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Sitzbank als zusätzliche Sitzplätze zulassen?


joerg24 am 04 Okt 2009 15:53:50

Hallo Forum,
wir sind gerade auf der Suche nach einem neuen Mobil. Haben einen Dethleffs Grundriss gefunden der uns zusagt. Jetzt die Frage:
Es sind 6 Schlafplätze möglich, aber bei dem Mobil in der engeren Wahl nur 4 Sitzplätze zugelassen, die Bank mit dem Rücken zur Fahrtrichtung scheint keine Gurte zu haben.
Hat jemand Erfahrung, ob eine Zulassung nachträglich möglich ist und welcher Aufwand zu treiben ist (Kosten?).
Es handelt sich um ein Dethleffs 5880 BJ 2003/2004.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen, eine Anfrage bei Dethleffs wurde noch nicht beantwortet.

MfG

Jörg Pophal

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oldie2002 am 04 Okt 2009 15:58:45

stehen nur 4 sitzplätze in den papieren ? der tüv wird dir wohl ausreichend antwort geben können, ob und wie eine aufstockung möglich ist.

batchman99 am 04 Okt 2009 16:14:35

Bei mir waren schon 6 Plätze eingetragen (Knaus-Traveller Bj. 00), alle haben einen Gurt. Dachte eigentlich, das sei normal...
In Fahrtrichtung muß man sich anschnallen (können), entgegen der Fahrtrichtung kann man sich anschnallen.

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joerg24 am 04 Okt 2009 16:16:34

Hallo Dieter,
danke für die schnelle Antwort, ist allerdings für uns ein Kaufargument, insofern war mein Anliegen, vielleicht vorher etwas in Erfahrung bringen zu können ohne das Mobil zu besitzen und beim TÜV vorzufahren. Soweit ich weiss sind derzeit 4 Sitzplätze eingetragen und ich weiss, dass es das Mobil auch mit 2 zusätzlichen Beckengurten der Rücksitzbank (rückwärts zur Fahrtrichtung) gibt. Mir ist nur nicht klar, ob man sozusagen die Bank komplett anders baut oder nur mit ein paar Ertüchtigungen und den richtigen Anschraubpunkten alles auch schnell zu lösen ist.

,
Jörg

batchman99 am 04 Okt 2009 16:26:08

batchman99 hat geschrieben:In Fahrtrichtung muß man sich anschnallen (können), entgegen der Fahrtrichtung kann man sich anschnallen.


Nachtrag:
Alle im Schein eingetragenen Personen müßen Sitzplätze haben.
Kurioserweise müßen die hinteren Sitze nicht zwangsläufig einen Gurt haben, sondern lediglich dafür vorbereitet sein.
§35 Abs.5 StVZO --> Link

homa am 04 Okt 2009 17:45:19

joerg24 hat geschrieben: Soweit ich weiss sind derzeit 4 Sitzplätze eingetragen und ich weiss, dass es das Mobil auch mit 2 zusätzlichen Beckengurten der Rücksitzbank (rückwärts zur Fahrtrichtung) gibt. Mir ist nur nicht klar, ob man sozusagen die Bank komplett anders baut oder nur mit ein paar Ertüchtigungen und den richtigen Anschraubpunkten alles auch schnell zu lösen ist.

Der TÜV prüft, ob die Sitze gegen die Fahrtrichtung so tauglich sind, dass sie die auftretenden Kräfte bei einem Frontaufprall aufnehmen können und ob stabile Kopfstützen vorhanden sind. In der Regel sind aber die Fahrzeuge gleich ausgerüstet, egal ob 4 oder 6 Plätze eingetragen sind. Die Beckengurte werden an einer Vorrichtung befestigt, die wiederum an der Konsole des Fahrersitzes angeschraubt wird (so ist zumindest bei FIAT). Als ich damals ( 2002) das Auto beim TÜV vorgeführt habe, sagte mir der Prüfer, dass es zwar gut wäre die Gurte zu haben, gesetzlich vorgeschrieben seien sie aber nicht.

Nille am 05 Okt 2009 08:51:24

Einen 5880 hatten wir auch mal. An der vorderen Dinettebank muss ein Gurtbock mit Gurten montiert sein. Dieser war deutlich zu sehen, steht zwischen Fahrersitz und Bank!

Allerdings möchte ich nicht mit 6 Personen in dem Wagen unterwegs sein, dafür ist der 5880 mir zu klein. Zudem wird es dann je nach Ausstattung mit den 3,5t sehr eng!

freemind am 05 Okt 2009 10:10:12

Das Problem das du hast ist bei Reisemobilen leider sehr verbreitet, es gibt oft mehr Schlafplätze als Sitzplätze. Wenn du Sitzplätze nachtragen möchtest müssen diese auch ein Rückhaltesystem besitzten. Folglich müßte in der Rückwärtsfahrenden Bank ein Gurtbock verbaut sein , der mit dem Fahrzeugrahmen verbunden ist. Weiterhin muß das zul. Gesamtgewicht hoch genug sein um 2 weitere Personen transportieren zu dürfen. Da gibt es bestimmte Werte die eingehalten werden müssen. Die vorgaben lassen sich aber beim Tüv erfragen, habe da gute Erfahrungen gemacht. Die TÜV Sachverständigen waren da sehr hilfsbereit. Ein Gurtbock lässt sich auch nachrüsten, die Frage ist ob der Aufwand und die Kosten sich lohnen. Sollte dir nur ein Sitzplatz fehlen lässt sich überlegen ob der Beifahrersitz durch eine Doppelsitzbank getausch werden kann. Der Durchgang nach hinten ist evtl. nicht mehr möglich , aber die Kosten bleiben im Rahmen und die Eintragung ist kein großes Problem. Der Arbeitsaufwand beträgt 1-2 Stunden.

Frank

joerg24 am 05 Okt 2009 10:37:06

Vielen Dank für Eure Antworten, wir möchten ja nur die Option haben, mit 6 Leuten fahren zu können, d.h. mal übers Wochenende jemanden mitnehmen, ansonsten ist das Fahrzeug sicherlich bei 2 Erwachsenen und 2 Kindern langsam ausgereizt.
Dieser Gurtbock ist aber anscheinend eine deutlich andere Konstruktion als die normale rückwärts zur Fahrtrichtung verbaute Sitzbank (sieht finde ich auch schon sehr stabil aus). Werde also den Weg zum TÜV suchen müssen, scheint mir zumindest die einfachste Lösung zu sein.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
aus dem Norden,
Jörg

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