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Preisnachlass bei Vorführwagen!?


ColGe116 am 08 Okt 2009 10:00:30

Hallo an alle Womokäufer!

Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht mit Preisnachlässen!?

Erste Frage:

Wie hoch sollte ein Preisnachlass (in Prozent) sein bei einem Vorführwagen vom November 2008?! Das Fahrzeug stand draußen, ist neu und war nie angemeldet.

Sollte der Preisnachlass (in %) nicht höher sein als beim Neuwagenkauf - Modell 2010!?

Wird der Preisnachlass nur auf dem Preis des Womos gewährt oder ebenfalls auf der nachträglich eingebauten Sonderausstattung!?

Zweite Frage:

Bei der verbindlichen Bestellung wurde die Inzahlungnahme meines alten Womos festgehalten und mit verrechnet. Mit dem Einverständnis des Händlers habe ich mein Womo in der Zwischenzeit trotzdem privat verkauft.

Darf/soll oder kann man nachträglich nochmals verhandeln!?
Normalerweise ist es doch so, dass bei Neuwagen höhere Rabatte gewährt werden, wenn keine Inzahlungnahme ansteht!?

Eure persönlichen Meinungen und Erfahrungen interessieren mich.

Danke im Voraus

Jerry

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Kochgenie am 08 Okt 2009 10:05:30

Du solltest mehr % kriegen wenn du ein Vorführwagen kauftst, weil den ja mit Sicherheit schon einige angeschaut haben.
Ausserdem ist es kein Neuwagen.
Zum Nachverhandeln, Probieren kannst dus ja mal, wenn nicht Pech, aber eienen Versuch ists wert.

ColGe116 am 08 Okt 2009 10:07:40

Als Nachschub.

Wenn möglich würden mich genaue Angaben in Prozent interessieren, gemäß euren Erfahrungen.

Danke

Jerry

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macagi am 08 Okt 2009 10:11:39

du sprichst von verbindlicher Bestellung - da dürfte alles gelaufen sein! Verhandeln tut man normalerweise vorher.

Dakota am 08 Okt 2009 10:18:19

ColGe116 hat geschrieben: Wenn möglich würden mich genaue Angaben in Prozent interessieren, gemäß euren Erfahrungen.


Moin Jerry,

wenn du schon alles "in warmen Tüchern" hast frage ich mich wozu diese Angaben? Willst dein Gewissen beruhigen, alles richtig gemacht zu haben :D

Pauschal kann man darauf keine Aussage treffen, es kommt immer darauf an... welcher Hersteller, wie gefragt ist der Aufbau/Aufteilung und vieles mehr....

Unseren haben wir auf der Messe 05 neu gekauft, Lieferung war in 12/05. auf Listenneupreis glatte 20% sowie einen Inzahlungnahmepreis den wir am Markt hätten nur schwerlich hätten erreichen können.

BernhardK am 08 Okt 2009 13:50:16

Hallo Jerry !

Erkundige Dich, wie lange noch die Garantie für das Fahrzeug besteht. Es wäre nicht ungewöhnlich, dass die Garantiezeit für das Fahrzeug nicht gleich ist wie für den Aufbau. Bei einem Garantiefall für meinen Ducato machte mich der Händler darauf aufmerksam.

ColGe116 am 08 Okt 2009 14:25:24

Danke Bernhard!

homa am 08 Okt 2009 16:43:00

BernhardK hat geschrieben:Hallo Jerry !

Erkundige Dich, wie lange noch die Garantie für das Fahrzeug besteht. Es wäre nicht ungewöhnlich, dass die Garantiezeit für das Fahrzeug nicht gleich ist wie für den Aufbau. Bei einem Garantiefall für meinen Ducato machte mich der Händler darauf aufmerksam.


In der Regel wird der Garantebeginn auf den Termin der ersten Zulassung verlegt. Dies macht die FIAT-Fachwerkstatt. Dies ist bei unserem Fahrzeug noch nach 15 Monaten geschehen. Wenn nichts geändert wird, dann geht FIAT mit dem Garantiebeginn von der Auslieferung an das Herstellerwerk aus.


camperfrank am 08 Okt 2009 16:50:38

ColGe116 hat geschrieben:Hallo an alle Womokäufer!


Sollte der Preisnachlass (in %) nicht höher sein als beim Neuwagenkauf - Modell 2010!?

Wird der Preisnachlass nur auf dem Preis des Womos gewährt oder ebenfalls auf der nachträglich eingebauten Sonderausstattung!?

:

Bei der verbindlichen Bestellung wurde die Inzahlungnahme meines alten Womos festgehalten und mit verrechnet. Mit dem Einverständnis des Händlers habe ich mein Womo in der Zwischenzeit trotzdem privat verkauft.


Jerry


Zur Zeit ist alles möglich. Im Bekanntenkreis wurde ein Fahrzeug preiswerter neu gekauft als ein Vorführer....

Teilweise kann sogar in die Produktion eingegriffen werden um Änderungen noch möglich zu machen.


Verhandeln tut man vorher. Und in deinem Fall kämen dann 2 Preise fürs neue Mobil heraus.

Sonderausstattung gibt es als Bonbon dazu....

Gast am 09 Okt 2009 13:25:39

macagi hat geschrieben:du sprichst von verbindlicher Bestellung - da dürfte alles gelaufen sein! Verhandeln tut man normalerweise vorher.


sehe ich auch so.
Hier besteht nur die Chance, das Fahrzeug bei der Übergabe "genau" in Augenschein zu nehmen. Es könnten da Gründe für ein Nachverhanden auftauchen.

10% auf alles (inklusive aller Zusatzaustattung) auf Fahrzeuge kann man als normal betrachten u.U.mehr oder weniger. Rabattaktionen haben meißt einen Haken (groß oder klein).
Vorführfahrzeuge haben meißt mehr als 20% Nachlass. Mietfahrzeuge haben auch so 20% das aber entschieden zu wenig ist.
Wenn der Händler das Mobil nur vom Hof haben möchte, kann man ein Schnäppchen machen. Kommt aber sehr selten vor.

Jörg

knauserich am 15 Nov 2009 12:23:41

Hallo ColGe116,

was willst du eigentlich kaufen ? Rabatte oder ein Wohnmobil?

petermann am 15 Nov 2009 13:04:00

Hallo Jerry

Mein Hobby war ein Austelungswagen (hat 2Monate beim Händler gestanden),aber ohne zulassung,keine inzahlungnahme Garantie Aufbau 5Jahre Chassie 2 Jahre,habe 23% auf listenpreis
bekommen und noch obendrauf Satelitenschüssel mit mast Bas62.
Die regel ist für austelungswagen ca 20%,bei Vorführen mit zulassung ist der Rabatt wesenlich höher da dei meistens aus der Vermietung stammen ,den Vorführer werden gerne schon mal übers Wochenende Vermietet.

Peter

heinz-artur am 15 Nov 2009 14:27:06

Moin moin Jerry
Würde auf jeden Fall neu verhandeln!
L.G. kalle aus HH

Campoverde am 15 Nov 2009 14:41:57

Hallo Jerry,

ich kann Deine Fragestellung nicht nachvollziehen. Wie Dakato schon schreibt, was möchtest Du eigentlich?
Nach Deinen Ausführungen hast Du eine verbindliche Bestellung, also liegt ein Vertrag vor. Du hast vom Händler den Preis für Deinen Alten genannt bekommen und wahrscheinlich auch den Preis für den Neuen. Aus diesem Grund kommen ja auch nun Deine neuen Überlegungen. Findest Du das dem Händler gegenüber korrekt? Hier soll doch das eine mit dem anderen gegeneinander ausgespielt werden. Ich bin sicherlich dafür, dass man beim Kauf harte Verhandlungen führt, wenn jedoch der Vertrag vorhanden ist, sollte man es auch dabei belassen und nicht erneut anfangen, zu tricksen. Das wirft sicherlich kein gutes Licht auf uns als Womofahrer! Deine Überlegungen hättest Du vor dem Vertragsabschluß anstellen sollen. Die Händler haben sicherlich auch das Recht auf einen Vertrauensvorschuss.
Ich möchte noch bemerken, dass ich mit Händlern absolut nichts zu tun habe, aber ich liebe ein faires und anständiges Geschäft. Dann kann man anschließend, wenn Probleme mit dem Womo auftreten, auch mit gestreckten Ohren auf den Hof fahren ohne dass sofort gesagt wird, da kommt das ..................

Liebe
Heinz-Campoverde

lwk am 15 Nov 2009 14:51:23

Eine verbindliche Bestellung ist noch nicht ein Kaufvertrag. Dazu muss die Bestellung erst bestätigt werden. Es kommt also auf Details und das Kleingedruckte an, also besser einen Anwalt fragen.

Gast am 15 Nov 2009 15:40:58

lwk hat geschrieben:Eine verbindliche Bestellung ist noch nicht ein Kaufvertrag. .....


richtig, aber für den Käufer (meist 4 Wochen lang) verbindlich, es sei denn der Verkäufer lehnt die Bestellung innerhalb dieser Frist ab

Die Bestellung ist damit die einseitige verbindliche Willenserklärung des Käufers, eine mehr oder weniger genau beschriebene Sache zu bestimmten Konditionen zu kaufen, wobei der Verkäufer noch nicht weiß ob er die beschriebe Sache überhaupt so liefern kann.

Nach Bestätigung des Herstellerwerks wird die Bestellung in einen für beide Seiten verbindlichen Kaufvertrag umgewandelt

Würde der Händler für eine Sache über die er keinen ZUgriff hat, sofort einen Kaufvertrag machen, wäre er daran gebunden und müßte Schadenersatz leisten sobald das Werk nicht in der bestellten Form liefern kann

Wenn aber das Womo bereits auf dem Hof des Händlers steht, würde ich sofort einen Kaufvertrag machen

so einfach ist das, da brauchts keinen Anwalt dazu

grüße klaus

Campoverde am 15 Nov 2009 15:48:57

Hallo,

ich bin davon ausgegangen, dass dies alles gelaufen ist, verbindliche Bestellung, Kaufvertrag und Auftragsbestätigung, zumal das Fahrzeug ja vorhanden war.


Heinz-Campoverde

petermann am 15 Nov 2009 17:11:15

Hallo

Soweit ich weiss wen man eine Verbindliche Bestellung bei dem Händler in seinen Geschäfstsräumen unterschreibt ist der Vertrag Rechtsgültig,und ich muß Abnehmen den einzigen joker den man hat ist wenn es sich um ein Finazierungsgeschäft handelt ,komme ich aus dem Vetrag inerhalb von 14 Tagen ohne angabe von Gründen Raus , wenn diese Zeit vestrichen ist dann
nehm das Mobil ohne Nachzuvrhandeln ab,den wie schon geschrieben wurde du wirst sonst immer wen du wieder auf den Hof fährst behandelt wie ach da kommt ja der A.......... schon wieder,und du wirst öfters wieder dort hin fahren als du denkst.

Peter

goldmund46 am 15 Nov 2009 17:27:17

Hallo Gemeinde,

ist das nicht immer ein Zusammenspiel von mehreren Faktoren?

Was ist für den Händler günstiger: stehen lassen und warten, bis ein Kunde den geforderten Preis bezahlt oder Rabatt geben, und das Fahrzeug ist vom Hof? Was ist teurer: Rabatt oder Zinsen für die Finanzierung des Vorführwagens?

Beim Verhandeln darauf achten, ob der Verkäufer unter Druck steht (jetzt um diese Jahreszeit vor Jahresabschluss eher wahrscheinlich), oder sind die Soll-Umsätze schon eingefahren? Ab Januar ist ein "Neu"-Fahrzeug mit Baujahr 2008 schlechter an den Mann zu bringen als noch in 2009.

Vielleicht braucht es mehrere Gespräche und ein wenig Hartnäckigkeit? :!:

ingemaus am 15 Nov 2009 19:08:41

Hallo!

Habe mein WM gekauft, hatte im KV stehen: Vorfür-Ausstellungsfahrzeug.
Irgendwie haben sich meine Nackenhaare gesträubt.
Habe darauf bestanden, das Neufahrzeug und volle Werksgarantie in den V aufgenommen wurde.
Was soll ich Euch sagen: Der Händler hat nach fruchtlosen Mahnungen verschiedener Mängelrügen, trotzdem von seinem Anwalt erklären lassen, ich hätte ein Vorführfahrzeug gekauft. Mängel sind da nicht auszuschließen!
Dabei sind die Mängel aber bestimmt nicht auf das Vorführen, was dies auch immer heißen mag, zurückzuführen.
Nur vorsicht. Wäre zu 100 % auf die Schnauze gefallen ( kein Amtsdeutsch)!
Ist wie in diesem Fall gekauft und der Gebrauchte Bestandteil des KV, kann ich als Käufer eines Neuen sogar Pech haben und der Händler besteht auf den Vertrag. Er hat das in Zahlung genommene WM schon weiter verkauft. Er hat nun diverse Unkosten.

und tschüss ingemaus

FastFood44 am 15 Nov 2009 19:28:35

Unser Womo war ein Ausstellungsfahrzeug das fast ein Jahr in einer beheizten, neuen und trockenen Ausstellungshalle stand.
Wir bekamen die volle Garantie eines Neuwagens und der Preis entsprach dem eines Jahreswagen aus der Vermietung

GRUSS PETRA

camperfrank am 15 Nov 2009 21:15:35

FastFood44 hat geschrieben:Unser Womo war ein Ausstellungsfahrzeug das fast ein Jahr in einer beheizten, neuen und trockenen Ausstellungshalle stand.


GRUSS PETRA


Und in diesem Jahr sind die Schränke und Türen so oft aufgegangen, das man von 10 Jahren "normale" Nutzung ausgehen könnte.... :P

FastFood44 am 15 Nov 2009 22:12:52

Camperfrank:
Nachdem wir das Fahrzeug nun fast auf den Tag genau 5 Jahre fahren und noch nie Probleme hatten, können wir nicht klagen.
Daher haben wir den Kauf noch keine Sekunde bereut. Vorallem dann, wenn man bedenkt dass genau dieses Modell eh das einzigste wirkliche Wunschmodell damals war und heute noch perfekt für unsere Bedürfnisse und Vorstellungen paßt.

PETRA

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