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Tempo 100 für Womo über 3,5 t bis 7,5 t


Gast am 18 Jan 2005 15:34:47

Der Durchbruch?

Tempo 100 für Reisemobile von mehr als 3,5 t bis 7,5 t noch in diesem Jahr?


Aufgrund einer Anfrage von MobileTouren teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in 53170 Bonn am 6. Januar 2005 folgendes mit:


Referat S 32, Herr Hans-Jürgen Müller

AZ S 32/36 M 2004

Bonn, 06.01.2005

Sehr geehrter Herr Loewe,

“... teile ich Ihnen mit, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen daran arbeitet, im Wege einer Ausnahmeverordnung Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 7,5 t für einen befristeten Zeitraum *) versuchsweise das Fahren mit Tempo 100 km/h zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten der Ausnahmeverordnung wird im Laufe dieses Jahres gerechnet.”

Kommentar MobileTouren: Damit würde der Gesetzgeber den Realitäten auf den Autobahnen entsprechen, denn bei Tempo 80 km/h sind Reisemobile ein Hindernis für die in der Regel etwas flotteren LKW. Hoffentlich wird auch an die Aufhebung des Überholverbot für Reisemobile/LKW (darunter fallen verkehrsrechtlich die oben genannten Reisemobile) gedacht.

MobileTouren fragt beim Bundesministerium für Verkehr nach und dankt allen Reisemobilisten, die an diesem Thema mitgewirkt haben.

*) Voraussichtlich für vier Jahre

Hattingen, 9. Januar 2005

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[Admin] am 18 Jan 2005 16:05:00

Hauptsache, diese Ausnahmeregelung wid nicht wieder mit so vielen Ausnahmen gespickt, daß zum Schluß nur die 100 km/h fahren dürfen, die Edelkisten fahren. (Retarder, Busfahrwerk, Luftfederung, ABS, ASR, nur neuer als Baujahr 2002 usw usw usw)

Jagstcamp-Widdern am 18 Jan 2005 16:14:16

jetzt aber mal ehrlich: wen interessierts ob 80 oder 100 (die fährt eh jeder)? :D

hat schon mal jemand aus dem forum > 3,5t bezahlt - ich meine jetzt nicht in einer tempo 80 zone ?

wirklich wichtig wäre das lkw - überholverbot, da ist mein gewissen manchmal richtig schlecht... :oops:

grusz hartmut

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agu am 18 Jan 2005 18:57:08

wen interessierts ob 80 oder 100


Stimmt... wir fahren immer um die 90 nach Tacho 8)

Bei angezeigten 110 km/h in FR schnellt der Verbrauch so auf 18 L/100km und dann ist mir der Tank zu klein.

mikel am 18 Jan 2005 21:08:55

katze-bruno hat geschrieben:
hat schon mal jemand aus dem forum > 3,5t bezahlt - ich meine jetzt nicht in einer tempo 80 zone ?



Ich nicht!

Denke auch, das dies das geringere Problem ist.

Pijpop am 19 Jan 2005 11:54:23

Wohnmobile über 3,5 T mit 100er Zulassung - ohne Beschränkung?????

Wer glaubt denn sowas???????????????

Wahrscheinlich: ABS und Vollluftfederung ( Busfahrwerk) vorausgesetzt -
also - fahr ich weiterhin den Reisebussen hinterher und überhol nur
selten.

Pijpop

Gast am 19 Jan 2005 12:04:23

Dirk hat geschrieben:Hauptsache, diese Ausnahmeregelung wid nicht wieder mit so vielen Ausnahmen gespickt, daß zum Schluß nur die 100 km/h fahren dürfen, die Edelkisten fahren. (Retarder, Busfahrwerk, Luftfederung, ABS, ASR, nur neuer als Baujahr 2002 usw usw usw)


Läuft denn dein Panzer überhaupt 100 :D :D :D

HaraldF am 19 Jan 2005 18:38:07

Pauker hat geschrieben:
Dirk hat geschrieben:Hauptsache, diese Ausnahmeregelung wid nicht wieder mit so vielen Ausnahmen gespickt, daß zum Schluß nur die 100 km/h fahren dürfen, die Edelkisten fahren. (Retarder, Busfahrwerk, Luftfederung, ABS, ASR, nur neuer als Baujahr 2002 usw usw usw)


Läuft denn dein Panzer überhaupt 100 :D :D :D


Wahrscheinlich läuft er mit Rückenwind und bergab 110 km/h (Tacho) aber nur ausgekuppelt, denn der Motor dreht ja nur 2800 U/Min !

Gast am 21 Jan 2005 15:56:33

Hallo Zusammen,

seit jahren fahre ich meine 100 Km/h (echte) und hatte nie Probleme. 100 ist ne gute Reisegeschwindigkeit, Tempomat an und ab.

Was wichtig wäre, ist das aufheben des LKW Überholverbot, da hab ich mir schon mal Punkte eingehandelt (natürlich völlig überrascht :D ).
Habe am Berg, wenn rechts ne LKW-Schlange ist, immer ein mulmiges Gefühl das die Grünen in der Nähe sind.


Michael

Gast am 21 Jan 2005 22:26:50

kmfrank hat geschrieben:da hab ich mir schon mal Punkte eingehandelt


Wieviel gibt es denn da?

frebeka am 22 Jan 2005 13:10:17

Hallo,

zu DM-Zeiten waren es 80 DM + Gebühren und 1 Punkt (pro Überholvorgang nicht Fahrzeug). In Euro hab ich noch nichts bezahlen müssen!

race-hugo am 23 Jan 2005 07:33:51

Bei mir waren es zum Schluß (Wiederholungstäter) 2 Punkte und 120 DM.
Das letzte mal war es überings ein ziviles Motorrad der Polizei.
Der hatte sogar ne Waage dabei!

Ach ja, Tempo 100, letzte Woche. ca. 21:30, Tempo lt. Tacho 100 so gut wie kein Verkehr. Ein Streifenwagen überholt, setzt sich vor mir und läd mich zu einer Rast auf dem nächsten Parkplatz ein.
Kurz und Bündig: Zu schnell, und angebl. Mängel: Tagesfahrleuchten (gelb, wie bei LKW üblich, und vom TÜV nie beanstandet), zusätzliche Umrissleuchten am Aufbau. Mal sehen was da per Post kommt.

Schneckle am 23 Jan 2005 10:15:35

Hallo Race-Hugo,

was meinst Du mit "zusätzlichen Umrissleuchten" am Aufbau ? ...etwa die hintern oberen Leuchten, sind die nicht erlaubt ?

Habe nämlich vor, mir hinten oben nochmal alle drei Leuchten zu installieren
um von den Brummis besser gesehen, bzw. meine Blinker und Bremslichter besser erkannt werden .


Roland

HaraldF am 23 Jan 2005 20:07:02

Er meint wahrscheinlich die sogenannten "Schwedenleuchten" ! Die sind seit kurzem in Deutschland nicht mehr zulässig. Als Tagfahrlicht sind nur noch die Weissen Tagfahrleuchten mit "E"-Kennung und Europäischer Zulassung erlaubt. Die "Schwedenleuchten" dürfen aber nur bemängelt werden, wenn sie eingeschaltet sind !

Harald

Pijpop am 24 Jan 2005 14:31:08

Vorsicht mit den zusätzlichen Leuchten bzw. " Lämpchen"
Ich bin der Meinung das immer noch der Grundsatz gilt: Was am Fahrzeug
angebaut ist muß auch funktionieren!!!!!!!!!!!!!!!
Also das mit dem " Nur bemängeln falls eingeschaltet "...........

Pijpop

race-hugo am 25 Jan 2005 21:00:06

Also ...
betreff der zusätzlichen Umrissleuchten bei mir am Alkoven, weiss nach vorn abstrahlendes Licht, so weit zulässig, ...nur müssen dann die originalen (am Führerhaus) weg.

Tagfahrleuchten (hellgelb) sind in D nicht zulässig, auch nicht mit "E-Zeichen".
EG ist eben nicht EG.
Die EG-Richtlinien sind in D erst verbindlich, wenn sie in deutsche Gesetze eingebunden sind.

Amtl. Auskunft : Ziehen sie doch nach Holland, da gild die EG-Richtlinie schon.

PS: Pijpop hat recht, was drann ist muss funktionieren. Es darf aber nicht, ergo darf es auch nicht drann sein. Siehe StVZO.

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