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Gasanschluß während der Fahrt 1, 2


RaiWo am 05 Sep 2009 17:38:28

Guude!
Da hab ich doch grad eine Reportage bei Kabel 1 über Kontrollen der Kölner Autobahnpolizei gesehen. Da haben die Polizisten bei WoMo- und WoWafahrern beanstandet, daß die Gasflaschen während der Fahrt an die Gasanlage angeschlossen waren. Die durften erst weiterfahren, nachdem sie die Regler abgeschraubt haben.
Seit wann soll das den gelten? :oops:
Ein etwas ratloser
Wolf

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Tipsel am 05 Sep 2009 17:46:20

Sowas hab ich noch nie gehört.
Bei Wohnwagen weiß ichs allerdings nicht.

Wir dürfen sogar mit offener Flasche fahren und dabei Heizung und Kühlschrank betreiben.

mike1951 am 05 Sep 2009 17:46:22

Vor wenigen Minuten kam auf Kabel Eins ein Bericht über Kontrollen an Wohnmobilen und Wohnwagen durch die Polizei.

Es wurde bemängelt, daß die Schläuche während der Fahrt nicht von den Gasflaschen entfernt wurden.

Das ist mir neu.

Reicht es nicht mehr aus, die Gasflaschen zu schließen?

LG
Mike

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toyota am 05 Sep 2009 18:01:05

Habe das auch gesehen,ist mir auch neu.Intressiert mich auch
Jürgen

Gast am 05 Sep 2009 18:03:48

Ich habe meine Gasflaschen während der Fahrt immer auf.

gary32 am 05 Sep 2009 18:13:25

Hallo,

sogar TRUMA erlaubt das Betreiben der Combi Heizung während der Fahrt auch ohne SecuMotion.

In Frankreich ist es allerdings verboten, obwohl bis heute noch keiner einen gesetzlichen Hinweis darüber gefunden hat.

gary32

Schatzsucher am 05 Sep 2009 18:13:34

Also die üblichen Vorschriften für Gefahrguttransport gelten sicher nicht für Privatpersonen. Außerdem werden die Gasflaschen nicht einfach transportiert, sondern sind Bestandteil einer installierten und technisch geprüften Anlage.
Vielleicht bekommen wir demnächst noch Probleme, weil wir in unserer Motorölwanne Altöl transportieren :nixweiss:

friedhelm28 am 05 Sep 2009 18:24:10

RaiWo hat geschrieben:Guude!
Da hab ich doch grad eine Reportage bei Kabel 1 über Kontrollen der Kölner Autobahnpolizei gesehen. Da haben die Polizisten bei WoMo- und WoWafahrern beanstandet, daß die Gasflaschen während der Fahrt an die Gasanlage angeschlossen waren. Die durften erst weiterfahren, nachdem sie die Regler abgeschraubt haben.
Seit wann soll das den gelten? :oops:
Ein etwas ratloser Wolf


Hallo zusammen

Das wäre mir auch ganz neu. Habe ich auch noch nichts von gelesen oder gehört.
Danach müsste ja jeder Imbisswagen etc, der seine Position wechselt jedes mal seine Flaschen abdrehen und den Regler abbauen.

Meine Meinung war das eine Fehlmeldung. "Aber man lernt bekanntlich "NIE" aus und die Gefahrgutverordnung betrifft nur den gewerblichen Transport, nicht Privatpersonen!.

Wenn nicht mache ich einen:

"Gas-sicherheits-transport-nutzungs-erlaubnis-bescheinigungs-schein" :D :kuller: :vogel:

rlaudor am 05 Sep 2009 18:36:34

Habe den Beitag auch jetzt Auf Kabel 1 gesehn und war auch erstaunt das der Regler ab muss. Ist mir neu dachte man müsse nur die Gasflaschen zudrehen mich würde das auch mal Interessieren was man jetzt machen muss

Gogolo am 05 Sep 2009 18:47:42

rlaudor hat geschrieben: mich würde das auch mal Interessieren was man jetzt machen muss



Das gleiche wie bisher : offen lassen wenn du eine SecuMotion hast!


Habe die Ehre

Gogolo, der nichts, aber auch gar nichts, von voreilendem Gehorsam hält

Moelly am 06 Sep 2009 08:36:23

Da aber das SecuMotion-System nur für 30mbar ist, stellt sich mir die Frage:
"Was ist denn wenn man ein 50mbar System im Fahrzeug verbaut hat?"

Für mich bleibt es wie gehabt... OFFEN, solange ich nichts schriftlich habe!

Plaggehu am 06 Sep 2009 09:34:01

Ich habe den Gashahn während der Fahrt offen und werde das auch so belassen. Habe echt weder keine Lust, den Hahn auf und zu zu drehen, noch den Regler von der Flasche zu trennen. Bei meiner Vergesslichkeit würde dann sicher irgendwann der Kühlschrankinhalt vegammeln.

Wer klärt mich denn mal auf, was ein "SecuMotion" ist? Ist das der Druckregler an der Flasche?

Danke im Voraus!

Uli

gary32 am 06 Sep 2009 09:41:38

Hallo,

SecuMotion ist ein Sicherheitssystem von TRUMA dass es erlaubt mit geöffneten Gas Flaschen zu fahren.
Ist eine Zusatzeinrichtung zum Druckminderer. Die gibt es in 4 Ausführungen je nach Gasanlage und benötigt auch spezifische Gas-Schläuche.

zur Info,

gary 32

pilote600 am 06 Sep 2009 09:55:19

Hallo,
zu Kabel 1 :

Was in dem Sender gezeigt wird ist noch weiter entfernt als der Inhalt der Bildzeitung, Da glaube ich nicht mal das die POL echt war!


In D dürfen älter Fahrzeuge (ich glaube bis 2006?) auch ohne SECUMOTION mit offenem Gassystem fahren und Geräte (wenn diese geeignet sind) betreiben.
In Frankreich darf man nur mit SM mit offenem GAssystem fahren.

Wegen den 35 Euro, das ist nur für nicht Deutsche so, als deutscher ist es immer teurer und vor allem Punkte!!! Das ist auch der Grund warum (vor allem) ausländische LKW weit über 90kmh fahren und auch im Überholverbot überholen, kostet ja für die fast nix!

homa am 06 Sep 2009 10:08:14

Plaggehu hat geschrieben:
Wer klärt mich denn mal auf, was ein "SecuMotion" ist? Ist das der Druckregler an der Flasche?

Uli

Bei der Secumotion sitzt der Regler nicht direkt an der Flasche. Direkt an der Flasche ist im Überwurf-Anschlussteil ein Sicherheitsventil integriert, welches den Gasaustritt automatisch schließt, wenn der Druck auf der Abgangsseite -also über den angeschlossenen Hochdruckschlauch zum Regler und dem folgendem Gasversorgungssystem - plötzlich abfällt. Zum Beispiel bei einem Schlauchabriss durch einen Unfall. Schleichenden Druckverlust kann das Sicherheitsventil nicht detektieren, denn bei einem ordnungsgemäßen Gasverbrauch habe ich ja auch einen "schleichenden Druckverlust".
Wenn eine neue Gasflasche angeschlossen wird, muß das Sicherheitsventil an der Flasche manuell durch Druck auf eine grüne Taste geöffnet werden. Durch den dann im anschließenden System aufgebauten Druck bleibt das Ventil dann offen, es schließt, wie oben beschrieben, durch Druckabfall im angeschlossenen System (natürlich auch, wenn das Ventil von der Flasche gelöst wird, um die Flasche zu tauschen).
Vom Prinzip her ähnliche Sicherheitsventile werden auch zum Beispiel bei Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Spülmaschine) benutzt, um bei einem Bruch das Zulaufschlauches nicht die Wohnung unter Wasser zu setzen.

Gast am 06 Sep 2009 12:19:21

pilote600 hat geschrieben:Wegen den 35 Euro, das ist nur für nicht Deutsche so, als deutscher ist es immer teurer und vor allem Punkte!!! Das ist auch der Grund warum (vor allem) ausländische LKW weit über 90kmh fahren und auch im Überholverbot überholen, kostet ja für die fast nix!

Das ist schlicht und ergreifend völliger Unsinn.

Plaggehu am 06 Sep 2009 12:20:14

Gary und Homa,

danke euch beiden für die Aufklärung !

Uli

Plaggehu am 06 Sep 2009 12:21:20

peter-held hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Wegen den 35 Euro, das ist nur für nicht Deutsche so, als deutscher ist es immer teurer und vor allem Punkte!!! Das ist auch der Grund warum (vor allem) ausländische LKW weit über 90kmh fahren und auch im Überholverbot überholen, kostet ja für die fast nix!

Das ist schlicht und ergreifend völliger Unsinn.



Das sehe ich auch so!

Uli

pilote600 am 06 Sep 2009 12:30:35

Plaggehu hat geschrieben:
peter-held hat geschrieben:
pilote600 hat geschrieben:Wegen den 35 Euro, das ist nur für nicht Deutsche so, als deutscher ist es immer teurer und vor allem Punkte!!! Das ist auch der Grund warum (vor allem) ausländische LKW weit über 90kmh fahren und auch im Überholverbot überholen, kostet ja für die fast nix!

Das ist schlicht und ergreifend völliger Unsinn.



Das sehe ich auch so!

Uli



Leider nein, es ist realität!

Das Punkte System greift nur für die Fahrer die eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubniss haben. Für alle anderen kommen nur die Geldbeträge zum tragen.
Mal ganz ehrlich, was mich als LKW Fahrer (was ich ab und zu bin) vom Überholen abhält ist nicht das Geld, was ich bezahlen müsste wenn ich erwischt werden würde, sondern rein die Tatsache das damit ein Punkt in Flensburg fällig wäre.

Aber wer behauptet es sei unsinn hat ja sicher auch Argumente!?

Gast am 06 Sep 2009 12:45:47

pilote600 hat geschrieben:Leider nein, es ist realität!

Das Punkte System greift nur für die Fahrer die eine in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubniss haben. Für alle anderen kommen nur die Geldbeträge zum tragen.
Mal ganz ehrlich, was mich als LKW Fahrer (was ich ab und zu bin) vom Überholen abhält ist nicht das Geld, was ich bezahlen müsste wenn ich erwischt werden würde, sondern rein die Tatsache das damit ein Punkt in Flensburg fällig wäre.

Aber wer behauptet es sei unsinn hat ja sicher auch Argumente!?


Du hast gesagt: "Wegen den 35 Euro, das ist nur für nicht Deutsche so, als deutscher ist es immer teurer" Das ist Unsinn. Jetzt beschränkst du dich auf die Punkte. Natürlich bekommen Ausländer keine Punkte in Flensburg. Mich hält aber auch die Geldstrafe von Verkehrssünden ab. Du scheinst genug Geld zu haben wenn dich nur die Punkte stören. :roll:

pilote600 am 06 Sep 2009 12:52:40

Du hast gesagt: "Wegen den 35 Euro, das ist nur für nicht Deutsche so, als deutscher ist es immer teurer" Das ist Unsinn. Jetzt beschränkst du dich auf die Punkte. Natürlich bekommen Ausländer keine Punkte in Flensburg. Mich hält aber auch die Geldstrafe von Verkehrssünden ab. Du scheinst genug Geld zu haben wenn dich nur die Punkte stören. :roll:[/quote]

Ok, vieleicht etwas falsch ausgedrückt, das mit deutsch und nichtdeutsch, entscheident ist wo die Fahrerlaubniss ausgestellt worden ist, bzw wo der Wohnsitz ist.

So und wer keine Punkte bekommt da ist dann auch der Strafsatz geringer, weil in der Strafe auch die Bearbeitungsgebühr und sonstiges zum Teil eingerechnet ist.


Und wegen dem abhalten von Verkehrssünden... auch da habe ich genau geschrieben bei welcher "Sünde"

Ich she ein Überholverbot morgens um 4 Uhr auf einer 2 Spurigen Bundesstraße, auf der ich mit einem leeren 500PS LKW fahre und mit 20kmH hinter einem geladenen LKW fahren muss,, aber sonst weit und breit niemand zu sehen ist als nicht sinnvoll an, und da würde ich überholen, auch auf die gefahr hin 80 euro zahlen zu müssen, aber die Punkte, die sind es was wirklich einen zurückhält, und somit lieber mit 20kmh hinterhertukel lässt,

psbu am 06 Sep 2009 13:18:33

Hallo,

soweit ich weiß, zahlen LKW Fahrer aus osteuropäischen
Länder nur etwa die Hälfte der Strafe wie, sie für andere
Verkehrssünder vorgesehen ist.


pilote600 am 06 Sep 2009 13:21:58

psbu hat geschrieben:Hallo,

soweit ich weiß, zahlen LKW Fahrer aus osteuropäischen
Länder nur etwa die Hälfte der Strafe wie, sie für andere
Verkehrssünder vorgesehen ist.



?????

Und mit welcher Begründung????


Ich dachte immer alle Menschen seien gleich?

Gast am 06 Sep 2009 13:26:43

pilote600 hat geschrieben:So und wer keine Punkte bekommt da ist dann auch der Strafsatz geringer, weil in der Strafe auch die Bearbeitungsgebühr und sonstiges zum Teil eingerechnet ist.


:roll: Naja, lassen wir das. Deutsche bekommen Punkte - Ausländer nicht. Wichtig ist mir hingegen, dass Stammtischparolen wie diese nicht immer wieder in den Raum gestellt werden:

psbu hat geschrieben:soweit ich weiß, zahlen LKW Fahrer aus osteuropäischen
Länder nur etwa die Hälfte der Strafe wie, sie für andere
Verkehrssünder vorgesehen ist.


Fakt ist: Verkehrsordnungswidrigkeiten, die Ausländer in der BRD begehen, werden genauso geahndet wie Verstöße deutscher Fahrer.

Da das verhängte Bußgeld im Ausland (Ausnahme Österreich) nicht zwangsweise eingetrieben werden kann, verlangt die Polizei von ausländischen Kraftfahrern, die zur Anzeige gebracht werden, regelmäßig die Hinterlegung einer Kaution in Höhe der zu erwartenden Buße samt Kosten für das Verwaltungsverfahren. Oder Sie müssen die Bußen an Ort und Stelle sofort bezahlen.

travelrebell am 06 Sep 2009 13:31:20

Mal wieder zurück zum Anfangsthema und den resultierenden Fragen, wenn ich bereits einen Regler verbaut habe(o.SecuM) reicht mir doch eigentlich eine sog. Schlauchabrisssicherung danach ? oder ?

Gibt es denn auch so eine Bruchsicherung(Hochdruck), um Sie an das Flaschenventil direkt anzuschließen...denn worst case- bei einem sehr schweren Unfall ist die Folge kaum auszumalen....

homa am 06 Sep 2009 14:29:40

Wenn es so etwas gäbe, wären wir alle "aus dem Schneider". Diese Sicherheitsventile arbeiten wohl nur mit höheren Differenzdrücken, quasi Flascheninnendruck gegen normale Atmosphäre, um sicher zu reagieren. Hinter dem Regler haben wir aber nur 30 mbar (50 mbar). Es müsste also ein Hochdruckschlauchstück zwischen unserem normalen Regler und der Flasche mit so einem direkt angeschlossenen Sicherheitsventil geben. Dies gibt es offensichtlich nicht. Es würde massenhaft verkauft, brächte aber längst nicht den Ertrag, wie die in den Handel gebrachte Secumotion.

mk9 am 06 Sep 2009 14:44:37

Betr.: Gasanschluß

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Verordnung gibt, wonach der Regler an der Gasflasche abgeschraubt werden muß. Das würde bedeuten, dass dann auf die Gasflasche die Sicherheitskappe befestigt werden müßte !

Beim Transport von Gasflaschen dürfte dies eine Bestimmung sein. Da aber im WOMO die Flasche in einem
separaten Gasflaschenschrank befestigt untergebracht ist, darf m.E. der Regler an der Flasche verbleiben.
Was mich betrifft, so bleiben der Druckregler und er Gasfernschalter immer angeschlossen. Habe aber die Gasflasche während der Fahrt zugedreht. Sollte die Handhabung, wie von der Polizei behauptet zutreffen, so
müßte folgerichtig jeweils beim Aufschrauben des Reglers die Dichtigkeit anschließend mittels Lecksuchspray oder Seifenwasser vorgenommen werden.

Das Abschrauben des Regler, so wie hier im Thread durch die Polizei veranlaßt wurde birgt aber noch ein anderes Risiko. Sollte über längere Zeit oder während der Fahrt der nicht angeschlossene Regler im Gasflaschenkasten herumhängen, so könnte eine Knickstelle zwischen Schlauch und Verschraubung an der
starren Gasleitung entstehen. Abhilfe: Überwurfmutter des Regler an geeigneter Vorrichtung einhängen um ein Herabhängen des nicht angeschlossenen Reglers zu vermeiden. Aber wer macht das denn schon.

Eine einwandfreie Regelung müßte ja im Arbeitsblatt DVGW G 607 bezgl. Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
beschrieben sein.

Fazit: die handelnde Polizei, wie erwähnt wurde, weiß auch nicht den Unterschied zwischen Transport und Beförderung von Gasflaschen bei Wohnmobilen. Nach meinem Wissensstand ist bei der Beförderung nach internationalen Bestimmung jeweils ein Beförderungspapier mitzuführen Und dann gibt es noch eine Ausnahmeregelung innerhalb Deutschlands ( Ausnahme 55 (Gefahrgutausnahmeregelung). Aber all das trifft
meines Erachtens nicht für Gasflaschen im WOMO oder Caravan zu, lasse mich aber eines Besseren belehren.
Sicherlich gibt es Forenmitglieder, die all das besser kennen als ich.

Als ich meinen Kastenwagen zum WOMO ausgebaut habe habe ich mir vom TÜV Rheinland ein entsprechendes Buch gekauft um allen Vorschriften gerecht zu werden. Dort Steht nichts darüber, dass während der Fahrt der Druckregler abgeschraubt werden muß. Und wenn jetzt die Polizei solchen Unsinn praktiziert, so soll sie sich vorher entsprechend schulen lassen und nicht die Leute verunsichern. Wenn ich turnusmäßig den Regler, den Anschlußschlauch, der auch für tiefe Temperaturen geeignet ist, und die Gasüberprüfung machen lasse fühle ich mich auf der sicheren Seite.

Nach all dem was die Polizei dort veranstaltet hat, dürfte ja keiner in Deutschland während der Fahrt die Heizung bzw. den KS ( auf Gas ) betrieben, auch ohne Secumatic ).


mk9

Pijpop am 06 Sep 2009 15:39:17

Aus Erfahrung könnte ich einiges zu dem Wissensstand verschiedener
Kontollorgane zum Besten geben.

Nicht immer wissen die von was Sie reden - allerdings meistens haben
sie recht.

Die Gasgeschichte ist einer von denen - sie wissen nix genaues.

Pijpop

Gast am 06 Sep 2009 16:47:33

Nicht immer wissen die von was Sie reden - allerdings meistens haben
sie recht.

Die Gasgeschichte ist einer von denen - sie wissen nix genaues.

Pijpop


genauso ist es :!:
und deshalb lass ich meine Flaschen offen ...
ich würd streiten bis aufs Blut .... wem obliegt denn hier die Beweislast :?:

camperfrank am 07 Sep 2009 18:43:56

RaiWo hat geschrieben:Guude!
Da hab ich doch grad eine Reportage bei Kabel 1
Ein etwas ratloser
Wolf


--> Link

klauswomi am 07 Sep 2009 20:04:30

frage an das polizeiforum ------gestern war im Fernsehen ein Beitrag über eine Wohnmobil- und Caravankontrolle auf der A 4 im Fernsehen. Da wurde bei jedem Fahrzeug die Verbindung zwischen Gasanlage und Gasflasche bemängelt und zwar weil die Anlage an der Flasche angeschlossen wäre (nicht die Flasche offen). Man begründete das mit dem Restgasanteil der in der Anlage wäre.

Kann mir einer bitte sagen, auf welche gesetzliche Grundlage diese Bemängelung sich stützt ?

ANTWORT: vom Forum


Servus,

Zitat:
§ 4 GGVS

Allgemeine Sicherheitspflichten

(1) Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.

(2) Absatz 1 gilt auch für grenzüberschreitende Beförderungen.


Und daraus ergibt sich, dass der Schlauch abzunehmen und die Metallkappe zum Schutz des Ventils anzubringen ist. Wird die Gasflasche imFzg., WOMO oder WOWA transportiert, so ist sie gegen verrutschen und umkippen zu sichern.
Sind wohl schon einige Unfälle passiert, bei dem die Gasflasche sich dann selbsständig machte.

Bergbewohner1 am 07 Sep 2009 20:09:00

Habe den Artikel auch gesehen, lasse die Flasche auch immer offen, brauche sie zum Zuatzeinspritzen, da mein mein WoMo mit120 PS sonst zu langsam ist. :D

Mover am 07 Sep 2009 20:29:02

klauswomi hat geschrieben: Wird die Gasflasche imFzg., WOMO oder WOWA transportiert, so ist sie gegen verrutschen und umkippen zu sichern.


Camper TRANSPORTIEREN Gasflaschen nur, wenn sie diese vom Händler holen und zum Gefährt bringen. Die Regeln für den Transport gelten eben NICHT für den Einsatz in Wohnmobil oder Caravan.

Denn in Wowa und Womo ist das Gas Betriebsstoff, wenn die Flasche angeschlossen und in Betrieb ist. Im Übrigen sind die Gasflaschen gegen Verrutschen und Umkippen gesichert, im Gegensatz zum TRANSPORT IM Pkw sind sogar Öffnungen unten vorgesehen, damit das schwerere Gas entweichen kann, wenn Flasche/Regler/Schlauch undicht werden.

Schönen

Mover

papagei am 07 Sep 2009 20:54:30

Stichwort im Gesetzestext sind wohl "gefährliche Güter".
Wenn ich unter "Begriffsbestimmungen" und in den Anhang schaue sehe ich uns mit ein bis zwei Flaschen dort nicht aufgeführt.
Sonst dürfte man streng genommen im Mobil auch nicht rauchen....


Roland

Gast am 07 Sep 2009 20:56:16

...erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern...


Das ist mit der SecuMotion ja gegeben. Prima also.

Mover am 07 Sep 2009 21:39:28

peter-held hat geschrieben:
...erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern...


Das ist mit der SecuMotion ja gegeben. Prima also.


Und bei Baujahren vor der Secumotion-Entwicklung gilt der Bestandsschutz, wenn man während der Fahrt mit Gas kühlt oder heizt.

Beim Thema Sicherheit nehme ich es sehr genau. Mich wundert, wie viele Caravans ohne Gasprüfungsplakette rumfahren. Die Betreiber von Campingplätzen prüfen das wohl kaum. Und dann stehe ich, geprüft und als in Ordnung empfunden zwischen Campern, die das nicht so eng sehen. Manchmal rücken einem diese Gefährte so dicht auf die Pelle, dass im Brandfall das eigene Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen werden dürfte.

Schönen

Mover

Gast am 07 Sep 2009 21:48:22

Ich denke mal das selbst die Polizei nicht alles korrekt darstellt...und ich kann mir beim bestem Willen nicht vorstellen das unsere Wohnmobile nach der GGVS Verordnung bewertet werden .... Werde Morgen mal meine Frau in die Spur schicken die Arbeitet bei der Polizei ... ich werde berichten .... :!:

Gast am 07 Sep 2009 22:14:15

Hallo,

sogar TRUMA erlaubt das Betreiben der Combi Heizung während der Fahrt auch ohne SecuMotion.

In Frankreich ist es allerdings verboten, obwohl bis heute noch keiner einen gesetzlichen Hinweis darüber gefunden hat.

gary32


und genau aus diesem Grund kann es nicht sein ... habe bei Tante Gugle ...viel darüber gefunden aber nichts was (nicht einmal den Betrieb wärend der Fahrt ) verbietet... steht ja sogar in der Betriebsanleitung ( Secumotion )....aber will es Morgen genau wissen :!:

kuri am 08 Sep 2009 08:57:34

Hallo,

habe auf Kabel1 mal gesucht, hier der Link zu dem TV-Bericht:
[url]http://www.kabeleins.de/auto/videos/sonstiges/artikel/21252/

Also mir fällt dazu nichts mehr ein :denk:


Christian

hoelle1 am 08 Sep 2009 10:12:49

Ich habe gerade mit der zuständigen Polizeiverkehrsdienststelle gesprochen.
Die Aussagen im Bericht kam falsch rüber, wenn dann sollte dies nur eine Empfehlung sein.

Fakt ist wie bisher bekannt.
WW und Womo haben für den Betrieb eine Gasanlage, fallen somit nicht unter das Gefahrgutgesetz.
Als Auflage wurde und wird den Fahrzeugen das Verschließen der Gasflaschen wärend der Fahrt gemacht.
Für Fahrzeuge mit entsprechendem Sicherheitedruckminderer entfällt diese Auflage.

Über die Empfehlung, abklemmen der Gasanlege von der Flasche wärend der Fahrt, will sich die Dienststelle nochmal mit dem TÜV in Verbindung setzen und danach ggf. eine Veröffentlichung herausgeben.


Wolfgang

Gast am 08 Sep 2009 10:23:25

Hallo Wolfgang

Fakt ist wie bisher bekannt.
WW und Womo haben für den Betrieb eine Gasanlage, fallen somit nicht unter das Gefahrgutgesetz.
Als Auflage wurde und wird den Fahrzeugen das Verschließen der Gasflaschen wärend der Fahrt gemacht.
Für Fahrzeuge mit entsprechendem Sicherheitedruckminderer entfällt diese Auflage.


Genau das sind auch meine Informationen ... also den Bericht nicht überbewerten :!:

Bergbewohner1 am 08 Sep 2009 20:23:18

Ist Typisch für unser Land, wissen nicht was sie tun :!:

camperfrank am 09 Sep 2009 09:52:02

hoelle1 hat geschrieben:Ich habe gerade mit der zuständigen Polizeiverkehrsdienststelle gesprochen.
Die Aussagen im Bericht kam falsch rüber, wenn dann sollte dies nur eine Empfehlung sein.


Wolfgang


So langsam werden selbst Reportagen "frisiert" um die Einschaltquoten zu toppen.

Gestern auch wieder einen BEricht gesehen, der auf Achtung Aktuell verpackt wurde, aber schon vor 3 Jahren lief........ :roll:

Gast am 09 Sep 2009 10:03:29

Mit dem Gas ist ja geklärt :!:

Aber zum Bericht :
Meine Frau sagte mir das der Bericht auch schon älter war ( erkannte ich so nicht )und nannte mir den evtl. Hintergrund warum der Bericht zu stande kam .

Hintergrund für diesen Bericht evtl!!!!: In Holland sind.......keine Gasprüfungen Pflicht............ und viele basteln selbst an Ihren Anlagen rum und da wurde bei der Einreise verstärkt bei Holländern kontrolliert ( Im Bericht waren glaube ich auch nur Holländer ! )

Gast am 09 Sep 2009 10:05:09

vielleicht kann ja mal ein Holländer antworten damit wir eine Bestätigung bekommen obs immer noch so ist :!:

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