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Neues EU- Recht bei Rücktritt vom Kauf, Nutzungsentgelt?


burger003 am 30 Jul 2009 18:38:59

Hallo zusammen,
wer kann weiterhelfen?
Ich möchte vom Kauf eines Wohnmobiles zurücktreten. Die Mängelliste beträgt über 35 Punkte. Nach drei erfolglosen Nachbesserungen im Servicecenter des Herstellers und stets weiteres Auftreten von Mängeln, wie z.Bsp. Blasenbildung im Lack, habe ich kein Vertrauen mehr in das Fahrzeug. Das Fahrzeug befindet sich seit Frühjahr 2008 in meinem Besitz und wurde ca. 21000 km genutzt. Muss ich bei Kaufrückgängigmachung den empfangenen Nutzen, sprich Nutzungsentgelt in Höhe von 0,67 Prozent des Kaufpreises je 1000 gefahrerene Kilometer vom Kaufpreis bei der Rückerstattung herausgeben? Welche Änderungen im EU- Gesetz vom 17.04.2008 greifen hier? Wie sind diese in Deutschland durchsetzbar? Was wird aus den im Vertrauen auf ein mangelfreies Produkt gemachten Ausgaben?
Klaus

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oldie2002 am 30 Jul 2009 20:21:42

such dir einen guten rechtsanwalt, wir hatten hier früher mal einen, aber was aus dem geworden ist, entzieht sich meiner kenntnis. anzeigen von ihm findest du in der pm. um eine nutzungsentschädigung wirst du wohl nicht herumkommen, denn für ein mietmobil hättest du ja auch bezahlen müssen; die höhe ist wohl verhandelbar

Bergbewohner1 am 30 Jul 2009 20:47:03

Bei hochwertigen Fahrzeugen, werden in der Regel 0,35 € pro Kilometer angesetzt. Mache das gerade durch, mehr oder weniger.
Mußt halt nur drauf achten, daß nicht gechrieben steht"ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

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hodo47 am 30 Jul 2009 21:05:57

Nutzungentschädigung kann mit 0,6% je 1000 Km angenommen werden.
Der Verkäufer hat den Kaufpreis zu verzinzen, da nach § 346 Abs. 1 BGB nicht nur der Käufer Nutzungen schultet. (ca 5 % z.Z. )
MvG hodo47

reisekatze am 30 Jul 2009 22:54:53

:) Hallo Burger003

:schreiben: Ich habe Dir eine PM gesendet!

Ostwestfale am 03 Aug 2009 10:09:54

Und wieviel km waren dafür um den Wagen in die Werkstatt zu fahren, Umwege wegen Mängeln im Urlaub, Probefahrten?

Die würde ich versuchen nicht abziehen zu lassen.

ingemaus am 04 Aug 2009 16:01:34

Hallo Burger 003!

Weil Du 35 Mängel hast , möchtest du zurücktreten!
Wenn das man so einfach wäre. Bin inzwischen bei 65 Fehlern angelangt. Das Mobil war 3 Monate beim Händler zur Nachbesserung.
Gerügt wurde von mir das erste Mal vor einem Jahr, da war das Mobil 3 Monate alt.
Dann habe ich den Fachanwalt, der in diesem Forum unter Ratanplan schreibt und zum Glück auch noch bei uns im Ort wohnt, beauftragt meine Interessen zu vertreten.
Hat bis jetzt auch alles gut geklappt. R trägt sehr gut vor, muss natürlich auch bestimmte Fristen einhalten, um vor Gericht nicht auf die.......... zufallen.
Mit einem Anwalt zum Beispiel Familienrecht oder ähnliches gibt es wahrscheinlich Probleme. Es sind ja nicht nur die Umsetzungen der § ,sondern was kann gefordert werden für Anfahrt -Abholung von der Reparatur, was ist üblich als Entschädigung für die eigenen gefahrenen Km, usw. usw.. Alles Fach bezogen, umgesetzt auf WM.
Das ist aber auch verständlich, nur wer täglich in dieser WM Materie gefordert wird, schüttelt nicht mehr den Kopf über die seltsamsten Ausreden und Gebärden der Hersteller und Verkäufer.
Man wird, man ist halt Fachmann.
Viel Glück, habe Anfang Sept. erste Verhandlung.
Ohne Rechtsschutzversicherung sei aber vorsichtig, es kommen mit Gutachter R A Kosten usw schnell 5.000 € zusammen.
Wie gesagt, so einfach ist, wird es nicht! Wie hat mein Verkäufer gesagt:
Ein Prozess dauert so 1-2 Jahre, wollen sie sich das antun!

und tschüss ingemaus

burger003 am 06 Aug 2009 14:19:17

Hallo Ingemaus,
Du hast absolut Recht. Diesen Gewährleistunganspruch durchzusetzen, kann sich hinziehen und sogar teuer werden. Vielleicht gibt man sogar zu gunsten der mangelhaften Sache auf.
Wenn wenigstens mehr Sicherheit bei der Anwendung des EU- Gesetzes vom 17.04.2008 oder § 426, BGB, bestünde, wäre es schon etwas einfacher. Selbst die juristisch ausgebildeten Fachleute scheinen der Sache nicht zu trauen. Ich sehe ein, dass, wenn man eine Sache nutzt sie auch anteilig vergüten sollte, aber wer sieht denn ein, was ein sog. Montagsfahrzeug dem Besitzer für " Freuden" bereitet? Und das für wirklich nicht wenig Geld. Vielleicht käme man weiter, eine andere Berechnungsformel als die "0,67% vom Kaufpreis/ 1000 km" bei der Berechnung des Nutzungsentgeltes anzuwenden.
Wenn man nicht aufpasst, wird man noch für den Murks, den andere produziert und zugelassen haben, in die Verantwortung genommen. Dass die Kaufpreiszinsen sowie die Aufwendungen für "Vertrauenskäufe" herauszugeben, bzw. zu erstatten sind, muss den Händlern auch noch irgenwie deutlicher gemacht werden. Es soll aber auch andere Händler geben.
Ich wüsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Rechte. Ich glaube aber auch, dass wir mehr werden!

Seekater am 13 Aug 2009 11:14:43

burger003 hat geschrieben:Hallo Ingemaus,
Du hast absolut Recht. Diesen Gewährleistunganspruch durchzusetzen, kann sich hinziehen und sogar teuer werden. Vielleicht gibt man sogar zu gunsten der mangelhaften Sache auf.


Das sehe ich im vorliegenden Fall - so's nicht noch andere Fakten gibt - auch so. Das Fahrzeug wurde 1,5 Jahre und 21.000 km genutzt. Hier müßte eine deutlichere Nicht-Nutzbarkeit und entsprechend lange Aufenthaltszeiten zu erfolglosen Reparaturen, die entsprechend angemahnt wurden da sein. Die Länge der Mängelliste sagt zunächst nur, daß zugesicherte Eigenschaften nicht da sind. Ein Rücktritt ist dagegen nur dann drin, wenn das Fahrzeug durch die Mängel gar nicht nutzbar ist, oder der Besitz/die Nutzung nicht zugemutet werden kann. Solange nur "mangelndes Vertrauen" da ist, das Fahrzeug aber genutzt wird dürfte kein Vertragsrücktritt erzwingbar sein. Bei einem Prozess wird dann wohl lediglich ein Minderungsbetrag rauskommen.

Näheres sollte eine seriöse Rechtsberatung ergeben.

Alternativ würde ich die Rückabwicklung mit dem Verkäufer direkt besprechen. Manches Mal kommt hier durchaus eine Einigung zustande.

Seekater

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