hallo
das nachfolgende urteil ist das erste wohnmobil spezifische in unserer datenbank.
daher hier vorab damit es nicht übersehen wird.
--> Link
einen schönen 3 advent, gruß peter
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hallo
das nachfolgende urteil ist das erste wohnmobil spezifische in unserer datenbank. daher hier vorab damit es nicht übersehen wird. --> Link einen schönen 3 advent, gruß peter Deshalb zu klagen, wäre mir nicht in den Sinn gekommen. Hoffentlich hatte der Kläger eine Rechtsschutzversicherung.
sachlich gesehen können wir uns nur freuen, denn somit wurde klar gestellt das ein Womo anders behandelt wird als ein pkw. diese klarstellung ist doch gerade für uns wichtig. gruß peter spannend finde ich aber auch Seite 2 am Ende:
Wer kauft denn einen Vorführwagen, der zwei JAhre alt ist und als Besichtigungsfahrzeug genutzt wurde mit lediglcih 11% unter Listenpreis ????
Listenpreis vor von 2 Jahren!!!! Je nach Preisentwicklung können das schön 30% zum aktuellen LP sein. Aber nach wie vor habe ich nicht verstanden wie das ganze begonnen haben soll. Ich habe es so verstanden: - Der Kunde hat ein Womo gekauft, als Vorführfahrzeug, welches in 2005 zugelassen wurde. Auf den meisten Preisschildern die ich bis jetzt gesehen habe steht entweder das Modelljahr oder Baujahr auch drauf, und wenn nicht dann frage ich doch nach! Also warum klagt er wenn er doch das gekauft hat was er wusste????
Hallo Ralph, das sind "Traumkunden" für jeden Händler: Wollen nix sehen, nix hören, nix probieren, haben keine Ahnug, aber kaufen und anschließend zum RA,der soll es dann richten. Anstatt sich vorher gründlich notfalls in einem guten Forum :wink: zu informieren und dann erst den Vertrag unterschreiben. lg peter
Aber nicht alle Händler sind ehrlich :evil: Bei meinem stand auch die EZ dran, auf nachfragen wann den dann das Bj sei. "1 allerhöööööööööchstens 2 Jahre" Raus kam das es dann gesamt 4 Jahre waren :evil: :cry:
Das wäre dann wohl aber schon ein Mangel, den hier würde ja eine zugesicherte Eigenschaft nicht passen. Wenn das mit den 4 Jahren nach dem Kauf erst herauskam. Aber so habe ich den Text nicht gelesen, so wie ich gelesen habe war es entweder bekannt, oder aber wurde nicht verschwiegen. Wer nicht nachfragt ... sorry aber dann zum Anwalt rennen, aber wie gesagt, so lese ich den Text, kann durchaus auch anders sein
Das wäre dann wohl aber schon ein Mangel, den hier würde ja eine zugesicherte Eigenschaft nicht passen. Wenn das mit den 4 Jahren nach dem Kauf erst herauskam. Aber so habe ich den Text nicht gelesen, so wie ich gelesen habe war es entweder bekannt, oder aber wurde nicht verschwiegen. Wer nicht nachfragt ... sorry aber dann zum Anwalt rennen, aber wie gesagt, so lese ich den Text, kann durchaus auch anders sein.... Ach Beduin, wie bewähren sich eigentlich die Roten Gläßerstrümpfe????? Bei meinem stand dran EZ `94 und das dem nicht so war konnte ich sehen. Als ich dann nachfragte von wann den der Fiat sei, meinte er der Händler "ein höchstens zwei Jahre beim Aufbauer-Carthago gestanden, das würde man ja kennen" Ergo wäre es ´93 max `92 gewesen und ein 290,
Leider wurde ich erst nach dem Kauf durch einen lieben Forumskollegen darauf hin gewiesen das er, anhand der Nr. "mal nachschauen könnte" wann den der Fiat genau vom Band lief und das war `90. So habe ich einen 280 und komm schon einige Zeit in den Genuss vom höchsten Steuersatz :evil: Weil noch mehr dazu kam war ich bei Gericht, aber die hat das nicht intressiert. Aber das hat ja nun nichts mehr mit dem Thema zu tun. Und ich wollte damit eigentlich nur zum Ausdruck bringen, das man den Händlern nicht alles glauben darf und die Socken kommen gut. :) Glauben soll man nur in den Kirchen und Glaubenshäusern dieser Welt, Handeln am besten Schriftlich.....
Was aber kein vorwurf an dich Ina sein soll, Fehler machen wohl alle mehr oder weniger
Nicht jeder hat die Möglichkeit und das Wissen sich die Infos aus dem Internet zu ziehen. Deßhalb geht er ja zu einem Fachhändler mit dem Glauben dort fair beraten zu werden. Wenn der Kunde dann übers Ohr gehauen wird ist der unehrliche Händler dran Schuld und nicht der unwissende Kunde.
Jeder hat die Möglichkeit sich alle Informationen schriftlich geben zu lassen, und sollte er dann hier eine später nachweißlich falsche Information bekommen so ist das eine Täuschung, somit ist je nach dem der ges. Kaufvertrag rückwirkend unwirksam. Aber dazu braucht man Fakten, ein "der Händler hat gesagt" reicht da nicht!!!!
Ralph, dein Glaube an die Gerichte in allen Ehren, ich hatte sogar in der Rechnung stehen das der Wagen BJ `94 ist und selbst das war egal. Der Händler hat sich mit "Schreibfehler" rausgeredet.............. und die Richter in der zweiten! Instanz! ihm das geglaubt und ich die A***karte gehabt.
armes Deutschland....... |
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