batchman99 hat geschrieben:(...)
Kraftfahrstrassen sind allgemein als "unbegrenzt" bekannt, und nur weil sie sich in einem "begrenzten" Rahmen befinden, sollen sie automatisch die Geschwindigkeitsbeschänkung des Umfeldes annehmen?
Welchen Sinn sollten solche Strassen gegenüber den "normalen" Stadt-Strassen haben?(...)
Hier liegt ein weitverbreiteter Irrtum vor: Weder das Kraftfahrtstrassenschild noch das Autobahnschild sagen irgendwas über die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus :!:
Die in D gültige Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (also keine Geschwindigkeitsbegrenzung) gilt für alle Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften für die gilt:
- mindestens 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung UND
- bauliche Trennung zwischen den Fahrbahnen
Das gilt also auch für Kraftfahrtstrassen und Strassen ohne besondere Kennzeichnung, wenn sie o.g. Bedingungen erfüllen.
Der Sinn der beiden Schilder steht weiter oben:
Autobahn: Keine Kreuzungen und keine Ampeln (ausser vor Tunneln und Brücken für Sperrungen), nur für KFZ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, keine Fussgänger und Radfahrer
Kraftfahrtstrassen: Nur KFZ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, keine Fussgänger und Radfahrer
Um auf deine anfängliche Frage zurückzukommen: Es geht da wohl wirklich nur darum, sich den Schilderwald für die Verbote für Fussgänger, Radfahrer, Mofas, Traktoren, Baumaschinen und was weiß ich nicht noch alles, was langsamer als 60 ist, zu sparen. Auf die innerorts gültige Höchstgeschwindigkeit hat das Schild keinen Einfluss.
Jake