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Solarpanel und Garantie


traveller-71 am 13 Aug 2009 11:22:45

Hallo zusammen,

zur Zeit beschäftige ich mich mit dem Thema Solaranlage. Beim Vergleichen von Angeboten für Solarmodule ist mir aufgefallen, dass es teilweise enorme Unterschiede in Sachen Garantie / Gewährleistung gibt.

Im einfachsten Fall gibt es nur eine Gewährleistung von 24 Monaten.
Die nächst bessere Variante ist eine Produktgarantie von 5 Jahren.
Dann gibt es teilweise noch zusätzlich eine Leistungsgarantie in Form von:
10 Jahre auf 90% Leistung
20 Jahre auf 80% Leistung

Genau genommen geht es bei mir um zwei Angebote:
1. Solarpanel 85Wp mit 4,71A und 5,09A Kurzschlussstrom. Der Händler prevent-germany gibt nur 24 Monate Gewährleistung, sonst nichts.

2. Solarpanel 80Wp mit 4,5A und 4,85A Kurzschlussstrom. Die Firma EnusGmbH gibt 5 Jahre Produktgarantie.

Beide kosten ca. 280 Euro pro Panel. Von der Leistung ist das erste Angebot besser, wobei ich auch den Vorteil hätte, das Modul selbst abholen zu können, allerdings mir nur 24 Monaten Gewährleistung.
Jetzt überlege ich natürlich, weniger Leistung, nicht die Möglichkeit zum Händler zu fahren, dafür mehr Garantie ?
Irgendwelche Verkäufer, welche nicht viel mit Solarmodule am Hut haben, habe ich ausgeschlossen.

Wie wichtig sind denn diese Garantien, Leistungsgarantien ?
Hat einer von Euch schon mal Probleme nach 5-10 Jahren ?
Kennt einer von Euch diese Händler ?

viele
traveller-71

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Gast am 13 Aug 2009 13:26:58

Also wenn Du mehr Leistung für das gleiche Geld bekommst, und dazu ist der Händler in deiner Nähe ist doch mehr als ausreichend.
Garantie ist eine Sache von Kalkulation mit Wahrscheinlichkeiten und Stückpreisen.
Was nützen Dir 10 Jahre Garantie wenn der Hersteller oder Vertreiber der die gibt, nach einem Jahr Insolvenz anmeldet?
Was nützt Dir eine Garantie (die du auch bezahlst) wenn Du selber eine Beschädigung herbeiführst oder durch Umweltbedingunen die nicht in der Garantie eingeschlossen sind verursacht werden?

Natürlich ist eine Garantie auch eine Aussage über die Lebenserwartung der Anlage. Aber Fachleute sagen, das eine Solarpanele v.P. her mind. 20 Jahre halten soll, wenn diese nach bestimmten Kriterien gerfertigt wurde. Diese Kriterien zu testen hat man, dank Gewährleistung i.R. zwei Jahre Zeit.
Ausserdem kaufst Du ja eventuell nur 2 und nicht 200. Das wäre dann widerum eine andere Sicht.

Jörg

traveller-71 am 13 Aug 2009 16:36:17

Hallo Jörg,

cojo hat geschrieben:Was nützen Dir 10 Jahre Garantie wenn der Hersteller oder Vertreiber der die gibt, nach einem Jahr Insolvenz anmeldet?


...das ist genau der Grund wieso ich geschrieben habe, irgendwelche Händler, welche mir Solar nicht viel am Hut haben, habe ich nicht in Betracht gezogen.
Es gibt einige in Eba* die verkaufen Module noch ein Tick günstiger mit den besten Garantiebedingungen. Nur konnte der mir keine zufriedenstellenden Antwort auf meine Frage bezüglich Ansprechpartner in Sachen Garantie liefern.

Ich tendiere auch dazu zu dem Händler zu fahren, auch wenn es nur eine Gewährleistung von 24 Monaten gibt. Leistung und Preis sind besser und sollte mal doch etwas sein, hat man auch den Vorteil das Panel nicht in der "Gegend" rumschicken zu müssen.

Mal schauen ...


t-71

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iceman14 am 14 Aug 2009 13:32:15

Leistungsgarantien für Solarmodule sind meines erachtens sehr wichtig.

Bei uns in der Entwicklunsabteilung für die Produktion von Solarmodulen gehört es zu den tagtäglichen Aufgaben auch Solarmodule von Fremdherstellern zu zerlegen, Leistungs und Klimakammertests etc. durchzuführen. Dies ist nötig, um sich einen gewissen Leistungsvorsprung auf Dauer zu sichern. Es würde manch einen Kunden stark verwundern, wie viele dieser Billigprodukte ohne Leistungsgarantie noch nicht einmal eine künstliche Alterung auf 2 Jahre überstehen bzw. bei denen die Leistung durch Degration (Im übrigen degradieren "alle" Module) nach 2 Jahren nur noch ca. 30 % ihrer ursprünglich angegebenen Leistung abgeben. Hier ist meines Erachtens nach der Griff zu Billigprodukten der absolut falsche Weg. Im übrigen ist jeder Hersteller bemüht, sein Produkt, wenn er darauf 10 oder gar 25 Jahre Leistungsgarantie vergiebt, dies stetig zu verbessern.
Wir z.B. würden unabhängig ob der Händler pleite ist oder nicht, ein Modul mit zu geringer Leistung anstandslos austauschen, schon aus eigenem Interesse.
Es sollte sich auch jeder im Klaren sein, dass ein qualitativ gutes Solarmodul momentan von den Herstellungskosten noch um die 5€ pro Wp liegt, da hat der Händler noch nichts verdient. Also ein qualitativ gutes Modul mit 85 Wp liegt dann bei einem Herstellungspreis von ca. 425 €.

Was auch bedacht werden muß, bei einem Grossteil der auf dem Markt (Ebay etc.) befindlichen Solarmodulen handelt es sich um B oder sogar C Sortierung, für den Kunden absolut nicht erkennbar, dass sind dann die Module, welche ohne Gewährleistung oder Garantie verkauft werden.

Varadero_BW am 14 Aug 2009 15:17:25

Du sollt4est Dir aaber auch mal den Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" veranschaulichen.

Bei der Garantie, muss der Händler nachweisen, dass das Gerät mutwillig beschödigt wurde um aus seiner Leistzungspflicht zu kommen.
>Bei einer Gewqährleistung musst Du nachweisen dass das Gerät trotz sachgemäßer Benutzung kaputt gegangen ist.
Also:
Garantie --> der Händler ist Beweispflichtig
Gewährleistung --> Du bist Beweispflichtig.



Frank

traveller-71 am 14 Aug 2009 15:47:40

@Iceman
vielen Dank für die detailierten Infos. Dass die Unterschiede so gravierend sein können war mir nicht bewußt. Mit teilweise nur 30% der ursprünglichen Leistung nach 2 Jahren ist natürlich verheerend.
Demnach sollte ich der Leistungsgarantie doch mehr Aufmerksamkeit schenken. Andererseits ist es natürlich auch ein großer Unerschied zwischen 270 und 425 Euro.
Ich werde noch darüber nachdenken.

@Frank
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir bekannt. Deine Erklärung dazu finde ich allerdings nicht soo gut, trotzdem danke für den Hinweis.

Anbei ein Auszug aus Wikipedia:
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.



traveller-71

Gast am 18 Aug 2009 10:42:50

Ausserdem möchte ich anmerken.
Das bei der Gewährleistung, der Kunde nur beweißen muss das das Gerät unter normalen Umständen nicht funktioniert. Der Händler muss dann dem Kunden beweißen, das der Kunde das Gerät nicht ordungsgemäß verwendet hat. Das nennt man Beweislastumkehr.

Dann ist es zwar schön, das man weiß das es A, B oder C Ware gibt. Wenn dies aber nicht erkennbar ist, dann kann ich als Kunde nur auf die Gewährléistung, auf dem Preis, und auf die Referenz des Händlers vertrauen.
Die Garantie ist eine Vertragsvereinbarung, die oft bestimmte Umstände ausschließt, also meißt für den A.... ist oder scheinbar gut als Marketingmaßnahme des Händlers/Herstellers.

Ausserdem neben dem schwierigen Feststellen eines schleichenden Leistungsverlustes, ist es auch schwierig diesen nachzuweißen und auch als (in beiden Fällen) Gewähleisungsanspruch oder Garantiefall durchzusetzen. Oder anders: Bei Autos weiß ich (meißt) was mich in Zukunft erwartet, bei den Solarpanelen ist das eben (noch) nicht so. Und auch die Garantiezusage an sich ändert nichts daran.

Jörg

jakeomat am 18 Aug 2009 12:05:52

Hallo!

Hier wird ja mal wieder munter Garantie und Gewährleistung vermischt...

Grundsätzlich:

Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung, um die kein Händler herumkommt. Sie beträgt normalerweise 24 Monate, kann vom Händler aber per Kaufvertrag auf 12 Monate reduziert werden.
Die Gewährleistung gibt einem als Käufer weitgehende Rechte, z.B. muss im Gewährleistungsfall der Händler die Kosten für An- und Rücklieferung des beanstandeten Produktes sorgen. Also entweder er zahlt dir das Porto oder die Fahrtkosten.
In den ersten 6 Monaten muss im Gewährleistungsfall (sprich: der Kunde sagt, das Ding geht nicht oder nicht richtig) der Händler dem Kunden beweisen, dass der Schaden nicht auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen ist, wenn er sich aus seiner Leistungspflicht befreien will.
Nach Ablauf der 6 Monate muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung bestanden hat (also nicht durch Fehlbedienung etc. erst entstanden ist). DAS nennt man Beweislastumkehr!
Das ist in der Praxis wohl kaum möglich, insofern ist es eigentlich wurscht, ob man 12 oder 24 Monate Gewährleistung hat. Ein kulanter Händler wird natürlich (ausser bei offensichtlichen Schäden durch falsche Benutzung) darauf nicht pochen.

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und sagt gar nix aus, bevor man nicht die Garantiebedingungen gelesen hat (die der Hersteller/Händler vollkommen frei formulieren kann). Wenn's nämlich blöd läuft, sind die Bedingungen so formuliert, dass der Garantiefall fast gar nicht eintreten kann.

In jedem Fall hast du bei dem 2. Händler nicht nur die Prouktgarantie (von der du nicht weißt, wieviel sie dir eigentlich bringt) sondern auch mindestens 12 Monate Gewährleistung!



Jake

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