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Besonderheiten über 3,5 t ?


Gast am 29 Apr 2008 10:17:54

Hallo

Leider funktioniert die Suche hier im Forum nicht mit Zahlen :(
Ich hoffe daher, dass dieses Thema nicht schon mal komplett aufgewühlt wurde.
Wenn ja, wäre ich auch nur über einen Link dankbar.

Meine Frage ist, welche Besonderheiten sind bei einem Womo über 3,5 t zubeachten?

Folgende Dinge haben ich schon gefunden:
:!: junge Führerscheinbesitzer dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren
:!: es gilt das LKW-Überholverbot
:!: das Nachtfahrverbot, sowie das Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erst ab 7,5 t gültig
:!: in Österreich brauche ich für die Autobahn eine extra Mautbox
:!: laut EU-Richtlinie müssen Zusatzspiegel angebracht werden um den toten Winkel auszuschließen
:!: ein extra Wagenheber muss mittransportiert werden, nicht die herkömmlichen für den PKW
:!: Nicht nur das Verkehrsschild 277 sondern auch das Zeichen 253 gilt für Womo über 3,5 t ( für Womo über 2,8 t gilt sogar schon das Verkehrsschild 315 - Parken zur Hälfte auf dem Bordstein)
:!: auf AB gilt in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von 100 km / h
(in Frankreich 110 oder 130 ??)
:!: man muss neben dem Warndreieck auch noch eine Warnleuchte mitführen --> stimmt das tatsächlich? :gruebel:

Diese Dinge sind mir bisher über den Weg gelaufen.
Vielleicht kann mir jemand noch die offenen Fragen beantworten bzw. eine Dinge ergänzen, die mir bisher noch unbekannt sind.

Ich denke, so eine Liste ist auch ganz interessant, für die Personen, die sich noch nicht ganz sicher sind, ob sie beim Kauf ihres Womo lieber unter oder über 3,5 t liegen möchten - neben der attraktiven Zuladung natürlich.

Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion - vielleicht habe ich ja auch etwas herausgefunden, was dem ein oder anderen noch nicht so bekannt war :nixweiss:

Danke Euch![/b]

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achimHH am 29 Apr 2008 10:30:42

Hallo..

einen Link zu einem Thread ist hier:

--> Link

Gast am 29 Apr 2008 10:44:09

Hallo Achim,

Danke dir für den Tip!

Ich ergänze daher mal meine Auflistung, damit eine komplette Liste vorhanden ist

Folgende Dinge haben ich schon gefunden:
:!: junge Führerscheinbesitzer dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren
:!: es gilt das LKW-Überholverbot
:!: das Nachtfahrverbot, sowie das Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erst ab 7,5 t gültig
:!: in Österreich brauche ich für die Autobahn eine extra Mautbox
:!: laut EU-Richtlinie müssen Zusatzspiegel angebracht werden um den toten Winkel auszuschließen
:!: ein extra Wagenheber muss mittransportiert werden, nicht die herkömmlichen für den PKW
:!: Nicht nur das Verkehrsschild 277 sondern auch das Zeichen 253 gilt für Womo über 3,5 t ( für Womo über 2,8 t gilt sogar schon das Verkehrsschild 315 - Parken zur Hälfte auf dem Bordstein)
:!: auf AB gilt in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von 100 km / h
(in Frankreich 110 oder 130 ??)
:!: man muss neben dem Warndreieck auch noch eine Warnleuchte mitführen --> stimmt das tatsächlich? :gruebel:
:!: kürzere TÜV-Intervalle
:!: Schwerlastabgabe in der Schweiz


Leider stand da noch nichts über die Warnleuchte, aber vielleicht findet sich ja noch jemand...

Anzeige vom Forum


jonathan am 29 Apr 2008 10:54:40

Ich glaube, Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger auf Landstrasse 60 km/h :?:
Werner

agu am 29 Apr 2008 11:05:33

Warnleuchte = JA

Jagstcamp-Widdern am 29 Apr 2008 11:32:35

nachts beim parken in geschl. ortschaften warntafel... (???)
2 warnwesten...(???)

grusz hartmut

Pijpop am 29 Apr 2008 11:38:56

Auch für schwere Wohnmobile gibt es kein Fahrverbot an Sonn und Feiertagen.

Pijpop

flashmot am 29 Apr 2008 11:42:15

Hallo,

man muß sogar in geschl. Ortschaften nachts beim parken die Standlichter einschalten.

AU und TÜV gibt es ab dem 6ten Jahr nur noch jährlich, vorher alle 2 Jahre.

Tüv-Gebühren ab 3,5 t teurer.

Klaus

migula am 29 Apr 2008 11:44:57

Standlicht in Ortschaften nachts nur wenn keine Warntafel angebracht ist.

Jagstcamp-Widdern am 29 Apr 2008 11:57:01

fahrverbot auf etlichen bundesstrassen, zb. ein paar abschnitte der b27 im werratal.

grusz hartmut

viking92 am 29 Apr 2008 12:08:40

Pro 200 kg mehr Steuern :(

Ingo.L am 29 Apr 2008 14:13:11

mirsan hat geschrieben: :!: Nicht nur das Verkehrsschild 277 sondern auch das Zeichen 253 gilt für Womo über 3,5 t ( für Womo über 2,8 t gilt sogar schon das Verkehrsschild 315 - Parken zur Hälfte auf dem Bordstein)


Und auch:

Fahren mit Mindestabstand ( Zeichen 273 )

Ingo.L am 29 Apr 2008 14:24:57

agu hat geschrieben:Warnleuchte = JA


Richtig, das steht im

§ 53a (2) StVZO


Hier findet man eine sehr gut aufbereitete Übersicht der Besonderheiten:

--> Link

z.B. Benutzung von Fahrstreifen, Beleuchtung, uvm.

abo1 am 29 Apr 2008 18:05:06

hallo

soweit ich mich erinnere an meinen LKW schein:

fahrzeuge über 3,5t dürfen in AT nur mit mindestens 25m abstand von wohnhäusern geparkt werden?

lg
g

Manne FFB am 29 Apr 2008 19:09:03

nachts beim parken in geschl. ortschaften warntafel... (???)
2 warnwesten...(???)



Warnwesten müssen soviele mitgeführt werden
wie zulässige Sitzplätze vorhanden sind.

Manne

joekel am 29 Apr 2008 19:52:59

Hallo, die Auflistung sieht so negativ aus.....ich sehe das mal aus meiner rosaroten Brille......

junge Führerscheinbesitzer dürfen diese gottlob Fahrzeuge nicht fahren
es gilt das LKW-Überholverbot- richtig ekelig... manchmal
das Nachtfahrverbot, sowie das Fahren an Sonn- und Feiertagen ist erst ab 7,5 t gültig ...niemals nur gewerbl. LKW
in Österreich brauche ich für die Autobahn eine extra Mautbox richtig nie wieder Ö dann schneller und billiger durch die Schweiz !
laut EU-Richtlinie müssen Zusatzspiegel angebracht werden um den toten Winkel auszuschließen...alle Womos ohne Rückspiegel
bzw. entsprechende Sicht !
ein extra Wagenheber muss mittransportiert werden, nicht die herkömmlichen für den PKW. Sowieso Herstellerspezifisch, wollte einen Duc nicht mit Panda Heber wuchten !
Nicht nur das Verkehrsschild 277 sondern auch das Zeichen 253 gilt für Womo über 3,5 t ( für Womo über 2,8 t gilt sogar schon das Verkehrsschild 315 - Parken zur Hälfte auf dem Bordstein) wer macht das regelmäßig ? eigentlich nie !
auf AB gilt in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit von 100 km / h
(in Frankreich 110 oder 130 ??) IN IT 100 CH 80
Hand auf Herz wer fährt mehr als einen echten 100er Schnitt ....spätestens der nächste Tankstop bremst die Schnellsten.
-höhere Mautkosten aus Autobahnen
man muss neben dem Warndreieck auch noch eine Warnleuchte mitführen --> stimmt das tatsächlich?
ja ist außerdem praktisch
kürzere TÜV-Intervalle..richtig aber erst ab dem 6 Jahr und einer Werkstatt traue ich schon lange nicht mehr
Schwerlastabgabe in der Schweiz 25€ für 10 Fahrten im Jahr, ist billiger als die Vignette zumal mit Hänger 2 Vignetten a27 € fällig werden !
Mit schwerem Chassis habe ich aber auch allerhand Vorteile:
Hinterradantrieb, kaum Mehrverbrauch gegenüber anderen Alkoven, Zuladung ohne Ende 300 Liter Frischwasser läd eher zum Duschen ein.
Zugelassene Sitze müssen alle Womos ausweisen
Größere Sicherheitsreserven bezüglich Aufhängung und Bremsen. Größere Motoren(kommt der langlebigkeit zu gute und mehr Drehmoment am Berg.
größere Anhängelasten möglich....

aber wie vieles im Leben eine Sache der jeweiligen Sichtweise.

mfg
Hotte

Labrador am 29 Apr 2008 20:39:16

Mindestabstand auf Autobahnen zum Vorausfahrenden 50 Meter.
(§ 4 Abs. 3 StVO)

joekel am 29 Apr 2008 21:37:56

öm habe gerade nachgeschaut, das gilt nur für LKW !

mfg

Hotte

Labrador am 29 Apr 2008 21:54:23

joekel hat geschrieben:öm habe gerade nachgeschaut, das gilt nur für LKW !

mfg

Hotte


@ joekel

guck mal hier: --> Link

Gast am 30 Apr 2008 07:26:37

Beide haben Recht. Einen Mindestabstand nach § 4 Abs. 3 StVO müssen Wohnmobile über 3,5 Tonnen nicht einhalten. Dies ergibt sich daraus, dass in § 4 Abs.3 StVO ausdrücklich "Lastkraftwagen" genannt sind. Dass Wohnmobile keine Lastkraftwagen sind, ergibt sich schon allein aus § 3 Abs. 2 lit. b StVO, wo nämlich ausdrücklich neben Lastkraftwagen auch Wohnmobile aufgeführt werden.

Hingegen bezieht sich das Zeichen 273 auf Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einer Zugmaschine mit Ausnahme von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen. Führern der genannten Kraftfahrzeuge ist es verboten den angegebenen Mindestabstand zu einem vorherfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten.

Stephan

joekel am 30 Apr 2008 08:18:55

Guten Morgen, richtig das kommt mir bekannt vor......

mfg

Hotte

BernhardK am 05 Mai 2008 22:47:43

Labrador hat geschrieben:
guck mal hier: --> Link


Die Sonderregelung 100 km/h für WoMos bis 7,5 t, läuft am 31.12.2009 aus. Vielleicht kommt dann etwas Neues.

rudo am 20 Apr 2009 21:21:07

Hallo
In der Schweiz gilt auf Landstrassen 80km
auf Autobahnen darf man 100km fahren mit Wohnmobilen über 3.5t wenn nichts anderes angezeigt ist.
Rudi

bajas am 05 Aug 2009 15:46:05

Hallo zusammen,

ich bin kürzlich aus meinem Urlaub zurückgekehrt und habe folgende Feststellung gemacht:

In Österreich bin ich vermehrt mit dem Verbotsschild für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen konfrontiert worden, was sehr ärgerlich war, da z.B. die schönen Gebiete in der Wachau nicht über die Landstraßen angefahren werden konnten. Auch in Deutschland habe ich das Gefühl, dass diese Verbotschilder stark zugenommen haben. Nun zur Frage: Ist dies nur mein subjektiver Eindruck oder haben diese Verbotsschilder (Nr. 253) tatsächlich sehr stark zugenommen in letzter Zeit? Gibt es dazu auch irgendwelche Artikel oder Begründungen?

Beste

Bajas

Lancelot am 05 Aug 2009 17:07:22

bajas hat geschrieben:In Österreich bin ich vermehrt mit dem Verbotsschild für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen konfrontiert worden ...


In Österreich gelten (im Gegensatz zu D) diese Verbotsschilder NICHT für Womo´s, da diese als Sonder-Kfz geführt werden ... immer durch :D

Speziell Wachau: lies doch mal das erklärende Schild (Hinweistext) darunter ... da gelten generell nicht für Touris :)

bajas am 06 Aug 2009 10:10:23

Danke Wolfgang für die Antwort.

Was mich aber immer noch stutzig macht:

Es gibt ja das Schild mit dem Lastwagen als "Einzelschild", teilweise ist unter diesem Schild noch ein anderes kleines Schild mit "3,5" Tonnen angebracht. Gibts da dann unterschiede, d.h. beim Einzelschild gilt das von Dir beschriebene und wenn der Zusatz 3,5 darunter steht, für jegliche Fahrzeuge über 3,5 Tonnen oder ist das dann nur doppelt-gemoppelt? Und was meinst Du mit dem erklärenden Schild...;-)?

Merci!

Lancelot am 06 Aug 2009 10:24:32

Nochmals: wir reden von Österreich (in Deutschland ist das anders)


bajas hat geschrieben:Es gibt ja das Schild mit dem Lastwagen als "Einzelschild", teilweise ist unter diesem Schild noch ein anderes kleines Schild mit "3,5" Tonnen angebracht.


... dann gilt das Verbotsschild auch für LLKW ab 3,5 to

bajas hat geschrieben:Und was meinst Du mit dem erklärenden Schild...;-)?


Speziell in der Wachau (war mir aufgefallen) sind diese LKW-Fahrverbotsschilder mit einer unten angebrachten Hinweistafel versehen, da steht ein ellenlanger Text (muß man fast stehenbleiben, um alles zu lesen) mit Hinweis auf Landesverordnung Nr. xxx, nach der z.B. Touristen generell von diesem Verbot ausgenommen sind ... wobei nochmals: in A gelten Wohnmobile (im Gegensatz zu D) NICHT als LKW (und dürfen daher sowieso durchfahren :))

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