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Womo > 3,5 t - unterschiedliche Regelungen in Europa!?


ColGe116 am 08 Dez 2009 10:42:38

Hallo

Ich fahre ein Womo > 3,5 t zul. Gesamtgewicht. Auf dem luxemburger Fahrzeugbrief ist das Fahrzeug eingetragen als "Motorhome" - Spezialfahrzeug.

Nun gibt es bestimmte Schilder die auf Grund der Fahrzeugtypbezeichnung im Fahrzeugbrief unterschiedlich ausgelegt werden können.

Dieses hier mit der Zusatztafel 3,5 t :

--> Link

Laut luxemburger Straßenverkehrsordnung bin ich als Womofahrer >3,5 t nicht davon betroffen. Das LKW Symbol bezieht sich auf Lastwagen und/oder (Gütertransport) und nicht auf Womos und Personentransport - auch nicht solche > 3,5 t.

Dieses Schild hingegen betrifft alle Fahrzeugtypen > 3,5 t.

--> Link

Dieses hier betrifft nur LKW und Fahrzeuge die Gütertransport betreiben. Da ich weder zum Güterverkehr gehöre noch als LKW eingetragen bin, darf ich hier überholen! Das wird auch so ich der Fahrschule gelehrt!

--> Link

Genau so fahre ich auch durch Europa, bisher ohne Probleme. Allerdings höre ich immer wieder von Fällen, wo es zu heftigen Diskussionen zwischen Polizisten und ausländischen Womofahrern gekommen ist. Der Fahrzeugbrief ist ein international anerkanntes und gültiges Papier und insofern mein Womo nicht die Bezeichnung LKW trägt, bin ich von sämtlichen LKW Verbotsschildern nicht betroffen.

Für mich sind diese beiden Schilder bindend.

--> Link
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Wie seht Ihr das?!

Schönen Tag noch...

Jerry

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oldie2002 am 08 Dez 2009 10:55:43

ich gehe mal davon aus, dass du dich nach den strassenverkehrsordnungen der jeweiligen länder richten musst, so dass nicht jeder seine eigene suppe kochen kann; für alle fahrzeuge über 3,5 t (ausser pkw und omnibusse) gelten in deutschland überholverbote, wenn dein oben gezeigtes schild am strassenrand steht. ich überschreite es auch manchmal, weiss aber, dass ich dran bin, wenn ich erwischt werde

Lancelot am 08 Dez 2009 10:59:08

ColGe116 hat geschrieben:Der Fahrzeugbrief ist ein international anerkanntes und gültiges Papier und insofern mein Womo nicht die Bezeichnung LKW trägt, bin ich von sämtlichen LKW Verbotsschildern nicht betroffen.


Hi Jerry,

ich denke Du (und wir alle) wirst Dich schon nach den jeweiligen Landesvorschriften richten müssen ... da ist Dein "international anerkannter Fahrzeugbrief" keinesfalls hilfreich.

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jakeomat am 08 Dez 2009 11:41:29

Hi Jerry,

ich schliesse mich den Vorschreibern an. Wie Dieter schon richtig geschrieben hat, gelten die Einfahrverbote und Überholverbote mit dem LKW-Piktogramm für alle KFZ > 3,5t ausser für PKW und Bus. Da dein Womo nicht als PKW oder Bus zugelassen ist, gelten diese Schilder in D auch für dich (auch unter Berücksichtigung deiner im Brief dokumentierten Zulassung als Wohnmobil).

In Österreich gelten diese Schilder auch nur für Lastkraftfahrzeuge über 3,5t, wobei im § 2 der österreichischen StVO im Absatz 23 definiert ist:

Lastfahrzeug: ein zur Beförderung von Gütern bestimmtes Kraftfahrzeug oder Fuhrwerk

Es ist noch ein langer Weg bis zur wirklichen Harmonisierung :(



Jake

warzup am 08 Dez 2009 15:49:52

Hallo Jerry,
eine eu-einheitliche Strassenverkehrsordnung wäre schön und würde es uns WoMo-Fahrern leichter machen durch Europa zu crusen.
Trotzdem müssten wir auf der Insel aber links fahren ...

Ausserdem gibt es in Brüssel wichtigere Dinge zu regeln ...

andwein am 08 Dez 2009 16:32:18

Hallo ColGe116,
aus meiner Sicht sind dir glaube ich zwei Dinge durcheinander geraten:
1. die nationalen Staßenverkehrsordnungen (siehe andere Beiträge) und
2. das Thema "Fahrzeugbrief" Auch dieser ist national ausgestellt, wenn auch international anerkannt. Aber anerkannt ist nicht "gleich".
Europäisch gleich für alle ist die "Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
In der taucht aber der Begriff "PKW" oder "Wohnmobil" gar nicht mehr auf. Jedenfalls habe ich ihn in meinen Unterlagen von PKW und Wohnmobil nirgends gefunden. Wird wohl als Code irgendwo verschlüsselt stehen.

Andreas

gary32 am 08 Dez 2009 16:42:19

Hallo,

vor einige Monaten wurde in Frankreich eine Ergänzung zum " B " Führerschein eingeführt:
diejenigen die Ihren Führerschein vor 1975 erworben haben, können auf Antrag Wohnmobile über 3,5 to fahren...

Im rosa Führerschein wird nur folgendes ergänzt:

> 3,5 to. campingcar / 79

In F. gibt es noch keine C1 Klasse, erst ab 2011 mit der Ausgabe der EU Führerscheine in Scheck - Format.

,

gary32

ColGe116 am 08 Dez 2009 20:21:40

Hallo an alle :autofahren:

Danke für die Antworten. Die Gesetzgebung in Deutschland ist mir schon bekannt, da ich auch öfters dort unterwegs bin, aber wie sieht es mit anderen Ländern der EU oder Nicht-EU aus. Wenn es schon zwischen Luxemburg und Deutschland und Deutschland und Frankreich solche Unterschiede gibt, wie siehts dann in anderen Ländern aus?!

Jeder Fahrer ist verpflichtet sich mit den entsprechenden Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Landes vertraut zu machen, aber ich bin ganz ehrlich - so genau habe ich mir die Unterschiede noch nie angeschaut.

Augen auf und durch... :dance2:

Jerry

suzlj80 am 09 Dez 2009 04:21:31

Hallo zusammen!

Sehr interessantes Thema!

Möchte hier nur mal folgendes erwähnen.
Wenn man von Lindau (BRD) nach Österreich fährt steht dort das Verkehrsschild (Fahrverbot für LKW, mit der Zusatztafel ,im grenzüberschréitenden Verkehr) bedeuted ergo Womo über 3,5 to geht nicht.(Deutsche Auslegung des Verkehrsschildes).
Wenn ich von Bregenz komme steht selbes Verkersschild an der Strasse,bedeuted das es mich als Womo über 3,5 to nicht betrifft.
(Österreichische Auslegung des Verkehrsschildes).

Mir stellt sich hier folgende Frage:
Ich habe in Österreich einen Europaweit gültigen Führerschein gemacht und habe dort gelernt das dieses Zeichen für ein Womo keine Bedeutung hat !

Soll ich jetzt vor jedem Urlaub der mich in ein anderes europäisches Land führt eine neue Führerscheinprüfung machen ?
Ganz klar muß ich mich über landestypische Gegebenheiten informieren aber ob dazu die landesgemäße Interpretation von Verkehrszeichen dazugehört zweifle ich doch sehr stark an !

Ich bin seit ca 10 Jahren mit dem Wohnmobil unterwegs und hatte diesbezüglich auch noch keine Probleme wende also dementsprechende Verkehrzeichen so an wie ich es gelernt habe.


mfg
Mario

Tipsel am 09 Dez 2009 04:41:53

Bei jeder Grenzüberschreitung gibt es doch die wichtigsten Verkehrszeichen gleich hinter der Grenze. Ansonsten muss man sich vorher kundig machen, aber wir sind ja inzwischen gewöhnt, dass alles einfach ist und gut ists, weil es ja keine Grenzen mehr gibt.

Aber bevor man sich in ein anderes Land begibt, muss man sich kundig machen. Niemand wird ohne Italienschild auf dem Fahrradträger dort einreisen. Oder ohne Go-Box oder Pickerl durch Österreich fahren.
Und die Warnweste ist auch griffbereit.

Den Führerschein brauch ja wohl keiner neu zu machen, soweit sind wir gottseidank noch nicht, weil ja alles einfahcer wird :wink:

Aber ein wenig befremdlich ists schon, dass die Krümmungsvorschrift der Gurke europaweit aufgehoben ist, aber die Verkehrszeichen noch immer nicht angeglichen sind.

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