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F: Luftfederung immer eintragungspflichtig?


batchman99 am 07 Aug 2009 23:35:48

Am neu erworbenen WoMo ist nachträglich eine Luftfederung montiert. Falls das Gutachten dazugehört, das mitgeliefert wurde, handelt es sich um einen "Airlift SZ55-20" von Linnepe. Es sieht aber nicht so aus, als ob im Brief diesbezüglich was drin steht...

Als Auflage steht geschrieben:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächsten Befassung mit dem Fahrzeugpapieren zu melden."

Heißt das, ich muß die Federung "irgendwann demnächst" ma eintragen lassen, z.B. beim nächsten TÜV-Termin?

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Gast am 07 Aug 2009 23:51:00

batchman99 hat geschrieben:Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächsten Befassung mit dem Fahrzeugpapieren zu melden."


also das würde ich wörtlich nehmen, und wenn die nächste "Befassung" z.b. wegen Verkauf erst in 10 Jahren ansteht.
oder willst Du Dich bei der Zulassungsbehörde anstellen und freiwillig runde 20 oder mehr € für ihre Amtshandlung überlassen?

Den TÜV interessiert nur das Gutachten, schlimmstenfalls wird er die "Befassung" erneut anregen, den Stempel aber nicht verweigern

grüße klaus

batchman99 am 08 Aug 2009 00:03:39

Das heißt, ich hätte das z.B. bei der Anmeldung diese Woche machen "können", aber es hätte ja aber genauso gut danach eingebaut worden sein? ;-)
Zumal im März neu TÜV gemacht wurde, da hat sich scheinbar auch keiner interessiert.....
Naja, Hauptsache, ich bekommen keine "größeren" Schwierigkeiten, solange ich das Gutachten dabei habe...

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NaviGer am 08 Aug 2009 09:35:09

Hallo batchman,
das hättest Du bei der Anmeldung letzte Woche machen "müssen".
Sollte die Luftfederung jedoch vor der Anmeldung wegen Defekt demontiert und später (wider Erwarten war die Reparatur sehr günstig) doch wieder eingebaut worden sein :wink: , musst Du das eben nun bei der nächsten Ummeldung eintragen lassen.
Bei mir ist die Luffederung schon 6 Jahre drin und noch nicht eingetragen. Eine Kopie des Schreibens für die Anmeldung liegt im WoMo für mögliche Kontrollen und TÜV. Ebenso wie die ABEs für andere Zusatz-Teile (Tagfahrlicht usw.) auch.

fuzzy am 08 Aug 2009 09:47:47

was bedeutet eigentlich : F:
in Deiner Überschrift ?

batchman99 am 08 Aug 2009 15:37:19

F = Frage
S = Suche
V = Verkaufe
P = Problem
B = Biete

Eine Angewohnheit aus 25 Jahren Forentätigkeit ;-)

Sollte der Übersichtlichkeit bei vielen neuen Threads dienen.
Manche Foren haben bei der Thema-Erstellung fertige "Präfixe" zum Auswählen, die der Zeile vorangestellt werden...

fuzzy am 08 Aug 2009 15:45:48

keine schlechte Idee, hab ich in den Foren in denen ich unterwegs bin, noch nie gesehen, Du bist auch hier der Erste !

wom am 08 Aug 2009 15:52:51

willi_chic hat geschrieben:also das würde ich wörtlich nehmen, und wenn die nächste "Befassung" z.b. wegen Verkauf erst in 10 Jahren ansteht.


Gehe nie zu Deinem Fürst,
wenn Du nicht gerufen wirst!
8)

a.miertsch am 08 Aug 2009 16:08:08

@ Fuzzi.
na Frage, Doppelpunkt und Fragezeichen am Ende der F.:
Höhere Ottokrafiee im Aküfiwa. :wink: :wink: Spaß, hast mich ja nicht gefragt.
Albert

andyzz5 am 12 Aug 2009 22:06:44

Hallo! Habe mir heute eine Zusatzluftfederung einbauen lassen. Man hat mir das TÜV-Gutachten ausgehändigt. Wenn das Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung muss, sollen wir es eintragen lassen. Das bedeutet wohl :"nächste Befassung mit dem Fahrzeug". Ich werde es dann nächstes Jahr eintragen lassen. Da ist ja dann nichts Besonderes dabei.
Annett!

batchman99 am 13 Aug 2009 06:49:42

Nicht ganz,
du mußt die Fahrwerkänderung dem TÜV eigentlich sofort zeigen, Zitat aus dem Gutachten:

-----------------
"Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen"
----------------------

Aber:

-------------------------
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit dem Fahrzeugpapieren
durch den Fahrzeughalter zu melden."
---------------------------

Also wenn du irgendwann mal bei der Zulasung vorbei kommst, kannst du es eintragen lassen.
Bis dahin:

---------------------------
"Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere."
--------------------------

Bei mir hat der Vorbesitzer das wohl "versäumt", obwohl ich alle Plaketten neu habe. Werde demnächst ma beim TÜV vorbeifahren, sicher ist sicher....

andyzz5 am 13 Aug 2009 12:37:39

Der Tüv hat es doch gesehen und abgenommen. Diese Bescheinigung hab ich doch. Nur die Eintragung in die Papiere durch die Zulassungsstelle soll ich später (bzw. kann ich) vornehmen lassen.
Annett

batchman99 am 13 Aug 2009 20:37:07

Ahso, dann hab ich das falsch verstanden ;-)
Ich dachte, mit "TÜV-Gutachten" meintest du das Teilegutachten vom Hersteller...

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