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Roller- Fahrradträger Selbstbau - TÜV-Abnahme?


reihen am 18 Aug 2009 12:57:52

Hallo zusammen,

ein Freund bot mir an, eine Rahmenverlängerung samt Roller- und Fahrradträger, selbst zu bauen und anzubringen.

Muss das in die Papiere eingetragen werden?

Mir geht's hier nicht um Gewichte oder zulässige Achslasten, nur um den Eintrag in den KFZ-Schein.

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dieter2 am 18 Aug 2009 15:05:34

Hallo Reiner

Mit Rahmenverlängerung kann ich nicht dienen,aber Rollerträger
habe ich schon 3 Stück gebaut und vom TÜV abnehmen lassen.
Wenn es fachmännisch gemacht wurde ist es kein Problem beim TÜV.

Dieter

Vossi am 18 Aug 2009 15:53:03

Es müssen immer nur die Grundträger eingetragen werden.Weil die
ständig am Fahrzeug dran bleiben.Was du daran oder darauf machst,gilt als Ladung ,und dafür ist der Fahrzeugführer verantwortlich.

Vossi

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reihen am 19 Aug 2009 14:44:58

Danke für Eure Antworten. Demnach müsste ja eigentlich, wenn überhaupt nur die Rahmenverlängerung eingetragen werden, weil der daran montierte Träger abnehmbar sein soll.

Vossi am 20 Aug 2009 12:05:30

So sehe ich es auch

Vossi

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