zu diesem Thema ist nun schon reichlich diskutiert worden.
Sinn und Unsinn will ich eigentlich nicht erörtern, doch gibt es einige Widersprüche, die der Gesetzgeber wohl unwissentlich erzeugt hat.
Mein 2 Jahre altes Wohnmobil hat die Schlüsselzahl 54.
Bei einem zul. GesGew. von 2,8 T würde ich mit dieser Schlüsselzahl die grüne Plakette erhalten.
Jetzt liegt aber das zul. GesGew. darüber, so dass ich bei gleicher Schlüsselzahl nur die gelbe Plakette habe.
Wäre in Ziffer 22 der Vermerk "PM5" eingetragen, würde ich ohne Änderung der Schlüsselzahl dennoch die grüne Plakette erhalten.
PM5 wird eingetragen, wenn ein Partikelfilter, der diese Norm erfüllt, nachgerüstet würde.
Jetzt gibt es aber laut Dekra für meinen Ford Transit mit diesen Fahrzeudaten keine Nachrüstmöglichkeit, mit der PM5 erreicht wird.
Ich könnte mich jetzt bemühen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Doch die ist vom Sinn her eher gewerblich genutzten Fahrzeugen vorbehalten, denen zudem unterstellt wird, auf Grund ihres Alters nicht nachgerüstet werden zu können.
Auch ist nicht näher bekannt, ob solche Ausnahmegenehmigungen dauerhaft oder zeitlich befristet erteilt werden.
Mir ist rätselhaft, weshalb gewerblich genutzte Fahrzeuge täglich trotz nachweislich hohem Schadstoffausstoß mit einer Ausnahmegenehmigung die Umweltzone befahren dürfen, ein an sich schadstoffarmes Wohnmobil auch nur gelegentlich überhaupt nicht in die grüne Umweltzone darf, nur weil es über 2,8 T zul. GesGew. hat.
Wer hat Erfahrungen mit Ausnahmegenehmigungen im Allgemeinen oder speziell für Berlin?

