Gogolo am 04 Apr 2009 18:46:45 Die RMV-Versicherung ist für mich beim Schutzbrief (keine Höhen- und Gewichtsbeschränkung), aber auch in den anderen Versicherungen hochinteressant, umn dort mein Gogolobil zu versichern. In den Versicherungsbedingungen der RMV bzw. KRAVAG sind (für mich) aber einige Unklarheiten - insbesondere beim Geltungsbereich -, die mich veranlassten, dort Rückfrage zu halten um Klarheit zu schaffen.
Da ich überzeugt bin, dass die Antworten, die ich von dort erhalten habe auch für das gesamte Forum interessant sind, habe ich sie hier eingestellt.
Ausgangslage – die Versicherungsbedingungen der RMV/Kravag
Versicherungsbedingungen Haftpflicht:
„Sie haben in der Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.“
Versicherungsbedingungen Kaskoversicherung:
„Sie haben in der Kaskoversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.Im Werkstattservice haben Sie Anspruch auf Leistungen nach A.2.7.4 nur für Schäden, die sich in der Bundesrepublik Deutschland ereignen.“
Versicherungsbedingungen Schutzbrief:
„Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.“
Versicherungsbedingungen SchutzbriefPLUS:
Versicherungsschutz besteht in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz und in den Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.
Daraus ergaben sich für mich folgende Fragen, die ich per eMail der RMV/Kravag gestellt habe:
1. Was sind die geographischen Grenzen Europas bzw. um welche Länder handelt es sich; gibt es eine Länderliste?
2. Ferner stellt sich noch die Frage, ob in den Versicherungsbedingungen genannte „Werkstattbindung“ auch für WoMos gilt?
Von der RMV (Herrn Dieter Scheffler, Prokurist) habe ich folgende Antworten dazu erhalten:
„wir haben von der KRAVAG Versicherung zu Ihrer Frage die als Anlage(*) beigefügte Antwort erhalten. Wir weisen daraufhin, dass für Russland in der Haftpflichtversicherung im europäischen Teil Versicherungsschutz besteht. Falls die Kaskoversicherung gewünscht wird, ist dies gegen Zuschlag möglich. Ebenso ist auf Anfrage auch für den asiatischen Teil (Anm: von Türkei und Russland) gegen Zuschlag der Versicherungsschutz für die Haftpflicht - und Kaskoversicherung möglich.“
(*) In der genannten Anlage der KRAVAG wurden folgende Länder genannt, in denen Versicherungsschutz besteht:
„Geltungsbereich gem. § 2a AKB: EU-Mitgliedstaaten + geografisches Europa, darunter z.B.
• Albanien • Andorra • Belgien • Bosnien-Herzegowina • Bulgarien • Dänemark • Deutschland • Estland • Finnland • Frankreich • Griechenland • Großbritannien • Irland • Island • Italien • Kroatien • Lettland • Liechtenstein • Litauen • Luxemburg • Malta • Mazedonien • Moldawien • Monaco • Niederlande • Norwegen • Österreich • Polen • Portugal • Rumänien • Russland (europäischer Teil) • Schweden • Schweiz • Serbien und Montenegro • Slowakische Republik • Slowenien • Spanien • Tschechische Republik • Türkei (europäischer Teil) • Ukraine • Ungarn • Weißrußland • Zypern
Europäische Grenze zu Vorderasien/Afrika (geografisch): Schwarzes Meer, Bosporus, Dardanellen, Marmarameer, Mittelmeer
Europäische Grenze zu Asien (geografisch): Ural-Gebirge, Ural-Fluss, Kaspisches Meer, Manytsch-Niederung bis zum Asowschen Meer
Außereuropäische Gebiete, die zur EWG gehören:
• Madeira (zu Portugal) • Azoren (zu Portugal) • Kanarische Inseln (zu Spanien) • Enklaven Ceuta und Melilla (zu Spanien) • Guadeloupe und Martinique (zu Frankreich) • Französisch-Guyana (zu Frankreich) • Réunion (zu Frankreich)“
Auf meine Nachfrage nach den Mittelmeeranrainerstaaten und der Werkstattbindung für MoMos erhielt ich wiederum von Herrn D. Scheffler folgende Antwort:
„für Tunesien und Marokko kann die Kasko eingeschlossen werden. Hier würden wir dies auch beitragsfrei für Sie einschließen. Jedoch müssen wir dann den genauen Zeitraum erfahren.
Die Werkstattbindung gilt nur für PKW´s. Nicht für Wohnmobile.“
Offen ist derzeit noch die Frage nach den Mittelmeerstaaten, die im Schutzbrief eingeschlossen sind. Sobald eine Antwort da ist, werde ich berichten…..
Damit ist für mich klar, dass die RMV mein Gogolobil versichern wird, wenn ich es Anfang Juni erhalte. Der AvD wäre für den Schutzbrief auch interessant, weil keine Höhen-, jedoch Gewichtsbeschränkung, aber für mich nicht möglich, da mein Gogolobil >4to. wiegt.
Habe die Ehre
Gogolo
Eura665HS am 04 Apr 2009 19:20:24 Hallo Gogolo,
vielen Dank für die Info. Bin auch bei der RMV und war unsicher was meinen Versicherungsschutz angeht. Jetzt weiss ich bescheid :-)
Danke!
romania am 04 Apr 2009 21:30:19 Hi Gogolo,
danke, dass Du dies hier eingestellt hast! :)
Genau diese Fragen beschäftigen uns auch, bevor wir bei der RMV eine Versicherung abschließen.
Werde diesen Thread im Auge behalten! :wink:
Schönen Sonntag!
Campoverde am 04 Apr 2009 22:45:40 Hallo Gogolo,
zunächst einmal vielen Dank für Deine Informationen.
Da meine bisherige Versicherung Vollkasko für Marokko in keinem Fall anbietet, bin ich nun auch zur RMV gewechselt. Auch ich habe mich selbstverständlich vorher genauestens nach den Versicherungsbedingungen usw. erkundigt. Die Aussagen decken sich mit Deinen Ausführungen. Speziell habe ich mich nach der Kasko für Marokko erkundigt. Hier kam eine Mail mit der Aussage, dass Marokko auf besonderen Antrag beitragsfrei mit versichert ist. Selbstverständlich muß dann der Zeitraum angegeben werden. Irritiert hat mich Dein Hinweis, dass sich die Haftpflichtversicherung nur auf den europäischen Raum erstreckt. Ich denke, dass es auch eine Freischaltung der grünen Karte für Marokko geben wird, da ja, wie ausgeführt, auf Antrag eine kostenlose Vollkaskoversicherung angeboten wird.
Da Du ja noch weitere Fragen an die RMV hast, kannst Du gleich meine Irritation mit einbringen und dann berichten. Vielen Dank.
Heinz - Campoverde
peter32 am 05 Apr 2009 20:50:43 Hallo Gogolo,
Kasse deine Aussagen zur RMV,
ich bin auch bei der RMV Versichert und bis heute zufrieden.
Auch die Abwicklung nach einem Unfall.
Viele Peter
Gogolo am 07 Apr 2009 11:04:08 Ich habe jetzt eine Antwort von der RMV - bin aber fast so schlau wie vorher....
Meine Fragestellung:
In den Versicherungsbedingungen über den Geltungsbereich des Schutzbriefes steht:
„Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.“
Meine Frage:
Zu den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres gehören m.W. neben Tunesien und Marokko auch Algerien, Lybien, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien.
Da ich in meinem Ruhestand (der nächstes Jahr beginnen wird) auch eine vollständige Mittelmeerumrundung machen möchte, interessiert mich auch die Frage nach dem Geltungsbereich des Schutzbriefes in diesen genannten Ländern. Nach dem reinen Wortlaut der Versicherungsbedingungen müsste eigentlich in diesen Ländern der Schutzbrfief gelten - oder?
Die Antwort von Herrn Scheffler, RMV:
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, Der Geltungsbereich ist nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen so, wie von Ihnen angegeben. Da jedoch in der Haftpflicht und in der Kasko nur ein Versicherungsschutz für Marokko und Tunesien möglich, empfehlen wir auch nur für diese Ländern den Schutzbrief-Versicherungsschutz. Erfahrungswerte zu den von Ihnen genannten Ländern liegen nicht vor. Beste
@campoverde: Es ist also möglich Haftpflicht und Kasko für Marokko und Tunesien beitragsfrei mit aufnehmen zu lassen. Für den Schutzbrief gehe ich davon aus, dass er in allen Mittelmeeranliegerstaaten gilt.
Habe die Ehre
Gogolo
Lancelot am 07 Apr 2009 12:11:04 Gogolo hat geschrieben:Für den Schutzbrief gehe ich davon aus, dass er in allen Mittelmeeranliegerstaaten gilt.
Könnte man so lesen ... oder aber auch nicht: Da jedoch in der Haftpflicht und in der Kasko nur ein Versicherungsschutz für Marokko und Tunesien möglich, empfehlen wir auch nur für diese Ländern den Schutzbrief-Versicherungsschutz.
Kannst Du Dir nicht explizit die Schutzbriefgültigkeit für Tunesien, Marokko, Algerien, Lybien, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien bestätigen lassen. So ganz ohne "wenn und aber" :?:
Gogolo am 07 Apr 2009 12:31:31 Die entsprechende ergänzende Anfrage ist schon unterwegs.
Habe die Ehre
Gogolo
Gogolo am 14 Apr 2009 18:30:52 Jetzt habe ich die antwort von RMV erhalten. Hier der Wortlaut:
Guten Tag Herr und Frau XXXXX, gern bestätigen wir Ihnen den Versicherungsschutz im Bereich Schutzbrief gemäß der unten stehenden Informationen für die Länder: Tunesien, Marokko, Algerien, Lybien, Ägypten, Israel, Libanon und Syrien. Wichtig: Dies gilt nicht für die Auslandsschaden-Versicherung im Schutzbrief-Plus. Mit freundlichen n Dieter Scheffler Prokurist
So, jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt.
Habe die Ehre
Gogolo
Campoverde am 14 Apr 2009 19:42:20 Hallo Gogolo,
vielen Dank für Deine Mühe. Ich habe mein Fahrzeug nun auch bei der RMV versichert, auch mit Schutzbrief Plus. Wenn ich nun nach Marokko fahre, werde ich die Haftpflicht und den Vollkaskoschutz beitragsfrei beantragen. Mir wurde mitgeteilt, dass dies auf Antrag möglich ist.Der Schutzbrief gilt, wie Du schreibst, für die Anliegerstaaten des Mittelmeerraumes, jedoch werden die Leistungen des Schutzbriefes Plus nur innerhalb von Europa erbracht. Stimmt das so? Ich habe es so verstanden. Wenn ich also einen Unfall in Europa habe, wird meine Angelegenheit so abgewickelt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert. Ich brauche mich um die Dinge im Ausland nicht zu kümmern, das übernimmt die Kravag. Sie rechnet auch mit mir nach für Deutschland gültigen Bedingungen ab. Richtig? Aber bitte, ich hoffe, ich brauche das nie wieder. Ich habe die Sch..... voll!
Viele
Heinz-Campoverde
Gogolo am 14 Apr 2009 19:49:57 Ja, so wie du schreibst, so stimmt es. Der Schutzbrief PLUS ist auf Europa (ohne Deutschland) beschränkt (Versicherungsschutz für den Schutzb rief PLUS besteht in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, der Schweiz und in den Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland).
Ich werde für das neue Gogolobil auch bei der RMV unterzeichnen.
Habe die Ehre
Gogolo
puget am 21 Nov 2009 03:24:11 Hallo,
hat jemand Erfahrung (positiv oder negativ) mit der vom Wohnmobilclub vermittelten Versicherung (Haftpfl. ,Vollkasko, Schutzbrief, Inhaltsvers.) der Basler Versicherung in Bad Homburg ?
Mein WoMo war zuvor dort versichert (beim Preisvergleich deutlich günstiger als KRAVAG) und ist momentan abgemeldet. Bei Neuanmeldung schließe ich eiinen Wechsel der Vers. nicht aus.
Danke im Voraus
Horst
Gast am 21 Nov 2009 11:22:09 Zum 1.
Abgemeldet und neu anmelden = alter Versicherer
Du musst den Vertrag ordnungsgemäß kündigen. Nur dann kannst Du nächstes Jahr beim Wiederzulassen den VR wechseln.
Zum 2.
Günstiger Preis ist nicht alles und Geiz ist gerade bei Versicherungen NICHT geil. Ich werde jetzt hier nicht die einzelnen Gründe für und wider Einzelner Unternehmen posten ( darf ich auch nicht ), aber ich habe, als seit 20 Jahren selbstständiger Versicherungsmakler, mein Mobil bei der Kravag. Neben dem Top-Vertragswerk und flexibeler Deckungszusage, auch für Länder ausserhalb der EU, klappt bei denen auch die Regulierung hervorragend.
Kravag empfehle ich auch sehr oft meinen Mandanten, alternativ die VHV.
So, und jetzt macht was draus.
Gast am 21 Nov 2009 17:37:37 Hallo Horst
Da ich kein Versicherungsmakler bin darf ich Dir den Tipp geben, befolge unbedingt den guten Rat von bigpit.
Ich war früher auch bei der Basler und bin mit meinem Hagelschaden sauber auf die Schnauze gefallen, selber Schuld, hätte nur die Bedingungen besser lesen müßen. Mir hat der Spaß ein minus von
ca. 4000.-- € eingebracht.
Mit dem Betrag hätte ich lange den Mehrpreis der Kravag finanzieren können.
puget am 29 Nov 2009 17:53:50 Hallo Sigi + bigpit,
danke für eure Hinweise. Habe die Basler jetzt zunächst mal gekündigt und werde mir (im Moment ist das Womo abgemeldet) über Winter dalle Punkte im Einzelnen vergleichen.
Danach sehe ich klarer und . . . weiter.
Nochmals danke
+ schönen 1. Advent
Horst
:santa:
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