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GO-Box behalten nach Verkauf


Tomas H am 10 Aug 2009 13:27:53

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob die GO-Box beim Verkauf eines Womos mit verkauft wird, weil sie zum Fahrzeug gehört oder ob man sie behalten sollte und bei der ersten Fahrt mit dem neuen Womo austauscht.

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jakeomat am 10 Aug 2009 13:54:00

Hallo Thomas,

die Go-Box läuft auf deinen Namen und ist an das Kennzeichen deines Womos gebunden. Deshalb musst du die Box rausnehmen und mit dem neuen Womo zu einer Vertriebsstelle fahren und dann wird wahrscheinlich die Box umgetauscht gegen eine, die dann auf das neue Fahrzeug lautet. Mitverkaufen hat keinen Sinn, da sich das Kennzeichen ja wohl ändern wird. Ausserdem gehört die Box ja nicht dir, sondern der ASFINAG. Könnte evtl. sein, dass du dann noch zusätzlich Ärger bekommst.



Jake

Tomas H am 10 Aug 2009 14:05:43

Hallo Jake,

danke für die schnelle Antwort. Dann behalte ich sie lieber.

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Gast am 10 Aug 2009 15:54:41

Tomas H hat geschrieben:Dann behalte ich sie lieber.

Vor allem wenn mit der GoBox deine Kreditkarte verbunden ist von der die Maut abgebucht wird. Es sei denn du wünscht dem neuen Eigentümer allzeit freie Fahrt. :D

Tomas H am 10 Aug 2009 15:59:09

Hallo Peter-Held,

die Gefahr besteht ja nicht, da die Box immer im Prepaid-Verfahren mit der Kreditkarte aufgeladen werden muss.

goldmund46 am 15 Nov 2009 17:14:30

Hallo Gemeinde!

Noch einmal langsam zum Mitschreiben: Ich habe am 29. September 2009 ein gebrauchtes Fahrzeug mit Go-Box übernommen. Also: Neuer Besitzer, neues Kennzeichen. Kann ich diese Go-Box (weil noch Guthaben) auf mich überschreiben lassen, oder muss ich für mich und das neue Kennzeichen eine völlig neue Go-Box anschaffen? :angry:

Bergbewohner1 am 15 Nov 2009 18:08:29

goldmund46 hat geschrieben:Hallo Gemeinde!

Noch einmal langsam zum Mitschreiben: Ich habe am 29. September 2009 ein gebrauchtes Fahrzeug mit Go-Box übernommen. Also: Neuer Besitzer, neues Kennzeichen. Kann ich diese Go-Box (weil noch Guthaben) auf mich überschreiben lassen, oder muss ich für mich und das neue Kennzeichen eine völlig neue Go-Box anschaffen? :angry:

Kann sicherlich umprogramiert werden, einfach bei der Einreise durch führen lassen.

Lancelot am 15 Nov 2009 19:14:51

goldmund46 hat geschrieben:Neuer Besitzer, neues Kennzeichen. Kann ich diese Go-Box (weil noch Guthaben) auf mich überschreiben lassen, oder muss ich für mich und das neue Kennzeichen eine völlig neue Go-Box anschaffen? :angry:


Die "Go-Box" ist rechtlich gesehen ein Vertrag, der zwischen Fahrzeughalter (identifiziert durch sein Fahrzeug anhand des Zulassungskennzeichens) und der Mautbehörde geschlossen wird.

Neuer Besitzer = neuer Vertrag = "neue" Go-Box

(wobei abzuwarten wäre, ob es tatsächlich eine "neue" ist oder die "alte" nur umprogrammiert wird ... :nixweiss: )

Aber da Du ab 1.01.2010 sowieso eine "neue" im Sinn von "umprogrammierte" Go-Box brauchst wegen der Einführung der schadstoffabhängigen Bemautung, bleibt Dein persönlicher Aufwand gleich.

"Anschaffung" : die Go-Box ist kostenlos, es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 5,-- erhoben

Das "alte Guthaben" ... glaube nicht, daß das übertragen werden kann, weil der damalige Vertrag mit dem alten Besitzer geschlossen wurde und nur dem das Guthaben zusteht ... aber probieren könnte man´s ja mal, laß es uns wissen, ich hab da auch nix gefunden in den Bedingungen.

goldmund46 am 15 Nov 2009 19:29:42

Hallo Leute,

vielen Dank für Eure rasche Reaktion!

Im nächsten Frühjahr fahre ich nach Wien und werde dann sehen, was alles passiert.

Ich werde berichten - versprochen! :daumen2:

Hafer am 15 Nov 2009 20:17:44

Hallo Zusammen,

meine Erfahrung.

Womo gekauft. Alten Schilder behalten. Go-Box war vom Verkäufer "unauffindbar". ==> Resultat 150€, wenn ich ich es richtig in Erinnerung habe, Ablöse zahlen müssen und eine neue Go- Box erhalten. Halter war der netten Dame in Ö so was von egal. Sie schaut nur auf das Nummerschild!



andyzz5 am 15 Nov 2009 21:28:22

Unser 1. Mobil haben wir mit Go-Box übernommen. Als wir das erstemal durch Österreich fuhren war die Box nicht mehr gültig (Batterie leer o.ä.), aber das Guthaben unserer Vorgänger (ein Autohaus) wurde uns auf die neue Go-Box gutgeschrieben. Das Kennzeichen und der Halter hatten sich geändert. Mit einer gebrauchten kann man also Glück haben oder auch nicht. Beim Verkauf haben wir sie einfach behalten. Aber für unseren Neuen haben wir uns eine Neue gegönnt 8) . (neues Kennzeichen, anderer Halter)
LG Annett!

Lancelot am 16 Nov 2009 08:15:37

Hafer hat geschrieben:Womo gekauft. Alten Schilder behalten.


Wie geht denn DAS :?:

Habe von meinem Bruder (gleiche Zulassungsstelle) ein Fahrzeug gekauft und wollte die Nummer übernehmen. Ging nicht, weil angeblich eine Sperrfrist für die jeweilige Kfz-Nummer existiert, bis diese einen neuen Halter wieder zugeteilt werden kann, mußte daher zwangsweise eine andere Nummer und neue Schilder haben :(


Hafer hat geschrieben:Go-Box war vom Verkäufer "unauffindbar". ==> Resultat 150€, wenn ich ich es richtig in Erinnerung habe, Ablöse zahlen müssen und eine neue Go- Box erhalten.


Go-Box hat ein "Verfalldatum", in Abhängigkeit der "Restlaufzeit" fällt bei Verlust eine Kostengebühr an:

5.6.2. Gültigkeitsdauer der GO-Box, Garantie, Austausch Kostentragung und Rückruf
Eine GO-Box im Post-Pay-Verfahren weist eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren auf, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausgabe an den Nutzer. Eine GO-Box im Pre-Pay-Verfahren weist eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren auf, gerechnet ab dem Zeitpunkt der jeweils letzten Aufladung eines Mautguthabens.

.... so wird EUROPPASS folgenden Kostenersatz (umsatzsteuerfrei), in Abhängigkeit von der seit der Ausgabe der GO-Box verstrichenen Zeit, an den Nutzer verrechnen.
Nach Ausgabe
im ersten Jahr: .... EURO 60,00
im zweiten Jahr: .... EURO 48,00
im dritten Jahr: .... EURO 36,00
im vierten Jahr: .... EURO 24,00
im fünften Jahr: .... EURO 12,00

... Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird die GO-Box automatisch zurückgerufen. Die GO-Box gibt in solchen Fällen als Zeichen bei Durchfahren einer Mautabbuchungsstelle ein Warnsignal ab (siehe Punkt 8.2.4.3. Mautordnung Teil B).
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der GO-Box können mit dieser keine Mauttransaktionen durchgeführt werden. Der Kraftfahrzeuglenker erfüllt – sofern er nicht von der Nachentrichtung der Maut Gebrauch macht (siehe Punkt 7. Mautordnung Teil B) – den Tatbestand der Mautprellerei (siehe Punkt 10. Mautordnung Teil B).


5.6.3. Diebstahl, Verlust und Sperre der GO-Box

... Mit der Meldung des VERLUSTES der GO-Box wird diese gesperrt. Für die in VERLUST geratende GO-Box ist bis zum Zeitpunkt der Ausgabe einer neuen GO-Box, spätestens jedoch binnen eines Monats nach der Meldung des VERLUSTS, der in Punkt 5.6.2. Mautordnung Teil B genannte Kostenersatz zu leisten. Für die Erlangung einer neuen GO-Box fallen keine weiteren Kosten an. ....

Selbst bei allfälligem Wiederauffinden der in VERLUST geratenen GO-Box bleibt diese gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden.


Und zum Rest-Mautguthaben heißt es da:

Soweit bei Rückgabe der GO-Box noch ein Mautguthaben vorhanden ist (nur im Pre-Pay-Verfahren möglich), wird dieses rückvergütet.


Die Frage ist nur: an wen wird zurückvergütet :?:

Quelle: --> Link

pipo am 16 Nov 2009 10:25:38

Meldet euch am Selfporttal an. Anschliessend könnt ihr die Daten entsprechend ändern lassen bzw. detailierte Infos erhalten.

Die GO Box ist grundsätzlich an den Fahrzeughalter gebunden. Nicht ans Fahrzeug. Um die GO Box umschreiben zu lassen kann im Selfportal ein Antrag herunter geladen werden. Diesen kann man dann Faxen, Mailen, hochladen oder per Post schicken.

Alles ganz easy ohne extra zur GO Vertriebsstelle zu fahren.

Lancelot am 16 Nov 2009 13:08:18

pipo hat geschrieben:Die GO Box ist grundsätzlich an den Fahrzeughalter gebunden. Nicht ans Fahrzeug.


Pipo, das ist so nicht richtig :!:

Es kommt zwar der "Vertrag" zwischen Halter und Mautbehörde zu Stande (weil man mit einem Fahrzeug halt nur schwierig einen Vertrag schließen kann :) .. hat keine Hand zum unterschreiben ), aber die Identifizierung läuft über das Fahrzeug bzw. dessen Kennzeichen. Darum ist die Go-Box einem Kennzeichen und damit dessen Fahrzeughalter zugeordnet.

goldmund46 am 19 Nov 2009 16:02:01

Hallo Gemeinde!

Heute habe ich mit der Assfinag-Zentrale in Wien gesprochen. Dort hat man mir bestätigt, dass ich bei der nächsten Fahrt nach Österreich eine Vertriebsstelle anfahren muss. Die Go-Box des Vorbesitzers wird dann auf mich übertragen/umgeschrieben.

Chapeau! :daumen2:

puget am 21 Nov 2009 02:19:13

Hallo,
habe bei der Neuzulassung meines Pkw's das ehemalige Kennzeichen meines vorherigen Pkw's behalten !! Voraussetzung lt. Zulassungsstelle: Bei der Abmeldung muss diese Option unbedingt bekannt gegeben werden. Das nächste Fahrzeug darf dann erst 1 oder 2 Tage (weiß ich nicht mehr so genau) auf den eigenen Namen wieder angemeldet werden.
:schlaumeier:

Beste
Horst

bikesurferin am 21 Nov 2009 22:22:46

puget hat geschrieben:Hallo,
habe bei der Neuzulassung meines Pkw's das ehemalige Kennzeichen meines vorherigen Pkw's behalten !! Voraussetzung lt. Zulassungsstelle: Bei der Abmeldung muss diese Option unbedingt bekannt gegeben werden. Das nächste Fahrzeug darf dann erst 1 oder 2 Tage (weiß ich nicht mehr so genau) auf den eigenen Namen wieder angemeldet werden.
:schlaumeier:

Beste
Horst


Wir haben vor ca. drei Wochen einen Pkw abgemeldt und zeitgleich den neuen angemeldet und das Nummernschild behalten. Die Zulassungsbehörde wollte auch nicht wissen wohin der Pkw geht oder ähnliches.

Kann natürlich sein das es von Zulassung zu Zulassung unterschiede gibt, was ich mir aber fast nicht vorstellen kann. :wink:

puget am 29 Nov 2009 18:00:17

bikesurferin hat geschrieben:
puget hat geschrieben:Hallo,
habe bei der Neuzulassung meines Pkw's das ehemalige Kennzeichen meines vorherigen Pkw's behalten !! Voraussetzung lt. Zulassungsstelle: Bei der Abmeldung muss diese Option unbedingt bekannt gegeben werden. Das nächste Fahrzeug darf dann erst 1 oder 2 Tage (weiß ich nicht mehr so genau) auf den eigenen Namen wieder angemeldet werden.
:schlaumeier:

Beste
Horst


Wir haben vor ca. drei Wochen einen Pkw abgemeldt und zeitgleich den neuen angemeldet und das Nummerernschild behalten. Die Zulassungsbehörde wollte auch nicht wissen wohin der Pkw geht oder ähnliches.

Kann natürlich sein das es von Zulassung zu Zulassung unterschiede gibt, was ich mir aber fast nicht vorstellen kann. :wink:


Hallo Bikesurferin,

schon möglich, dass es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt wird. Unsere ist ein ziemlich müder Laden. Vielleicht benötigen diese Leute (und ihre EDV) etwas "längere Bedenkzeit".
Aber Spaß beiseite.
In meinem fall war es Jan 2009. Möglich, dass sich da in der Zwischenzeit etwas geändert (verbessert hat.

schönen 1. Advent :xmas:

Horst

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