Hallo zusammen,
bin mit meinem geliehenen Womo in italien in ein Privatgrundstück durch einen Torbogen (ohne Höhenanzeige) eingefahren und prompt oben hängengeblieben
Auszug aus AGB des Womo-verleihs:
Die Haftung des Mieters für Reparatur-, bzw. Wiederbeschaffungskosten besteht jedoch fort, wenn durch Nichtbeachten des Zeichens 265-Durchfahrtshöhe-gem. §41 Abs.2 Ziff.6 StVo verursacht werden
Muß ich daß auf jeden Fall selbst bezahlen, oder komm ich da irgenwie raus (d.h. übernimmt es evtl. die Vollkasko).
Vielen Dank
Sepp

