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Wohnsitz und Zulassung eines Wohnmobils ?


leonardo2 am 24 Aug 2009 14:15:15

Hallo !
ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Wenn wir in Deutschland unseren Wohnsitz abmelden, weil wir die Wohnung zwecks mehrjähriger Welttour aufgeben, wie ist das dann mit der Zulassung für das Wohnmobil ?
Kann man ohne Wohnsitz in Deutschland überhaupt ein Fahrzeug zulassen ?


leonardo

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Jagstcamp-Widdern am 24 Aug 2009 14:49:22

moin leonardo,

ich behaupte mal, ohne wohnsitz in d kannst du ein fahrzeug nur mit ausfuhrkennzeichen (roter streifen) zulassen.

andere variante (vor jahren selbst praktiziert):
solange du noch den wohnsitz hast, fahrzeug normal zulassen + zweitschilder (für parkpkatz/fahrradträger) holen.
fahrzeugbrief (zulabescheinigung teil 2) bei einem bekannten lassen.
dich abmelden + zeitnah ausreisen (mit originalfahrzeugschein/ zula2) sowie einer farbkopie.
vom ausland originalschein/zula1 + kennzeichen zurückschicken, der bekannte meldet ab und schickt dir den brief ins ausland.
mit dem originalbrief im ausland das fahrzeug versichern...und mit den zweitschildern rumfahren!

sicher am rande der legalität...

am einfachsten und ziemlich legal wäre es narürlich den wohnsitz auf einen bekannten anzumelden und das fahrzeug zugelassen lassen - kostet dann halt deutsche kfz-steuer.

grusz hartmut

grusz hartmut

leonardo2 am 24 Aug 2009 15:01:37

Hallo Hartmut,

danke für deine Antwort.
Wir wollen uns halt die Miete in Deutschland sparen.
Darum geht es in erster Linie.
Wie ich hier bereits gelesen habe, unterschätzt man ja gerne die Kosten die ein Wohnmobil verursacht.

Auf einen Bekannten/Verwandten zulassen.
Hmhmhm...........
Da muß der halt viel Vertrauen zu einem haben, weil wenn man einen größeren Unfall baut, der ja ordentlich mit den Prozenten hoch geht.


leonardo

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yamracerde am 24 Aug 2009 15:04:07

Meldet euch doch bei einem Bekannten/Freund/Verwandten an (als Wohnsitz) und dann habt ihr auch eine Adresse an die eure Post hinkommen kann.

Jagstcamp-Widdern am 24 Aug 2009 15:04:36

hast du falsch verstanden:

du machst mit einem bekannten einen mietvetrag auf dessen adresse, du meldest dich auf diese adresse um und das fahrzeug auf diese adresse an - dann hast du einen wohnsitz der nix kost...

grusz hartmut

leonardo2 am 24 Aug 2009 15:06:08

katze-bruno hat geschrieben:.............. am einfachsten und ziemlich legal wäre es narürlich den wohnsitz auf einen bekannten anzumelden...............


Da gibt es halt seit neuestem ein gravierendes Problem in Deutschland.
Die Versicherungspflicht...............
Warum soll ich in Deutschland freiwillig in die Pflichtversicherung einzahlen, wenn die ausserhalb Europas für mich gar nix zahlt ?


leonardo

Jagstcamp-Widdern am 24 Aug 2009 15:08:22

versicherungspflicht...dazu fällt mir nix ein...

grusz hartmut

leonardo2 am 24 Aug 2009 15:11:11

katze-bruno hat geschrieben:.............. am einfachsten und ziemlich legal wäre es narürlich den wohnsitz auf einen bekannten anzumelden...............


Da gibt es halt seit neuestem ein gravierendes Problem in Deutschland.
Die Versicherungspflicht...............
Warum soll ich in Deutschland freiwillig in die Pflichtversicherung einzahlen, wenn die ausserhalb Europas für mich gar nix zahlt ?


leonardo

leonardo2 am 24 Aug 2009 15:13:56

katze-bruno hat geschrieben:versicherungspflicht...dazu fällt mir nix ein...

grusz hartmut

Ups, ich habe "Invalide Session" ?
Da postet er dann altes ????

Jedenfalls muß jeder der in Deutschland gemeldet ist auch in Deutschland Krankenversicherung zahlen, wer das versäumt, wird nachträglich zur Kasse gebeten.


leonardo

inzman am 24 Aug 2009 17:04:19

Nachdem ich in ähnlicher Situation zwischen Tisch und Bank sitze, habe ich zwangsläufig den legalen Weg verlassen müssen. Ich wohne als Dauerresident in Frankreich. Mein Wohnmobil (über 3,5T) kann ich hier nicht zulassen, weil die ECE Konformitätsbescheinigung baujahrbedingt nicht erhältlich ist vom Hersteller. Nun ist mein Fahrzeug zwangsläufig in Deutschland bei einer Briefkastenadresse zugelassen. Legal müsste ich mein Auto aber in D abmelden. Ich habe jetzt nach 3 Jahren erstmals wieder in Deutschland einen TÜV und ASU gemacht. So lange nichts passiert ist ja alles kein Drama. Bei einem Unfall kann es jedoch enorme Probleme geben. daran darf ich gar nicht denken. Aber was soll ich denn machen. Europa ist noch fern jeder Realität.
inzman

matthiast4 am 25 Aug 2009 10:28:15

katze-bruno hat geschrieben:hast du falsch verstanden:

du machst mit einem bekannten einen mietvetrag auf dessen adresse, du meldest dich auf diese adresse um und das fahrzeug auf diese adresse an - dann hast du einen wohnsitz der nix kost...

grusz hartmut


Wozu einen Mietvertrag? Damit der Bekannte dann die imgainären Mieteinnahmen versteuern muss? Einfach dort anmelden, erledigt, beim Einwohnermeldeamt will niemand einen Mietvertrag sehen.



Mat.

Savoyarde am 25 Aug 2009 10:47:57

Ich hab es so praktiziert:

- Wohnsitz bei Bekannten in D anmelden
- Beim Meldeamt vorsprechen und erklären, dass keine eigene Küche vorhanden ist und damit keine Müllgebühren anfallen
- mit der GEZ klären, dass keine Geräte vorhanden sind (sehr aufwenig)
- mit der Versicherung klären und schriftlich bestätigen lassen, dass längerer Auslandaufenthalt versichert ist
- losfahren :D

Bei der Krankenversicherung kan man sich abmelden (wg. längerem Auslandsaufenthalt) , es sollte nur ein anderer Versicherungsschutz vorhanden sein (Eigeninteresse). Bin mir hier jedoch nicht ganz sicher, da ich selbst privat versichert bin und dadurch keine Probleme habe.

leonardo2 am 25 Aug 2009 11:21:08

Savoyarde hat geschrieben:Ich hab es so praktiziert:
Bei der Krankenversicherung kan man sich abmelden (wg. längerem Auslandsaufenthalt) , es sollte nur ein anderer Versicherungsschutz vorhanden sein (Eigeninteresse). Bin mir hier jedoch nicht ganz sicher, da ich selbst privat versichert bin und dadurch keine Probleme habe.


Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, kann man sich nicht so einfach mehr abmelden, wenn man seinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgibt.
Bei privat krankenversicherten ist das kein Problem.
Wenn das eine Versicherung ist, die dich auch in Deutschland versichert und das keine so genannte Reiseversicherung ist.
Private Vollversicherungen muß man sich aber erstmal leisten können, die sind nämlich sehr teuer.
Das Problem existiert nur für Leute die in Deutschland gemeldet sind und keine Rentner sind.
Ich, meine Generation, geht erst mit 67 in Rente, das sind bei mir noch 20 Jahre ..........
So lange will ich mit unserer Welttour jedenfalls nicht mehr warten.

Gibts denn für das Problem keine Lösung ?
Gibt es in Europa nicht ein Land in dem man ein Wohnmobil anmelden kann, obwohl man in dem Land nicht gemeldet ist ?
Oder hängt das überall unmittelbar mit dem Wohnsitz zusammen ?


leonardo

leonardo2 am 25 Aug 2009 11:29:54

inzman hat geschrieben:Nachdem ich in ähnlicher Situation zwischen Tisch und Bank sitze, habe ich zwangsläufig den legalen Weg verlassen müssen. Ich wohne als Dauerresident in Frankreich. Mein Wohnmobil (über 3,5T) kann ich hier nicht zulassen, weil die ECE Konformitätsbescheinigung baujahrbedingt nicht erhältlich ist vom Hersteller. Nun ist mein Fahrzeug zwangsläufig in Deutschland bei einer Briefkastenadresse zugelassen. Legal müsste ich mein Auto aber in D abmelden. Ich habe jetzt nach 3 Jahren erstmals wieder in Deutschland einen TÜV und ASU gemacht. So lange nichts passiert ist ja alles kein Drama. Bei einem Unfall kann es jedoch enorme Probleme geben. daran darf ich gar nicht denken. Aber was soll ich denn machen. Europa ist noch fern jeder Realität.
inzman

Das mit Frankreich ist interessant.
Ich wohne nämlich grenznah zum Elsass.
Wie ist das da mit dem zulassen eines WOMOs ?
Auch abhängig davon ob man einen Wohnsitz in Frankreich hat ?
Soviel ich von Kollegen weiß, gibt es da ja gar kein Einwohnermeldeamt ?
Eine Telefonnummer oder Bankverbindung genügt um in Frankreich steuerpflichtig zu werden ?
Bitte helf mir, klär mich auf !
Wir hatten schonmal vor einiger Zeit mit dem Gedanken gespielt ins Elsass überzusiedeln, nur ist es sehr schwer dort bezahlbaren Wohnraum zu kriegen, daran ist es dann gescheitert.
Das wäre jetzt eine Möglichkeit zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen ..........


leonardo

tekzenchelou am 25 Aug 2009 11:37:32

Du brauchst ne Rechnung von Strom oder Telefon um dein Fahrzeug anzumelden, im Zweifelsfall ein "Carnet de Circulation" das ist für Leute ohne festen Wohnsitz. Hab auch keinen mehr in F, mein Fahrzeug läuft auf meine letzte Adresse. KFZ-Steuern sind seit Jahren abgeschafft worden.

tekzenchelou am 25 Aug 2009 11:43:21

hier ein Link zur offiziellen Seite der Prefecture, mit Google übersetzt

--> Link

tekzenchelou am 25 Aug 2009 11:53:09

achso hatte vergessen das man sein Fahrzeug mit dem neuen System der Nummernschilder im Departement wo man will zulassen kann egal wo man wohnt nur muss man halt nen Wohnsitz nachweisen und da is das Problem, man muss gleichzeitig seinen Lebensunterhalt nachweisen wenn man als Nomade unterwegs ist also ein Einkommen haben...

Oder ne Bescheinigung von nem Bekannten holen, der kriegt dann aber auch alle Strafzettel ins Haus geschickt... :evil:

leonardo2 am 25 Aug 2009 12:17:38

tekzenchelou hat geschrieben:achso hatte vergessen das man sein Fahrzeug mit dem neuen System der Nummernschilder im Departement wo man will zulassen kann egal wo man wohnt nur muss man halt nen Wohnsitz nachweisen und da is das Problem, man muss gleichzeitig seinen Lebensunterhalt nachweisen wenn man als Nomade unterwegs ist also ein Einkommen haben...

Oder ne Bescheinigung von nem Bekannten holen, der kriegt dann aber auch alle Strafzettel ins Haus geschickt... :evil:


Weißt du wie hoch das Einkommen sein mindestens muß dass man nachweisen muß ?


leonardo

tekzenchelou am 25 Aug 2009 13:32:10

Moment, Falschaussage, hab ich falschrum gelesen.
Mit fester Arbeitsstelle gehört man schon mal nicht zu den Nomaden.

Der Nomade sucht sich also eine Kommune bzw Stadt aus zu der er gehören will, zahlt die Gebühren die anfallen und bekommt sein "carnet de circulation" welches als Wohnsitznachweis gilt.

Nur ob das als Nicht-Franzose so einfach ist sei dahingestellt.

tekzenchelou am 25 Aug 2009 13:39:13

EDIT geht schon wieder nicht daher hier der Link zur Prefecture de Paris

--> Link

scheint ohne große Komplikationen für Schengener Europäer machbar zu sein

leonardo2 am 25 Aug 2009 14:13:43

Hört sich gut an.
Sprichst du französisch ?
Ich leider kein Wort.
Vielleicht sollte ich meine Frau im Vorfeld auf eine Französischschule schicken, Sprachen liegen ihr.
Nur um zumindest Grundkenntnisse zu haben, für ev. anfallenden Formularkrieg ?
Im Elsass (glaube Alsace nennt sich das Departement) sprechens sie ja vereinzelt deutsch, aber ich glaube auf den Behörden verweigern die das ?
Was meinst du ?


leonardo

inzman am 25 Aug 2009 14:47:55

Wir müssen unterscheiden zwischen, wohnen, anmelden, arbeiten und Kfz-Zulassung. Für die Zulassung in F brauchst Du genau genommen nur eine Stromrechnung. Das Fahrzeug muss mind. 2 Jahre alt sein sonst fallen Steuern an. Die Stromrechnung bekommst Du aber in der Regel nur, wenn Du einen Wohnsitz hast, oder eben eine Adresse an die die Stromrechnung geht. Steuern fürs Auto bezahlt man in F nicht. Da ich persönlich nicht arbeite, kann ich dazu nichts sagen. Krankenversichert bin ich in F. Wichtig fürs Auto/WoMo ist aber dass eine ECE- Konformität vorliegt. In die Krankenversicherung kommt man nicht mehr so ganz einfach wie früher. Wer mehr darüber wissen will, sollte sich in den Foren wie "Connexion france-allemand" schlau machen. Vom Finanzamt in F bekommst Du irgendwann die Aufforderungzur Taxe habitation. Das ist dann vergleichbar mit dem Steuerbescheid.

leonardo2 am 25 Aug 2009 15:30:52

Würde es reichen für den Wohnsitz wenn man sich auf einem Campingplatz einen Stellplatz mietet und da dann seinen Strom bezieht ?
Dann wäre doch eine Strom-Rechnung vorhanden ?


leonardo

tekzenchelou am 25 Aug 2009 16:02:19

leonardo2 hat geschrieben:Hört sich gut an.
Sprichst du französisch ?
Ich leider kein Wort.
Vielleicht sollte ich meine Frau im Vorfeld auf eine Französischschule schicken, Sprachen liegen ihr.
Nur um zumindest Grundkenntnisse zu haben, für ev. anfallenden Formularkrieg ?
Im Elsass (glaube Alsace nennt sich das Departement) sprechens sie ja vereinzelt deutsch, aber ich glaube auf den Behörden verweigern die das ?
Was meinst du ?


leonardo


Natürlich, schreiben kann ichs auch ;) . Formularkrieg wirds kaum geben, ihr benötigt das "livret de circulation modèle A" und "Sie leben dauerhaft in einem Fahrzeug, Anhänger oder andere mobile Unterkünfte" wo auch keine Taxe d'habitation anfällt wie inzman schreibt.

Man muß eine eidesstattliche Erklärung abgeben das man keinen festen Wohnsitz hat das wars. Kann man alles runterladen und ausfüllen, muß man aber persönlich abgeben, in Lothringen-Elsass sprechen viele platt müssen aber nicht...

Allerdings hat inzman Recht mit der EC-Konformität, die Französierung eures Fahrzeugs könnte unter Umständen teuer werden, mehr als 3,5to kosten immer noch Steuern da es LKW sind und die Krankenversicherung könnte auch ein Problem werden, mal schlau machen bei eurer Kasse.

Ich würd mir einfach jemand finden auf den ihr das Fahrzeug anmelden könnt oder lassen wies ist, im Ausland ist denen der TÜV-Stempel und Zulassung i.d.R. Wurscht, klärt nur den Versicherungsschutz sollte was passieren. In der Türkei herrscht Helmpflicht aber keiner zieht ihn an, nicht mal die Polizei...

Ich bin selbst lange Zeit mit einem deutschen Escort und gestempelten Nummernschildern in F gefahren, hab erzählt es wär das Auto meiner Tante also meld ich es nicht um, den Fahrzeugschein hatte ich ja, deutsch lesen können die nicht auch nicht im Grenzgebiet. Haben mir das abgekauft, das der TÜV schon ewig und 3 Tage abgelaufen war hat nicht interessiert.

tekzenchelou am 25 Aug 2009 16:06:01

oder haben die's gar nicht gemerkt...

tekzenchelou am 25 Aug 2009 16:12:07

leonardo2 hat geschrieben:Würde es reichen für den Wohnsitz wenn man sich auf einem Campingplatz einen Stellplatz mietet und da dann seinen Strom bezieht ?
Dann wäre doch eine Strom-Rechnung vorhanden ?


leonardo


steht ja beim ersten Link den ich gepostet hab:

3) Eine Person, die in einem Privathaus in einen Campingplatz, Hotel-Apartments oder auf einem Boot:

B) eine Person auf einem Campingplatz oder Hotel Wohnsitz muss vorlegen:

* Une facture récente établie par le gérant ou le propriétaire de l'hôtel ou du camping.

Eine aktuelle Rechnung vorbereitet durch den Geschäftsführer oder Inhaber des Hotels oder auf dem Campingplatz.

alexg am 25 Aug 2009 16:21:35

Das mit den Steuern stimmt so nicht!
Für ein Fahrzeug, das weniger als 6 Monate alt oder weniger als 6000 km gefahren ist, muss im EU-Einfuhrstaat die Umsatzsteuer gezahlt werden. Dafür ist der Erwerb im Ursprungsland steuerfrei. Ich kann also ein o.g. Fahrzeug, das in Deutschland umsatzsteuerfrei kaufen, muss jedoch vor Anmeldung in Frankreich 19,6% Umsatzsteuer zahlen.
Für Fahrzeuge, die älter als ein halbes Jahr sind und mehr als 6000 km runter haben, ist in Frankreich keine Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn die USt bereits in D vom Händler abgeführt wurde oder das Fahrzeug von privat gekauft wurde.
Der Kaufvertrag ist vor Zulassung beim Hotel des Impots (Finanzamt) vorzulegen. Von dort erhält man dann eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Zu Beachten ist ebenfalls, dass Fahrzeuge in Frankreich in den ersten vier Jahren nicht zum TÜV müssen.
Ältere Fahrzeuge müssen vor Zulassung zu einer Art TÜV.

tekzenchelou am 25 Aug 2009 16:32:18

Stimmt Alex, ich sprach von KFZ-Steuer nicht Umsatzsteuer hab aber drauf hingewiesen das die Französierung u.U. teuer wird...

Kaufvertrag? Wenn ich mein eigenes Fahrzeug mitnehme? Ältere Fahrzeuge müssen zum Service des Mines, ohne Visite, läuft alles auf dem Papierweg und kostet Geld, vorher zum TÜV in Frankreich

leonardo2 am 25 Aug 2009 18:03:54

OK Leute, das hilft mir alles sehr was Ihr hier schreibt.

Ich gehe jetzt Schritt für Schritt vor.
Momentan arbeite ich noch in Deutschland.

Zuerst werden wir uns ein Wohnmobil suchen.
Dann einen Stellplatz Grenznah in Frankreich.
Danach wird die Wohnung in Deutschland aufgegeben.
Ein halbes Jahr, oder etwas länger später, der Arbeitsplatz in Deutschland.
Wenn dann alles erledigt ist, Steuer usw., gehts dann ab auf Tour.

Realistisch ?

Wo kauft man eigentlich am besten ein Wohnmobil das für unser Vorhaben am ehesten in Frage kommt ?


leonardo

tekzenchelou am 26 Aug 2009 10:00:07

am Besten gleich ein französisches dann haste den Ärger mit der Umschreibung gespart.

--> Link

such nach Camping-Car oder camping car, suchst du einen ausgebauten Transporter heisst das Fourgon aménagé, kommt auf dein Budget an.

oder klick einfach hier

--> Link

Hast du Zeit kauf nen Bus und bau ihn selber aus, die sind gar nicht so teuer aber es kann lange dauern, entweder lässt du ihn dann umschreiben auf LKW Zulassung wie meiner oder Camping-Car, ist etwas komplizierter. Wegen extremem Zeitmangel und verregneten Wochenenden komm ich kaum weiter. Letzten Samstag 12 Stunden wegen einer Schraube M1 oder M2 am Gestänge der hinteren Tür...

die restlichen Fensterdichtungen lass ich jetzt von den Profis wieder einbauen is mir egal was es kostet bestimmt billiger als nochmal Scheiben zu zerdeppern, hol mir gleich mal ein Angebot ein dann kanns endlich mit dem Rest weitergehn


leonardo2 am 28 Aug 2009 09:20:20

Hello again !

ich bin gerade bei der Orientierung was so ein Wohnmobil kostet.
Wie gesagt, ich bin absolut blutiger Anfänger auf dem Gebiet.
Ausser Zelturlaub hab ich da keinerlei Erfahrung vorzuweisen.
Aber wir sind absolut genügsam, können unter einfachsten Bedingungen leben.
Habe zur Orientierung mal folgenden Link gefunden:
--> Link
Kann man sich an den Preisen orientieren ?
Irgendwie kommen mir die Gebrauchten doch recht teuer vor ?
Oder irre ich mich da ?
Kann es sein dass die in Frankreich generell teurer sind ?


leonardo

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