Falcon hat geschrieben: bei Privatverkauf die Garantie ausschließen - das funktioniert aber nicht, er muß immer Garantie geben, auch wenn er sie im Kaufvertrtag ausschließt.
Das kann er schon wenn er das Fahrzeug weit unter dem aktuellen Marktwert
z.B. als Bastlerfahrzeug verkauft. Es darf dann nur nicht frischen Tüv haben.
Es ist alles möglich. Genauso ist es im Kundenauftrag.......
Die Fahrzeuge sind meistens nicht Mängelfrei bezw. wäre das der Ruin des Händlers solche Fahrzeuge (alter u. km bedingt)
incl. Gewährleistung zu verkaufen.
Ansonsten kann er auch den Motor o. das Getriebe wenn es defekt wäre ausklammern.
Die meisten "Händler" die sich mit solchen Fahrzeugen beschäftigen verkaufen auch über Mittelsleute. Ist dann der Schwager oder NEffe, der mit dem Fahrzeughandel nichts zu tun hat. :D
Trotzdem sollte man wissen was man kauft, und wenn der Preis stimmt, und es für dich ok ist dann kaufen.