rump
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Parken in Stadtgebiet mit WoMo 5.2t und 8.5m


HalukM am 15 Sep 2009 11:49:04

Hallo,

Wir haben seit 2 Monaten einen Ford 350 Econoline Four Winds 5.2t & 8.5m und haben bis jetzt in der Straße wo wir wohnen ohne Probleme geparkt (Stadtteil München-Riem). Der WoMo is für das ganze Jahr zugelassen und hat auch noch die grüne Umweltplakette (Benziner). Die öffentliche Parkplätze an der Strasse sind nicht als Autoparkplatz gekennzeichnet und auch nicht mit einer Linie etc. getrennt.

Gestern haben wir von Landeshauptstadt München ein Schreiben auf der Scheibe geklebt gekriegt:

Dieses Fahrzeug steht unerlaubt auf Privatgrund der Landeshauptstadt München . Die Verfügungsberechtigte dieses ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuges wird hiermit aufgefordert das Fahrzeug

SOFORT


zu entfernen und nicht mehr auf privaten Verkehrsflächen der Landeshauptstadt München, vertreten durch die MRG Maßnahmenträger München-Riem GmbH abzustellen. Eine weeitere Aufforderung ergeht nicht mehr. Wird das Fahrzeug nichtunverzüglich vom privaten Verkehrsgrubd entfernt oder wird es an anderer Stelle auf privatem Verkehrsgrud in der Messestadt-Riem abgestellt, so wird es auf Kosten des Verfügugsberechtigten abgeschleppt und ggf. verwerted.

Kann das überhaupt sein? Damit wird die öffentliche Strasse wir zu einem privaten Verkehrsgrund deklariert!!!!! Ich habe sofort zur Polizei gefahren. Sie haben das ganze gar nicht verstanden und haben gemeint: da das Fahrzeug auch normal zugelassen ist, könnte ich überall parken wo nicht ausdrücklich für Autos gekennzeichnet ist.

Ich habe den WoMO gepackt und jetzt direkt gegenüber von der Polizei geparkt. MRG habe ich mehrmals angerufen aber bis jetzt haben sie nicht zurückgerufen.

Hat jemand eine handfeste Idee ob sie sowas überhaupt verbieten können und eine öffentliche Strasse zu einem privaten verkehrsgrund deklarieren.

Danke im voraus für die Hife und Antworten.

aus München

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Kochgenie am 15 Sep 2009 11:58:12

Hallo, wir wohnen in Trudering.
Könnte sein da dei Womo mehr als 3,5t hat und deswegen als LKW gilt.
Am besten du suchst dir was wo du es unterstellen oder einstellen kannst.
Wenn du an den verkehrten kommst kann das ansonsten ganz schön Ärger geben. Wenn du dir nicht sicher bist dann geh noch mal zur Polizei und wende dich an den zuständigen Kontaktbeamnten Herrn Tippelt PI 25 das ist die Wache in Riem und vereinbare einen Ortstermin und gehe mit Ihme das Problem vor Ort durch. Bin gespannt was der sagt.

Gast am 15 Sep 2009 12:11:45

erst mal ganz formal schriftlichen und begründeten Einspruch erheben, dann klären (Grundbuch) wem der private (?) Verkehrsgrund eigentlich gehört

grüße klaus

Anzeige vom Forum


Haikumsai am 15 Sep 2009 12:14:54

hoegele hat geschrieben:Könnte sein da dei Womo mehr als 3,5t hat und deswegen als LKW gilt.


Ja, das kann sein, aber selbst dann dürfte das WoMo für max. 2Wochen dort abgestellt werden (wenn nicht extra nur auf PKW´s verwießen wird) ausschlaggebend für das Parken ist bei den Ordnungshütern die Ventielstellung aller Reifen, das bedeutet, nach zwei Wochen 40cm weiter vor fahren und schon kannst du wieder zwei Wochen stehen.


Haikumsai am 15 Sep 2009 12:17:45

HalukM hat geschrieben:Hallo,
auf Kosten des Verfügugsberechtigten abgeschleppt und ggf. verwerted.


Aber dies ist schon Krass, dürften die das einfach?

papagei am 15 Sep 2009 12:50:51

Hallo,

Regelungen zum Halten und Parken finden sich in der StVO §12.
Seit dem 01.09.2009 gibt es bekanntlich ein neue StVO mit vielen interessanten Änderungen, zum Halten und Parken sind mir aber keine Änderungen bekannt.
- Parken auf dem Gehweg ist über 2,8t tabu, auch wenn es durch Zeichen 315 erlaubt ist
- Gewichtsgrenze ab der Sonderregelungen greifen ist laut §12 Abs. 3a 7,5 to

Ich (auch über 3,5to) verfahre immer nach dem Grundsatz wo es nicht verboten ist und wo niemand behindert wird ist es erlaubt.
Parkflächenmarkierungen, sofern vorhanden müssen eingehalten werden.

Auf Privatgrund kann das Parken natürlich durch den Besitzer untersagt werden, z.b. Supermarktparkplätze.
Dein Fall scheint mir allerdings "Willkür" zu sein. Stell deine Anfrage doch mal bei den Spezialisten, z.B. im Forum vom www-Verkehrsportal.


Roland

terradoro am 15 Sep 2009 13:23:33

Tja so ist die Weltstadt mit Herz.....

Wir machen mit unserem Womo unter 3,5 t ähnliche Erfahrungen in München. Ständiger Ärger, Androhungen und Schmierereien vergällen einem das schöne Hobby.

Wir werden uns auch eine Unterstellmöglichkeit in oder um München suchen.

Mitfühlende

Reimund

suntraveller am 15 Sep 2009 13:24:03

Ich glaub da viele von uns ein Womo über 3,5 to haben, wäre es auch für viele interessant wie das ausgeht.
Wenn Du Ergenbnisse hast, wäre es nett wenn Du diese hier postest.

Armin

Pijpop am 15 Sep 2009 13:30:14

Ich würde 2 - 300 Euro in die Hand nehmen - zu meinem Anwalt gehen
und das klären lassen.
Gleichzeitig würde ich noch etwas Zeit und Mühe investieren und dieses
Geschichte an die Presse bringen.

Pijpop

BernhardK am 15 Sep 2009 13:30:38

Hallo !

Kann es sein, dass sich ein Anwohner über den Anblick des WoMos ärgert und ein amtl. aussehendes Schreiben an das WoMo geheftet hat ?
Stutzig macht die Aussage, das Fahrzeug steht unerlaubt auf Privatgrund.
Ich glaube nicht, dass das Schreiben echt ist.

MobilIveco am 15 Sep 2009 13:33:08

Ihr habt doch sicher eine Verkehrsrechtschutz, dann würde ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben und mich nicht lange damit rumärgern.

HalukM am 15 Sep 2009 14:02:36

Hallo,

Hat sich geklärt!! Nach vielen telefonaten Münchner Polizei und Landeshauptstadt sind sich einig; WoMo ist normal zugelassen und kann überall geparkt werden wo nicht ausdrücklich für Autos gekennzeichnet ist und wo der WoMo das verkehr nicht absichtlich verhindert (z.b. in einer 4m breiten Strasse 2.75m WoMo hinstellen :-))

Trotzdem falls einer von euch einen Unterstellplatz in München und Umgebung weisst (Halle, Schenue oder LKW-Garage) bitte mir mitteilen, da ich den WoMo zwar auch im Winter benutzen aber nicht unbedingt im Schnee draussen lassen will (Mein Mail: [bitte keine Mailadressen posten]).

Danke und

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Gasanschluß während der Fahrt
WM im rechtsfreien Raum!?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt