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Rückwirkende Wohnmobilsteuer


jazz12 am 11 Dez 2009 21:27:18

Hallo alle!
Ich wollte letzte Woche ein neues Auto zulassen und da haben die bei d Zulassungstelle gesagt ich hätte Steuerschulden für das Womo, das ich seit 2006 verkauft habe. Die hundert Euro musste ich erstmal zahlen, sonst konnte ich das neue Auto nicht zulassen.
Nach einem Anruf an das Finanzamt Montag kam heraus es handelt sich um diese rückwirkende Womo-Steuer. Ich bin Ende 2006 umgezogen, also ein halbes Jahr nachdem ich den Womo verkauft habe, und die haben diesen neuen Steuerbescheid an diese Uralte Adresse geschickt. Ich habe nie einen Bescheid erhalten, auch keine Mahnung und nichts. Wozu denn bitte eine Meldebehörde wenn die Ämter selber es nicht für notwenig halten zu überprüfen ob jahrealte Adressen noch stimmen???
Die meinten ich hab nun keine Chance Einspruch zu erheben. Das kann wohl nicht wahr sein oder? Der Widerspruchsfrist beginnt erst mit der Zustellung. Ich kann ja nachweisen, dass ich zu dem Zeitpunkt wo der Bescheid rausging seit zwei JAhren nicht mehr dort wohnte! Also muss ich doch noch Einspruch erheben dürfen ODER??
Und überhaupt ist da nicht eine Verjährung wenn der Bescheid erst anderthalb Jahre später zugestellt wird??
Kennt sich da jemand aus?
Wäre super dankbar über Infos!!
Jazz

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tobi02 am 11 Dez 2009 21:32:57

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast gehe zum Anwalt!

Ansonsten Lächeln und Zahlen. Ohne RS ist das einfach den Ärger für die 100€ nicht wert.

Würde mich auch ankotzen. Aber ist nun einmal halt so.

Gast am 11 Dez 2009 23:37:48

Hallo
Wenn du umgezogen bist und dich an der Neuen Adresse angemeldet hast ist das nicht dein Fehler :!:
Einige Kommunen verlangen zwar die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ( ist glaube ist heute vielleicht nicht mehrso oder ?) aber sowie du dich anmeldest werden deine Daten eigentlicjh weitergeleitet und deine Steuern egal welcher Art bezahlst du am "Neuen Standort " ich würd mal nachfragen denn das kann ja wohl nicht sein :!:
Es gibt auch Unwissende in diesem Amt !

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nugget am 12 Dez 2009 09:53:48

Hallo :)

Carsten hat Recht, früher musste man sich noch in seiner alten
Gemeinde abmelden und diese Abmeldebestätigung bei der An-
meldung in der neuen Gemeinde vorlegen. Das hat sich seit dem
01.01.2007 geändert:

Umziehen, sich in der neuen Gemeinde anmelden (Meldefrist beachten) und fertig!

--> Link

Aber wehe der Amtsschimmel wiehert :vielposten:

Meine Erfahrung mit solchen Sachen: So richtig kennen sich die meisten
Mitarbeiter solcher Behörden nicht aus. Die agieren meist nach dem Motto:

"Lieber eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis!"

In einem solchen Fall sagt der eigene Verstand: "Moment, das kann nicht
richtig sein!" Aber dann ist es schon zu spät, man wird in die Defensive
gezwungen, muss ad hoc zu reagieren, das Gegenteil belegen und daran
scheitert man. ZACK - VERLOREN

Aber wenn man das Spielchen kennt.... :wink:

Immer fragen: " Wo steht das, können Sie mir das bitte zeigen! Ich möchte
das gern nachlesen!" :flamingdev:


Der, der den Amtsschimmel reitet :D


Ingo

fuzzy am 12 Dez 2009 11:10:07

nugget hat geschrieben:"Lieber eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis!"


sehr schön, werde ich mir merken. :wink:

HandyCleo am 12 Dez 2009 11:32:03

Die meinten ich hab nun keine Chance Einspruch zu erheben


Falsch! Da in Deinem Bescheid Deine alte Adresse steht, muss Dir das Finanzamt beweisen, dass Du den Bescheid trotzdem erhalten hast, ansonsten gilt der Bescheid als zugestellt innerhalb von 3 Tagen nach Versanddatum (deshalb Briefumschlag als Beweis nimmer verwahren!).

Ich hoffe, Du hast die 100 Euro nur unter schriftlichem Vorbehalt bezahlt, oder?
Auch das Finanzamt darf nicht einfach so ohne einen Beleg von Dir Geld einfordern!
Hast Du einen Beleg?
Dann damit sofort zu einem Anwalt!

Nur so hast Du noch ne Chance, da gegen die Rückwirkende Besteuerung bereits Klagen laufen!

André

HandyCleo am 12 Dez 2009 11:34:08

ansonsten gilt der Bescheid


Hiermit meinte ich den neuen Bescheid, nicht den von 2006...sorry

hartmut49 am 12 Dez 2009 12:44:25

Hallo,
ich, bin noch nie umgezogen!
Aber ich würde im eigenen Intresse, einen Nachsendeantrag bei der Post stellen!
Oder ist man dazu sogar verpflichtet??
An Sonsten, würde ich , wenn ich mit dem Sachbearbeiter nicht klar komme, mich erst mit deren Vorgesetzten in Verbindung setzen ,
ehe ich zum Anwalt laufe!
,
Hartmut

HandyCleo am 12 Dez 2009 14:41:33

Nein Hartmut, niemand ist verpflichtet einen Nachsendeantrag zu stellen...warum auch?

Wenn man denen von denen man regelmässig Post kriegt die neue Adresse mitteilt ist das eh ausreichend.

Alle anderen kriegen es eh mit, wenn die Post zurück geht, weil der Empfänger verzogen ist (zu einer solchen Mitteilung ist allerdings die Post gesetzlich verpflichtet, also wenn man Post für nen ehemaligen Bewohner seiner Wohnung erhält, dem Postboten die Post zurück geben mit der Bemerkung "gibts hier nicht"!)

André

jazz12 am 12 Dez 2009 21:35:26

also danke schon mal an alle für die antworten.
es ist so - blöderweise war ich selber nicht bei der Zulassungsstelle sondern eine Freundin mit Vollmacht. Die ging davon aus, ich wüsste von den "Schulden" und hat es einfach mal für mich bezahlt damit sie ihnren Auftrag, also das neue Auto zulassen, erfüllen konnte. Ich war ziemlich vom Kopf gestossen. Sie hats aber ja gut gemeint. Jedenfalls gibt es einen Beleg und auch der Ausdruck von der Zustellungsstelle über die "Kraftfahrzeugssteuerrückstandsaufstellung" (mal wieder ein tolles langes deutsches Word!). Mittlerweile hab ich ebenfalls eine Kopie der orginellen Steuerbescheid von Sept 08.
Nachsendeantrag gabs schon mal, aber die gehen immer nur ein halbes Jahr und keine zwei Jahre!! Zurückgeschickt wurden die Briefe wohl auch nicht - dort gabs eh immer ein riesenchaos mit Post und die Briefträger haben dauernd Briefe einfach in irgendeinen Briefkasten geschmissen.Also hat das Finanzamt auch keinen Bescheid erhalten, dass nichts zugestellt werden konnte. Dass da keiner den Brief zurückgeschickt hat, kann aber auch nicht zu meinen LAsten gehen - dafür kann ich ja wirklich nichts! Und beweisen dass ich da schon lange nicht mehr wohnte kann ich ja mit der Anmeldungsbestätigung von der neuen Wohnung (nee abmelden mussste ich mich glaub nicht...).
Rechtschutzversicherung hab ich leider auch nicht - hab ich bisher nie gebraucht! Deswegen ist ein Besuch beim Anwalt etwas schwierig - die 100 euro sind für mich schon viel Geld ohne noch einen Anwalt zu zahlen!
Dachte dran den Mustereinspruch von ADAC in einen eigenen Brief einzubauen, in dem ich erkläre warum der Widerspruchsfirst nicht abgelaufen ist. Aber ob das so einfach geht??
Wüsste nur gerne was ich da sonst noch unbedingt reinschreiben sollte!
Jazz

Gast am 12 Dez 2009 21:46:57

Hallo,

wenn keine neue Anschrift ermittelt werden kann,
wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Diese öffentliche
Zustellung hängt in dem Amt 14 Tage aus. Nach dieser
Frist gilt er als zugestellt, mit allen Konsequenzen.

Normalerweise wird beim Einwohnermeldeamt nach
einer neuen Anschrift angefragt. Kann keine Anschrift
ermittelt werden, wird der Bescheid öffentlich zugestellt.

friedhelm28 am 12 Dez 2009 22:10:18

kimbi hat geschrieben:Hallo,

wenn keine neue Anschrift ermittelt werden kann,
wird der Bescheid öffentlich zugestellt. Diese öffentliche
Zustellung hängt in dem Amt 14 Tage aus. Nach dieser
Frist gilt er als zugestellt, mit allen Konsequenzen.

Normalerweise wird beim Einwohnermeldeamt nach
einer neuen Anschrift angefragt. Kann keine Anschrift
ermittelt werden, wird der Bescheid öffentlich zugestellt.


Das kann doch wohl nicht wahr sein. :eek:

Jeder der das sieht denkt dann ich bin Steuerhinterzieher. "Das kann es doch wohl nicht sein" :?

Sachen gibt es in der BRD. :oops:

Tossy3 am 13 Dez 2009 00:44:10

Hallo Jazz!
Bist Du evtl. ADAC-Mitglied?
Wenn es noch so ist, ist einmal im Jahr eine Rechtsberatung im Beitrag enthalten.
VG P.

Tipsel am 13 Dez 2009 02:09:22

Ich denke, die kommen schon zu ihrem Geld, denn nicht umsonst geht die Auto-Anmeldung nicht mehr ohne Einzugsermächtigung.

Und dass die Nachforderung verjährt, glaub ich nicht. Denn sie ist halt rechtens, und auch wir müssen alle dran glauben, obs uns passt oder nicht.

KFZ-Steuerschulden verjähren erst nach 5 Jahren.

Auch wir haben die Einspruchsfrist verpasst. Aber ich mach mir keinen Kopf darum, denn die kriegen eh, was sie wollen.

Gast am 13 Dez 2009 12:37:55

Das kann doch wohl nicht wahr sein. eek.gif

Jeder der das sieht denkt dann ich bin Steuerhinterzieher. "Das kann es doch wohl nicht sein" icon_confused.gif

Sachen gibt es in der BRD. icon_redface.gif



sehe ich auch so ...
kann ich mir auch nicht vorstellen :!:

Wenn nicht mal ein Amt meine Adresse rauskriegt , wo ich nur umgezogen bin --->>> dann Deutschland gute Nacht :!:

jazz12 am 13 Dez 2009 17:08:16

Tipsel hat geschrieben:KFZ-Steuerschulden verjähren erst nach 5 Jahren.

Auch wir haben die Einspruchsfrist verpasst. Aber ich mach mir keinen Kopf darum, denn die kriegen eh, was sie wollen.


Steuerschulden sind es ja eben eigentlich nicht!! Erstens wurden sie gleich bezahlt als davon Kenntnis genommen wurde und zweitens ist der Bescheid ja erst vor ein paar Tagen zugestellt worden!

Was die da machen find ich so was von unverschämt!! Ich werde jedenfalls denen nun erstmal nen langen Brief schreiben und auf mein Widerspruchsrecht bestehen. Wenn das nichts hilft muss ich vielleicht doch zum Anwalt. Auch ADAC Mitglied bin ich leider nicht... aber mir hat jemand erzählt, dass man unter einem bestimmten Einkommen eh nichts zahlen muss, also probier ich das mal... Ich hoffe dass es dann geht. Wenn nichts anderes als dass der Widerspruch angenommen wird und dass ich sofort die Mahngebühren zurück bekomme!

friedhelm28 am 13 Dez 2009 17:19:57

jazz12 hat geschrieben:Steuerschulden sind es ja eben eigentlich nicht!! Erstens wurden sie gleich bezahlt als davon Kenntnis genommen wurde und zweitens ist der Bescheid ja erst vor ein paar Tagen zugestellt worden!

Was die da machen find ich so was von unverschämt!!


Das meine ich ja auch. Wie kann man dann so etwas öffentlich an einem Aushang hängen? :?

Ich kenne mich da nicht so aus. :!: Ist das denn rechtens ? Ist der Name, Adresse dann jedem zugänglich ?

Wenn ja finde ich das vom Amtsschimmel unmöglich und auch zum :ooo:

Eddy am 13 Dez 2009 23:46:53

Öffentliche Zustellung

--> Link


Eddy

friedhelm28 am 15 Dez 2009 15:18:10

Eddy hat geschrieben:Öffentliche Zustellung
--> Link
Eddy



Danke Eddy :daumen2:

Das habe ich noch nicht gewusst. :( Aber richtig finden tue ich das nicht. :roll:

Beduin am 15 Dez 2009 16:19:41

Da habe ich mich immer zu meinen Postzeiten so aufgeregt.
Postzustellungsurkunden hiesen die Teile.
Schwer wichtig, meist vom Amstschimmel mit mehr oder weniger gutem Inhalt....Urkunden drin auf denen wir Beurkunden mussten wann, an wen, ob überhaupt wir zugestellt hatten....und auch fristen.

Die galten als zugestellt und vom Empfänger zur Kenntniss genommen sobald ich meinen "Servus" unter der Urkunde hatte, "Ersatzzustellung im Briefkasten" :roll:

Wenn du jetzt im Urlaub bist und keinen Widerspruch einlegen kannst hast Pech gehabt.

Habe aber, zugegeben, keine Ahnung ob das heute noch ist.

jazz12 am 15 Dez 2009 20:54:33

Eddy hat geschrieben:Öffentliche Zustellung




Eddy



ja gut aber wieso bin ich dann nicht auffindbar?? DIe brauchen doch nur beim EInwohnermeldeamt nachfragen, oder???

und wenn ich in der Stadt nicht mehr wohne, kann ich wohl unmöglich von einer öffentlichen Zustellung Kenntnisnehmen, oder?

sula48 am 16 Dez 2009 13:00:49

Hallo Jazz.

Den Gang zum Anwalt kannst Du dir sparen. Die rückwirkende Besteuerung ist rechtswirksam!
Da die Ämter ja inzwischen alle Zugriff auf unsere Daten haben, ,,entkommt" ihnen keiner mehr, schon gar nicht dem FA.

Schönen und lieber nicht aufregen, bringt nichts

Rallamann am 16 Dez 2009 13:56:20

sula48 hat geschrieben:Hallo Jazz.

Den Gang zum Anwalt kannst Du dir sparen. Die rückwirkende Besteuerung ist rechtswirksam!
Da die Ämter ja inzwischen alle Zugriff auf unsere Daten haben, ,,entkommt" ihnen keiner mehr, schon gar nicht dem FA.

Schönen und lieber nicht aufregen, bringt nichts


Hallo zusammen,

wo ist deine Quellenangabe für diese Behauptung :?:

Lese Dir mal einfach diesen --> Link Thread durch, dann bist Du auch informiert :wink: .

sula48 am 16 Dez 2009 16:20:56

Hallo Ralf.

Das habe ich beim ADAC gelesen unter dem Artikel:
Die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile
Auf der Seite findest Du die neuen Steuersätze und auch den Satz - Die rückwirkende Änderung der Besteuerung der Wohnmobile ist rechtswirksam.

Rallamann am 16 Dez 2009 19:26:44

sula48 hat geschrieben:Hallo Ralf.

Das habe ich beim ADAC gelesen unter dem Artikel:
Die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile
Auf der Seite findest Du die neuen Steuersätze und auch den Satz - Die rückwirkende Änderung der Besteuerung der Wohnmobile ist rechtswirksam.


Hallo sula,

Nö, ist nicht rechtswirksam, der ADAC hat Widerspruch eingelegt und Recht bekommen. Hier ein Musterschreiben vom Bund der Steuerzahler mit allen Daten, auch meinem Einspruch wurde stattgegeben und wieder ruhend gestellt.


An das
Finanzamt (Ort)
(Anschrift)




(Ort, Datum)

Einspruch vom (Datum) gegen den Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom (Datum)
Ihr Schreiben vom (Datum)
(Steuernummer, Aktenzeichen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o. g. Schreiben haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie mein Rechtsbehelfsverfahren nicht länger ruhen lassen möchten. Ferner haben Sie mich aufgefordert, meinen Einspruch zurückzunehmen.

Ich nehme meinen Einspruch nicht zurück und fordere Sie auf, mein Einspruchsverfahren gemäß § 363 Absatz 2 Satz 2 AO weiter ruhen zu lassen. Beim Bundesfinanzhof ist seit Anfang August unter dem Aktenzeichen II R 39/09 ein Verfahren anhängig, das sich wie mein Einspruchsverfahren gegen die rückwirkende Besteuerung eines „echten“ Wohnmobils zum 1.1.2006 richtet. Es handelt sich um das Revisionsverfahren zum Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 22.11.2008, Aktenzeichen 14 K 209/07.

Mit freundlichen n

(Unterschrift)

Rallamann am 17 Dez 2009 10:23:10

Hallo zusammen,

@Sula: hierzu der passende --> Link

sula48 am 17 Dez 2009 11:22:57

Guten Morgen.

Asche auf mein Haupt!
Hatte vor einiger Zeit in Finanztest von Klageabweisung gelesen, das noch in meinem Hinterkopf schwirrte - es ging dabei aber um die Geländewagen.
Vorsichtshalber noch beim ADAC ,,vorbeigeguckt" und nicht ganz gelesen.
Wollen wir also weiter hoffen, daß wir mehr Erfolg haben.

Uns allen einen schönen Tag

Rallamann am 17 Dez 2009 13:58:12

Hallo Sula,

kein Problem, niemand kann alles wissen, auch dafür ist das Forum gut !! Gleichfalls einen schönen Tag.

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