Am neu erworbenen WoMo ist nachträglich eine Luftfederung montiert. Falls das Gutachten dazugehört, das mitgeliefert wurde, handelt es sich um einen "Airlift SZ55-20" von Linnepe. Es sieht aber nicht so aus, als ob im Brief diesbezüglich was drin steht...
Als Auflage steht geschrieben:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächsten Befassung mit dem Fahrzeugpapieren zu melden."
Heißt das, ich muß die Federung "irgendwann demnächst" ma eintragen lassen, z.B. beim nächsten TÜV-Termin?

