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Wieder eine Frage nach WoMo ueber 3,5 t


nataly am 07 Dez 2009 22:36:50

Hallo,
Gruesse aus Bulgarien.
Wir haben seit 2 Monaten einen Niеsmann-Bischoff Flair 5t, drei Achsen. Da wir nach Deutschland mit diesem WoMo noch nicht gereist sind, interessieren wir uns an den Verordnungen zum Einfahren in die Staedte von WoMo ueber 3,5 t, wenn diese als PkW registriert sind.
Bei uns in Bulgarien (Sofia) haben wir keine Probleme damit, auch bei den Verkehrszeichen, die die Fahrzeuge ueber 3,5 t verbieten (Aber hier sind wir nur 5 WoMo ueber 3,5t).
Und wie ist es in Deutschland?
Danke im Voraus!
Natali :roll: :oops:

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Ausderasche am 07 Dez 2009 23:21:22

Hi,

die 3,5t spielen bei der EINFAHRT in die Städte in Deutschland keine Rolle. Entscheidend ist aber in vielen Städten, die Umweltschutzzonen eingerichtet haben, welche Umweltschutz-Plakette Dein Fahrzeug hat. Das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeug. Informiere Dich z.B. hier:

--> Link

Die Plakette erhältst Du z.B. nach Deiner Einreise bei TÜV, DEKRA, GTU, Werkstätten, etc.

Hier --> Link kannst Du auch sehen, welche Städte Umweltzonen eingerichtet haben.

Es gibt natürlich auch Dinge, die Du mit Deinen über 3,5t nicht tun darfst, z.B. auf PKW Parkplätzen, die auf dem Bürgersteig sind, parken.


pilote600 am 08 Dez 2009 00:01:29

Ausderasche hat geschrieben:Hi,

die 3,5t spielen bei der EINFAHRT in die Städte in Deutschland keine Rolle. Entscheidend ist aber in vielen Städten, die Umweltschutzzonen eingerichtet haben, welche Umweltschutz-Plakette Dein Fahrzeug hat. Das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeug. Informiere Dich z.B. hier:

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Die Plakette erhältst Du z.B. nach Deiner Einreise bei TÜV, DEKRA, GTU, Werkstätten, etc.

Hier --> Link kannst Du auch sehen, welche Städte Umweltzonen eingerichtet haben.

Es gibt natürlich auch Dinge, die Du mit Deinen über 3,5t nicht tun darfst, z.B. auf PKW Parkplätzen, die auf dem Bürgersteig sind, parken.




Hallo,
das zeichen wo der LKW drauf ist gilt für Fahrzeuge ab 3,5t, es sei denn es wird durch ein Zusatzschild ein anderes Gewicht angegeben. Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen darfst du (soweit nix anderes Geboten) Tempo 100 fahren, aber Achtung Überholverbot gilt, wenn für LKW angegeben. Auch gibt es Brücken und auch Straßen die für Fahrzeuge ab 3,5T gespeert sind (auch in Deutschland). Wie es mit der Fahrerlaubniss aussieht ??? weiß ich nicht genau

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jakeomat am 08 Dez 2009 10:39:18

Hallo Natali,

das ist eine interessante Frage, die dir hier aber wahrscheinlich nur ein Verkehrsrecht?perte verbindlich beantworten kann...

Grund: Die Verkehrszeichen mit dem LKW-Symbol (Einfahrtverbot, Überholverbot etc.) gelten laut StVO für "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschliesslich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"

In D bekommt man ein Wohnmobil nicht als PKW zugelassen, sondern nur als "sonstiges KFZ". Damit fallen alle in D zugelassenen Womos über 3,5t unter die Beschränkungen der o.g. Verkehrszeichen. Wenn euer Womo aber in Bulgarien als PKW zugelassen ist (und das auch eindeutig aus den Papieren hervorgeht), dann gelten diese Zeichen für euch eigentlich nicht.

Ob sich die Ordnungshüter allerdings darauf einlassen, ist mehr als fraglich :?

Ich würde also an eurer Stelle diese Schilder beachten, dann gibts keinen Ärger.

Viele

Jake

Ausderasche am 08 Dez 2009 16:29:12

jakeomat hat geschrieben:Wenn euer Womo aber in Bulgarien als PKW zugelassen ist (und das auch eindeutig aus den Papieren hervorgeht), dann gelten diese Zeichen für euch eigentlich nicht.


Bestimmt nicht! Er muß sich, wie Pilote600 schon geschrieben hat, an die deutschen Verkehrsvorschriften halten und nach diesen ist sein WOMO als SONSTIGES KFZ wie ein LKW zu betrachten (mit der Aussnahmeregelung 100km ).

Wenn es so wäre, wie Jake geschrieben hat, käme im Umkehrschluss Natali z.B. in die absurde Situation, auf einem Parkplatz, der nur für WOMOs zugelassen ist (das blau-weiße P-schild mit dem WOMO Piktogramm oder "Nur Wohnmobile" darunter) nicht parken zu dürfen, weil er ja zulassungstechnisch einen PKW fährt. :D


jakeomat hat geschrieben:Ich würde also an eurer Stelle diese Schilder beachten, dann gibts keinen Ärger.
:D

Genau so ist es. Für Natalis WOMO gelten in Deutschland LKW Regeln.


Frank

nataly am 08 Dez 2009 20:07:39

Danke allen fuer die Antworten! Die haben mir sehr geholfen.
Bin schon gespannt auf die Reise nach Deutschland.

Gruesse

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