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Hallo an alle
bei allen die die Aktion Ruckeln beim Rückwärtsfahren noch nicht machen lassen haben, kann ich nur sagen Finger weg wenn ihr außerhalb der Garantie seid. Bei mir wurde die Aktion (neue Kupplung, neue Zahnräder usw.) Ende Juli durchgeführt. Als ich ein paar Wochen später dann in Urlaub gefahren bin, hörte ich geräusche vom Getriebe her (gefahren seit dem Umbau ca. 90Km), ich habe sofart bei meiner Werkstatt angerufen und der Werkstattmeister meinte das sind bestimmt die Getriebelager, denn die werden bei der Aktion nicht getauscht (bei Citrön gleiches Getriebe werden sie mitgetauscht). Wir sind dann nicht weit gefahren ( nur ca. 300Km) und haben das Fahrzeug letzte Woche zum Händler gebracht. Den Fiat Kundenservice habe ich am 11.09.09 darüber Informiert. Beim zerlegen des Getriebes, stellte sich heraus, dass das Zahnrad für den Rückwärtsgang (neu Eingebaut) auf einer hälfte sehr starke einlaufspuren hat und das die Geräusche erzeugt hat. Der Werkstattmeister meinte dann auch das muss ja dann wohl Fiat bezahlen. Von wegen. Gestern habe ich das Fahrzeug dann abgeholt und musste ca. 1200,-€ hinlegen, damit ich mein Fahrzeug wieder bekomme, weil über den Kulanzantrag seitens Fiat noch nicht entschieden war. Heute bekam ich dann den Anruf vom Fiat Kundenservice, dass ich 20% Kulanz bekomme auf die Rechnung. Da die Garantie ja abgelaufen ist und die Aktion außerhalb der Garantie durchgeführt wurde, ist auf die neuen Teile keine Garantie mehr. Reklamiert habe ich im September 08 und Garantie hatte ich bis mitte Dezember 08. Gehe jetzt mal zum Anwalt und sehe was der meint. Kann jedem von euch nur Sagen, last von irgendwelchen Fiat Aktionen außerhalb der Garantie die Finger weg. Von der Kundenbetreuumg bekam ich auf den Hinweis von mir, dass Fiat bei Wohnmobilen oft 70-80% Kulanz übernommen hat, nur gesagt, dass dieses seit ca. 4 Monaten nicht mehr gemacht wird, aufgrund der schlechten Wirtschaftslage. Das heißt für mich Fiat muss sparen und braucht keine zufriedenen Kunden, was sich im Endeffekt immer als trugschluß herausstellt. Ich melde mich wie es weitergeht. Erwin
Hallo Erwin, dies hatte ich am 12. September hier in einem anderen Thread geschrieben. Inzwischen bin ich über 3000 km damit gefahren und bin weiterhin von der durchgeführten Aktion begeistert. Vielleicht liegts ja wirklich an der Ausführung der Arbeiten in Deiner Werkstatt. Uwe Danke für den Hinweis.
Eine Reaktion von FIAT auf meine Kulanzanfrage steht ja noch aus. Ich denke das sich FIAT keine Freunde mit einem solchen Verhalten macht. Daher würde ich ebenfalls mit dem Gang zum Rechtsanwalt reagieren. Schlechte Wirtschaftslage = Boom bei Rechtsanwälten Fiat hat die Kulanz radikalt zusammengestrichen.
Die Erfahrung musste ich leider auch machen. Bei meinem X250 2,3 Multijet ist 8 Wochen nach Garantieende die Hochdruckpumpe kaputt gegangen. Bitte beachten Laufleistung knapp über 33.000 km und 26 Monate. Kulanz, festhalten 20%. In der Sache ist das letzte Wort noch nicht gesprochen :twisted: . Nutz(Schmutz)fahrzeuge sind für Laufleistungen jehnseits der 200.000 km ausgelegt und da ist sollten Bauteile schon mehr als ein zehntel der Laufleistung schaffen Hallo Zusammen,
nach drei vergeblichen Reparaturversuchen der Klimaanlage mit 10-tägiger Überschreitung der Garantiezeit wurde mir dies in Rechnung gestellt. Über eine prozentuale Kostenübernahme bei der Motoraufhängung und dem Ruckeln beim Rückwärtsfahren ( Austausch von Zahnrädern und Kupplung ) muß noch entschieden werden. Was kommt noch ??? Kenne so etwas bei meinen bisherigen und jetzigen PKW's nicht. Im Bekanntenkreis sind WM und Transporter auf Basis von Ford und Mercedes und so eine Vorgehensweise unbekannt ( hatten auch noch keinen Schaden ).:!: Nun reift der Gedanke in mir das Fahrzeug abzustoßen. Mal sehen was noch kommt. aus dem verregneten Münsterland
Traurig, traurig.. Ich hatte lange überlegt mit ein Fahrzeug mit FIAT Unterbau zu kaufen. Letztendlich hat der Aufbau entschieden. Bei einem Neufahrzeug wäre es garantiert kein FIAT geworden. FIAT liefert ja genügend Gründe für solche Vorurteile! Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Was hat FIAT damit zu tun wenn bei der Werkstatt etwas nicht richtig läuft? Das getriebe war zerlegt, Getrieberäder wurden gewechselt und haben nach sehr kurzer Laufzeit Einlaufspuren, ist da der Einbau nicht korekt gewesen? Andere 250er sind ebenfalls umgerüstet, also kann es nicht am Umrüstsatz liegen. Also ran an die Werkstat und die 12 Monatsgarantie für Reparatur wahrnehmen. Sehe ich da was falsch oder habe ich etwas falsch verstanden? FIAT rüstet für uns Womofahrer Motor und getriebeseitig um obwohl die Transporter mehr als 1Mio Km so gefahren sind. Es ist, so glaube ich zu wissen noch keinem andern Fahrzeughersteller zuzuschreiben so auf die Belange der Wohnmobilisten eingegangen zu sein. Wolfgang Hallo
das neue Zahnrad für den Rückwärtsgang hat auf ca. der einen Hälfte der Zähne diese starken Einlaufspuren und ist von der Fertigung her ungleich. Ein Zahnradhersteller bei uns in der Gegend hat es sich angeschaut und gemeint, dass bei ihm so ein Zahnrad gar nicht durch die Qualitätskontrolle kommen kann. Erwin Ja und was sagt der Rechtsanwalt?
Bei solch einem Mangel dürfte die Durchsetzung Deiner Forderungen relativ einfach sein oder wird das vom RA anders gesehen? Hallo
ich habe erst nächste Woche einen Termin, Werde dann mitteilen, was er meint. und ein schönes Wochenende Erwin Ich drück Dir schon mal die Daumen :top: Nabend,
ich hab da mal ne Frage bezüglich des"Ruckelns" ab wann habt ihr das Phänomen festgestellt?? Mein 160 er hat nach 22 Monaten,knapp 10 Tkm runter, bisher kann ich auch bei voller Beladung(4,5To),Rollerträger etc. nichts dergleichen feststellen. Klaus Meine Vorbesitzer haben während der Garantierzeit nichts festgestellt, ich gleich nach den ersten 500Km, leider ausserhalb der Garantie.
Und aus diesem Grund will FIAT nur 20% übernehmen. @Klaus: Welchen FIAT Unterbau hast Du? Ich habe einen 130 Multijet, BJ 2007 Hallo,
das "Ruckeln" im Rü. Gang wurde bereits vor 2 ½ Jahre in einem englischen Womo-Forum erwähnt un diskutiert. Beginn dieses Jahres hatte FIAT Lösungen parat, die Umrüstung erfolgt aber nicht einheitlich sondern von Fall zu Fall, vermutlich fällt die Entscheidung,was gemacht wird, nach Wiegen des Wohnmobils.. , gary32 Wenn es erst Anfang dieses Jahres eine Lösung Seitens FIAT gab
und dies Belegbar/Beweissbar wäre, dürfte ein Rechtsstreit sehr aussichtsreich sein. Und wenn dieser nur mit einem Vergleich (zBsp. 80% Kostenübernahme) ausgeht. Mom. fährt FIAT ja die 0 - 20% Strategie.. Hallo Klaus
meines Wissens hat nur der 130er Multijet das Problem. Die haben scheinbar festgestellt, dass der Rückwärtsgang zu groß übersetzt war und desshalb ein neues Zahnrad dafür eingebaut. Ich besitze den X250 Heavy 40 4,2to mit dem 130er Multijet. Hallo Wolfgang Fiat bezieht sich darauf, dass wenn du z.B. einen Tag vor ablauf der Garantie ein Teil gewechselt bekommst, dass für dieses Teil am nächsten Tag, also nach ablauf der Garantie, ebenfalls die Garantie erlischt. Erwin Also ich sehe es ebenfalls so, dass in diesem Fall, so wie ich das geschriebene verstehe, Fiat gar nicht der erste Ansprechpartner ist.
Die Werkstatt hat das Getriebe zerlegt, Teile gewechslet und wieder montiert. Kurz g´darauf ist eben dieses Getriebe defekt, also würde ich doch sagen, Werkstatt was hast du da für Scheisse gemacht, und im Streitfalle sofort einen Sachverständigen (Gibt es bei der KFZ Innung) hinzuziehen. Stellt sich dann heraus dass das gewechselte Teil mangelhaft war, so ist hier keine rede von Kulanz oder Garantie sondern schlicht und einfach von Gewährleistung! Ich selbst habe leider selbst mit einer Werkstatt) sehr schlechte Erfahrungen) gemacht (nix Fiat) und würde sogar Geld bekommen, habe in den nächsten 30 Jahren ein recht darauf dem Typ persönlich zur Kasse zu bitten, aber der hat inzwischen mehrfach einen OE geleistet, und auf alles was er noch hat laueren das Finanzamt und einige andere Gläubiger. Und das Fiat sich weigert für eventuell mangelhafte Arbeiten geradezustehen ist doch ok, denn auch diese Rechnung bezahlt nicht Fiat, sondern die kommenden Kunden!
den 160er Erstzul.01.2008 Klaus Hallo
heute kam Post von meinem Anwalt. Fiat hat sich schriftlich geäusert: " Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir bereits, ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung eine kulante Kostenbestätigung vorgenommen haben. Darüber hinausgehend sind wir nicht Vertragspartner ihres Mandanten. Wir empfehlen ihnen, weitergehende Korrespondenz ausschließlich mit dem Vertragspartner ihres Mandanten zu führen." Ich habe gleich bei meinem Fiat Händler angerufen, der hat außer einer mündlichen Zusage, vom 06.10.09, über eine 20%ige kulanzübernahme noch nichts bekommen. Dass ich mich an den Händler halten soll, obwohl Fiat das falsch gefertigte Zahnrad geliefert hat, heißt für mich Fiat lässt den Händler im Regen stehen, obwohl dieser keinen einbau Fehler gemacht hat. Erwin @ Erwin
Wie die Werkstatt mit FIAT auseinanderkommt, soll doch nicht dein Problem sein. Die Werkstatt hat eine Arbeit geleistet, diese in Rechnung gestellt und bezahlt bekommen, also muss auch die Werkstatt für den Fehler einstehen und das ZWEI Jahre lang. Hallo Iwk
aber die Werkstatt hat doch gar keinen Fehler gemacht, sondern Fiat hat ein Getriebezahnrad geliefert, das schlecht gefertigt wurde, was man der Werkstatt ja nicht anlasten kann. Erwin Genau darum geht es.
Nicht der Womobesitzer ist der der die Zeche bezahlen soll weil der eine so und der andere so sagt. Die Werkstatt hat das Bauteil eingebaut, kann sie nachweisen, dass das Teil defekt war wird sie, und nur sie, von FIAT Schadenerstz bekommen. Das Womo muss auf Garatie repariert werden und gut so. Habt ihr bei einem Neufahrzeug schon mal was bezahlen müssen weil ein Bauteil vom Hersteller defekt war? Nein der Händler wechselt und bekommt das vom Hersteller bezahlt. Wofgang Ob Fiat oder Vw, ist vollkommen wurscht, baut man mir einen Tag vor Ablauf der Garantie ein neu Teil ein, dann ist mit Ablauf der Garantie auch diese für das erst vor 24 Stunden eingebaute Teil weg :!: So ist es und man kann da nur :ooo: Hallo, die Sache zeigt das Dilemma der Kunden durch die blödsinnige gesetzliche Regelung der 2-jährigen Gewährleistung des gewerbl. Verkäufers an Endkunden. Nur diese kann man in den ersten sechs Monaten leicht durchsetzen, danach greift die Beweislastumkehr; da wird`s schwieriger.Geht Händler pleite, ist Gewährlstg. futsch, nicht aber eine evtl. Herstellergarantie. Kauft man einen Ducato Transporter, kauft man meist beim Fiat-Vertragshändler, keine Probleme, da dieser Händler ist, gesetzlich gewährleisten muss u. als Vertreter v. Fiat sich um deren Herstellergarantie kümmern muss. Beim Womo wird`s kompliziert: Meist wird dies v. Vertragshändler des Aufbauherstellers verkauft, hat der gleichzeitig eine Vertretung des Basisfhrzg.-Herstellers, also Fiat, hat man Glück gehabt(ausser es sind rechtlich 2 Firmen, Womohandeln u. Fahrzeughandel). Meistens haben die Womohändler dies aber nicht. Obwohl sie gewährleistungspflichtig sind,wimmeln sie ab und sagen, das sei eine Sache v. Fiat, man möge sich an eine Fiatvertretung wenden. Dies ist widerrechtlich, der Händler hat sich im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung auch um das Basisfhrzg. zu kümmern, notwendigenfalls das Fhrzg. selbst zur Fiat-Vertretung zu bringen oder mit einer zusammenzuarbeiten u. darum bitten, das Fhrzg. dorthin zu bringen. Die Fiatvertretungen selbst haben an dem Fhrzg. eigentl. 0-Interesse, da sie beim Verkauf keine Provision erhalten haben(soweit sie selbst keine Womos handeln). Sie müssen jedoch tätig werden im Auftrag v. Fiat als deren Vertragshändler. Fiat selbst GEWÄHRT eine 2-jährige Garantie(VERSPRECHUNG),eine FREIWILLIGKEITSLEISTUNG,
auf die gesetzlichlich primär kein Anspruch besteht, sekundär(nach Erhalt der Garantieurkunde= schriftliche Versprechung) ja. Sie müssens tun, weils die anderen Hersteller auch tun. Die Vertragswerkstätten haben die Garantiefälle auch nicht gern, da die v. Fiat zu ersetzende Arbeitszeit knapp bemessen wird, manchmal wird, wie mir einer sagte, draufgezahlt. Sie wollen den Kunden nur binden wegen lukrativen Kundendiensten oder evtl. späteren PKW-Verkauf. Daher mögen Ivecovertr. auch keine Fiat-Womos bzw. verlangen hohe Rep.-Preise, da die meisten Womo-Kunden wohl kaum irgendwann einen 40 Tonner kaufen. @ Erwin: In der v. Fiat versprochenen Garantiezeit wurde die Reklamation gemeldet (09/08), deshalb erlischt der Anspruch auf Behebung nicht mit Ablauf der Garantieurkunde (12/08), sondern läuft weiter bis zur Behebung. Dafür hast Du, soviel ich weiss, nichts bezahlt. Der Defekt des Zahnrades ist ein zweiter Vorgang. Hier greift die einjährige Gewährlstg. auf Rep., wird v. Lieferanten schlechtes Material geliefert (hier Zahnrad v. Fiat), ist der Schaden (1200€) zunächst im Rahmen der Gewährlstg. v. der Werkstatt zu tragen, wie die sich dann mit ihrem Vertragspartner Fiat als Zahnradlieferant mit Folgeschaden auseinandersetzen, kann Dir wurscht sein. Ich würde die Rechnung mit Anwaltshilfe nicht bezahlen! Richi |
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