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F: Kraftfahrstrasse innerhalb geschlossener Ortschaft.


batchman99 am 18 Aug 2009 22:49:38

Ein Tunnel innerhalb einer Ortschaft ist mit dem Verkehrszeichen Nr. 331 (Kraftfahrstrasse) gekennzeichnet, vermutlich um sich die Verbotsschilder für Mofas, Fahrräder und Fußgänger zu sparen.
Am Ende des Tunnels kommt entsprechend das Zeichen Nr. 336 (Ende der Kraftfahrstrasse)
Meiner Meinung nach hebt dieses Schild die innerörtliche Begrenzung von 50km/h auf und es gilt im Tunnel keine Geschwindigkeitsbeschränkung, oder?

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Gast am 18 Aug 2009 23:49:20

interessante formaljuristische Frage, wie wohl ein Richter drüber entscheidet?

klaus

batchman99 am 19 Aug 2009 06:51:05

...Vielleicht gibts ja auch Richter mit Wohnmobilen...

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matthiast4 am 19 Aug 2009 08:12:55

§18/5 STVO:

Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen...

hier habe ich mal abgeschnitten.
Von daher ist die Frage nicht wirklich juristisch interessant, egal ob der Richter ein WoMo hat oder nicht... .




Mat.

batchman99 am 19 Aug 2009 08:40:42

Das ist natürlich der allererste §, womit man mit der Kristall-Google herauskommt ;-) aber es geht hier nicht um Autobahnen, sondern um Kraftfahrstrassen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Strasse ist übrigens nicht durch einen Mittelstreifen, sondern eine weiße Linie von der Gegenfahrbahn getrennt.

Gast am 19 Aug 2009 08:54:07

Hallo
Wenn das Schild am Tunnelanfang steht kannst du dort 100 km/h fahren bis zum Ausgang des Tunnels :!: Da Kraftfahrtstraßen wie Autobahnen behandelt werden und in diesem Falle keine geteilte Fahrbahn besteht darf hier nur 100 Kmh gefahren werden , es sei denn es ist durch dementsprechende Verkehrszeichen geregelt .
Kraftfahrstraße ist Kraftfahrstraße egal ob in einer Ortschaft ,Ortsumgehung oder Wohngebiet .. schau mal im Fahrschulbuch nach da ist alles geregelt


Carsten

matthiast4 am 19 Aug 2009 09:43:48

batchman99 hat geschrieben:Das ist natürlich der allererste §, womit man mit der Kristall-Google herauskommt ;-) aber es geht hier nicht um Autobahnen, sondern um Kraftfahrstrassen innerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Strasse ist übrigens nicht durch einen Mittelstreifen, sondern eine weiße Linie von der Gegenfahrbahn getrennt.


Korrekt, es geht um Kraftfahrstrassen.

Und darauf bezieht sich der Pragraph indirekt auch. Ist doch eindeutig.

Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen...

Wenn da steht, dass man nur auf Autobahnen innerorts schneller als 50 fahren darf, dann heißt das, dass man es auf anderen Strassen NICHT darf, es sei denn, es wäre woanders ausdrücklich erlaubt, was meines Wissens nicht so ist. Die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ergibt sich aus §3/3 Satz 1 STVO.

Stände dort das Schild 'Autobahn' - dürfte man schneller fahren, und zwar nicht 100 km/h sondern so wie auf Autibahnen so schnell man halt möchte.
Aus welcher Vorschrift sollten sich denn die 100 km/h ergeben?



Mat.

matthiast4 am 19 Aug 2009 09:49:38

meier923 hat geschrieben:Hallo
Wenn das Schild am Tunnelanfang steht kannst du dort 100 km/h fahren bis zum Ausgang des Tunnels :!: Da Kraftfahrtstraßen wie Autobahnen behandelt werden und in diesem Falle keine geteilte Fahrbahn besteht darf hier nur 100 Kmh gefahren werden , es sei denn es ist durch dementsprechende Verkehrszeichen geregelt .
Kraftfahrstraße ist Kraftfahrstraße egal ob in einer Ortschaft ,Ortsumgehung oder Wohngebiet .. schau mal im Fahrschulbuch nach da ist alles geregelt


Carsten


Autobahnen werden nur zum Teil wie Autobahnen behandelt. z.B. darf eine Kraftfahrstrasse Kreuzungen haben, eine Autobahn nicht. Und eben auch innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es Unterschiede was die Geschwindigkeiten angeht.

Zum Verständnis noch mal andersrum gefragt - warum unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Autobahn und Kraftfahrstraße, wenn doch alle Vorschriften gleich sein sollten und warum regelt man mit den zitierten §18 die Höchstgeschwindigkeit innerorts auf Autobahnen explizit, trifft aber für Kraftfahrstrassen keine Regelunen?

Gast am 19 Aug 2009 10:01:11

Ich zitiere mal aus Wikipedia:

"Es gibt keine eigenen Geschwindigkeitsbeschränkungen für Kraftfahrstraßen. Daher gelten die üblichen Tempolimits inner- bzw. außerorts gemäß § 3 StVO, sofern nicht entsprechende Zeichen eine höhere oder niedrigere Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen.[1]" Dadurch gilt auf innerörtlichen Kraftfahrstraßen ohne spezielle Geschwindigkeitslimits - trotz der Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h - ein Tempolimit von 50 km/h.

Quelle: --> Linkße

Imho beantwortet das die ursprüngliche Frage.

batchman99 am 19 Aug 2009 11:13:55

Interessante These..... da würde mich doch noch ein ausagekräftiger rechtlicher Hintergrund interessieren, den leider Gottes ist auch Wikipedia nicht allwissend und unfehlbar ;-)
Kraftfahrstrassen sind allgemein als "unbegrenzt" bekannt, und nur weil sie sich in einem "begrenzten" Rahmen befinden, sollen sie automatisch die Geschwindigkeitsbeschänkung des Umfeldes annehmen?
Welchen Sinn sollten solche Strassen gegenüber den "normalen" Stadt-Strassen haben?
Nebenbei bemerkt:
Es gibt unzählige Unterführungen hier in der Stadt, aber nur an einem steht dieses Schild 331, das Ende der KFS durch das Schild 336 fehlt seit kurzem...

Polarwolf am 19 Aug 2009 12:02:55

Auf Kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 50 km/h. Durch das Schild "Kraftfahrstraße" wird das Schild "geschlossene Ortschaft" nicht aufgehoben. Das sollte eigentlich jeder wissen, der mal die Fahrschule besucht hat.

--> Link

batchman99 am 19 Aug 2009 13:10:07

Danke.
...und selbstverständlich kannst du dich auch noch nach 30 Jahren an sämtliche Prüfungsfragen in Wort und Bild erinnern...

donalfredo2 am 19 Aug 2009 13:22:16

Auf Kraftfahrstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften gilt 50 km/h. Durch das Schild "Kraftfahrstraße" wird das Schild "geschlossene Ortschaft" nicht aufgehoben. Das sollte eigentlich jeder wissen, der mal die Fahrschule besucht hat.

Dann schließe ich daraus, daß du deinen Führerschein in Belgien gemacht hast...
Ich kenne nämlich ganz spontan 2 "Kraftfahrstaßen" in Stuttgart, innerhalb der Ortschaft wohlgemerkt, auf denen einmal 60 und einmal sogar 80 km/h gefahren werden darf. Unsere Ordnungshüter waren so freundlich, das durch Beschilderung deutlich zu machen.

jakeomat am 19 Aug 2009 13:35:57

batchman99 hat geschrieben:(...)
Kraftfahrstrassen sind allgemein als "unbegrenzt" bekannt, und nur weil sie sich in einem "begrenzten" Rahmen befinden, sollen sie automatisch die Geschwindigkeitsbeschänkung des Umfeldes annehmen?
Welchen Sinn sollten solche Strassen gegenüber den "normalen" Stadt-Strassen haben?(...)


Hier liegt ein weitverbreiteter Irrtum vor: Weder das Kraftfahrtstrassenschild noch das Autobahnschild sagen irgendwas über die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus :!:

Die in D gültige Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (also keine Geschwindigkeitsbegrenzung) gilt für alle Strassen ausserhalb geschlossener Ortschaften für die gilt:

- mindestens 2 Fahrstreifen je Fahrtrichtung UND
- bauliche Trennung zwischen den Fahrbahnen

Das gilt also auch für Kraftfahrtstrassen und Strassen ohne besondere Kennzeichnung, wenn sie o.g. Bedingungen erfüllen.

Der Sinn der beiden Schilder steht weiter oben:

Autobahn: Keine Kreuzungen und keine Ampeln (ausser vor Tunneln und Brücken für Sperrungen), nur für KFZ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, keine Fussgänger und Radfahrer

Kraftfahrtstrassen: Nur KFZ mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, keine Fussgänger und Radfahrer

Um auf deine anfängliche Frage zurückzukommen: Es geht da wohl wirklich nur darum, sich den Schilderwald für die Verbote für Fussgänger, Radfahrer, Mofas, Traktoren, Baumaschinen und was weiß ich nicht noch alles, was langsamer als 60 ist, zu sparen. Auf die innerorts gültige Höchstgeschwindigkeit hat das Schild keinen Einfluss.



Jake

jakeomat am 19 Aug 2009 13:41:52

donalfredo2 hat geschrieben:Dann schließe ich daraus, daß du deinen Führerschein in Belgien gemacht hast...
Ich kenne nämlich ganz spontan 2 "Kraftfahrstaßen" in Stuttgart, innerhalb der Ortschaft wohlgemerkt, auf denen einmal 60 und einmal sogar 80 km/h gefahren werden darf. Unsere Ordnungshüter waren so freundlich, das durch Beschilderung deutlich zu machen.


Ziemlich sinnlose Polemik, natürlich kann überall mit den entsprechenden Schildern die sonst gültige Höchstgeschwindigkeit über- oder unterschritten werden, und das unabhängig davon, obs eine Autobahn, Kraftfahrtstrasse oder normale Strasse inner- oder ausserorts ist.



Jake

canter am 19 Aug 2009 14:41:56

Interessante Frage. In München ist es bei den Tunneln so, das zusammen mit dem Schild 331 ( Kraftfahrstr ) auch die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehängt wurde. 50 bzw. 60 km/h je nach Tunnel.

INFO: In den Münchner Tunnels wurden Blitzer in die Wände eingelassen die optisch eigentlich nicht mehr zu erkennen sind. AUch mehrere hintereinander im Abstand von 50m!! Die Dinger Blitzen auch nicht mehr sichtbar!!! Also obacht liebe Renngemeinde!!

matthiast4 am 19 Aug 2009 20:28:00

canter hat geschrieben:Interessante Frage. In München ist es bei den Tunneln so, das zusammen mit dem Schild 331 ( Kraftfahrstr ) auch die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehängt wurde. 50 bzw. 60 km/h je nach Tunnel.

INFO: In den Münchner Tunnels wurden Blitzer in die Wände eingelassen die optisch eigentlich nicht mehr zu erkennen sind. AUch mehrere hintereinander im Abstand von 50m!! Die Dinger Blitzen auch nicht mehr sichtbar!!! Also obacht liebe Renngemeinde!!


Wie bereits geschrieben, die Frage ist eigentlich beantwortet und nicht mehr wirklich 'interessant.
Wenn man da noch mal ein 50 Schild aufstellt ist das entweder nett gemeint, oder es gilt vorher eine andere Begrenzung. Die 60 sind natürlich auch möglich, man kann auch im Ort ein 70 Schild haben, die Schilder sind nicht zwingend dazu da, die Geschwindigkeit zu SENKEN, es kann auch eine höhere Geschwindigkeit damit erlaubt werden.



Mat.

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