esskaa am 27 Nov 2009 21:57:11 Hallo zusammen,
hoffentlich passt das Thema in das Gebiet.
Der Fall :
Eine Baumarktkette hat eine Waschanlage mit Durchfahrtsbreite 2,4m.
Ein Womo-Fahrer ( ich (-: ) fährt rein. Die Anlage läuft an, die Radbürsten bleiben seitlich hängen. Verkleidung kaputt.
Reklamation beim Betreiber. Der bittet um einen Kostenvoranschlag. Wird erledigt. Dann wird repariert.
Rechnung wird eingereicht und Summe der Fahrtkosten wird zusätzlich gefordert.
Heute die Antwort.
Rechnung wird bezahlt. Die Aufwendungen ( Fahrtkosten ) dürfen laut BGB §249 mit maximal 30 Euro erstattet werden.
Ich bin mehrere Male gefahren, die Kosten bei 30 ct pro km beliefen sich auf über 100 Euro.
Hammer. Oder ?
Habt ihr davon schon mal gehört ?
Rossi64 am 27 Nov 2009 23:54:21 Hallo Stefan,
laut § BGB 249 wird Art und Umfang des Schadenersatzes geregelt.
mal platt gesagt:
Ein Schaden am Womo muß Dir ersetzt werden!!! Was haben die Fahrtkosten mit dem Schaden zu tun? Wurdest Du zu der Fahrt "gezwungen" ?
hartmut49 am 28 Nov 2009 07:41:30 Moin Stefan,
Mir hatte mal auf einen Parkplatz ein Bengel, bei Schleuderspielchen,
die Rückwand zerdeppert Schaden (7000€#)
Die Fahrten zur Werkstatt, und zum Gutachter, wollte die Versicherung (HUK) auch nicht übernehmen!
Nach dem ich mit der Rechsschutzversicherung, gewinkt hatte, haben Sie
mir 2 Ausfalltage 140€ dazugerechnet!
So gehtes auch !
Oder das Auto von der Werkstatt abholen lassen!
Ist sicherlich billiger ??
,
Hartmut
esskaa am 28 Nov 2009 07:59:07 Hallo, danke für die Antworten.
Zu den Fahrten wurde ich nicht mit vorgehaltener Pistole gezwungen.
Aber ich wurde aufgefordert, einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen.
Und irgendwie muss das Auto ja in die Werkstatt.
Auf Nutzungsausfall hatte ich verzichtet.
Lediglich der Schaden ( und dazu zähle ich die Kosten, die mir entstanden sind ) wurde aufgeführt.
Den §249BGB hatte ich gestern auch gelesen und so interpretiert, dass Fahrtkosten usw. zum Schaden gehören.
Vermutlich wollen die den Hunderter sparen und hoffen, mit Nennung eines Paragraphen imponieren zu können.
Ich werde auf jeden Fall mal "bissig" antworten. Rechtschutz ist vorhanden.
mueckenstuermer am 28 Nov 2009 08:58:36 Man kann eine Kostenpauschale von 25 Euro verlangen. Näheres wissen die Rechtsanwälte. Auch deren Kosten muss der Schädiger zahlen.
m.
esskaa am 28 Nov 2009 09:17:22 Hallo Mueckenstuermer,
es wurden 30 Euro Kostenpauschale bezahlt.
Aber meine tatsächlichen Kosten liegen 100 Euro drüber.
Die hätte ich natürlich gerne.
matthiast4 am 28 Nov 2009 10:24:04 Es ist der entstandene Schaden zu ersetzen, ohne Nachweis gibts dafür die besagten 30 Euro.
Geh zum Anwalt, der holt Dir den Rest.
Das nächste mal läßt Du in den Kostenvoranschlag halt die Verbringungskosten mit einrechnen, am besten per Abschlepper, dann ist dem Schadenverursacher auch 'geholfen'.
Nicht lange rummachen, geh zum Anwalt, die schreien ja direkt danach.
Mat.
uwe brökelm am 28 Nov 2009 12:28:27 tja eigentlich wieder ein schönes beispiel wie in unserem land immer wieder kosten nach oben getrieben werden...
hier ist eine differenz von 70€ ob zurecht oder unrecht lass ich jetzt mal aussen vor...
also der tip geh zum anwalt ...die rechtschutzversicherung zahlt ja...und schwupp werden aus den 70€ ganz schnell wahrscheinlich bis zu 500-1000€...anwaltskosten etc...
und irgendwann bezahlen wir es alle...weil die rechtschutz dann irgendwann die preise erhöht...
und ich denke die betreiber haben doch schnell und zügiog bezahlt...wenn man sonst so geschichten hört nur weil ein spiegel abgebrochen ist...
abgesehn bei einer fahrzeugbreite von 2,30 in eine 2,4 waschstraße zu fahren da würd mir der mut fehlen...bzw..könnt ich mir schon bei der einfahrt denken das sich meine kunststoffkotflügel..verabschieden...
travelrebell am 28 Nov 2009 12:57:44 nur ganz kurz...
vorausges. die Schuldfrage ist klar
es besteht Anspruch auf Schadenersatz, d.h. er muß gerechtfertigte Kosten belegen können.
für die Abstauber sind sonst o.Belege nur 30 pauschal drinnen.
ist nat. auch o. Juristen dem Schadenregulierer zu vermitteln, schneller geht es auch !!!
camperfrank am 28 Nov 2009 13:18:03 Hast du laut Gutachten abgerechnet oder den Schaden reparieren lassen??
Wenn du reparieren lassen hast, dann steht dir auch ein Leihwagenpauschale zu. Aber Achtung du bist verpflichtet den Schaden (Schadenminderungspflicht) gering zu halten. Ich kenne einen Fall da hat sich eine Dame einen Leihwagen für 10 Tage a 90€ geholt und ist nur 20 km in der Zeit damit gefahren. Das hätte man mit den Taxi billiger haben können.
Ansonsten sind 25 - 30 € als Kostenpauschale der Standart.
dieter2 am 28 Nov 2009 13:56:17 camperfrank hat geschrieben:Wenn du reparieren lassen hast, dann steht dir auch ein Leihwagenpauschale zu.
Beim Womoschaden gib´s kein Leihwagen.
Dieter
esskaa am 28 Nov 2009 15:44:46 Hallo,
habe keinen Leihwagen und keinen Nutzun gsausfall geltend gemacht. Auch keine Zeitpauschale ( ca. 8 Stunden hin- und hergefahren ).
Keinen Abholdienst genutzt und auch sonst die Kosten klein gehalten.
Aber die Fahrtkosten sollten schon rauskommen.
Ich habe nochmal gefaxt, vielleicht tut sich ja was. RA wäre der letzte Schritt.
matthiast4 am 29 Nov 2009 15:43:41 uwe brökelm hat geschrieben:tja eigentlich wieder ein schönes beispiel wie in unserem land immer wieder kosten nach oben getrieben werden... hier ist eine differenz von 70€ ob zurecht oder unrecht lass ich jetzt mal aussen vor... also der tip geh zum anwalt ...die rechtschutzversicherung zahlt ja...und schwupp werden aus den 70€ ganz schnell wahrscheinlich bis zu 500-1000€...anwaltskosten etc... und irgendwann bezahlen wir es alle...weil die rechtschutz dann irgendwann die preise erhöht... und ich denke die betreiber haben doch schnell und zügiog bezahlt...wenn man sonst so geschichten hört nur weil ein spiegel abgebrochen ist... abgesehn bei einer fahrzeugbreite von 2,30 in eine 2,4 waschstraße zu fahren da würd mir der mut fehlen...bzw..könnt ich mir schon bei der einfahrt denken das sich meine kunststoffkotflügel..verabschieden...
Anwaltskosten für ein außergerichtliches Tätigwerden des Anwalts sind bei so einem Streitwert ca. 50 Euro, ich weiss ja nicht, ob Du einen Staranwalt beauftragen wolltest, aber bis 500 oder 1000 Euro ist es da noch weit.
ICH würde jedenfalls nicht auf die 70 Euro verzichten, eben weil der Verursacher genau auf sowas spekuliert.
Ich bin bisher übrigens sehr gut ohne Rechtschutzversicherung klargekommen und hatte eine solche auch nicht erwähnt (ansonsten wäre ich für die Fundstelle dankbar). Ein schönes Beispiel, wie in unserem Lande Dinge gesehen werden, die nicht da sind, noch dazu ohne allzuviel Ahnung von der Sache... .
esskaa am 07 Dez 2009 18:57:04 Hallo zusammen,
so, nun die "Auflösung".
Ich habe meine Sichtwise nochmals dargestellt und angekündigt, dass ich im Notfall auch eine RA hinzuziehe.
Beid er Rechtschutzversicherung angerufen, dort wurde mir geraten, einen RA hnínzuzuziehen.
Beim "Schädiger" angerufen, da ich noch keine Antwort auf mein Schreiben hatte.
Deutlich gemacht, dass ich RA einsetze und die RV dies sogar empfiehlt.
Heute E-Mail erhalten: sie zahlen die Differenz.
Ich danke für die Tips und den "Mahnern", man solle doch die Kosten nicht zu hoch treiben die Info, dass ich mich schon dafür eingesetzt habe, das alles im Guten zu regeln, was ja auch geklappt hat.
trebla am 07 Dez 2009 19:15:52 dieter2 hat geschrieben:camperfrank hat geschrieben:Wenn du reparieren lassen hast, dann steht dir auch ein Leihwagenpauschale zu.
Beim Womoschaden gib´s kein Leihwagen. Dieter
Gibt es wohl wenn das Wohnmobil für alltägliche Fahrten genutzt wird!
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