verbotsschild für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen konfrontiert worden, was sehr ärgerlich war, da z.B. die schönen Gebiete in der Wachau nicht über die Landstraßen angefahren werden konnten. Auch in Deutschland habe ich das Gefühl, dass diese Verbotschilder stark zugenommen haben. Nun zur Frage: Ist dies nur mein subjektiver Eindruck oder haben diese Verbotsschilder (Nr. 253) tatsächlich sehr stark zugenommen in letzter Zeit? Gibt es dazu auch irgendwelche Artikel oder Begründungen? Beste Bajas
In Österreich gelten (im Gegensatz zu D) diese Verbotsschilder NICHT für Womo´s, da diese als Sonder-Kfz geführt werden ... immer durch :D Speziell Wachau: lies doch mal das erklärende Schild (Hinweistext) darunter ... da gelten generell nicht für Touris :) Danke Wolfgang für die Antwort.
Was mich aber immer noch stutzig macht: Es gibt ja das Schild mit dem Lastwagen als "Einzelschild", teilweise ist unter diesem Schild noch ein anderes kleines Schild mit "3,5" Tonnen angebracht. Gibts da dann unterschiede, d.h. beim Einzelschild gilt das von Dir beschriebene und wenn der Zusatz 3,5 darunter steht, für jegliche Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder ist das dann nur doppelt-gemoppelt? Und was meinst Du mit dem erklärenden Schild...;-)? Merci! Nochmals: wir reden von Österreich (in Deutschland ist das anders)
... dann gilt das Verbotsschild auch für LLKW ab 3,5 to
Speziell in der Wachau (war mir aufgefallen) sind diese LKW-Fahrverbotsschilder mit einer unten angebrachten Hinweistafel versehen, da steht ein ellenlanger Text (muß man fast stehenbleiben, um alles zu lesen) mit Hinweis auf Landesverordnung Nr. xxx, nach der z.B. Touristen generell von diesem Verbot ausgenommen sind ... wobei nochmals: in A gelten Wohnmobile (im Gegensatz zu D) NICHT als LKW (und dürfen daher sowieso durchfahren :)) |
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