rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Wo dürfen Womos nun stehen??


dokabastler am 25 Jan 2005 16:45:23

Servus,

jetzt bin ich aufgewacht:
wir haben uns bisher tatsächlich immer in der Stadt in der wir übernachten oder einkaufen wollten einfach auf irgendeinen Stellplatz gestellt, der groß genug für uns war (sind für unsere Kiste mit 5,45 m fast alle gängigen Parkplätze) und wo nicht gerade eine Schranke oder ein verbotsschild davor gestanden hat oder ein parkverbot - bisher sind wir nieeeee vertrieben worden und haben niee einen Strafzettel oder sowas bekommen.

Aber durch das Zusatzaufkleber-Thema weiter oben in den Themen ("ich kauf nur dort ein, wo ich auch willkommen bin") und die Aussagen, daß Womos ja fast nirgends stehen dürfen meine trotz Erfahrung anfängerhafte frage:

Auf welchen Stellplätzen und mit welcher Beschilderungeskonstellation darf ich nun mit einem Womo bis 3,5 to zGG parken und oder Übernachten ohne daß ich offiziell Ärger kriegen kann....

oder umgekehrt: Wo darf ich nicht....


Kannn mir da jemand kurz und knapp auf die Sprünge helfen??

Merci

dokabastler

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Marlin am 25 Jan 2005 16:57:55

Ich dachte, parken darf man überall wo auch PKW stehen dürfen, nur Übernachtung ist nicht überall erlaubt... oder täusch ich mich da?

PS Bezogen auf WoMo bis 3,5 t!

mikel am 25 Jan 2005 17:36:08

Also generell ist das folgendermaßen:

Überall, wo das Parken mit Womo bis 3,5 to erlaubt ist, ist es generell auch erlaubt zu nächtigen! Im Gesetzestext heiß es allerdings "zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit", also nicht campen, sondern nur nächtigen. Das kann keiner verbieten!

Anzeige vom Forum


dokabastler am 25 Jan 2005 17:38:37

Hi mikel,

ja, so sah ich das bisher auch und ich hab nicht metbekommen, daß sich da was geändert hätte.
Insofern verstehe ich eigentlich die Panik nicht so ganz.......



Hey, ich seh gerade, ich bin 1000!!!

dokabastler

Nasenbär am 25 Jan 2005 17:47:29

Hallo
Wohnmobile (bis3,5t) dürfen auf PKW-Plätzen eigentlich nicht stehen, da nur bis 2,8t. Auf LKW-Plätzen auch nicht. Also dürfen sie nur auf eigens dafür ausgeschilderten Plätzen stehen. Und ansonsten in Luft auflösen. :? Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wäre vieleicht auch ein Argument gegen die geplante(?) PKW-angepasste-Besteureung. :?:

Herzlichen Glückwunsch zu 1000 Postings,Dokabastler :!:

AB am 25 Jan 2005 18:37:42

Hallo

mit dem Wohnmobil kann man auf jeden Parkplatz parken.

Ausser, der Parkplatz ist als PKW Parkplatz gekennzeichnet oder es gibt sonstige örtliche einschränkungen.

Andreas

dokabastler am 25 Jan 2005 18:57:15

Hey,

ist das mit 2,8 to echt so?? Aber nur, wenn ausdrücklich als PKW-parkplatz markiert - oder??
Genau darauf zielt meine frage nämlich..
Nicht daß ich als Womo über 2,8 to (und unter 3,5) irgendwie ein Zwitter bin, der nirgends passt wenn mans rechtlich genau nimmt (kein PKW mehr aber noch kein LKW) und eine Park-gebotsschild rein für Womos findet man eh nicht....


dokabastler

Nasenbär am 25 Jan 2005 19:28:20

Hallo
So hab ich das mal in einer Wohnmobil- Zeitung gelesen. :?: :?:

Gast am 25 Jan 2005 19:37:48

Man darf mit einem Wohnmobil überall dort stehen, wo es nicht verboten ist. :D
Zu den Verboten zählen die bekannten Einschränkungen, die auch alle Autofahrer betreffen, wie Halteverbote, Bereiche vor Andreaskreuzen, auf Gehwegen, vor Einfahrten, gegenüber Einfahrten wenn es sonst zu eng wird, nur innerhalb von Markierungen....... (jeweils abhängig vom Gewicht)

Dazu kommen noch die Besonderheiten, wie Parkplatze die nur für PKW nur für LKW ausgeschildert sind (wobei auf letzteren auch Womo über 3,5 Tonnen stehen dürfen, nicht die unter 3,5)
Auf PKW Parkplätzen dürfen nur PKW parken, keine Womos, egal wie schwer, keine Motorräder.
Also auch hier immer die Grenze 3,5 Tonnen.


Die einzige Ausnahme von der 3,5 Tonnen-Regelung ist das erlaubte Parken auf dem Gehweg. Hier gilt nach wie vor die 2,8 Tonnen Grenze. Das hat seinen Grund in der konstruktiven Traglast der Gehwegbeläge. Die sind nach der EG-Harmonisierung nicht tragfähiger geworden.

Im Wohnmobil darf nirgendwo in Deutschland gewohnt werden! Das ist eine unerlaubte Sondernutzung!

Allerdings darf ich meine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen. Und das klaptt am besten mit einer Pause, einem warmen Essen und einem Schläfchen.
:oops: :D

Gast am 25 Jan 2005 20:00:51

Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.

Hier wird von Fahrzeugen gesprochen, also egal ob mit oder ohne Motor, egal welche Art (Lkw, Pkw,Bus, Anhänger, Pferdefuhrwerk...)

Gast am 25 Jan 2005 20:11:26

.....nur Kraftfahrzeuge über 3,5t, einschl. ihrer Anhänger, ausgenommen Pkw und Omnibusse

hier wird nun von Kraftfahrzeugen gesprochen, egal welcher Art (also auch Womos), nur schwerer als 3,5 Tonnen müssen sie sein.
-- aber keine PKW und Busse

Wobei einschließlich ihrer Anhänger hier bedeutet, dass das Zugfahrzeug allein schon schwerer als 3,5 Tonnen sein muss, dann darf der Hänger auch mit drauf.

Gast am 25 Jan 2005 20:14:37

... Personenkraftwagen...



hier sind es, unäbhängig vom Gewicht PKW. Dabei zählt nur und einzig und allein das, was im Schein steht.

Gast am 25 Jan 2005 20:34:46

Das fatale in unseren Verkehrsvorschriften ist, das die Begriffe und die Bedeutung der Schilder dort munter gemischt werden.
Mal bedeutet der Pkw auch wirklich Pkw, dann der Lkw auf einmal über 3,5 Tonnen.
Ein von der Seite stilisierter Pkw bedeutet was anderes als der von vorn gezeigte Pkw.
Mal sind die zulässigen Gewichte gemeint, mal die tatsächlichen.
Dann wieder sind es Kraftfahrzeuge, ein anderes mal Fahrzeuge.

Da hilft nur, sich mal eine aktuelle StVO zuzulegen und aufmerksam durchzulesen. Am besten noch mit Kommentaren die auch für "Laien" verständlich sind.
Ich kann hier nur leider keinen Tipp geben, welches Buch dies erfüllt.

skylape am 26 Jan 2005 07:38:33

:oops:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Tempo 100 für Womo über 3,5 t bis 7,5 t
unterführungen
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt