Hallo Birgit,
ist euer Wohnmobil abgemeldet und habt ihr in eurer Anzeige darauf hingewiesen?
Wenn ja, sollte alles OK sein.
Ich würde aus Höflichkeit bei einem kurzen Telefongespräch nochmals darauf hinweisen, bevor der Käufer anreist, aber ansonsten hast du keine weiteren Pflichten daraus.
Schreib dir auf jeden Fall noch beim Kaufvertrag die Daten des Käufers aus seinem Personalausweis ab, dann hast du für eine Veräußerungsanzeige beim Straßenverkehrsamt alle Infos, die du verpflichtet bist zu liefern.
Wie der Käufer dann genau das
Womo nach Holland verfrachtet (Hänger-, Ausfuhr-, Kurzzeitkennzeichen) und ob er dieses überhaupt tut, kann dir relativ egal sein...
Ist euer Womo allerdings noch angemeldet, wird es etwas schwieriger:
Wenn ihr es erlaubt (damit wäre ich vorsichtig...), kann der Käufer natürlich mit dem noch auf euch angemeldeten Mobil nach Holland fahren.
(Bedenkt bitte, ihr bekommt die Knöllchen :wink: )
In NL sollten aber die Kennzeichen sowie Brief und Schein eingesammelt werden, denn nur mit diesen drei Dingen kannst du dein Auto hier in D beim Straßenverkehrsamt offiziell abmelden.
Vielleicht ist es möglich, dass der Käufer und ihr gemeinsam nach NL fahrt und ihr dort die Kennzeichen + Papiere wieder mitnehmt.
Er hat dann das Womo als Pfand.
Ansonsten ist es meiner Kenntnis nach nur möglich, ein in Deutschland angemeldetes Auto im Ausland unter Vorlage von Brief, Schein und Kennzeichen über die jeweilige dt. Botschaft abzumelden.
Einfacher wäre aber vielleicht noch:
Fahrt zusammen mit dem Käufer zum Straßenverkehrsamt.
Meldet dort das Auto ab und übergebt dem Niederländer die Papiere.
Er kann dann auf dem Straßenverkehrsamt ein sog. Kurzzeitkennzeichen beantragen, welches nach 5 Tagen seine Gültigkeit verliert.
Dies ist auch für grenzüberschreitenden Verkehr mit grüner Karte nunmehr ganz legal möglich.
Der Käufer muss hierfür eine Versicherung eindecken, die heutzutage auch online abgeschlossen werden kann (kostet ca. 40,- €). Man erhält, ähnlich wie beim ticketlosen Check-In im Billigflieger, nur noch eine Bestätigungsnummer, die die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes online abrufen und eintragen.
Das ist wirklich sehr einfach geworden in den letzten Jahren, die leidigen Doppelkarten sind Geschichte...
Vorteil für beide: Ihr habt das Teil gleich abgemeldet und er kann auf eigene Rechnung / Versicherung nach Holland fahren und muss für das Abemelden nicht zwingend zurück nach Deutschland.
Wichtig: Fährt er mit eurem Kennzeichen und euren Papieren los, bleibt das Mobil in D solange steuerpflichtig, bis es abgemeldet wird!
Eine Zwangsabmeldung dauert lang, ich hab das nach einem PKW- Verkauf und treudummer Herausgabe der Papiere und des angemeldeten Autos schon mitgemacht :!:
Lieben
Björn