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Kauf beim Händler: Auf was habe ich Gewährleistung?


Wohnifahrer am 08 Aug 2009 19:48:04

Hallo,

ich möchte mir evtl. bei einem Händler eine Wohnmobil Bj. 95 kaufen. Meine größte Sorge ist natürlich, dass ich Schrott kaufe! Auf was bezieht sich eigentlich die Gewährleistung? Muss ich explizit in den Vertrag reinschreiben, ob es Probleme mit Dichtigkeiten gibt oder ist dies automatisch beim Händlervertrag impliziert? Was ist mit Bremsen, Zahnriemen etc.?

Viele aus dem Allgäu

Sascha

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Labrador am 08 Aug 2009 20:23:44

Bei einem Gebrauchtwagenkauf vom Händler bekommst du in der Regel keine Gewährleistung, sondern nur 1 Jahr Sachmangelhaftung. Von Vorteil sind für dich in erster Linie die ersten 6 Monate nach dem Kauf, den in dieser Zeit muss der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war, in den nächsten 6 Monaten kommt es zu einer Beweislastumkehr es muss dann der Käufer beweisen das schon bei Kauf etwas defekt war.
Wenn du bestimmte Dinge zugesichert haben möchtest (z.B. das es bisher keine bekannten Probleme mit Undichtheit gab) würde ich mir dies schriftlich irgendwo auf dem Kaufvertrag vermerken und zusichern lassen. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. :wink:

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