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Urteile Finanzamt Einstufung Hobbybetrieb


peter555 am 05 Sep 2009 22:44:54

Hallo liebe Wohnmobilfreunde, ich bin neu hier aber fahre schon seit 30 Jahren mit Wohnmobilen. Ein Freund von mir vermietet 5 Wohnmobile neben seinem Beruf. Jetzt will das Finanzamt seinen Betrieb rückwirkend für 10 jahre nicht mehr anerkennen. Hat jemand Urteile von Finanzgerichten gegen solche vorgehensweisen oder eigene Erfahrung? Vielen Dank erst mal.

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canter am 05 Sep 2009 22:57:12

Da kommt es auf etliche Variablen an.
Ein Hobby bzw. Liebhaberbetrieb ist gegeben wenn über einen längeren Zeitraum nach Gründung ( gerde bei Nebenerwerb ) keine Gewinne erzielt werden, also der Geschäftszweck zweifelhaft ist.
Falls der Bekannte die Fahrzeuge z.B. noch dazu für eigene Urlaube nutzt und Verluste geltend macht, kann es schnell passieren das das FA von einer reinen Liebhaberei ausgeht.
--> Link

Eine letztliche Klärung kann da wohl nur erfolgen, wenn alle Unternehmenszahlen, Abschreibungen, AFA, GWG,...... vorliegen und wird wenn über einen zu langen Zeitraum verluste geschrieben wurden ( die sich ja dann auf des Gesamteinkommen auswirken ) wohl auch nur gerichtlich klärbar sein.

Gast am 06 Sep 2009 17:10:33

Da kommt es auf etliche Variablen an.
Ein Hobby bzw. Liebhaberbetrieb ist gegeben wenn über einen längeren Zeitraum nach Gründung ( gerde bei Nebenerwerb ) keine Gewinne erzielt werden, also der Geschäftszweck zweifelhaft ist.
Falls der Bekannte die Fahrzeuge z.B. noch dazu für eigene Urlaube nutzt und Verluste geltend macht, kann es schnell passieren das das FA von einer reinen Liebhaberei ausgeht.
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Eine letztliche Klärung kann da wohl nur erfolgen, wenn alle Unternehmenszahlen, Abschreibungen, AFA, GWG,...... vorliegen und wird wenn über einen zu langen Zeitraum verluste geschrieben wurden ( die sich ja dann auf des Gesamteinkommen auswirken ) wohl auch nur gerichtlich klärbar sein.



genauso ist es ........
:!:
Streiten bringt oft nichts denn dann bekommst Du nur zur Antwort ... Das sie Dir nicht dein Hobby finanzieren .....Als letzte Möglichkeit bleibt Dir nur der obengeschriebene letzte Satz ....

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Gast am 06 Sep 2009 17:25:30

canter hat geschrieben:Da kommt es auf etliche Variablen an.
Ein Hobby bzw. Liebhaberbetrieb ist gegeben wenn über einen längeren Zeitraum [...] keine Gewinne erzielt werden, also der Geschäftszweck zweifelhaft ist.


Dann sind in der heutigen Zeit viele Unternehmen, vor allem Banken, nur Liebhaberbetriebe. Vielleicht bekommt der Womo-Vermieter dann auch eine Staatsbürgschaft? :))

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