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Kann ich als Selbstständige das Womo absetzen?


wuschlkuschl am 08 Okt 2009 20:15:11

Kann ich als Selbstständige das Womo absetzen???


Habe schon am Finanzamt nachgefragt und die zwei Beamten meinten ja.
Eine Steuerberaterin meinte wenn ich das Fahrtenbuch EXAKT schreibe könnte ich es auch.
Aber das Finanzamt ist ja so pinibel!
Ich bekomme aber keine Informationen oder Richtlinien irgendwoher.

Ist jemand hier der sich da a weng auskennt???

Libe Sandra

:D

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oldie2002 am 08 Okt 2009 20:18:03

das kommt auf den job an, als fahrer von bofrost geht das mit sicherheit nicht, insofern ist deine frage ein stochern im behördensumpf

wuschlkuschl am 08 Okt 2009 20:30:02

Ich bin bei Vorwerk und viel unterwegs. Würde dann auch nur noch das Womo als Auto besitzen. Dacht vielleicht hat das hier schon mal jemand gemacht und kennt sich a bissi in dem Sumpf aus.



:) Sandra

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oldie2002 am 08 Okt 2009 20:39:08

wuschlkuschl hat geschrieben:Ich bin bei Vorwerk und viel unterwegs. Würde dann auch nur noch das Womo als Auto besitzen. Dacht vielleicht hat das hier schon mal jemand gemacht und kennt sich a bissi in dem Sumpf aus.



:) Sandra


denk mal darüber nach, ob du vorher auch fremdübernachtungen abgesetzt hast, wenn ja, hast du keinerlei probleme ansonsten eigentlich auch nicht, fahrzeug ist fahrzeug, du musst dir nur gefallen lassen, dass dir eigennutzung (wie urlaub und wochenendfahrten in anrechnung gestellt werden -- ähnlich wie bei den telefonkosten, dass dir 30 % der kosten als privatnutzung in der steuerberechnung berücksichtigt werden)

wuschlkuschl am 08 Okt 2009 20:40:34

Alles klar



Danke Dir Dieter


:D Sandra

joekel am 08 Okt 2009 20:43:46

Hallo, im Prinzip geht das immer aber ob deine Argumente bei einer Steuerprüfung ziehen ist entscheidend. Der Prüfer will überzeugt werden, dies durch Fahrtenbuch wenn möglich mit Bildmaterial oder Rechnungen zum Verwendungszweck. Also Messetermine mit Beratung im Mobil oder Beratungsleistungen bei Kunden in ganz Deutschland usw.
Daneben sollten Umsatz und Investition des Gerätes im Einklang stehen.....dann wäre auch ein mobiles Büro darstellbar.
Heikel wird es spätestens beim Thema Eigennutzung, gerne wird die 1 % Regelungen nicht anerkannt. Aber mit Fingerspitzengefühl kann man durchaus Kompromisse finden....80% Betriebl. und 20% Privat war uns dann auch recht.....

mfg Hotte

oldie2002 am 08 Okt 2009 20:43:47

wuschlkuschl hat geschrieben:Alles klar



Danke Dir Dieter


:D Sandra


gerne, dafür haben und nutzen wir dieses forum :wink:

wuschlkuschl am 08 Okt 2009 20:49:23

Ok danke Hotte


Ich schreibe jetzt ja auch ein Fahrtenbuch und früher hat man da nicht so genau draufgeschaut aber ez sind die wie die Geier!

Das mit dem Büro im Womo ist super da wär ich nicht draufgekommen obwohl ich ja dann auch da drinnen arbeiten werd am Laptop usw.

Danke :roll:

wuschlkuschl am 08 Okt 2009 20:50:49

Ich finde das hier richtig GENIAL großes Lob für das Forum!!!!

UND DIE SPITZEN LEUTE die auch einem Neuling fragen beantworten!!!!!

ALoisius am 08 Okt 2009 20:50:59

Ich hab' unlängst mit meinem Steuerberater gesprochen.
Es ging um einen Kastenwagen der in die Firmenbücher aufgenommen werden sollte. Grundvoraussetzung ist absolute Genauigkeit des Fahrtenbuches und dann wird geschaut zu wie vielen % das Fz denn tatsächlich genutzt wird.
Heraus kam dann, zumindest bei mir..... vergessen !!!
Der Aufwand lohnt nicht und die Abschreibung wird gegen die MwSt gerechnet und ein Fz das dann mehr als 6 Jahre in den Büchern ist lohnt nicht mehr, da die Rückzahlung der MwSt größer sein wird als die Abschreibung.
Genaueres und vielleicht auch einfacher verständlich als mein Kauderwelch wird Dir bestimmt Dein Steuerberater erzählen können.
Ich habe eine ähnliche Frage vor kurzen schon einmal hier gestellt, das Thema hieß Kastenwagen --- >>> PKw.

:-o

wuschlkuschl am 08 Okt 2009 20:59:12

Ja das was Du geschrieben hast mit dem Fahrtenbuch das hat meine Steuerberaterin auch gesagt.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei Ihr da wollen wir das mal genauer Besprechen.

Lieben :D

Laguna Seca am 08 Okt 2009 21:49:23

joekel hat geschrieben:Heikel wird es spätestens beim Thema Eigennutzung, gerne wird die 1 % Regelungen nicht anerkannt. Aber mit Fingerspitzengefühl kann man durchaus Kompromisse finden....80% Betriebl. und 20% Privat war uns dann auch recht.....


Hallo,
was genau spricht gegen die 1 % Regelung?
So ist es doch am einfachsten geregelt und man spart sich
das Fahrtenbuch.
LS

wuschlkuschl am 08 Okt 2009 22:04:45

Mal sehen ich treffe mich ja nächste Woche mit meiner Steuerberaterin.

Wir werden das durchrechnen

joekel am 08 Okt 2009 22:27:33

ja mit der 1 % Regelung beim Womo ist das so eine Sache...beim Auto kein Problem mit dem fährst du nur. Aber in dem Moment wo u deine Familie mitnehmen willst oder musst und event. dein geschäftl. Termin nur am Fr und Sa hast , aber am So im Liegestuhl verweilst oder gar ein privater Abstecher dazu kommt, wird es kompliziert.

mfg Hotte

ALoisius am 08 Okt 2009 23:16:46

............ und genau deswegen geht diese Regelung nicht.
Um die 1% Regelung anwenden zu können muss das Fz mehr als 90% geschäftlich genutzt weden, und dies muss dann im Fahrtenbuch penibel genau aufgelistet sein.
Ich schaff es mit dem Kasten nicht !!!

:roll:

germandude am 08 Okt 2009 23:20:21

da ich beruflich viel unterwegs bin ( ca 80000km im Jahr) und mindestens eine Übernachtung pro Woche habe hat mein Steuerberater gemeint das wäre kein Problem. Das Fahrtenbuch muss natürlich schon stimmig sein wobei es bedeutet du trägst den Abfahrts Km Stand ein dann die Namen und Orte der Kunden und den Endstand. Jede Fahrt muss einzeln aufgeführt sein auch wenn es nur 3 km zum Tanken sind

canter am 09 Okt 2009 11:51:41

Hallo,

ich habe das die letzten Jahre gemacht und kämpfe jetzt auch mit den neuen Regelungen seit 1/08.

Wichtig ist wenn das Womo dein privates ist:
1.Übernachtungspauschale ( IN D € 20,- ) gibt es nicht mehr. Ohne Beleg geht nix mehr
2.Es gibt 0,30€ je KM ( LKW Satz wird auch bei großen Mobilen nicht mehr anerkannt ). Da bleibt als Lösung nur noch Fahrtenbuch, Tankbelege sammeln, Werkstattrechnungen sammeln und dann kosten auf km umrechnen. Dann geht evtl. ( bei nettem FA ) auch ein erhöhter KM Satz.

Wenn das Womo ein geschäftsfahrzeug ist:

Geht nur noch die 1% Regelung wenn es auch privat genutzt wird. Das FA läßt sich nicht mehr auf anteilige Regelungen wie 80%-20%Privat ein!!
Es wird aber selbst bei nur gewerblicher Nutzung gerne ein Fahrtenbuch angeordnet da das FA eine private Nutzung vermutet.

Kochgenie am 09 Okt 2009 11:59:00

Wir haben auch die 1% Regelung. Da musst du 3 Monate nachweisen dass das Auto hauptsächlich gewerblich genutzt wird.

Gast am 09 Okt 2009 12:26:29

Hallo Sandra,

weiß ja nicht, was Du beruflich machst (selbstständig in welcher Branche ?).
Unabhängig davon könntest Du meiner Meinung nach ein Gewerbe für
eine Vermietung von Wohnmobilen anmelden.
Die 19 % MwSt. würdest Du dann wohl erstattet bekommen
Voraussetzung für eine Anerkennung durch das Finanzamt ist jedoch,
daß Du das Womo auch einige Male tatsächlich vermietest, ansonsten bezweifelt das Finanzamt lolgischerweise einen unternehmerischen Zweck
und fordert Steuern zurück.
Zu beachten ist jedoch dann u.a. auch, daß Du bei einem Wiederverkauf
den Verkaufserlös ebenfalls über "die Bücher" laufen lassen mußt.
Ist `ne Überlegung....denn sollte das "Vermietgeschäft" nicht "so gut laufen" (und dafür könnte man Dir keinen Vorwuf machen....), könntest
Du das Womo von der "Firma" aud Dich privat "verkaufen" ...natürlich mit
entsprechendem Nachlass für Abnutzung, evtl. Schäden, Wertverlust durch Alter etc. etc. Könnte sich rechnen !

Viel Erfolg wünscht
-panama-

Lancelot am 09 Okt 2009 13:29:14

panama hat geschrieben:Unabhängig davon könntest Du meiner Meinung nach ein Gewerbe für
eine Vermietung von Wohnmobilen anmelden.


Der Trick hat vielleicht vor 20 - 30 Jahren mal funktioniert ... :(

Klar kann man ein Gewerbe anmelden, aber bei "Wohnmobilvermietung" kriegen die FA´s sooooo ein Ohr .. und wenn´s nur um EIN Fahrzeug geht, ist es sowieso aussichtslos ... --> Link

Laguna Seca am 09 Okt 2009 23:11:11

ALoisius hat geschrieben:............ und genau deswegen geht diese Regelung nicht.
Um die 1% Regelung anwenden zu können muss das Fz mehr als 90% geschäftlich genutzt weden, und dies muss dann im Fahrtenbuch penibel genau aufgelistet sein.


Das kann ich nicht bestätigen.
In Hamburg führt man entweder ein Fahrtenbuch oder versteuert die Eigennutzung mit 1% vom Neupreis.
Wird das in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt?

LS

wuschlkuschl am 11 Okt 2009 09:36:29

Also ich bin bei Vorwerk im Aussendienst

und hätte dann nur das Womo als Auto. Wie gesagt ich werde nächste Woche zur Steuerberaterin gehen und Eure Vorschläge mal mit ihr besprechen.


Danke nochmal an alle

nsu am 12 Okt 2009 22:07:08

Hallo Wuschlkuschl,

ich kann dir nur den Tip geben mit einem Steuerberater alles durchzusprechen. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Du viel unterwegs bist und dann ein genaues Fahrtenbuch führst, kannst Du schon die Kosten absetzen. Die entscheidende Frage ist, ob Du selbständig bist oder angestellt. Nur bei Selbständigen im Betriebsvermögen gibt es die sog 1% Methode für Privatnutzung. Je nach Fahrleistung geht dies dann ohne Probleme durch. Allein dein Beruf macht ja viele Fahrten nötig. Die 1% wäre dann wohl günstig und ist ab 50% betrieblicher Nutzung möglich. Für diesen Nachweis wäre ein Fahrtenbuch über 3 Mte ausreichend. Ein wirklich wasserdichtes Fahrtenbuch schafft bei uns keiner.

Solche Dinge muß man immer im Einzelfall mit einem Berater durchsprechen und ist nach meiner Erfahrung auch von Bundesland zu Bundesland teilweise verschieden. Die Finanzämter in BW sind recht großzügig.

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