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anhaengerkupplung
hallo
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Towing...


gary32 am 17 Jul 2009 18:50:50

Hallo,

Towing ist der englische Begriff für schleppen.
Man sieht manchmal Wohnmobile aus England die ein Auto im Schlepp haben.
Erlaubt oder nicht ?
Wenn nicht: warum dürfen die Engländer auf unsere Strassen fahren, sind doch EU Mitglied...

Eine französische Firma bietet dieses " Towbar " in Ihrer Homepage mit Homologation EEC...:

--> Link

wohlgemerkt das Fahrzeug darf nicht mehr als 750 Kg wiegen

Weiss jemand mehr über diese Regelung bei uns ?

,

gary32

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schaschel am 18 Jul 2009 10:53:11

Hallo, Gary-

das ist uns auch schon mal aufgefallen. Trotz EU- Harmonisierung ist es wohl immer noch so, daß Dinge in z.B. England erlaubt sind, die bei uns im Straßenverkehr nach deutschem Zulassungsrecht nicht gehen. Ich könnte mir vorstellen, daß das umgekehrt in anderen Fällen aber ebenso ist. Die Straßenverkehrszulassungsbehörde wird Dir sicherlich eine verbindliche Auskunft darüber geben können, ob die Homologation der französischen Firma auch auf Deutschland anwendbar ist. Ich bin zwar auch ein klein wenig vom Fach, aber durch die EU- Regelungen gibt es häufig Neues, und bevor ich Blödsinn erzähle, laß ich´s lieber.

-

Schaschel

Lancelot am 18 Jul 2009 11:32:37

Hi Gary,

hatten wir vor kurzem schon ....

Lies doch mal DA: --> Link und auch die darin angegebenen Foren-Links ...

Warum das anderswo (in EU) erlaubt ist, aber bei uns nicht ... :nixweiss:

Wir standen diese Woche neben einem (englischen) Concorde-Liner mit einem Golf im Schlepptau ... wäre genial :!:

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Pijpop am 18 Jul 2009 11:42:36

A never ending Story.

In D gibt es einige - weniger als 5 " Gespanne " dieser Art - Zulassung
per Einzelabnahme mit Bestandsschutz.

KLAR ist: Vor 1, 2 Jahren hat der damalige Verkehrsminister die Aussage
getroffen: Wird in D nie gehen ( ich glaub es war der " Pfarrer " )

In GB ist es kein Problem ein Wohnmobil mit 260 cm Breite zuzulassen -
in D - naja ich will mal sagen nicht unmöglich.

Meines Erachtens gibt es nur einen weg in D ein solches " Gespann "
zuzulassen - aus GB oder NL ( Frankreich ist mir neu ) ein bereits zugelassenes und entsprechend umgerüstetes Wohnmobil einzuführen
und hier - da ja bereits eine EU Zulassung vorliegt - anzumelden.

Der Knackpunkt in D ist folgendes: Unterschied zwischen Schleppen und
abschleppen.
Genauer: Das Schleppen von betriebsbereiten Fahrzeugen ist untersagt.

Pijpop

inzman am 18 Jul 2009 12:18:08

Ich wohne in Frankreich und da ist diese Art der PKW Beförderung hinter Wohnmobilen auch erlaubt. Aber ich sehe einfach keinen Sinn in dieser Technik. Bis heute habe ich nur Systeme gesehen, die den Pkw starr in einer Art Dreiangel am WoMo ankuppeln. Die Vorderräder werden im besten Sinne des Wortes durch Kurven geschleift. Ich stelle mir die engen und vielen Kreisverkehre in Frankreich vor. Die Kosten für ein solches System dürften kaum geringer sein als ein kleiner Anhänger. Dauer für Auf- und Ablad resp. An-Abkuppeln sind sicher gleich. Und an das Rückwärtsfahren mag ich erst gar nicht denken. Dafür muss der Hänger versteuert und versichert werden. Das mag der einzige Nachteil sein. Dafür kann ich diesen auch anderweitig nutzen. Wo also bitte ist der Vorteil.
inzman

schaschel am 18 Jul 2009 12:52:45

Ich habe mich schon gefragt, wie die das mit den Vorderrädern machen. Bisher dachte ich, die lassen das Lenkradschloß durch Schlüsselsteckenlassen offen, aber dann hat´s ja beim Rückwärtssetzen gleich wieder ein Problem?!? Jedoch Vorderräder schleifen lassen ist wirklich kein Vorteil, wenn ich an Verschleiß und Mehrverbrauch denke. Wißt Ihr was? Wir bleiben einfach bei unseren Fahrrädern hinten dran.

- Schaschel.

opanattel am 18 Jul 2009 13:06:45

Hallo das habe ich in Gronau auf dem Stellplatz gesehen es war ein Holländer der mal eben seinen Smart hinter her Zog, da kann ich nur neidisch hinterherschauen bis so was bei uns mal zugelassen wird ist der Mensch auf dem Mars gelandet. :cry:

rimo am 18 Jul 2009 13:51:58

Hallo,

ich habe mich im vergangenem Jahr mit einem Engläner unterhalten, der ein solches Gefährt besaß.
Nach seiner Erklärung lenken die Vorderräder beim Vorwärtsfahren mit (kann ich auch nachvollziehen); Rückwärtsfahren ist nicht möglich.
Die Fahrzeugbremse wurde über einen Seilzug betätigt (Auflaufbremse).


Dieter

schaschel am 18 Jul 2009 14:00:43

Mitlenkende Vorderräder machen dann auch Sinn- um wieder an enge Kreisverkehre zu denken. Aber auf die Option Rückwärtsfahren ganz zu verzichten, würde ich´s glaube ich, bleibenlassen.

dieter2 am 18 Jul 2009 15:56:39

Bei dieser Art zu schleppen lenken die Räder allein mit.

Lass mal das Lenkrad in der Kurve los,es will sofort wieder in die Mittelstellung.
Umgekehrt lenken die Räde aus wenn sie in die Kurve gezwungen werden.
Das liegt an der Geometrie der Anlenkung der Achsschenkel.

Bei der Bundeswehr damals hatten wir an den Fahrzeugen auch eine Schleppstange die als Dreieck auseinander geklapt werden konnte und der zu schleppende
LKW hatte zwei Schleppösen an der Stoßstange.

Dieter

schaschel am 18 Jul 2009 17:07:08

Jawoll, genau! Bei Militärfahrzeugen hatte ich das tatsächlich schon mal wie von Dir geschildert gesehen, lange bevor das bei den WoMo´s ein Thema wurde.

-
Schaschel

inzman am 19 Jul 2009 17:53:46

Auch wenn durch die Nachspur der Vorderachsgeometrie ein gewisses einlenken der Vorderräder gegeben ist, bleibe ich dabei. Es ist ein seitliches schleifen und ein hoher Abrieb dem die Lenkung nur widerwillig folgt und nie in dem Masse wie der Kurvenradius ist. Diese Art der Fahrzeugbeförderung ist in Frankreich auch auf 750 kg beschränkt und damit auch ungebremst. Und wie erwähnt, rückwärts geht gar nicht. Nicht alles was aus USA kommt ist in Europa geeignet. Für mich ist das Quatsch.
inzman

gary32 am 19 Jul 2009 18:26:05

Hallo inzmann,

laut der Beschreibung wird durch ein Zugkabel abgebremst der auf die Bremsen mechanisch vom gezogenen PKW wirkt. ( man sieht es auf das Bild )

Das Lenkrad darf nicht blockiert sein und ein Rückwärtsfahren ist auch möglich.

Die Frage war nicht ob Sinn oder Unsinn dieses Towing ist , sondern ob die EEC Homologation auch in allen EU Staaten gilt...

,

gary32

weltcamper am 19 Jul 2009 18:52:11

Bin damit 4 wochen in USA unterwegs gewesen.
Ein Suzuki hintendran.
Absolut genial.
Fährt sich wie ein normaler Anhänger.
Rückwärts geht auch.

Lustgewinn ist enorm wenn man sein kleines Auto dabei hat. :D

Warum das hier nicht geht verstehe ich auch nicht.

bertel am 19 Jul 2009 19:07:42

weltcamper
Warum das hier nicht geht verstehe ich auch nicht.

Dann schau dir mal die Straßen in USA und bei uns an. :eek:
Denke dann hast du deine Erklärung.

bertel

weltcamper am 19 Jul 2009 19:21:54

vorwärts gehts immer.
Und wann fährt man rückwärts ?

Es gibt sogar Leute die hängen sich einen Wohnwagen an ihr Auto :eek:

Allerdings ist es schon besser zu zweit dann kann man eben mal abkuppeln wenns sein muss.

Pijpop am 20 Jul 2009 11:33:08

Ist doch schon schwer - ob was Sinn macht oder ob nicht - das soll
doch jeder für sich selbst entscheiden.

Ich muß nicht mit dem Wohnmobil in das letzte Eck fahren - dafür hab ich
einen PKW dabei.

Wer mit was fahren kann und wer besser mi Fahrrad und Zelt fährt -
schaut euch mal um da gibts genug die besser mit dem Rad unterwegs
wären als mit 6 Meter am Stück.

Ob ich im zweifelsfall den Anhänger mit PKW mitführe oder den PKW
als " Anhängsel " hintendran mitschleppe - ich würds schon gern selbst entscheiden - NUR in Deutschland wirds NIX werden.

Wie schon geschreiben - die verbieten ein solches Gespann über den
rechtlichen Unterschied von SCHLEPPEN und ABSCHLEPPEN.

Wenn sich einer die Mühe macht und einen betriebsunfähigen PKW mit
der EU zugelassenen Zugvorrichtung versieht - mit Sicherheit darf Er das -
genauso hat Er mit Sicherheit alle 2 Stunden eine Kontrolle.

Pijpop

dieter2 am 20 Jul 2009 12:36:30

Pijpop hat geschrieben:Wie schon geschreiben - die verbieten ein solches Gespann über den
rechtlichen Unterschied von SCHLEPPEN und ABSCHLEPPEN.
Pijpop


Das klärt sich dann doch bei den meisten schon selber,es müßte die FS Klasse 2 sein.

Dieter

spiti01 am 02 Aug 2009 22:23:05

Sinn oder Unsinn? In USA ist diese Art des PKW-Mitführens völlig normal und wird von --zig tausenden täglich ohne Probleme praktiziert, und zwar ohne 750 kg-Begrenzung. Es darf auch ruhig ein SUV sein.
Übrigens, auch dort gibt es hin und wieder enge Sträßchen - selbst da funktioniert das problemlos, wie wir letztes Jahr bei unserer "Testreise" erlebt haben.

Na ja, wir müssen uns halt damit abfinden, dass dieses unser Vaterland immer mehr zu einem Land der Reglementierungen und Beschneidung der persönlichen Freiheiten wird - siehe z.B. die genialen "Umweltzonen". Nirgends gibt es auch nur annähernd so viele davon in so kurzer Zeit wie in Deutschland......

Auch das ist übrigens ein Grund, warum wir nach unserem Berufsausstieg Ende dieses Jahres erstmal für einige Monate die Freiheiten in den USA mit einem angemessenen US-Reisemobil genießen werden.
Ach ja, und alles geht dort auch mit dem normalen PKW-Führerschein.

Grüßli.....spiti

Gast am 03 Aug 2009 06:51:33

Es steht jedem frei eine Petition im dt. Bundestag einzureichen um eine Gesetzesänderung zu erreichen. Das geht auch online. Mitzeichner die dieses Vorhaben unterstützen sollten sich in diversen Wohnmobil und Campingforen genug finden.

spiti01 am 03 Aug 2009 12:50:24

Den Versuch über eine Petition habe ich schon einmal zum Thema Klebekennzeichen bei historischen britischen Sportwagen ausprobiert. Ich habe ein solches Fahrzeug, bei dem der Hersteller die Notwendigkeit schriftlich bestätigt und ein Klebekennzeichen vorn im KFZ-Brief und -Schein offiziell eingetragen ist.
Beim Versuch, den Wagen bei Einführung des H-Kennzeichens darauf anzumelden, wurde mir dann das Klebekennzeichen verweigert.

Die Petition kostete mich unendlich viel Arbeit, Nerven und endete nach 3 1/2 Jahren wie das Hornberger Schießen: Für die Ausnahmegenehmigung sei die "untere Verkehrsbehörde" (sprich örtliche Zulassungsstelle) zuständig. Da selbige wiederum eine Dienstanweisung der vorgestzten Landesbehörde befolgen muß, darf die Zulassungsstelle bei uns eben kein Klebekennzeichen genehmigen.....eine typische Behördenwillkür, wie ich sie nur aus D kenne, wo inzwischen beinahe alles und jedes überreguliert und reglementiert ist. Und das oftmals nur aus Formalismus und ohne Rücksicht auf faktische und praktische Gegebenheiten. Gesunder Menschenverstand scheint mir meist nur kärglich vorhanden zu sein.....

Einen ähnlichen Ausgang befürchte ich bei einer Petition zum Thema PKW-Towing ebenfalls. Daher übe ich das dann lieber in den USA aus, wo auch der Sprit immer noch vergleichsweise superpreiswert und das Gefühl der Freiheit dafür umso größer ist. Ist schon ein herrliches Gefühl, mit einem 12 m Dickschiff + SUV im Schlepptau ganz legal mit 70 miles per hour über die Highways zu cruisen. Armes Deutschland......

Übrigens, so ein Gespann kostet dort incl allem erdenklichgen Luxus als junger Gebrauchter (Womo + SUV ca. 12-18 Monate alt !) rund 80.000 Euro. Dafür bekomme ich hier gerade mal rund 7 Meter der gehobenen Klasse ohne Anhang.....und auf den Campgrounds lautet dort die Frage, ob man 30 oder 50 Ampere benötigt.....damit die zwei Klimaanlagen auch wirklich funktionieren.

Grüßli....spiti

Gast am 03 Aug 2009 13:41:22

Petition-online, es braucht genau 5 Minuten eine öff. Petition einzureichen wenn man seinen Petitiontext vorbereitet hat!!
Etwas Arbeit ist, genügend Mitzeichner zu finden damit sich das Parlament damit beschäftigt.

...und wenn der persönliche Maßstab für ein armes oder reiches Land die Geschwindigkeit auf Highways oder die Ampere auf Stellplätzen sein soll...
Mein Kompliment!!!

dieter2 am 03 Aug 2009 14:23:09

Millim hat geschrieben:...und wenn der persönliche Maßstab für ein armes oder reiches Land die Geschwindigkeit auf Highways oder die Ampere auf Stellplätzen sein soll...
Mein Kompliment!!!


Ich denke mal nicht das das der Maßstab von spiti ist.
Er hat wohl nur aufgezählt was wo anders möglich ist.

Ich war auch oft in Canada,wenn ich das da immer mitbekommen habe was geht wurde
ich immner richtig neidisch.

Hier ist ja nicht nur das alles voll geregelt ist,es muß auch immer an jedes richtig verdient werden.

Dieter

frankzi am 24 Okt 2009 06:43:13

Hallo,

ja, das ist schon ein interessantes Thema. Ich würde auch gerne meinen Smart mitnehmen, hab aber wenig Platz zuhause um mir einen Transportanhänger hinzustellen.

Ideal wäre ein kleiner Einachser, auf den man nur mit den Vorderrädern auffährt, so daß die Hinterräder hinterherlaufen. Gibt es eigentlich sowas, und wäre das dann erlaubt ?

Frank

gespeert am 25 Okt 2009 17:29:51

spiti01 hat geschrieben:Sinn oder Unsinn? In USA ist diese Art des PKW-Mitführens völlig normal und wird von --zig tausenden täglich ohne Probleme praktiziert, und zwar ohne 750 kg-Begrenzung. Es darf auch ruhig ein SUV sein.
Übrigens, auch dort gibt es hin und wieder enge Sträßchen - selbst da funktioniert das problemlos, wie wir letztes Jahr bei unserer "Testreise" erlebt haben.

Na ja, wir müssen uns halt damit abfinden, dass dieses unser Vaterland immer mehr zu einem Land der Reglementierungen und Beschneidung der persönlichen Freiheiten wird - siehe z.B. die genialen "Umweltzonen". Nirgends gibt es auch nur annähernd so viele davon in so kurzer Zeit wie in Deutschland......

Auch das ist übrigens ein Grund, warum wir nach unserem Berufsausstieg Ende dieses Jahres erstmal für einige Monate die Freiheiten in den USA mit einem angemessenen US-Reisemobil genießen werden.
Ach ja, und alles geht dort auch mit dem normalen PKW-Führerschein.

Grüßli.....spiti


Und die Lkw fahren dort auch 100

co11 am 25 Okt 2009 17:52:19

frankzi hat geschrieben:Hallo,

ja, das ist schon ein interessantes Thema. Ich würde auch gerne meinen Smart mitnehmen, hab aber wenig Platz zuhause um mir einen Transportanhänger hinzustellen.

Ideal wäre ein kleiner Einachser, auf den man nur mit den Vorderrädern auffährt, so daß die Hinterräder hinterherlaufen. Gibt es eigentlich sowas, und wäre das dann erlaubt ?

Frank


Gib es, ist erlaubt für gewerbliche Unternehmen und bedarf Klasse II.

co11 am 25 Okt 2009 18:02:40

Sorry Bild vergessen

hier im Einsatz: --> Link

gary32 am 22 Nov 2009 22:20:23

Hallo,

Begleitschreiben von UK für das schleppen von PKW´s hinter einem Womo:

--> Link

zur Info,

gary32

gary32 am 05 Dez 2009 13:58:48

Hallo,

ein mir befreundeter französischer Womo-Fahrer ( Seine Ehefrau ist schwerst behindert ) lässt sich gerade eine Towbar an seinem Bürstner einbauen um einen Smart zu schleppen.
In Frankreich homologiert, EB Füreschein erforderlich da zulässiges Gesamtgewicht vom Smart 1200 Kg beträgt.

Hier ein Werksvideo vom Hersteller:

--> Link

zur Info,

gary

Pijpop am 05 Dez 2009 15:57:52

Wirklich schön und einfach und zigtausendfach bewährt!!!!

ABER

in Deutschland nicht erlaubt - leider immer noch und da wird sich in abseh-
barer Zeit auch nix ändern.

Pijpop

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