rump
anhaengerkupplung
hallo
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Kastenwagen als Pkw oder Lkw anmelden.


Scout am 10 Dez 2009 22:40:02

Hallo!
Wir wollen einen Iveco Kastenwagen mit Hochdach und langem Radstand anmelden.
Das soll als Lkw oder Pkw möglich sein.
Lkw: Versicherung niedrig Steuer hoch.
Bei Pkw umgekehrt.
Wie hoch sind die Steuerunterschiede?

Gibt es irgendwelche Gründe die für das Eine oder Andere sprechen?


Wolfgang

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Tipsel am 10 Dez 2009 22:55:55

Unsere Transe ist als Lieferwagen/LKW angemeldet.

Versicherung hoch

Steuer 160,- €

canter am 11 Dez 2009 00:29:16

Kommt darauf an welche Euronorm euer Daily hat und welches ZGg.

Beispiel Mercedes MB 100, 2,4l Diesel, 2,81t, Euro 1

PKW Kombi 835,-€ Steuer
LKW geschl. Kasten 180,-€

Wichtig bei allen LKW auch unter 3,5t: Kein Hängerbetrieb an Sonn und Feiertagen bzw. an WE mit LKW Fahrverbot!!!
LKW Überholverbote,.... gelten unter 3,5t nicht, Höchstgeschwindigkeit und Lenkzeit unter 3,5t auch unbegrenzt. Bei Hängerkupplung ist bei Baujahren ab 2??? ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben wenn auch gewerblich genutzt.

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Scout am 11 Dez 2009 02:29:09

Hallo!
Kommt darauf an welche Euronorm euer Daily hat und welches ZGg.
Gesamtgew.: (KG) 3500
Euro 4 Motor

Wolfgang

katzenkopf am 11 Dez 2009 08:47:55

canter hat geschrieben:
Wichtig bei allen LKW auch unter 3,5t: Kein Hängerbetrieb an Sonn und Feiertagen bzw. an WE mit LKW Fahrverbot!!!
LKW Überholverbote,.... gelten unter 3,5t nicht, Höchstgeschwindigkeit und Lenkzeit unter 3,5t auch unbegrenzt. Bei Hängerkupplung ist bei Baujahren ab 2??? ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben wenn auch gewerblich genutzt.


ist so nicht ganz richtig: Hängerbetrieb nur bei gewerblicher Nutzung verboten (also mit WoWa/Pferdehänger/deinem PKW darfst Du fahren)
Fahrtenschreiber ab 3,5t Zuggewicht vorgeschrieben, Baujahr unabhängig,aber nur bei gewerblicher Nutzung!!

Gast am 11 Dez 2009 11:37:57

katzenkopf hat geschrieben:
canter hat geschrieben:
Wichtig bei allen LKW auch unter 3,5t: Kein Hängerbetrieb an Sonn und Feiertagen bzw. an WE mit LKW Fahrverbot!!!
LKW Überholverbote,.... gelten unter 3,5t nicht, Höchstgeschwindigkeit und Lenkzeit unter 3,5t auch unbegrenzt. Bei Hängerkupplung ist bei Baujahren ab 2??? ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben wenn auch gewerblich genutzt.


ist so nicht ganz richtig: Hängerbetrieb nur bei gewerblicher Nutzung verboten (also mit WoWa/Pferdehänger/deinem PKW darfst Du fahren)
Fahrtenschreiber ab 3,5t Zuggewicht vorgeschrieben, Baujahr unabhängig,aber nur bei gewerblicher Nutzung!!


kenne ich auch so :!:

Lkw: Versicherung niedrig Steuer hoch.
Bei Pkw umgekehrt.


Ich bezahl für meinen PKW 1,9 l mit Euro II (Diesel) schon fast soviel wie für mein WoMo 2,5 l :!: :!:

Ich kenne deine Steuernorm nicht aber PkW Euro 4 dürfte pro 100qcm auch so bei 15 € liegen :!:
macht mal bei 2,5 l Hubraum --->>>375 €

nicht zerreissen Leute ich habe nicht Gegoogelt aber so in den Bereich war es vor einiger Zeit !

wäre interessant -->>--> Link

sparen tut nur der der zu Fuß läuft :twisted: es wird nichts günstiger egal wie man es rechnet ....

Pijpop am 11 Dez 2009 13:27:27

VORSICHT FALLE

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge die zur Güterbeförderung dienen
und die mehr als 2,8 Tonnen zul. Gesamtgewicht haben gilt:

Aufzeichnungspflicht der Lenk -und Ruhezeiten.

Klar ist der Tachograph ab 3,5 Tonnen - im gewerblichen Bereich - Pflicht.

Diese Regelung zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen ist nicht vielen bekannt -
ABER die Fahrpersonalverordnung § 1 erklärt dann vieles.

Pijpop

Gast am 11 Dez 2009 13:51:35

katzenkopf hat geschrieben:
canter hat geschrieben:
Wichtig bei allen LKW auch unter 3,5t: Kein Hängerbetrieb an Sonn und Feiertagen bzw. an WE mit LKW Fahrverbot!!!
LKW Überholverbote,.... gelten unter 3,5t nicht, Höchstgeschwindigkeit und Lenkzeit unter 3,5t auch unbegrenzt. Bei Hängerkupplung ist bei Baujahren ab 2??? ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben wenn auch gewerblich genutzt.


ist so nicht ganz richtig: Hängerbetrieb nur bei gewerblicher Nutzung verboten (also mit WoWa/Pferdehänger/deinem PKW darfst Du fahren)
Fahrtenschreiber ab 3,5t Zuggewicht vorgeschrieben, Baujahr unabhängig,aber nur bei gewerblicher Nutzung!!



Falsch... Mein Cousin besuchte uns vor ca. 1 Jahr mit seinem Transporter ( bis 3,5 Tonnen ohne Fenster hinten) und Wohnwagen dahinter. Er wurde um 18Uhr Sonntag, von einer Polizeistreife angehalten und es gab was auf die Mütze. Das Gespann musste bis 22Uhr stehen bleiben, es kam eine Anzeige mit Strafe und 1 Punkt im Zentralregister. Prozesskostenübernahme durch den Rechtschutzversichere mangels Aussicht auf Erfolg, abgelehnt.

chrisk am 11 Dez 2009 15:11:21

Der soll sich mal kundig machen, nach einer internen Verwaltungsanweisung als Ergebniss der Verkehrsministerkonferenz vom 09.-10.10.2007 in Merseburg.
Demnach sei bezüglich §30 Absatz 3 STVO anders zu Verfahren.
Betreffender Punkt für Anhänger und Wohnwagen ist 1.6
Leider kann das nicht jeder Polizist wissen :(

jakeomat am 11 Dez 2009 15:16:35

Das ist ja das hinterhältige daran, das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW > 7,5t sowie für alle LKW mit Anhänger unabhängig vom Gewicht.

Entscheidend ist die Fahrzeugart, die im Schein eingetragen ist, deshalb dürfen z.B. Sattelzugmaschinen ohne Auflieger am Sonntag fahren.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob gewerblich oder privat genutzt und welche Art von Hänger hinten dran ist und ob Ladung transportiert wird oder Luft.

Auch beachten: an allen Samstagen im Juli und August gilt auf stark befahrenen Autobahnen und auf 3 Bundesstraßen ebenfalls ein Fahrverbot für LKW > 7,5t und alle LKW mit Anhänger von 7-20 Uhr :!:



Jake

chrisk am 11 Dez 2009 15:24:17

Ich hatte eine Ausnahmegenehmigung, die aber Ende 2007 ausgelaufen ist.
Als ich im Dezember 07 eine neue beantragen wollte, bekam ich ein Schreiben, dass keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt würden, da das Sonntagsfahrverbot für Privatfahrten mit LKW mit Anhänger mit Hinweis auf oben genannte Konferenz aufgehoben sei.

Wenn ich den Wisch finde, mach ich mal eine 0/1 Kopie :)

Pijpop am 11 Dez 2009 15:30:36

Falls die " Staugasse für Motorradfahrer " offiziell eingeführt wird gibts
auch kein Sonntagsfahrverbot für Anhänger an Zugfahrzeuge unter
3,5 Tonnen. So oder so ähnlich könnte man es formulieren.

Im Norden dieses Landes kommt man eher um ein Weiterfahrverbot
herum als im Süden. NUR gesetzmäßig ist alles noch beim alten!!!!

Golf mit verblechten hinteren Seitenscheiben - somit LKW - und 400 KG Anhängerchen: Sonntagsfahrverbot.

Pijpop

chrisk am 11 Dez 2009 16:20:16

In der Tat finde ich in der STVO keinen Eintrag dazu.
Aber folgende PDF habe ich dazu gefunden:

Jagstcamp-Widdern am 11 Dez 2009 16:33:33

sehr gut chrisk!

das teil sollten sich potenziell betroffene ins handschuhfach legen, um im falle eines falles...

grusz hartmut

Pijpop am 11 Dez 2009 17:10:04

Nur so:

Beschlossen wurde das sich was ändern S O L L !!!!!!!!!!!!!

Rechtskräftig ist das NICHT.


Pijpop

camperfrank am 11 Dez 2009 20:03:23

canter hat geschrieben:

Wichtig bei allen LKW auch unter 3,5t: Kein Hängerbetrieb an Sonn und Feiertagen bzw. an WE mit LKW Fahrverbot!!!


Genauso ist es!! :wink:

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